Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungsund Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein sowie Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besol- dungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015 bis 2016 - BVAnpG 2015 - 2016)
Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie gleich in den Ausschüssen beraten können. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wer der Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön, das ist einstimmig.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause und guten Appetit. Um 15 Uhr geht es weiter. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne wieder die Sitzung. Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne die Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Schule in Kiel, ehemalige Bauingenieure aus Schleswig
Holstein und Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer des Jugendaufbauwerks Plön-Koppelsberg. - Seien Sie herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005
Zunächst erteile ich dem Herrn Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch, das Wort.
Danke für den umfassenden Bericht, Herr Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Daher eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Jahre nachdem die FDP-Fraktion den Entwurf für ein neues Hundegesetz eingereicht hat, ist es heute endlich so weit: Das bestehende Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren, kurz Gefahrhundegesetz, wird abgeschafft, und an dessen Stelle tritt nun das Gesetz zum Halten von Hunden, kurz das Hundegesetz.
Zwei Jahre sind eine lange Zeit, aber es ist gut, dass dieses Gesetz nicht im Windhundverfahren durchgepaukt worden ist,
sondern dass wir intensiv darüber beraten haben. Wir hatten eine intensive schriftliche und mündliche Anhörung. Man sieht auch, dass zahlreiche Anregungen aus den Anhörungen in das neue Gesetz eingeflossen sind. Mein Dank gilt natürlich allen Beteiligten bei der Anhörung und auch der Koalition. Wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, SPD, Grünen und SSW vorgelegt. Hier gilt mein Dank insbesondere den tierschutzpolitischen beziehungsweise hundepolitischen Sprechern der Fraktionen und den Behörden, die immer mit Rat und Tat sowie Hinweisen zur Seite standen.
Am Ende dieses intensiven Prozesses steht nun ein modernes, schlankes Hundegesetz, das ohne Rasseliste auskommt. Die Belange des Tierschutzes, der Hundehalter und der Nicht-Hundehalter werden gleichermaßen berücksichtigt.
Kern dieses Gesetzes ist und bleibt die Abschaffung der Rasseliste. Rasselisten sind nun einmal praxisfremd, unvollständig und diskriminierend. Wissenschaftler haben große Zweifel an ihrem Sinn; denn Beißvorfälle hat es schließlich auch schon durch Hunde gegeben, die niemals auf irgendeiner Liste stehen würden. Hunde sind nicht von sich aus gefährlich, sondern entwickeln erst durch falsche Haltung und Erziehung ein gefährliches Verhalten. Das Problem liegt oftmals am anderen Ende der Leine.
Klar ist auch, meine Damen und Herren: Hunde sind kein Spielzeug. Die Politik steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor verantwortungslosen Hundehaltern geschützt werden. Die bislang gültige Rasseliste hat sich dafür als komplett ungeeignet erwiesen. Das Hundegesetz definiert in § 3 allgemeine Pflichten der Hundehalter. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Die Person, die den Hund führt, muss natürlich in der Lage sein, ihn jederzeit so zu beaufsichtigen und auf ihn einzuwirken, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden. Neu ist auch, dass Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen sind.
Zudem muss jeder Hundehalter seinen Hund versichern, wenn er älter als drei Monate ist. Auch das ist neu, denn bis jetzt galt die Versicherungspflicht ja nur für gefährliche Hunde. Aber ich finde es richtig, dass alle Hunde versichert sind. Denn
Meine Damen und Herren, die obligatorische Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung wie in Niedersachsen soll es bei uns in Schleswig-Holstein nicht geben. Die Anhörung hat verdeutlicht, dass es erfolgversprechender ist, eine Offensive zur freiwilligen Vermittlung einer theoretischen und praktischen Sachkunde zu starten. Dabei könnten Rabatte bei der Hundesteuer - das wird jetzt im neuen Gesetz ermöglicht - oder auch bei der Haftpflichtversicherung unterstützen, dass mehr Menschen eine Hundeführerscheinprüfung ablegen.
Meine Damen und Herren, es wird auch in Zukunft Hunde geben, die gefährlich sind, gar keine Frage. Es sind aber nicht die Rasse und auch nicht wie bisher bestimmte Eigenschaften entscheidend, sondern das Verhalten des jeweiligen Hundes. Wenn aufgrund des Verhaltens des Hundes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen sollte, stellt die zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest.
Das Halten eines gefährlichen Hundes ist an bestimmte Voraussetzungen, an die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und besondere Pflichten geknüpft. Ohne dass ich jetzt die einzelnen Punkte aus den §§ 8 bis 14 aufzähle, möchte ich feststellen, dass es in einer Frage überhaupt keine zwei Meinungen geben darf: Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden
nämlich vor jenen Kriminellen, die Hunde gezielt als Waffen einsetzen, um gegen andere Menschen aggressiv vorzugehen. Genau das ist durch das aktuelle Hundegesetz gewährleistet. Wie bisher ist es auch verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten.
Ein neuer, innovativer Ansatz ist die Resozialisierung gefährlicher Hunde. Diese wird nach einem Wesenstest ermöglicht, der anschließend von einem Tierarzt noch einmal überprüft wird.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass das Gesetz, das wir heute beschließen werden - die breite Mehrheit steht -, zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
satzungen anpassen können. Hier meine ich insbesondere die Schaffung von Anreizen zum Ablegen einer Sachkundeprüfung. Hier bitte ich das Innenministerium, die Gemeinden auf das neue Hundegesetz und die damit verbundenen Möglichkeiten hinzuweisen. Was aus meiner Sicht nicht sein kann, meine Damen und Herren, ist, dass es einzelne Gemeinden gibt, die eigene Rasselisten mit viel mehr Hunden darauf hatten als die vorherige Rasseliste.
Auch darauf müsste man noch einmal hinweisen. Meine Damen und Herren, ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und sage abschließend: Tschüss, Rasseliste!
Tschüss, Rasseliste! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kumbartzky, guter Einstieg, für mich aber bezeichnend, welch Geistes Kind das ganze Gesetz ist. Die ganze Verfahrensweise mit Anhörungen und mit allem - das haben Sie geschrieben - hat zwei Jahre gedauert. Die tierschutzpolitischen Sprecher sitzen in den anderen Fraktionen. Ich bin nicht der tierschutzpolitische Sprecher bei uns in der Fraktion, sondern ich bin derjenige, der für das Hundegesetz und für die Tierhaltung zuständig ist.
Sie bedanken sich bei den tierschutzpolitischen Sprechern. Da stellt sich bei mir natürlich gleich die erste Frage: Warum bei den tierschutzpolitischen Sprechern, warum nicht bei den menschenschutzpolitischen Sprechern? Ich kann Ihnen gleich die Antwort geben: Weil genau das bei Ihnen im Gesetz fehlt. Der Schutz des Menschen und nicht der Schutz des Tieres muss an erster Stelle stehen.
- Herr Kubicki, das wissen Sie; Sie sind beim Gefahrhundegesetz dabei gewesen, Stichwort Beißattacke in Hamburg. Ich kann Ihnen nicht ersparen, auch darauf einzugehen. Hauptkritikpunkt - zuge