Doch in diesem vorgelegten Entwurf fehlt jede Aussage. Wollen Sie in Kürze einen weiteren Entwurf vorlegen?
Ihrer Linie bleiben Sie sich auch in diesem Gesetzentwurf treu. Ihnen fehlt das notwendige Vertrauen in die verantwortlich handelnden Menschen.
So ist es zu erkennen bei Ihren Gesetzen, die die Wirtschaft betreffen, über die wir heute Morgen diskutiert haben. Das ist aber auch bei diesem
Hochschulgesetzentwurf zu erkennen. Sie wollen alles kontrollieren. Mehr Autonomie, mehr Rechte für die Handelnden und mehr Eigenverantwortung sind Aspekte, die Ihnen völlig fremd sind, die bei Ihnen Gänsehaut verursachen.
Warum tun Sie sich so schwer, den Hochschulen mehr Personalhoheit zuzubilligen? Warum stellen Sie den einzelnen Hochschulen nicht die Personalkosten mit einer Obergrenze zur Verfügung und überlassen alles andere diesen Einrichtungen selbst? Warum schreiben Sie den Hochschulen vor, dass sie für das Personal bestimmte Grundsätze für die Beschäftigung erarbeiten müssen, anstatt für die Finanzausstattung längerfristige Sicherheit zu geben, sodass sie von selbst auf einen größeren Teil der Zeitverträge verzichten können, um so insbesondere jungen Wissenschaftlern eine klare und zumindest mittelfristige Perspektive zu geben, damit sie gern nach Schleswig-Holstein kommen?
Nachwuchswissenschaftler brauchen wie alle anderen Berufstätigen auch Sicherheit. Die diesbezüglichen Beschlüsse der Hochschulkonferenz mögen ein erster Schritt dahin sein. Diese haben noch viel, teilweise sehr viel Luft nach oben.
Bei der Bauherrenfunktion haben Sie sich zwischen der ersten und der zweiten Lesung im Kabinett noch etwas bewegt. Aber auch dies ist meines Erachtens ein zu kleiner Schritt. Seien Sie mutiger! Vergessen Sie bitte nicht, dass auch die rechtlichen Vorschriften für die GMSH überarbeitet werden müssen. Denn nur dann, wenn die Dinge zueinander passen, kann die von Ihnen angestrebte Evaluierung Sinn machen.
Interessant sind auch Ihre Versuche, die Drittmittelforschung stärker zu reglementieren, ohne sich dabei selbst festlegen zu müssen. Die Hochschulen sollen dazu selbst nähere Regeln erlassen. Eine Ethikkommission soll eingesetzt werden. Wie weit darf die Drittmittelforschung, für die die Freiheit der Forschung uneingeschränkt gilt, und von wem denn tatsächlich begrenzt werden? Sie müssen schon klare Aussagen treffen, wo Sie als Ministerin die Grenzen der Freiheit von Forschung und Lehre sehen.
Klare Aussagen sind aber nicht so Ihr Ding, Frau Ministerin. Wenn Sie den Hochschulrat entmachten wollen, dann sagen Sie das doch bitte und sprechen Sie nicht von Entlastung! Wenn Sie die Kräfteverhältnisse zwischen den Gruppen verändern wollen, dann drücken Sie dies bitte klar und deutlich aus!
Wir haben in unserem Antrag zu Eckwerten zum neuen Hochschulgesetz, den Sie in der vergangenen Sitzung abgelehnt haben, klargestellt, wie wir die Gremienstruktur und die einzelnen Gruppen in ihrer Gewichtung sehen.
Meine Damen und Herren, die von Ihnen im Gesetzentwurf vorgesehenen Verkürzungen für die beruflich qualifizierten Studienbewerber sind richtig: Ob hier allerdings Vorabquoten notwendig sein werden, erscheint mir zweifelhaft. Schauen wir einmal, welche Erkenntnisse die Anhörung bringen wird.
Ein besonders wichtiger Punkt für unsere Hochschulen ist eine gesicherte Finanzierung. Natürlich sind diese, wie auch alle anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes, dem Budgetrecht des Landtags unterworfen. Das ist überhaupt keine Frage. Wie weit müssen in einem gesetzten Gesamtrahmen die Einzelfestlegungen vom Landtag aber bestimmt werden? Beziehungsweise wie weit kann ich diese der Autonomie der Hochschule überlassen? Geben Sie mehr eigene Entscheidungskompetenz!
Was aber noch wichtiger ist: Unsere Hochschulen brauchen eine zumindest mittelfristige Sicherheit für eine ausreichende Finanzzuweisung. Hierzu vermisse ich klare Aussagen im Gesetz.
Wir haben in Schleswig-Holstein nicht nur gute Universitäten, sondern ebenfalls sehr gute Fachhochschulen mit hohem Ansehen.
Da gilt es natürlich, die Frage von Promotionsmöglichkeiten zu diskutieren und gegebenenfalls zu verändern. Auch in diesem Fall wird das Ergebnis der Anhörung sicherlich von großem Interesse sein.
Ein kleiner Punkt, der aber vielleicht insbesondere für unsere Flensburger Hochschulen relevant sein kann, ist die Ankündigung der Angleichung der
Vorlesungszeiten der Universitäten und der Fachhochschulen. Zu beachten ist hierbei auch die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Kooperation mit Dänemark. Auch das müssen wir in diese Frage einbeziehen.
Die Frage der Barrierefreiheit unserer Hochschulen wird mit dem Gesetzentwurf leider nicht angegangen, und zwar weder räumlich noch hinsichtlich der Lehre. Ich meine, wir müssen in den Ausschüssen darüber diskutieren, wie wir dabei Weiterentwicklungen betreiben können. Hierzu gibt es interessante Initiativen des Behindertenbeauftragten, der uns schon mehrfach dazu eingeladen hatte.
Meine Damen und Herren, noch einige wenige Worte zu den begleitenden Anträgen. Der gültige Hochschulpakt III läuft gerade an und gilt bis 2023. Sie wollen mit Ihrem Antrag jetzt schon ein offenes Ohr bei der Bundesregierung finden, um über eine Fortsetzung nach 2023 zu verhandeln. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei. Wir werden dem zustimmen. Darauf wartet Berlin natürlich ganz aktuell.
Trotzdem stimmen wir diesem Antrag zu. Natürlich muss der Hochschulpakt fortgesetzt werden. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn Sie den Eifer, den Sie jetzt an den Tag legen, auch bei allen anderen notwendigen Entscheidungen an den Tag gelegt hätten, dann wäre vieles leichter im Lande. Dabei denke ich zum Beispiel an die Erstaufnahmeeinrichtungen und anderes.
Ihrem Antrag zur allgemeinen Hochschulpolitik stellen wir unseren Änderungsantrag entgegen. Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass durch den doppelten Abiturjahrgang im Jahre 2019 die größten Herausforderungen auf die Hochschulen zukommen. Der Bericht der Landesregierung zur Lage der Hochschulen, der auf Antrag der CDU gegeben wurde, stellt hingegen fest, dass die Studienanfängerzahlen in den Jahren 2016 und 2017 besonders stark steigen und in den Jahren 2018 und 2019 wieder rückläufig sein werden. Wir glauben: Sie sind mit Ihrem Antrag zu spät. Aber Sie werden in Ihrer Rede dazu sicherlich etwas sagen.
Wir bitten darum, alle Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf eine intensive Diskussion dort. Insbesondere freue ich mich auf die Anhörung und die Ergebnisse. Ich hoffe, dass Sie die Stellungnahmen der Betroffenen dieses Mal wirklich ernst nehmen. - Danke schön.
(Beifall CDU, Uli König [PIRATEN] und Christopher Vogt [FDP] - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das war ja nun kein Maßstab!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rednerreihenfolge ermöglicht mir, drei kurze Hinweise beziehungsweise Anmerkungen zu meinem Vorredner zu machen.
Ich fange einmal mit meinem letzten Punkt an, Herr Dornquast. Es ist ja so, dass Studierende nicht nur anfangen zu studieren,
sondern sie studieren ein paar Jahre weiter. Insofern ist die Frage nicht nur, in welchem Jahr man hohe Anfängerzahlen hat, sondern unmittelbar nach den hohen Anfängerzahlen hat man hohe Studierendenzahlen insgesamt an der Hochschule.
Was die Hochschulmedizin angeht, zeigt sich einmal wieder, wie sehr Sie nach Kritikpunkten suchen müssen. Mehrfach wurde im Ausschuss und im Plenum darauf hingewiesen, dass die Hochschulmedizin separat gesetzlich geregelt wird. Das jetzt hier als Kritikpunkt heranzuziehen - ich weiß nicht.
Meine Damen und Herren, im Januar 2015 hat Kristin Alheit angekündigt, eine Hochschulkommission ins Leben zu rufen, um die aktuellen Herausfor