Entwurf aber nun wahrlich keine Rede sein. Die Landesregierung hat offenbar noch nicht einmal diesen Anspruch, wenn ich mir den vorliegenden Entwurf anschaue. Es reicht offenbar aus, die vermeintlich beste Wissenschaftsministerin aller Zeiten zu haben.
Ein großer Wurf für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein ist dieser Entwurf leider nicht. Man findet einige technische Anpassungen und Selbstverständlichkeiten, ein bisschen rot-grüne Folklore mit zusätzlichen Aufgaben für die Hochschulen, für die diese allerdings keine Extra-Gelder erhalten sollen, und mehrere halbgare Reförmchen. Anstatt weniger Bürokratie soll es nun aus ideologischer Motivation heraus noch mehr Bürokratieaufwand für die Hochschulen geben. Herr Kollege Andresen, in Sachen Autonomie macht die Landesregierung immerhin ein paar Lockerungsübungen, aber das Misstrauen gegenüber den Hochschulen ist offenbar immer noch zu groß, um über eine hasenfüßige Experimentierklausel im Baubereich hinauszugehen.
Meine Damen und Herren, das ist alles mutlos und ohne jede Vision. Die Ministerin will am bestehenden Hochschulgesetz ein wenig herumdoktern. Hochschulpolitik sollte aber gestaltet und nicht nur verwaltet werden.
Anders als die Landesregierung wollen wir den Hochschulen eine sehr weitgehende Autonomie einräumen. Das hat übrigens überhaupt nichts damit zu tun, dass die Hochschulen nicht in staatlicher Hand bleiben sollen - das haben uns Herr Habersaat und die Ministerin letztes Mal vorgehalten. Das ist totaler Unsinn. Die SPD-Fraktion hat schon beim Stiftungsgesetz für die Uni Lübeck immer behauptet, das sei eine Art Privatisierung durch die Hintertür, und nachher hat sie es eingesehen und es mit beschlossen.
Auch hier irren Sie sich. - Herr Kollege Stegner, uns geht es darum, dass die Entscheidungen über die Ausrichtung und die Steuerung der Hochschulen zukünftig dort getroffen werden können, wo man es am besten kann, nämlich an den Hochschulen selbst. Das Ministerium soll die Aufsicht über die Hochschulen führen, aber nicht mehr für die Detailsteuerung zuständig sein. Darum geht es uns, und das trennt uns offenbar fundamental.
Neue Perspektiven werden den Hochschulen durch den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht eröffnet. Stattdessen werden ihnen einige neue Aufgaben wie ein Diversity-Beauftragter und Ethikkommissionen aufgebürdet, ohne dass es dafür eine entsprechende Finanzierung geben soll. Bezeichnend ist die Aussage des Gesetzentwurfs unter dem Punkt Kosten und Verwaltungsaufwand. Dort heißt es lapidar:
Kollege Andresen, den Hochschulen bei den Ethikkommissionen gesetzliche Vorgaben zu machen, halte ich für unnötig und fragwürdig. Es ist meines Erachtens ein fundamentaler Irrtum, wenn man annimmt, an den Hochschulen würden ethische Fragestellungen heute nicht vernünftig diskutiert und mitgedacht.
Das ist mitnichten der Fall. Das wird doch bereits an den Hochschulen mehrfach diskutiert. Auch ich habe in den letzten Wochen eine Reihe von Hochschulen besucht. Dort gibt es zum Beispiel Diskussionen über Kooperationen mit China, Russland oder anderen Staaten. Die brauchen keine gesetzliche Vorgabe, dass sie jetzt Kommissionen einrichten sollen. Ich halte diese Nachhilfe vonseiten der Politik für unnötig.
Wir sollten auch daran denken, dass wir die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre haben, die wir stärken und nicht infrage stellen sollten.
Kollege Andresen, mir scheint die geplante Regelung ein lauwarmer Kompromiss zu sein: Die Grünen, ganz besonders Sie, haben immer Zivilklauseln gefordert.
- Doch, das haben Sie immer wieder ins Spiel gebracht, natürlich. Ich kann Ihnen Ihre Pressemitteilung dazu zeigen. Eine solche Regelung wäre verfassungswidrig. Ich weiß auch nicht, wie man militärische und zivile Forschung trennen will. Die Regelung mit der Ethikkommission ist offenbar ein kleiner Kompromiss, damit Sie sich darin wiederfinden.
gen Einrichtung von Studiengängen und vor allem die freie Einteilung des Hochschuljahres, was vor allem für internationale Kooperationen wichtig ist. Die Universität Flensburg wünscht sich, als gesamte Hochschule von Sommer- und Wintersemestern auf Frühlings- und Herbstsemester umstellen zu können, damit sie mit ihren dänischen Partnern besser zusammenarbeiten kann. Das wird von der Landesregierung aus unerfindlichen Gründen leider nicht geplant.
Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht, der umgesetzt werden könnte. Die Uni Mannheim zeigt seit vielen Jahren, dass es zu keinen Problemen in der Kooperation mit inländischen Hochschulen kommen muss. Deswegen verstehe ich nicht, dass die Landesregierung das nicht vorsieht.
Kollege Andresen, gerade für die Uni Flensburg wäre es für das Praxissemester im Lehramt eine Verbesserung, wenn man das umstellen könnte. Insofern hoffe ich, dass die Landesregierung auch darüber noch einmal nachdenkt.
Was die Studierendenbeteiligung angeht, ist es natürlich enttäuschend für die Studierenden, was Sie dort vorlegen. Sie hatten eine Drittelparität gefordert.
Da gibt es natürlich Diskussionen mit Blick auf die Urteile, die der Kollege Habersaat angesprochen hat. Was dort jetzt vorgesehen wird, lediglich ein kurzfristig aufschiebendes Veto für die Studierenden, ist aus meiner Sicht nichts Halbes und nichts Ganzes und stärkt nicht die Mitbestimmung der Studierenden, wie es hier teilweise suggeriert wurde.
Wir haben Vorschläge dazu gemacht, gucken Sie in unseren Gesetzentwurf, Herr Kollege Stegner. Zum einen bieten wir den Hochschulen mehr Entscheidungskompetenzen, was dann natürlich auch mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die einzelnen Mitgliedergruppen bedeutet, zum anderen geben wir den Hochschulen die Freiheit, die Zusammensetzung des Senats in ihrer Verfassung selbst zu bestimmen. Das wird mit Sicherheit nicht zulasten der Studierenden gehen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Herr Habersaat und ich haben eben gesagt, dass wir an dem Punkt weiter an Lösungen arbeiten. Mir ist wichtig, hier festzustellen, dass sich Studierende und Personalvertretungen, für die das auch wichtig ist, darauf verlassen können, dass in diesem Bereich in der parlamentarischen Beratung noch etwas passieren wird.
Ich möchte etwas zu Ihrem Entwurf sagen, der gut gemeint ist. Wenn die Hochschulen selbst entscheiden, wie sie ihre Gremien zusammensetzen, kann natürlich auch das Gegenteil passieren. Denn wer entscheidet an den Hochschulen über die Frage, wie die Gremien zusammengesetzt sind? - Das entscheiden die alten Mehrheiten. Bei den alten Mehrheiten haben die Studierenden nicht die Möglichkeit, durch ein Veto oder andere Maßnahmen Einfluss zu nehmen, sondern sie sind dort in der Minderheit. Im Worst-CaseSzenario könnten die Gruppen, die aus unserer Sicht jetzt zu wenig Mitbestimmung an den Hochschulen haben, nämlich Personal und Studierende, noch weniger Mitbestimmung bekommen.
Ich weiß, dass das nicht Ihre Absicht ist; ich will nicht falsch verstanden werden, aber das könnte eine Konsequenz aus Ihrem Gesetzentwurf sein. Deswegen glauben wir, dass der Weg, den Sie gewählt haben, nicht richtig ist.
- Kollege Andresen, wir diskutieren hier über den Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat. Dass Sie gesagt haben: „Das bessern wir im parlamentarischen Verfahren noch nach“, nehme ich zur Kenntnis. Dafür kann sich die Studierendenschaft zunächst einmal nichts kaufen. Das Szenario, das Sie für unseren Gesetzentwurf beschrieben haben, ist ein theoretisches. Wir kennen die Akteure doch alle persönlich. Ich kenne keine Hochschule, bei der ich mir vorstellen kann, dass die Mitbestimmung der Studierenden gegenüber dem Status quo verringert würde. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Insofern ist das nicht zutreffend.
Sinne des Wortes - Baustelle?“, dann sagen die natürlich: „Na ja, im Baubereich, beim Thema Erhalt der Gebäude, beim Thema Umbau, beim Thema Neubau“. Das hat im Moment für die Hochschulen oberste Priorität. Das gilt sowohl für die ChristianAlbrechts-Universität, die größte Universität im Lande hier in Kiel, als auch für die kleine, aber feine Musikhochschule in Lübeck.
Hier macht die Landesregierung jetzt einen Trippelschritt, der zumindest schon einmal in die richtige Richtung geht. Das erkenne ich durchaus an. Das ist sozusagen die Gleichstellung mit dem Uni-Klinikum. Erfreulich ist, dass sich die Landesregierung hier endlich bewegt. Vielleicht haben Sie auch einmal in unseren Gesetzentwurf geschaut, mit dem Sie sich offenbar ausgiebig befasst haben. Insofern geht der Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist da noch deutlich mehr möglich.
Frau Ministerin, es nimmt zum Teil absurde Züge an, wenn man die Hochschulen besucht. Ich war jetzt gerade an der Musikhochschule in Lübeck. Dort gab es von den Stadtwerken Lübeck einen Wasserspender für die Studierenden für den Sommer, dass sie sich schnell einmal ein Wasser nehmen können. Man hat sechs Monate gebraucht, um diesen Wasserbehälter vernünftig aufstellen zu können - sechs Monate! Auch wenn man dort für ein paar tausend Euro einen kleineren Raum umbauen will, dauert es Jahre, bis etwas passiert. Es ist im Baubereich wirklich absurd geworden. Insofern muss da etwas passieren.
Kollege Andresen, Sie haben den Koalitionsvertrag zum Bereich Hochschulautonomie angesprochen. Dort steht zum Beispiel die Dienstherrenfähigkeit mit einer Experimentierklausel drin. Das habe ich im Gesetzentwurf leider nicht gefunden. Insofern müssen Sie sehr viel mehr nachbessern, als Sie hier eben angesprochen haben. Zumindest die Schaffung einer Personalkostenobergrenze, wie es die Hochschulen fordern und wie es schon im Stiftungsgesetz der Uni Lübeck vorgesehen ist, wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Schade, dass es im Entwurf nicht schon drin ist. Ich setze auf Sie, dass das noch hineinkommt.
Was den Verhaltenskodex für gute Beschäftigungsverhältnisse angeht, sage ich: Es ist schon etwas komisch, dass das in ein Gesetz hineingeschrieben wird. Ich glaube, die Verantwortung dafür liegt nicht bei den Hochschulen, sondern es ist eine politische Verantwortung, der man nachkom
men muss. Sie haben das angesprochen. Das soll durch die Millionen, die jetzt zusätzlich kommen, angepackt werden. Ich glaube, es macht keinen Sinn, das in das Gesetz hineinzuschreiben, solange die Hochschulen chronisch unterfinanziert bleiben. Ihnen fehlt es einfach an finanzieller Planungssicherheit. Sie machen das nicht, weil sie schlechte Arbeitgeber sein wollen, sondern weil sie einfach schlechte finanzielle Rahmenbedingungen haben.
Frau Ministerin, das Tenure-Track-Verfahren haben wir tatsächlich - wie Sie - hineingeschrieben. Sie haben in Ihrem Entwurf auch gute Vorschläge, auch zum Thema ältere Professoren. Das ist beispielsweise im Hochschulgesetz in Hamburg so. Wir brauchten nicht Sie, um darauf zu kommen.
Im Übrigen verzichten wir auf den Begriff „Seniorprofessor“. Wir finden, man kann auch schönere Begriffe dafür finden.