Frau Präsidentin, ich komme zum Thema zurück. - Frau Ministerin, Sie haben gerade ein wenig das Schreckenszenario an die Wand gemalt, mit unserem Vorschlag könnten die Hochschulen pleitegehen und dann müsse das Land einspringen. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass es in § 8 Absatz 3 unter anderem heißt:
„Die Kredite dürfen insgesamt den vom Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festgelegten Kreditrahmen nicht überschreiten. Aus Kreditgeschäften der Hochschule kann das Land nicht verpflichtet werden.“
Insofern haben Sie, denke ich, unseren Gesetzentwurf entweder nicht richtig gelesen oder falsch verstanden. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass es ganz so fürchterlich, wie Sie es dargestellt haben, mitnichten ist. Ich denke, das wäre ein anderes Modell, als Sie es eben skizziert haben.
- In der Kumulation dessen, was Sie zulassen wollen, wird selbst in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit gesehen, dass die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Dafür wird eine Lösung vorgeschlagen. Allein dieser Lösungsvorschlag macht schon deutlich, dass es meiner Ansicht nach zu einer irregulären Risikoverteilung kommt. Aber darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ihren Vorschlag, das im Ausschuss zu diskutieren, finde ich richtig. Aber meine Meinung werde ich hier vortragen dürfen.
Streichung nahezu aller wesentlichen Genehmigungspflichten, insbesondere der Genehmigungspflicht für die Studiengänge. Das geht meiner Ansicht nach nicht damit zusammen, dass gleichzeitig die Ermittlung der Ausbildungskapazität als Landesaufgabe wahrgenommen werden soll. Ich finde, da muss man sich entscheiden. Wenn Landesaufgabe, dann bitte auch mit der Möglichkeit, die Curricula für die Studiengänge überprüfen und genehmigen zu können. Sonst hätten wir eine Aufgabe ohne Steuerungsmöglichkeit. Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnten wir hier sehr viele fruchtlose Debatten darüber führen, ob Abiturientinnen und Abiturienten aus Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein studieren können sollen, aber beeinflussen können wir es dann gar nicht mehr.
Was hier als Freiheit benannt wird, ist nach meiner Meinung daher eher ein Rückzug aus der politischen Verantwortung.
(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Unsinn! - Christopher Vogt [FDP]: Ist das bei der Stif- tungsuniversität auch so?)
Ich finde, man muss sich doch einmal kurz die Frage stellen, wie eine Hochschullandschaft aussieht, die sich nach den Paradigmen dieses Gesetzes entwickelt. Für mich läuft es im Ergebnis darauf hinaus, dass eine stärkere Ökonomisierung eintreten würde, dass sich zwischen und innerhalb der Hochschulen am Markt diejenigen durchsetzen, die sich bei den Drittmitteln am stärksten etablieren können. Für mich, das muss ich ganz deutlich sagen, sind Fakultäten keine Profitcenter und dürfen es auch nicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fakt ist: Schon jetzt haben unsere Hochschulen im Bundesvergleich die weitreichendste Autonomie. Das finde ich richtig und gut. Dennoch muss die öffentliche Verantwortung für das Gesamtsystem bei uns bleiben. Das wollen und dürfen wir nicht den Mechanismen des Marktes überlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von der CDU vorgelegte Antrag sagt, dass sich das Hochschulgesetz eigentlich bewährt habe. Ob das tatsächlich so ist und ob keine Novelle des Hochschulgesetzes notwendig war, können wir demnächst noch näher diskutieren. Aber so viel kann und will ich hier bereits feststellen: Einerseits werden hier Selbstverständlichkeiten gefordert. Selbstverständlich sollen Hochschulen größtmögliche Freiheit haben. Selbstverständlich sollen Hochschulen angemessen und verlässlich ausgestattet
sein. Aber, meine Damen und Herren, es geht doch genau darum, was konkret die größtmögliche Freiheit und eine angemessene Finanzierung sind. Wenn die CDU zum Beispiel das, was in ihrer Regierungszeit als Finanzierung auf den Weg gebracht worden ist, als angemessen bezeichnet, dann kann man das, finde ich, auch so deutlich sagen.
Andererseits ist die vorgelegte Auflistung nicht ganz widerspruchsfrei. Man muss sich entscheiden, ob man wirklich die größtmögliche Freiheit will oder die politische Steuerung. Ich entnehme dem Antrag, dass sehr wohl auch konkrete Anforderungen an Hochschulen formuliert werden, etwa was die Förderung von nebenberuflichen Studien angeht, und Sie den Hochschulen vorgeben wollen, keine Zivilklauseln zu erlassen. Das steht jedoch im Gegensatz zu größtmöglicher Freiheit, die abstrakt zu fordern immer wohlfeil ist.
Schließlich halte ich wenig von der auch eben bereits angesprochenen verstärkten Hierarchisierung der Hochschulleitung. Die schlichte Idee, dass dort, wo Probleme ausgesprochen komplex sind, am besten ein Einziger die Sache regelt, scheint mir nicht besonders modern und ehrlich gesagt auch nicht besonders bewährt zu sein. Vor allem ist sie nicht dort geeignet, wo es um komplexe Gebilde wie eine Hochschule geht. Da braucht es Kooperation und Teilhabe aller Statusgruppen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese will ich und wollen wir stärken.
Ich komme zum vorliegenden Bericht „Zukunft der Lehramtsausbildung für Sonderpädagogik“. Schleswig-Holstein ist seit einem Vierteljahrhundert - lange vor Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention - auf dem Weg zu einer inklusiven Schule.
Aktuell werden über zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen inklusiv unterrichtet. Ich bitte Sie, die Einzelheiten dazu dem Bericht zu entnehmen. Der Umgang mit Heterogenität und vielfältigen Förderbedarfen ist mit Blick auf die Zielrichtung Inklusion heute Thema für alle Lehrkräfte aller allgemeinbildenden Schulformen
Daraus hat das 2014 in Kraft getretene Lehrkräftebildungsgesetz die erforderlichen Konsequenzen gezogen. Wir sorgen damit dafür, dass in der Ausbildung für alle Schulformen die Kompetenzanforderungen abgebildet werden. Wir brauchen, um den Rechtsanspruch auf inklusive Bildungsteilhabe für alle Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, genau diese Ausrichtung. Dies gilt explizit für alle Schüler. Damit sind wir in Schleswig-Holstein auf einem wirklich guten Weg. Ehrlich gesagt, können wir darauf auch stolz sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, last, but not least der doppelte Abiturjahrgang. Darüber haben wir bereits in der vergangenen Tagung ausführlich miteinander debattiert. Ich verweise dazu auf die detaillierten Ausführungen. Die Landesregierung ist im engen Dialog mit den Hochschulen, um die Hochschulen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Wir haben so viele Mittel mobilisiert, wie noch nie in der Geschichte für die Hochschulen mobilisiert wurden. Wir haben im Rahmen des HSP II und darüber hinaus dafür Sorge getragen, dass an unseren Hochschulen zwei Dinge außer Frage stehen: wissenschaftliche Profilierung und Exzellenz und gleichzeitig soziale Offenheit mit erstklassiger Qualifikation für viele.
Dafür steht diese Landesregierung, und dafür stehe ich. Ich bin mir ganz sicher, dass wir am Ende keinen Vergleich mit dem zu scheuen haben, was uns die heutige Opposition hinterlassen hat. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist mit der Pressekonferenz von Frau Heinold von gestern eigentlich schon Makulatur. Ähnlich sieht es, denke ich, auch mit dem Antrag der Koalition aus. Frau Ministerin, ich hätte Ihnen eben gern noch die Zwischenfrage gestellt, ob Sie der Meinung sind, dass der Antrag der Koalition, der gleich
noch zur Abstimmung steht beziehungsweise eventuell in den Ausschuss geht, überhaupt noch aktuell ist. Aber leider war Ihre Rede so plötzlich zu Ende, dass ich Ihnen diese Zwischenfrage nicht mehr stellen konnte.
Ich habe auch gerade noch ein wenig dazugelernt, meine Damen und Herren. Die Präsidentin hat angekündigt, dass die Ministerin hier zu den beiden Großen Anfragen reden werde. Die Ministerin hat dann zum FDP-Gesetzentwurf geredet. Ich bin ja noch nicht so lange in diesem Parlament und lerne noch hinzu. Ich bin immer wieder überrascht, was es hier alles gibt.
Die Hochschulen bekommen, so wie es aussieht, aus dem Nachtragshaushalt kein Geld. Anstatt Haushaltsbeschlüsse zu fassen, an denen sich die Hochschulen festhalten und mit denen sie planen können, gibt es von dieser Regierung nur Versprechungen für die Zukunft. Der Hochschulpakt soll nach dem Auslaufen verstetigt werden. So steht es in dem Antrag der Koalition. Das wären dann das Jahr 2023 und die 20. Wahlperiode. Wir sind jetzt in der 18. Wahlperiode. Es ist noch ein bisschen hin.
Ich weiß nicht, wie sehr Sie sich an die Versprechungen der Regierungen und des Landtags aus der 16. Wahlperiode gebunden fühlen. Bei mir hält sich das durchaus in Grenzen. Ich bin gespannt, wie sehr das in der 20. Wahlperiode der Fall sein wird, wenn der Hochschulpakt ausläuft.
Die Zusagen der Gelder an die Hochschulen sind sehr vage. Das Einzige, was seit gestern sicher ist, ist, dass 35 Millionen € aus dem Hochschulsanierungssondervermögen weg sind. Zu der Frage, ob sie wiederkommen, stehen in den Formulierungen der Pressemitteilung sehr viele Wenn und Aber.
- Herr Habersaat, lesen Sie bitte die Pressemitteilung ordentlich! Sie sind doch Lehrer, Sie müssten das doch können!
Es ist sehr fraglich, ob die Regierung Albig 2023 überhaupt noch im Amt ist, wenn der Hochschulpakt III ausläuft. Ob sich eine nachfolgende Regierung daran halten und daran gebunden fühlen wird, wage ich sehr zu bezweifeln.
auch in den Sternen. Das wird in der 19. Wahlperiode entschieden. Das wird nicht dieser Landtag sein, es wird ein anderer Landtag sein - vielleicht ist er ähnlich zusammengesetzt, vielleicht auch ganz anders.
Was ich damit sagen möchte, ist: All das, was uns von dieser Regierung hier versprochen wird, ist nicht verlässlich. Wenn die Ministerin sagt, es werde kein einziges Bauprojekt nicht realisiert, frage ich mich, warum. Wir haben den Riesentopf Sondervermögen Hochschulsanierung, und in der Zeit sollen die 35 Millionen € nicht ausgegeben werden. Warum nicht? Liegt es an der GMSH, die zu langsam plant? Haben die Hochschulen gar keinen Bedarf für die Sanierung? Irgendetwas stimmt hier nicht.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Vielleicht verstehen Sie das nicht! - Lars Winter [SPD]: Dass das Zeit kostet, ist Ihnen nicht bekannt?)
Die kommissarische Hochschulministerin lässt unsere Hochschulen im Regen stehen. Anstatt den Hochschulen für die Zukunft das Blaue vom Himmel zu versprechen, sollte sie lieber eine ordentliche Grundfinanzierung der Hochschulen sicherstellen, zum Beispiel mit den BAföG-Millionen. Wir haben Vorschläge gemacht, wie man die BAföG-Millionen regelmäßig an die Hochschulen geben kann, ohne dabei bei den Lehrerstellen zu kürzen.
Frau Alheit trommelt mit ihrem neuen Hochschulgesetz, das noch in der internen Beratung ist, doll für faire Beschäftigungsbedingungen. Frau Alheit, faire Beschäftigungsbedingungen hängen an zwei Sachen: auf der einen Seite an Planungssicherheit und auf der anderen Seite an Geld. Beides bieten Sie den Hochschulen nicht. Ich erwarte von Ihnen, wenn Sie als Hochschulministerin wirklich ernst genommen werden wollen: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Gelder für die Hochschulen regelmäßig und verlässlich fließen. Das machen Sie im Moment nicht.