Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetz, für das ich heute um Zustimmung bitte, ist wesentlich ausgewogener als das bisherige, es beachtet Prävention und Tierschutz gleichermaßen und wird damit den Interessen künftig besser gerecht. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU will dem neuen Hundegesetz nicht zustimmen. Das ist schade, weil es, wie schon der Name des neuen Gesetzes sagt, ein schlankes und modernes Gesetz ist. Die CDU lehnt das Gesetz ab, ohne eigene Vorschläge gemacht zu haben, über die man hätte reden können. Zeit genug war jedenfalls vorhanden, Herr Rickers.
Wir haben das Gesetz ausführlich beraten. Es kommt aus der Mitte des Parlaments. Aus den Anhörungen wurden zahlreiche Anregungen übernommen, die meisten davon vorgetragen von den kommunalen Landesverbänden oder von den Kommunalverbänden, denen ich für ihre gründliche und konstruktive Kritik an dieser Stelle noch einmal ganz besonders danken möchte.
Der ursprünglich am niedersächsischen Gesetz orientierte Entwurf erfuhr so wesentliche Änderungen, man kann auch sagen: Verbesserungen. Zum Bei
spiel verzichteten wir im Unterschied zum niedersächsischen Gesetz auf ein staatliches Register und beschränkten uns so auf eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen der bewährten Chip-Programme, wie sie in jeder Tierarztpraxis durchgeführt werden. Diese Kennzeichnungspflicht ist schlank und neu. Damit kann ein Halter oder Vorbesitzer bei Fundtieren oder bei anderen Anlässen identifiziert werden. Ein anonymes Anbinden am Tor des Tierheims zum Urlaubsbeginn wird es nicht mehr geben. Das entlastet natürlich auch die kommunalen Kassen und den ehrenamtlichen Tierschutz.
Herr Matthiessen, können Sie mir sagen, ob auf dem Kennzeichnungs-Chip definitiv feststellbar ist, wer der letzte Halter war?
- Gehen Sie in irgendeine beliebige Tierarztpraxis, und sagen Sie, Sie wollten Ihren Hund chippen lassen. Fragen Sie, wie das funktioniert. Dann bekommen Sie alles genau erklärt. Das ist State of the Art.
Wir haben gesagt: Wir wollen es nicht noch um ein staatliches Register ergänzen. Ich finde, das ist eine gewisse Beschwerlichkeit des niedersächsischen Gesetzentwurfs. Das haben wir gar nicht nötig. Wir können die Tiere identifizieren. Die Auslesegeräte kosten rund 20 €. Ämter und Tierheime können sie sich anschaffen. Bei der nächsten Impfung wird natürlich der Tierarzt darauf hinweisen, dass es in Schleswig-Holstein eine Chip-Pflicht gibt.
Warten wir einmal die Praxis ab. Ich denke, dies ist ein sehr gelungener Entwurf, der beides macht: Er gewährleistet eine Kennzeichnung, aber er überbürokratisiert diesen Vorgang nicht.
Das wird schon klappen! Es klappt ja heute schon mit denen, die die Hunde freiwillig identifizieren lassen wollen. Das wollen viele Besitzer. Denn im Fall des Verlustes des Tieres soll es ja zurückgegeben werden können.
Ich habe noch eine Frage. Wäre es in Zukunft aus Ihrer Sicht noch möglich, wie ich es getan habe, meinem Hund einen solchen Chip vom Tierarzt setzen zu lassen, aber mir auszubedingen, dass meine persönlichen Daten nicht ablesbar sind? - So hat es mein Tierarzt umgesetzt. Das wäre auch in Zukunft noch machbar?
- Herr Rickers, jetzt versuchen wir es einmal mit Logik. Was ist der Sinn des Chippens? Der Sinn des Chippens ist die Identifizierbarkeit des Tieres. Dafür sorgen Systeme wie TASSO. Es gibt drei größere Systeme, mit denen Tierärzte arbeiten. Ob Sie dabei den Namen Ihrer Großmutter oder anderes angeben müssen? Das ist nicht relevant. Jedenfalls wird - beispielsweise über ein Nummernsystem - dafür gesorgt, dass ein Hund identifizierbar ist.
Und was auf Ihre Nachfrage im Ausschuss auch noch eine Rolle spielte: Natürlich kann es sein, dass dieser Chip durch einen Besitzerwechsel einem Falschen zugeordnet wird, aber immerhin kann man dann den Vorbesitzer identifizieren und ihn fragen, wo denn sein Tier gelandet ist. Er ist ja auch aus hundesteuerlichen Gründen verpflichtet, einen Besitzerwechsel dem Amt mitzuteilen.
Ich bin optimistisch, dass es gut möglich sein wird. Vielleicht ist es das auch nicht, aber ich rechne nicht damit. Ich hätte mir aber, anstatt sich nur hinzusetzen und zu meckern, andere Vorschläge der
Ich fahre fort, meine Damen und Herren. Neu ist auch die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung. Bei einem Unfall bleiben Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen.
Neu ist auch, dass kein Hund nur aufgrund seiner Rasse als Gefahrhund eingestuft wird. Dies ist eine wesentliche Botschaft des Gesetzes. Dazu haben uns mehrere Nachfragen von besorgten Bürgern erreicht. Ich nehme an, das gilt auch für andere Fraktionen. Ich habe in der Anhörung besonders intensiv nachgefragt. In der Anhörung gab es niemanden, der sich für die alte Rassedisposition des Gefahrhundes aussprach. Alle Experten haben auf mehrfaches Nachfragen diesen Zusammenhang zwischen Rasse und Gefährlichkeit nicht bestätigt, sondern verneint. Das war ein eindeutiges Ergebnis. Das scheint an der Wahrnehmung der CDU vorübergegangen zu sein. Sie hält an dem alten Gesetz fest.
Ist mit dem neuen Gesetz eine Absenkung der Sicherheit verbunden? Nein, im Gegenteil. Die anlassbezogene Einstufung zum Gefahrhund ist niedrigschwelliger möglich als bisher. Das Anleinen und Führen in der Öffentlichkeit ist auch präzisiert worden. Das sichere Einwirken auf das Tier ist Maßstab zur Beurteilung geworden. Letztlich tragen Kennzeichnung und Versicherung selber zur Sicherheit bei.
Insofern ist unser neues Hundegesetz SchleswigHolstein ein gutes Gesetz für Mensch und Hund. Ich bedanke mich bei den Kollegen der Koalition, bei Flemming Meyer und Sandra Redmann und last, but not least bei Oliver Kumbartzky von der FDP für die außergewöhnlich intensive und konstruktive Beratung.
Dass das Gesetz auch rechtssicher und paragrafenfest ist, liegt an den vielen Tipps und Präzisierungen aus dem Innenministerium. Daher gilt Ihnen, Herr Minister Studt und Frau Staatssekretärin Söller-Winkler, mein ganz besonderer Dank. Das, was aus Ihrem Hause dazu kam, war sehr lehrreich.
Herr Innenminister, das verbinde ich mit einer Bitte. Ich habe durch dieses Gesetz zahlreiche kommunale Hundesteuersatzungen studiert.
Es war für mich sehr überraschend, dass diese außerordentlich heterogen ausgestaltet sind. Ich denke, bei allem Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, der mit Artikel 28 des Grundgesetzes verbundenen Satzungshoheit, wünsche ich mir aus Ihrem Haus, Herr Minister, eine Mustersatzung als Handreichung für die Kommunen. Denn die Satzungen müssen jetzt ohnehin geändert werden. Gefahrhunde, rassedefiniert, gibt es in Zukunft nicht mehr und damit auch keinen darauf basierenden höheren Hundesteuersatz. Häufig ist es so, dass 100 € der „normale Hund“ kostet, 800 € der „Gefahrhund“. Den gibt es jetzt aber nicht mehr. Diese Hundesteuersatzungen sind also in mehrfacher Hinsicht anzupassen. Wir haben ja jetzt auch die Möglichkeit eröffnet - das hat der Kollege Kumbartzky ausgeführt -, wenn eine Hundeschule besucht wird, einen reduzierten Hundesteuersatz zu erheben. Auch das können die Kommunen dann machen. Die kommunalen Satzungen müssen also geändert werden. Das neue Gesetz tritt auch deshalb erst zum Jahreswechsel in Kraft, um den Gemeinden genügend Zeit dafür zu eröffnen.
Ein zweiter Wunsch geht in Richtung des Umweltministeriums. Der „Hundeminister“ sitzt ja dort. Das neue Gesetz sollte Anlass sein, eine Broschüre für Hundehaltung zu erarbeiten, in der das neue Gesetz dargestellt wird, in der aber darüber hinaus Rechte, Pflichten und allgemeine Informationen zur Hundehaltung enthalten sind. „Du und Dein Hund in Schleswig-Holstein - Alles aus einer Hand“, Herr Minister.
Mensch und Tier im echten Norden soll es gut gehen. Mit dem neuen Hundegesetz leisten wir dazu einen guten Beitrag. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Nach diesen vielen Danksagungen will ich mich gern mit einem Dank anschließen, nämlich an all diejenigen, die sich an den Anhörungen beteiligt haben.
Der erste Gesetzentwurf der FDP war grottenschlecht. Jetzt ist er besser geworden, aber für uns nicht zustimmungsfähig.