- Dass einer im Kreis Pinneberg eine Hundeschule betreiben will und keine Fläche dafür findet? - Das finde ich einen bemerkenswerten Beitrag.
- Das zeigt das Problem auf: Auf der einen Seite wollen wir Hundeschulen und dass Menschen lernen, mit dem Hund umzugehen.
- Das hat mit dem Gesetz nichts zu tun? Sie wollen doch Anreize schaffen! Wer den Führerschein bestellt, der muss auch die Fahrschule ermöglichen, oder nicht?
Über den Fall, den ich angesprochen habe, möchte ich mit Ihnen hier nicht weiter diskutieren. Wir warten die Antwort auf die Kleine Anfrage ab. Auch Herr Hölck wird wahrscheinlich noch etwas dazu sagen. Dann können wir darüber reden.
Sie gestatten also eine Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Hölck? - Bitte, Herr Abgeordneter Hölck.
- Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden nicht bereit sind, der betroffenen Hundeschule Gewerbegebiete zur Verfügung zu stellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ebenfalls. Die Kollegin Redmann hat die Historie dargelegt. Seit 15 Jahren gibt es eine Auseinandersetzung darüber, wie man Menschen - Menschen, Herr Kollege Rickers - vor gefährlichen Hunden schützt, seit 15 Jahren!
Ich will deutlich feststellen: Das vorgelegte und heute zu verabschiedende Gesetz ist nichts anderes als ein Gesetz zum Schutz von Menschen vor gefährlichen Hunden. Nur die Perspektive ändert sich endlich, und das ist richtig.
Was der letzte Kurzbeitrag mit dem Gesetzentwurf zu tun hat, ist mir bedauerlicherweise komplett entgangen. Ich habe nur zur Kenntnis genommen, dass es irgendwo im Kreis Pinneberg nicht möglich ist, eine Hundeschule zu eröffnen. Das spricht nicht gegen die Qualität des Gesetzentwurfs, den wir heute verabschieden wollen.
Was mich aber wirklich fassungslos macht, obwohl ich in den letzten 15 Jahren einiges gewohnt bin, war der Redebeitrag der Kollegin Beer. Den fand ich sehr erstaunlich.
Liebe Kollegin Beer, ich will Sie freundlich darauf aufmerksam machen, dass all das, was Sie hier zu den steuerrechtlichen Gesichtspunkten des Gesetzes ausgeführt haben, blanker Unsinn ist. Der Kollege Kubicki hat das in seiner Intervention zwar schon festgestellt, aber ich möchte noch einmal klarstellen, dass die soziale Schieflage aufgrund der angeblich verschlechterten steuerrechtlichen Bedingungen des Gesetzentwurfs mit Sicherheit nicht eintritt, weil das, was an erhöhten Steuerzahlungen bislang möglich ist, durch diesen Gesetzentwurf zurückgenommen wird. Insofern habe ich Ihre Einlassung an dieser Stelle nicht verstanden. - Herr Präsident, ich lasse eine Zwischenfrage zu.
Vielen Dank. Herr Magnussen, Sie kommen zuerst, und danach kommen Sie dran, Frau Beer, wenn Sie dürfen. Das weiß ich noch nicht. - Herr Magnussen!
Herr Kollege Garg, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie kritisieren den Beitrag der Frau Kollegin Ostmeier. Ich habe die Verständnisfrage: Wo sollen denn diese Prüfungen und diese Führerscheine abgelegt werden? Im Innenministerium, bei einer Hundeschule? Wo wird so eine Prüfung abgelegt? Diese Frage stelle ich mir.
Die können Sie sich gern weiter stellen. Ich sage noch einmal: Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kollegin Ostmeier hier zur Kenntnis gegeben hat, dass jemand im Kreis Pinneberg eine Hundeschule eröffnen möchte und dafür im Moment keinen Platz findet.
- Herr Kollege Dr. Stegner, wir sind zwar nicht häufig einer Meinung, aber an dieser Stelle sind wir einer Meinung. Das ist ein echter Skandal.
Lieber Kollege, Sie können sicherlich bestätigen, dass unter § 4, Sachkunde, steht: Die zuständige Behörde kann für die Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen, Ermäßigung bei der Hundesteuer vorsehen. Das Nähere regelt die Satzung. - Das ist doch Bestandteil des Gesetzes? - Das ist das, was ich kritisiere. Wir haben Mitmenschen und Mitbürgerinnen, die nicht das Geld haben, um einen Nachweis für eine solche Schulung zu erbringen. Es gibt Menschen, die sozial ausgegrenzt sind und nur noch mit ihrem Hund durch die Straßen ziehen. Diese können das nicht erbringen. Deshalb können sie auch keine Ermäßigung bekommen, sondern werden zum Schluss noch sanktioniert.
(Beate Raudies [SPD]: Sie wissen schon, dass eine Hundesteuersatzung nicht vom Landtag erlassen wird?)
- Frau Kollegin Beer, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es durchaus möglich ist, im Rahmen einer Hundesteuersatzung auch zu erlassen, dass bestimmte Personengruppen von der Hundesteuer befreit werden könnten oder eine reduzierte Hundesteuer bezahlen müssen, beispielsweise wenn jemand bereit ist, einen Hund aus einem Tierheim aufzunehmen, und dass dies Bestandteil einer Hundesteuersatzung sein kann, über die aber nicht der Schleswig-Holsteinische Landtag, sondern die jeweilige Kommune entscheidet?
- Nein, Herr Dr. Stegner, ich möchte nicht, dass wir hier über jede Hundesteuersatzung entscheiden müssen.
Ich würde dir zutrauen, dass du das tust. - Aber ich habe zwei Anmerkungen. Eine Anmerkung habe ich zur Kollegin Beer. Lieber Heiner Garg, stimmst du mit mir darin überein, dass eine Ermäßigung keine Benachteiligung sein kann, sondern dass diese nur ein Vorteil sein kann? Die zweite und viel interessantere Frage ist die: Hast du genauso wie ich Frau Ostmeier dahin gehend verstanden, dass es im gesamten Kreis Pinneberg keine Hundeschule gibt, die man besuchen kann? - Das würde mich allerdings extrem wundern.
- Lieber Kollege Wolfgang Kubicki, ich kann beide Fragen nur mit Ja beantworten. Ich habe die Frau Kollegin Ostmeier dahin gehend verstanden. Sie hat dies ein wenig skandalisiert und dies als gewichtiges Argument angeführt, das gegen den Gesetzentwurf spricht. Zweitens. Ja, eine Begünstigung ist keine Benachteiligung; das glaubte ich zumindest bis eben.
damals erlebt. Sie haben hier das Szenario skizziert, das sich mit Inkrafttreten dieses Gefahrhundegesetzes die Hundehalter auf einmal in Scharen von ihren Hunden trennen müssten, weil sie überfordert seien und die Hundehalterkosten nicht mehr bezahlen könnten. Wissen Sie, wann genau das eingetreten ist? - Das war, nachdem das alte Gefahrhundegesetz zu Beginn der 2000er-Jahre in Kraft getreten ist, weil viele Leute sich auf illegalem Weg von den sogenannten Rasselistenhunden getrennt haben, und zwar auf unanständige Weise. Dass dies endlich beendet wird, ist genau die richtige Antwort, die heute in diesem Plenarsaal gegeben wird. Das ist genau die richtige Antwort darauf.