Was ich übrigens noch sagen möchte - wohl gesagt, ich bin schon immer Hundehalterin gewesen -: Mein Hund ist 13 Jahre alt. Er ist eine Mischung aus Bernhardiner, Labrador und anderem.
Wenn ich ihn so halte, wie das hier vorgeschrieben wird - ein Hund, der absolut friedlich ist, der frei laufen und auch eingezäunt laufen kann -, wenn ich mit dem später so umgehen muss, wie das hier beschrieben ist, dann habe ich ernsthaft Sorge, dass er bissig wird.
(Vereinzelter Beifall PIRATEN - Sandra Redmann [SPD]: Das stimmt doch alles gar nicht! Meine Güte! - Peter Eichstädt [SPD]: Wir werden bissig, wenn wir hier zuhören! - Weitere Zurufe)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vorab möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aber bei dem Kollegen Kumbartzky, dafür danken, dass es gelingt, heute den Entwurf eines Hundegesetzes in zweiter Lesung zu verabschieden.
Ich möchte anmerken, dass die Zusammenarbeit der politischen Fachsprecher sehr gut funktioniert hat, und dass sie immer sehr konstruktiv ausgerichtet war. Das wünsche ich mir eigentlich immer so.
Schleswig-Holstein hat seinerzeit als eines der ersten Bundesländer eine Regelung auf den Weg gebracht, um die hier lebenden Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen. Auch wenn wir lieber eine bundesweite Regelung gesehen hätten, hat der SSW aus Gründen der Prävention damals den Vorschlag der Landesregierung unterstützt. Gleichwohl haben wir die sogenannte Rasseliste immer kritisiert. Denn für uns war bereits damals klar, dass eine Vorabverurteilung von bestimmten Hunderassen nicht der richtige Weg ist.
Es kann nicht sein, dass bestimmte Hunde quasi per Geburt als gefährlich eingestuft werden können. Vielmehr sollte das Augenmerk auf die Hundehalter gelegt werden, die durch falsche Erziehung, Dressur oder Abrichtung einen Hund erst gefährlich machen können.
Dieser Ansatz spiegelt sich nun auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf wider. Die Rasseliste ist raus. Sie war diskriminierend und wird auch von Fachleuten abgelehnt. Dies wurde übrigens auch bei der Anhörung immer wieder bestätigt.
Das Augenmerk liegt nun auf dem Hundehalter. Mit dem Gesetzentwurf ist klar geregelt, dass die Verantwortung künftig verstärkt beim Halter liegt. Daher begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz gefundenen Regelungen, die speziell die Hundehalter in den Fokus rücken und sie mehr in die Pflicht nehmen.
Die Beaufsichtigungs- und Einwirkungsverpflichtungen sind entsprechend konkretisiert. Durch diese Pflichten wurde sich an dem eigentlichen Hauptproblem orientiert, und entsprechend wurden die Vorgaben getroffen.
Das Halten gefährlicher Hunde ist im Gesetzentwurf klar und praxistauglich geregelt. Viele der bestehenden Voraussetzungen wurden übernommen, jedoch wird künftig auf das leuchtend blaue Halsband für gefährlich eingestufte Hunde verzichtet, da es sich in der Praxis nicht bewährt hat.
Neu ist die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, die älter als drei Monate sind, durch einen Transponder mit entsprechender Kennnummer. Dies wurde in der Anhörung begrüßt. Diese Regelung dient zwar nicht der Gefahrenabwehr, es ist aber davon auszugehen, dass Fundtiere somit schneller an ihre Besitzer vermittelt werden können, was auch zur Entlastung der Kommunen und Tierheime führt.
Ebenfalls neu ist die Soll-Regelung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen Hund. Ziel der Neuregelung ist, die Versicherungspflicht auf alle Hunde als Regelfall auszudehnen. Diese Regelung geht über das bestehende Recht hinaus, weil bisher nur für gefährliche Hunde eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Damit ist eine Schadensregulierung generell gewährleistet. Auch dieser Ansatz wurde in der Anhörung begrüßt.
Für den SSW stelle ich fest: Der vorliegende Gesetzentwurf hat ein ausführliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen. Es gab hierzu schriftliche und mündliche Anhörungen in den verschiedenen Ausschüssen sowie die politische Diskussion. Viele Anregungen finden sich im vorliegenden Entwurf wieder. Dies lässt sich auch auf die konstruktive Zusammenarbeit zurückführen. Ich komme zu dem Schluss, dass wir mit der Verabschiedung des Entwurfs nun endlich eine schleswig-holsteinische Regelung bekommen werden, die den Ansprüchen eines modernen Gefahrhundegesetzes gerecht wird. Jo tak.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Den ersten Beitrag bekommen wir von der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich, weil ich ein kurzes Beispiel nennen möchte, wo der Gesetzentwurf vielleicht weltanschaulich nachvollziehbar ist, in der Praxis aber zu Schwierigkeiten führen wird.
Modernstes Hundegesetz ever und überall? - Ich weiß es nicht. Die wesentliche Änderung des Gesetzes besteht darin, dass die Rasseliste gestrichen worden ist. Vieles von dem, was vorher da war, ist nach wie vor im Gesetz enthalten. Alles, was neu drin ist, sind Soll- oder Kann-Regelungen, also eher halbherzig.
Ich gebe Ihnen völlig recht und bestätige, dass es auf den Hundehalter ankommt. Die meisten Worte, die hier fallen, auch von der FDP, sind: falsche Haltung, Erziehung, wir müssen auf den Menschen einwirken, das Problem liegt am Ende der Leine. Sie sagen: Wir müssen die Menschen schützen, wir müssen die Leute dazu bringen, und es gibt die Möglichkeit einer Steuerermäßigung. Angesichts des Erlasses zur Haushaltskonsolidierung finde ich das eine spannende Frage, wenn ich als Kommune als Anreiz für den Besuch einer Hundeschule die Hundesteuer senke.
Jetzt komme ich zu dem Problem. Sie empfehlen, eine Hundeschule aufzusuchen. Im Kreis Pinneberg - auch der Kollege Hölck kennt das - sucht eine Hundeschule seit vier Jahren einen Platz. Sie scheitert - deswegen gucke ich jetzt Richtung Innenministerium - an baurechtlichen Gründen, zu nah an der Wohnbebauung, Hundegebell. Sie ist im Landschaftsschutzgebiet mindestens 200 m weg von der Bebauung, und da spricht der Umwelt- und Naturschutz dagegen, dass das keine Privilegierung ist.
Die Behörde hat das verhindert. Das heißt, hier wird die Ansiedlung von Hundeschulen massiv blockiert. Wir sind gerade dabei zu klären, ob es ein örtliches Problem oder eine grundsätzliche Frage ist.
Wenn Sie Anreize schaffen und dafür sorgen wollen, dass die Halter besser mit den Hunden umgehen, brauchen wir auch Plätze für Hundeschulen.
Es ist nicht artgerecht, den Hund immer an der Leine zu führen. Das haben übrigens auch große Städte. Wir kriegen völlig asoziale Tölen, wenn die Tiere nicht Sozialverhalten untereinander lernen. Auch das kann Ihnen jeder erzählen.
Damit wir alle gemeinsam vernünftig miteinander umgehen, müssen auch Nichthundebesitzer lernen, mit Hunden umzugehen. Ich erlebe oft, dass ein Hund an der Leine gestreichelt wird. Ich habe meinen Kindern immer gesagt, dass man einen Hund an der Leine nicht streichelt.
Wir müssen auch der anderen Seite die Möglichkeit geben, sich zu schulen. - Ich habe zwei Hundeschulen besucht und kenne mich aus. Ich weiß auch genau, warum ich sie besucht habe.
Frau Abgeordnete, wollen Sie dem Kollegen Matthiessen noch Gelegenheit geben, Ihnen eine Frage zu stellen?