Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Herr Präsident, gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen. Erstens. Ich finde es komisch, dass zur Vermehrung von Wellensittichen nach wie vor zwingend eine Genehmigung nötig ist. Bei Hunden soll dies nicht der Fall sein.

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Zweitens. Herr Kollege Rickers, zu den Gefahrhunden, die Sie hier immer angeführt haben: Sie wissen, dass der American Staffordshire Terrier, der bei uns ein Listenhund ist, in Großbritannien der Familienhund Nummer eins ist? So pervers und absurd sind Rasselisten. Dass diese heute fällt, ist genau die richtige Antwort.

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herr Stefan Studt, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das geltende Gefahrhundegesetz ist mittlerweile zehn Jahre alt, und wir wissen, dass es nicht erst seit Inkrafttreten des Gesetzes Diskussionen um einzelne Regelungen, insbesondere um die rassespezifische Gefährlichkeitsfeststellung, gibt. Vielen ging das Gesetz zu weit, anderen ging es nicht weit genug.

(Dr. Heiner Garg)

Dass eine Anpassung dieser Regelungen an die aktuelle Lebenswirklichkeit angezeigt war, haben wir hier bereits mehrfach gehört. Das möchte ich nicht wiederholen. Der jetzige Vorschlag eines Hundegesetzes findet nun eine gelungene Balance zwischen gefahrenabwehrrechtlichen Notwendigkeiten auf der einen Seite und tierschutzrechtlichen Aspekten auf der anderen Seite. Wir haben auch gehört, dass diese Ausgewogenheit ein Ergebnis der sehr sachlich geführten Diskussion und der mündlichen Anhörung im Agrar- und Umweltausschuss gewesen ist. Dort wurden wichtige Hinweise gegeben, um eine entsprechende praxistaugliche Regelung zu schaffen. Dies gilt sowohl für die Beiträge der Tierschutzorganisationen und der Hundeverbände als auch für die Anregungen aus der kommunalen und der tierärztlichen Praxis.

Auf die wesentlichen Änderungen in diesem neuen Hundegesetz haben meine Vorredner hingewiesen. Ich habe verstanden, dass es - gerade insbesondere um die sozialen Belange zu berücksichtigen - diese Soll-Vorschriften gibt.

Zum Thema Mustersatzungen: Hier würde ich gern auf die kommunalen Landesverbände verweisen. Das ist deren originäre Dienstleistungsaufgabe. Gern unterstützen wir die kommunalen Landesverbände aus unserem Haus heraus.

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein erhält mit diesem Gesetz ein den aktuellen Anforderungen der Gefahrenabwehr angepasstes Regelwerk, das zugleich die Bestimmungen des neuen Tierschutzgesetzes übernimmt. Als Hundehalter und als zuständiger Minister finde ich dieses Gesetz gut. - Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/925 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. - Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist die FDP-Fraktion, das sind die Abgeordneten des SSW, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind die Piratenfraktion und die Fraktion der CDU. - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist dieser Gesetzentwurf so angenommen.

(Vereinzelter Beifall FDP und SSW)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:

Bericht zur Entwicklung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2806 (neu)

Es handelt sich um einen mündlichen Bericht der Landesregierung. Ich erteile das Wort der Ministerin für Schule und Berufsbildung, Frau Britta Ernst.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem geforderten Bericht nehme ich gern Stellung. Zur Frage der Schülerinnen und Schüler in Oberstufen in Schleswig-Holstein: Zum Schuljahr 2014/15 besuchten fast 52.000 Schülerinnen und Schüler eine gymnasiale Oberstufe. Knapp 6.000 von ihnen, das sind 11,5 %, gehen auf eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. 35.700, fast 70 %, gehen auf ein Gymnasium, wobei man für diesen Jahrgang berücksichtigen muss, dass der doppelte Abiturjahrgang enthalten ist, sodass diese Zahl absolut und im Verhältnis ein wenig höher ist. Fast 10.200, knapp 20 %, besuchen die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums.

Blicken wir 20 Jahre zurück, so besuchten damals insgesamt knapp 24.000 Schülerinnen und Schüler eine gymnasiale Oberstufe. Davon gingen 860, 3,6 %, auf die Oberstufe einer damaligen Gesamtschule. Wir sehen: In 20 Jahren gab es eine große Entwicklung. Diese Zahlen zeigen, dass in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Schülerinnen und Schüler ihre Bildungspotenziale entfalten konnten und dass ihre Talente gefördert wurden.

Diese Zahlen zeigen auch, dass der Bildungsweg von Kindern und Jugendlichen ein wenig geringer als früher von der sozialen Herkunft bestimmt wird. Das ist eine gute Entwicklung im Bildungssystem.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die generellen Steigerungen sind keine Besonderheit unseres schönen Bundeslandes; sie zeigen sich vergleichbar auch so in anderen Bundesländern. Aber unsere Schulstruktur hat natürlich Auswirkungen auf die Verteilung auf die verschiedenen Oberstufen, die wir haben.

(Minister Stefan Studt)

Wir haben 2014 eine Schulgesetzänderung durchgeführt, und seitdem können an allen weiterführenden Schulen alle Abschlüsse erreicht werden - bis zum Abitur. Dass dies gut funktioniert, sehen wir.

Das hat natürlich Auswirkungen auf die Oberstufen. Die Schulen, die aus den alten Gesamtschulen hervorgegangen sind, hatten fast alle eine Oberstufe. Die Schulen, die aus Haupt- und Realschulen hervorgegangen sind, hatten dies nicht. Besonders diese Standorte sind es jetzt, die sich, wenn es möglich ist, auch um eine Oberstufe bemühen und diese anstreben. Sie finden dabei auch die Unterstützung dieser Landesregierung.

(Beifall SPD)

Eines möchte ich ausdrücklich sagen, weil das auch im politischen Raum unterschiedlich gesehen wird: Nach unserem Verständnis von einem Zweisäulenmodell kann an beiden Schulformen auf direktem Wege auch mit dem Abitur geschlossen werden, und zwar ohne Umwege. Deshalb sind diese Oberstufen auch wichtig.

Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass diese Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen eine ganz hohe Akzeptanz bei den Schülerinnen und Schülern haben, bei den Eltern, bei den Jugendlichen, aber auch bei den Schulträgern in diesem Land, sie werden als Chance begriffen.

In dieser Wahlperiode wurde 16 weiteren Gemeinschaftsschulen eine Oberstufe genehmigt. Der Ausbaustand ist unterschiedlich. Zwei Schulen sind im ersten Jahr der Qualifikationsphase und werden im nächsten Jahr erstmalig die Abiturprüfung durchführen. Zehn Schulen haben in diesem Schuljahr mit der Einführungsphase begonnen, und vier Schulen werden im kommenden Schuljahr mit ihrem ersten Oberstufenjahrgang starten.

Die Oberstufe an der eigenen Schule ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die das Abitur vielleicht nicht sofort im Blick hatten, als sie auf die weiterführende Schule gegangen sind, eine wichtige Erfahrung. Wenn man sich in die Situation von Jugendlichen hineinversetzt, die vielleicht die ersten in ihrer Familie sind, die überlegen, Abitur zu machen, dann finde ich, ist es schon wichtig, im Freundes- und Bekanntenkreis oder auf dem Schulhof Jugendliche zu treffen, die diesen Weg ebenfalls gehen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aber auch für die Situation an den Gemeinschaftsschulen ist es nicht von Nachteil. Wir haben aus

vielen Schulstudien Erfahrungen gewonnen, wie hoch die Bedeutung von Fachlichkeit ist. Ich denke, für ein Kollegium ist es nicht von Nachteil, sondern es ist vielleicht von großem Vorteil, an der eigenen Schule selbst eine Oberstufe zu haben, um dort zu unterrichten.

Sie haben in Ihrem Berichtsersuchen auch nach dem Prozess der Entscheidungsfindung gefragt. Das ist im Kern im Schulgesetz geregelt, und daran halten wir uns natürlich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler soll mit denen, die auch von anderen Schulen kommen, nach drei Jahren voraussichtlich dauerhaft bei 50 und mehr in jedem Jahrgang der Oberstufe liegen. Die neue Oberstufe soll - das ist selbstverständlich - in unmittelbarer Nachbarschaft nicht andere Schulen und Oberstufen in ihrem Bestand gefährden.

Das alles wird im Genehmigungsverfahren sehr ausführlich und gründlich geprüft. Das hat auch dazu geführt, dass in der Vergangenheit sechs Anträge abgelehnt worden sind, weil diese gesetzlich normierten Voraussetzungen nicht gegeben waren. In allen diesen Fällen gab es keine positive Prognose, und es war auch nicht sicher, ob es nicht negative Auswirkungen auf andere Oberstufen haben würde.

Den Schulen geht es aber nicht nur um eigene Oberstufen. Dort, wo es nicht gelingt oder wo man es vielleicht auch nicht will, suchen die Schulen in Schleswig-Holstein mit großer Energie Kooperationen. Sie kooperieren mit Gemeinschaftsschulen, die eine Oberstufe haben, sie kooperieren mit Gymnasien, und sie kooperieren auch mit beruflichen Gymnasien. Wenn Sie die Presse ein wenig verfolgen, dann sehen Sie darin tägliche Meldungen, in denen über solche Kooperationen berichtet wird.

Insoweit stellen sich die Zahlen wie folgt dar: wir haben mit den beruflichen Schulen 63 Kooperationen fertig oder fast fertig, mit den Gymnasien 37 und mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe vier. Das sind mit dem heutigen Stand 104 Kooperationen von Gemeinschaftsschulen, die keine Oberstufe haben, mit Schulen, die eine haben. Ich meine, das ist eine tolle Entwicklung, über die wir uns alle gemeinsam sehr freuen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich möchte hier auch ausdrücklich das Ziel formulieren, dass es aus unserer Sicht wichtig wäre, dass jede Gemeinschaftsschule entweder eine eigene Oberstufe hat oder eine verbindliche Kooperation

(Ministerin Britta Ernst)

mit einer Nachbarschule. Das wäre dann eine vernünftige Struktur.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Unsere Erfahrungen sind weitgehend positiv. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: Die Eltern honorieren das Angebot. Sie möchten den Bildungsweg der Kinder unterstützen und wollen ein offenes Angebot. Vier Oberstufen haben ihren Betrieb bereits aufgenommen, und bis auf wenige Ausnahmen sind sie auch vom Start weg gut angenommen worden. Wir haben bei sechs der neuen Gemeinschaftsschulen im laufenden Schuljahr deutlich mehr als 50 Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe aufgenommen. Bei drei der 16 liegt die Zahl in der Einführungsphase noch deutlich unter 50. Dort müssen wir die weitere Entwicklung natürlich abwarten und gucken, wie sich das weiterentwickeln wird. Im Kern sind wir aber zuversichtlich.

Was wir tun, um die Schulen zu unterstützen „wir“ sind nicht nur wir, sondern das sind auch die Schulträger -, ist, dass jede Gemeinschaftsschule, die eine neue Oberstufe plant, eine Tandemschule als Kooperationspartner an die Seite gestellt bekommt. Diese wird auch durch Schulaufsichten begleitet, die Erfahrung in diesem Bereich haben. Sie erhalten auch die Möglichkeit, einen Fachtag gemeinsam mit den Tandemschulen durchzuführen. Und auch die Schulträger haben sich an vielen Stellen auf den Weg gemacht und unterstützen durch bauliche Investitionen diese Oberstufen.

Fazit: Wir stellen fest, in den letzten Jahren hat es eine gute Entwicklung gegeben. Schülerinnen und Schüler können ihre Bildungspotenziale mehr ausschöpfen. Umwege bleiben ihnen erspart. Die Landesregierung und die Schulträger unterstützen diesen Weg. Ich glaube, den gehen wir gemeinsam auch noch einen Schritt weiter. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich teile Ihnen mit, dass die Frau Ministerin ihre Redezeit um knapp 3 Minuten gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Rahmen ausgedehnt hat. Das heißt, Sie haben jetzt alle etwa 8 Minuten Zeit, um Ihren Redebeitrag zu halten.

Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Kai Vogel von der SPD-Fraktion. Bitte schön.