Protokoll der Sitzung vom 22.05.2015

Emotional kann ich die Forderung nach dem Erhalt der Bäderbahn durchaus verstehen. Am Anfang des Raumordnungsverfahrens hatten wir diesen Gedan

ken selbst eingebracht. Im Raumordnungsverfahren wurde aber festgestellt, dass eine „2+1“-Lösung nicht raumverträglich ist.

Wie geht es nun weiter? Wir arbeiten zurzeit gemeinsam mit den Kommunen, die einen neuen Haltepunkt erhalten werden, der NAH.SH und der DB AG daran, diese Haltepunkte modern zu gestalten und eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten. Außerdem werden wir gemeinsam ein Bus-Bahn-Konzept entwickeln, das nicht nur die Touristen, sondern insbesondere Pendler und Schüler berücksichtigt. Die Bäderorte werden also nicht abgehängt sie werden nur anders angebunden. Mit einer neuen „Bäderbahn“.

Abbau der Kalten Progression ab 2016

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2995

Herr Präsident! Steuergerechtigkeit hat viele Facetten. Wir können uns, das haben wir immer wieder deutlich gemacht, und das haben wir auch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW im Koalitionsvertrag vereinbart, eine ganze Reihe von Maßnahmen vorstellen, um eine gerechtere Verteilung von Lasten umzusetzen: Die Einführung einer Klimaschutzsteuer gehört ebenso dazu wie eine höhere Besteuerung bei Vererbung oder Schenkung großer Vermögen, eine Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener und die Einführung einer Vermögensteuer beziehungsweise Vermögensabgabe.

Fehlsteuerungen im Steuerrecht wie das Ehegattensplitting in seiner derzeitigen Fassung oder der Abbau von Fehlsteuerungen bei der Mehrwertsteuer sollten ausgeglichen/reduziert werden.

Steuern haben Steuerungswirkungen. Und dass gesellschaftliche Verteilungskämpfe sich auch am Steuersystem festmachen, ist so banal wie selbstverständlich. Aktuell ist es also die kalte Progression, also der Umstand, dass die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Dadurch kann es bei Lohnund Gehaltssteigerungen zu der Situation kommen, dass man in einem höheren Steuertarif mehr Abgaben hat als ohne die Einkommenssteigerung. Die Folge können Verluste beim Realeinkommen sein.

Vor einem halben Jahr, im Dezember 2014, kam eine Analyse des Bundesfinanzministeriums zu dem Ergebnis, dass es kalte Progression für 2014 fak

(Minister Reinhard Meyer)

tisch nicht gebe. Grund seien die Kombination aus geringer Inflation und Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags Anfang 2014.

Im Jahr 2013 habe die Belastung durch kalte Progression bei durchschnittlich 16 € gelegen. Und die prognostizierten höheren Belastungen für die Folgejahre verschwinden mit der bereits beschlossenen Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums. Das geht aus dem 1. Steuerprogressionsbericht hervor, den das Bundeskabinett im April verabschiedet hat.

Ungeachtet dessen bleibt für die Bundesregierung, so Finanzminister Schäuble, „der Abbau der kalten Progression … aus steuersystematischen Gründen ein wichtiges Anliegen“. Grundsätzlich ist es richtig, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten. Aber das reicht nicht! So fordert zum Beispiel der DGBVorsitzende Reiner Hoffmann in einem Interview des Deutschlandfunks:

„Wir brauchen weitere Reformen, zum Beispiel bei der Kapitalertragsteuer. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Arbeit mit bis zu 42 % besteuert wird und Kapitaleinkünfte sich mit 25 % davonschleichen können.“

Bereits im letzten Dezember hat der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundesfraktion, Johannes Kahrs, deutlich gemacht, „die SPD steht bereit, die normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der kalten Progression zu entlasten“. Ich möchte hinzufügen, dass dies nur geschehen kann, wo es tatsächliche Mehrbelastungen gibt.

Eine faire und sozial gerechte Verteilung steuerlicher Belastungen, solide Gegenfinanzierungen sowie die Einbettung der Steuererleichterung in ein vernünftiges, nachhaltig wirksames Konzept sind dauerhaft sicherzustellen. Neue komplizierte Steuerrechtsänderungen, neue Ausnahmetatbestände oder Umverteilungen von unten nach oben sind dabei nicht akzeptabel.

Die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums habe ich schon angesprochen. Dies ist verfassungsrechtlich geboten. Wir haben in Deutschland immer noch eine Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen, Unterschiede zwischen Einkommen von Männern und Frauen, einen - auch im Vergleich zu europäischen Nachbarländern - niedrigen Mindestlohn und viel zu hohe Kinderarmut.

Ich möchte offen sagen, dass mir die Abschaffung der kalten Progression nicht als Erstes einfallen würde, wenn ich über das Thema Steuergerechtigkeit nachdenke. So zitierte die Zeitung „Die Welt“ in der vorvergangenen Woche aus Berechnungen,

wonach sich die Steuerersparnis für unterschiedlichste Einkommen von 20.000 € bis 260.000 € auf 57 € bis 113 € belaufen; pro Monat würden Bürger also zwischen 4,75 € und 9,42 € in der Tasche haben. Nicht der ganz große Wurf!

Und ich würde mir auch wünschen, dass der zu erwartende Vorschlag des Bundesfinanzministers einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung enthält. Jetzt sprudeln die Steuereinnahmen, das ist gut. Und der Bund kann sich - trotz des sklavischen Festhaltens am Erreichen der schwarzen Null bis 2019 - Einnahmeausfälle leisten. Das gilt aber nicht für alle staatlichen Ebenen.

Wenn dieser Abbau kommt, muss er ein Baustein sein in einem gerechteren Steuersystem, in dem starke Schultern mehr tragen als schwache.

Ich beantrage Überweisung des Antrags der CDU in den Finanzausschuss.

Herr Präsident! Wir Grüne halten den alleinigen Abbau der kalten Progression immer noch für falsch. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ein unliebsamer Effekt, wenn die Lohnerhöhung von der Inflation wieder aufgefressen wird. Keine Frage. Man muss sich aber bewusst machen, welche ungerechte Verteilungswirkung der Abbau der kalten Progression hat. Ist die Inflation gering, ist der Entlastungseffekt für die einzelne Steuerzahlerin und den einzelnen Steuerzahler kaum spürbar: 17 € im Jahr, bei einem Einkommen von 20.000 € und einer Inflation von 1,5 %. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 € wären es 100 €. Menschen mit hohem Einkommen profitieren mehr als Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Einen Vorteil im Portemonnaie werden beide nicht wirklich wahrnehmen.

Trotzdem summieren sich die Mindereinnahmen für den Staat auf einen Milliardenbetrag. Und da muss man sich mal fragen, was das eigentlich für die Menschen bedeutet, die gar kein Einkommen beziehen oder so wenig, dass sie unter dem Freibetrag liegen. Sie sind die, die besonders auf öffentliche Leistungen angewiesen sind. Wenn die öffentliche Hand an der Bildung sparen muss, um Steuersenkungen zu finanzieren, führt das zu der Manifestierung von Chancenungleichheit in der Gesellschaft. Steuerentlastungen für Alleinerziehende, die Anhebung des Steuerfreibetrags, die Anhebung von Hartz IV und ein höherer BAföG-Satz - das wären echte Entlastungen für die Menschen, die nicht so

(Beate Raudies)

viel Geld haben. Auch sie sind von der Inflation betroffen - wenn es denn überhaupt eine Inflation gibt.

Das ist auch noch eine offene Frage, ob Schäuble nur eine Nebelkerze wirft. Denn Ende des letzten Jahres hat Bundesfinanzminister Schäuble selbst durch Zahlen belegt, dass die kalte Progression aufgrund niedriger Inflation und hoher Freibeträge nicht vorhanden sei. Ich würde mir eine ehrliche Position des Bundesfinanzministers wünschen. Wenn die Inflation anzieht, was momentan nicht der Fall ist, kann der Staat den Abbau der kalten Progression ohne Gegenfinanzierung nicht leisten. Wenn es andererseits keine Preissteigerungen gibt, dann müssen wir über die kalte Progression gar nicht reden. Generell lassen sich die konkreten Auswirkungen schwer schätzen.

Der reflexhafte Ruf nach Steuersenkungen, wenn die Konjunktur gut ist, ist so sicher, wie er falsch ist. Die Einnahmen werden gebraucht - zum Ausgleich für das, was bei schlechteren Haushaltslagen nicht möglich ist, für die Vorsorge, für Investitionen in Bildung und Infrastruktur. Es erzeugt ein ungutes Gefühl in mir als Haushaltspolitiker, wenn ich einerseits sehe, welche finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren vor uns liegen und andererseits eine eigentlich positive Steuerschätzung wie letzte Woche erstens keine realen Handlungsspielräume eröffnet und zweitens vorsorglich mit Steuermindereinnahmen von 60 Millionen € jährlich ab 2016 geplant werden muss. Solange diese Mindereinnahmen auf die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags zurückzuführen sind, ist das noch akzeptabel, auch wenn der Fokus bei Familien mit Hartz-IV-Bezug und Alleinerziehenden liegen sollte.

Wenn es um den Abbau der kalten Progression geht, sieht die Lage aber anders aus. Als Land Schleswig-Holstein müssen wir deutlich machen, dass der Haushalt eines Konsolidierungslands diese Einschnitte nicht verträgt. Und als rot-grün-blaue Koalition müssen wir vor allem die Umverteilung einfordern. Eine umfängliche Steuerreform, die hohe Einkommen, Erbschaften und Vermögen stärker belastet und niedrige Einkommen entlastet: Da sind wir dabei.

Einzig und allein nur die kalte Progression zu mildern, ist populistisch und haushaltspolitisch für unsere Länder der falsche Schwerpunkt. - Vielen Dank.

Herr Präsident! „Die Union ist für den Abbau heimlicher Steuererhöhungen durch eine Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs.“ - Schon vor knapp 37 Jahren hat der amtierende Bundesfinanzminister und damalige Abgeordnete Wolfgang Schäuble diesen Satz gesagt.

Seit über 50 Jahren wird nun schon über die kalte Progression und heimliche Steuererhöhungen debattiert. Schaut man ins elektronische Archiv des Deutschen Bundestags, führt eine Recherche nach den genannten Stichworten durch, findet man den ersten Treffer 1963.

Rolf Dahlgrün, Abgeordneter der FDP und damals Bundesfinanzminister, sagte seinerzeit:

„Eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen erscheint vordringlich, weil gerade diese Einkommen in besonderem Maße von den in den letzten Jahren eingetretenen ‚heimlichen Steuererhöhungen‘ … getroffen sind.“

Und heute reden wir also erneut über die „heimlichen Steuererhöhungen“ und die Absicht der Bundesregierung, die Steuerzahler ab dem 1. Januar 2016 bei der kalten Progression zu entlasten. Wie genau, das sagt die CDU noch nicht. Aber eine Zustimmung zum Gesetzesvorhaben sollen wir doch schon mal vorsorglich geben.

Meine Dame und Herren, ich bitte Sie. Das wäre ja, als wenn man die Katze im Sack kaufen würde, und das kann wohl kaum ernst gemeint sein.

Nur weil ein Schließen der Gerechtigkeitslücke, die durch die kalte Progression entsteht, aktuell auf breiter gesellschaftlicher Front gefordert wird, erteilen wir hier keinen Freifahrtschein. Auch wenn wir in der Sache grundlegend bei Ihnen sind.

Gerechtigkeit, meine Damen und Herren, ist in unserer Demokratie sehr wichtig. Die Akzeptanz staatlichen Handelns hängt stark davon ab, ob es als fair empfunden wird. Komplexe und komplizierte Rechtssysteme, wie unsere Steuergesetzgebung, verbergen häufig Ungerechtigkeiten. Die kalte Progression ist so eine Ungerechtigkeit.

Sie weist schwerwiegende Nachteile auf:

Sie ist ein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und damit gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, weil den Bürgern bei unveränderter oder sogar gesunkener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eine höhere Steuerbelastung auferlegt wird.

(Rasmus Andresen)

Sie trifft kleine und mittlere Einkommen überproportional.

Sie stellt eine Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss dar, was unter demokratischen Gesichtspunkten sehr problematisch ist.

Die kalte Progression hat zur Folge, dass aus steigenden Nominaleinkommen real sinkende Nettoeinkommen werden können und somit die Bürger nach Abzug von Inflation und Steuern über weniger Kaufkraft verfügen.

Werte Kollegen, die negativen Wirkungen der kalten Progression sind inzwischen kein Geheimnis mehr. In der Finanzwissenschaft herrscht weitestgehend Konsens darüber, dass die kalte Progression beseitigt werden sollte. Dies zeigen zahlreiche aktuelle Publikationen. Vonseiten der Verbände und Interessenvertreter herrscht ebenfalls weitgehend Einigkeit. Bemerkenswert ist, dass sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften für die Beseitigung inflationsbedingter Steuererhöhungen plädieren.

Auch die Politik hat das Problem erkannt. Seit nunmehr über 50 Jahren ist man sich dessen bewusst.

Dieser allgemeinen Erkenntnis müssen jedoch auch mal Taten folgen. Zwar haben wir schon oft hehre Worte gehört, die den Abbau der kalten Progression verlautbarten - so wie aktuell erneut von der CDU -, passiert ist jedoch bis auf diskretionäre Korrekturen im Einkommensteuerrecht nicht viel.

Zwar ist der Einkommensteuertarif in Deutschland zumindest hin und wieder angepasst worden. Es existiert jedoch nach wie vor noch kein regelgebundenes Verfahren, wie zum Beispiel ein „Tarif auf Rädern“. Und dass, obwohl gerade eine solche automatische regelmäßige Anpassung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs an die Preis- beziehungsweise Einkommensentwicklung eine Lösung wäre, um die kalte Progression systematisch zu vermeiden.

Andere Länder machen es uns doch schon seit Jahren wunderbar vor. In zahlreichen Ländern gibt es verbindliche Regelungen zum Abbau der kalten Progression. In einigen Staaten wie der Schweiz, Kanada, Belgien und den USA ist die jährliche Anpassung der Tarifeckwerte sogar gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt daher automatisch. Solcher Lösungen bedürfte es.

Aber nein. Die CDU versteckt sich lieber erneut hinter hehren, unkonkreten Absichtserklärungen, die den Bürgern in diesem Land erstmal so viel bringen wie ein feuchter Händedruck und die auch

noch unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Nein, werte Kollegen der CDU, auch wenn wir in der Sache bei Ihnen sind: Dieser Augenwischerei werden wir keine Zustimmung erteilen.