Ich möchte abschließend kurz zu den Finanzen kommen. Das war heute ein großes Thema. Auch da geht es in die richtige Richtung. Uns ist es zugegebenermaßen nicht genug. Ich wundere mich über die eine oder andere Formulierung von Hochschulvertretern in der Pressekonferenz. Aber ich kann nachvollziehen, dass sie sich freuen und sagen: Na gut, es passiert jetzt etwas. Noch einmal: Die chronische Unterfinanzierung bleibt leider bestehen. Es wird viel zu spät auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet. Das haben wir seit Jahren angemahnt. Das kommt viel zu spät.
Ein Großteil der Versprechungen, die Sie machen, Frau Ministerin, liegt in der nächsten Wahlperiode. Es ist immer schön, mit fremdem Geld etwas in der Zukunft zu versprechen, sich dafür feiern zu lassen. Ich gönne es Ihnen. Aber es hilft den Hochschulen nicht so, wie Sie hier suggerieren.
Meine Damen und Herren, ich freue mich dieses Mal tatsächlich auf die Ausschussanhörungen. Wir werden ja beide Gesetzentwürfe, den der FDP
Fraktion und den der Landesregierung, gemeinsam beraten. Das werden wir morgen auf den Weg bringen. Ich glaube, wir werden noch viele Anregungen erhalten, sowohl zu unserem Entwurf als auch zu Ihrem. Ich hoffe, dass wir gerade im Bereich der Hochschulautonomie noch zu massiven Verbesserungen kommen. Da hat Ihr Entwurf noch sehr viel Nachhilfe nötig. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben lange auf den Vorschlag für die Novelle des Hochschulgesetzes gewartet. Nun ist sie endlich da. Was 2011 und 2013 mit kleinen Novellen weiterentwickelt wurde, sollen unsere Hochschulen nun mit einem großen Wurf zukunftsweisend gestalten. Ich freue mich darüber, dass wir doch noch die Chance erhalten, über die strukturelle Weiterentwicklung unserer Hochschulen zu sprechen. Ich unterstreiche gern, dass vieles von dem, was in dem Entwurf steht, durchaus gut ist. Allein, eine große Hochschulnovelle hätte unserer Meinung nach tatsächlich etwas größer sein dürfen.
Vielleicht ist diese Einschätzung aber auch dadurch zu begründen. Wir haben ein ähnliches Szenario bereits bei der Schulgesetznovelle gehabt. Vieles war gut gemeint, aber schlecht gemacht, weil die geplanten Reformen nicht ordentlich ausfinanziert waren.
Hier setzt auch meine Kritik an. Ich glaube nicht daran, dass das Gesetz ordentlich ausfinanziert ist. Vor Kurzem durften wir die Euphorie der Regierung und der Hochschulen teilen. Schließlich ist seit einigen Tagen klar, dass wir nun endlich nicht mehr das Schlusslicht im Bereich der Hochschulfinanzierung sind, dass wir mit dem Geldsegen, den die Regierung auf die Hochschulen regnen lässt, zwar nicht das Finanzierungsniveau von Süd
deutschland erreichen, aber - wie die beste Wissenschaftsministerin aller Zeiten in der Pressekonferenz der letzten Woche verlauten ließ - immerhin den Anschluss an die anderen Bundesländer finden.
Ich möchte Frau Ministerin Alheit ganz ausdrücklich und aufrichtig meinen Glückwunsch dazu aussprechen, denn es ist ihr gelungen, mit zusätzlichen Geldmitteln mehr für die Hochschulen des Landes zu tun, als dies andere Regierungen vor ihr geschafft haben.
Aber es ist ihr vor allem gelungen, einen Hochschulkonsens zum Schnäppchenpreis zu kriegen. Herzlichen Glückwunsch dazu! Mit den 10 Millionen € 2016 und 25 Millionen € im Jahr 2019 ist der Kauf deutlich günstiger ausgefallen, als uns das Präsident Kipp von der CAU noch im Rahmen der letzten Anhörung im Bildungsausschuss vorgerechnet hat. Er sagte, allein für das Flaggschiff der Schleswig-Holsteinischen Hochschulflotte benötige er 14,5 Millionen € jährlich, um den Stand zu Beginn des Jahrtausends zu halten. 25 Millionen € pro Jahr, so habe man sich unter den Hochschulen verständigt, seien das Minimum, das man von der Landesregierung einfordere. Diese jährliche Minimalforderung wurde jetzt geviertelt. Aber alle sind zufrieden, und darum werde ich an dieser Stelle auch nicht darauf hinweisen, dass gerade diese sehr sinnvolle Investition in die Zukunft und Investitionskraft des Landes als dringend nötiges Friedensgeschenk zu verstehen ist.
Keine BAföG-Mittel für die Hochschulen, schleppende Realisierung von dringenden Baumaßnahmen und darauf aufbauend Entnahme von 35 Millionen € aus dem Sondervermögen, zuerst die Ankündigung, dass eigentlich schon über den Nachtragshaushalt dieses Jahr Hochschulgeld hätte fließen sollen. Die Hochschulen hatten es nicht leicht, und sie führten gute Argumente und Rechnungen an, um zuerst die Opposition und dann auch die Regierung für sich zu gewinnen.
Dass dies so günstig gelungen ist, freut die Finanzpolitiker in diesem Land ganz bestimmt. Dennoch sollten wir uns ganz genau ansehen, was mit diesem zusätzlichen Geld gemacht werden soll. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ja recht eindeutig. Die Hochschulen sollen verpflichtet werden, prekäre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen. Niemand kann die Sinnhaftigkeit dieses Anliegens bestreiten. Das Problem ist nur: Woher kommen diese prekä
ren Beschäftigungsverhältnisse? Sie stammen zum großen Teil nicht von den Hochschulen, sondern von der Politik, die den Hochschulen Vorgaben gemacht hat: durch die Finanzierung und die Befristung von Geldern, sei es der Hochschulpakt, seien es Drittmittel oder was auch immer. Das heißt, die Politik muss sich an dieser Stelle kümmern und nicht die Hochschulen in irgendwelchen Kommissionen.
- Das kann auch nicht der Landtag allein machen, Herr Andresen, sondern das müssen wir im Konsens mit dem Bundestag machen.
Folge ich den Ausführungen des Herrn Kipp aus der vorletzten Bildungsausschusssitzung, halte ich noch einmal fest, dass allein die CAU eigentlich zusätzliche 200 Stellen benötigt, um auf akzeptablem Niveau weiterzuarbeiten, wenn wir daran denken, dass 2016 der doppelte Abiturjahrgang kommen soll. Wie unter diesen Vorzeichen den prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegengewirkt werden soll, möchte ich gern im Zuge des Anhörungsverfahrens erklärt bekommen.
Der Gesetzentwurf möchte zudem, dass beruflich Qualifizierte früher als bislang die Möglichkeit zu einem Hochschulzugang erhalten sollen. Auch das finde ich unterstützenswert, keine Frage. Gleichzeitig würde das bedeuten, dass noch mehr talentierte Menschen in die Hochschulen kommen. Wir alle wollen das. Aber auch dafür benötigen wir zusätzliche Mittel.
Die Stärkung der Fachhochschulen begrüßen wir PIRATEN ganz ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir, dass wir im Bereich des Promotionsrecht noch einmal sehr genau prüfen müssen, ob wir alle zusammen hier nicht einer Nebelkerze aufgesessen sind. Das so gefeierte Promotionskolleg funktioniert nämlich in der Praxis nicht so, wie wir es uns am grünen Tisch der Politik so vorstellen. Da die meisten Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten nicht parallel laufen, haben wir an den meisten Stellen keinen Prüfer von der Universität, der die Promotionen abnehmen könnte. Von daher müssen wir noch einmal prüfen, ob das wirklich so funktioniert.
Vielleicht erhalten wir im Zuge der Hochschulgesetzdebatte noch einmal Gelegenheit, darüber nachzudenken; das würde mich freuen.
Natürlich freut mich auch die Beachtung des Diversity-Ansatzes, der durch den Gesetzentwurf in den Fokus gerückt wird. Ich finde es dabei ganz normal, dass die Hochschulen, was den Begriff angeht, mit dem Inhalt sehr unterschiedliche Ideen verbinden. Das ist normal und entspricht der Diversität unserer Hochschulen. Problematisch ist, dass es auch hier keine Ausfinanzierung gibt.
Wenn Sie Diversität als Qualitätsmerkmal fördern und installieren wollen, geht das nicht als ehrenamtliche Aufgabe, Herr Andresen. Das muss hauptamtlich bearbeitet werden und kostet dementsprechend Geld und Stellen; zusätzliches Geld - nur um zu unterstreichen, was ich damit meine, wenn ich sage: Ihr Gesetzentwurf ist nicht ordentlich ausfinanziert. Aber vielleicht wird das ja aus den 25 Millionen €, die wir im Jahre 2019 an die Hochschulen geben, finanziert. Den Hochschulen scheint das möglich. Ich lasse mich gerne belehren. Wir lernen ja ständig dazu.
Das gilt auch für die Bauherreneigenschaft. Es gab dazu schon einmal einen Antrag der Opposition im Zusammenhang mit dem UKSH. Er wollten damals mehr, als ich aus diesem Gesetzentwurf herauslesen kann. Wir hören ja auch die ganze Zeit Schauergeschichten von Wasserspendern an der Musikhochschule oder der Bushaltestelle an der FH Westküste, die nie entstanden ist, oder dass Herr Kipp noch nicht einmal eigenständig die Fenster in der CAU wechseln kann.
Wichtiger als das ist jedoch, dass die Änderungen bei den Leitungsstrukturen kommen. Sie sollten neu geordnet werden, effektiver und transparenter werden. Das hört sich alles gut an, und wir werden im Rahmen der Anhörung erfahren, ob die Novelle diesem Anspruch gerecht wird.
Was die erweiterten Mitbestimmungsrechte angeht, so möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Regelungen legen sollten, wie wir zukünftig die Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden unterhalb der Fakultätsebene organisieren. Da es derzeit keine belastbaren Regelungen im Hochschulgesetz dazu gibt, sollten wir die Chance nutzen, hier sehr umfänglich und zukunftweisend zu sein.
Stichwort: zukunftweisend, Stichwort: Internationalisierung. Wenn wir Wert auf die Internationalisierung unserer Hochschulen legen, sollten wir auch darstellen, wie wir die Vorreiterrolle bei der Öffnung unserer Hochschulen für Studierende aus dem Ausland sicherstellen, Herr Dolgner.
Ich würde gerne darüber sprechen, wie wir es schaffen, unsere Master-Plätze für Bachelor-Studierende von anderen Hochschulen angemessen offenzuhalten. Wir haben insgesamt zu wenige MasterStudienplätze. Aber es sollte nicht nur um ein quantitatives Mehr, sondern auch um qualitatives Mehr gehen. Es ist nicht in Ordnung, wenn Bologna von einzelnen Professoren in Prüfungsausschüssen von Hochschulen so interpretiert wird, dass BachelorAbsolvierende von eigenen Hochschulen sofort ohne Zulassungsbeschränkung in den Master-Studiengang kommen, sie aber dann, wenn sie von einer anderen Hochschule kommen, drakonische Auflagen bekommen, durch die ihnen so der Besuch ihrer Wunschhochschule praktisch verwehrt wird. Ich glaube, das kann man über eine entsprechende Formulierung im Hochschulgesetz regeln.
Ich würde auch gerne über spezifische Bedürfnisse der Hochschulen reden, zum Beispiel über die Möglichkeit von Konzertexamen, wie es die Musikhochschule Lübeck gerne hätte, oder über die Möglichkeit des Streamings von großen Vorlesungen, wenn die Hörsäle einfach zu knapp werden.
Das alles fehlt im vorgelegten Gesetzentwurf. Ich könnte mir im besten Fall vorstellen, dass das in dem Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes Berücksichtigung findet, wenn wir ihn im Ausschuss beraten.
Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Ministerin, Herr Andresen, wir möchten ausdrücklich konstruktiv mit dem Entwurf der Hochschulgesetznovelle umgehen. Wir haben noch Ideen, die wir gerne mit Ihnen im Ausschuss besprechen würden. Ungern würde ich dabei allerdings in die Situation kommen, die ich eingangs beschrieben habe, nämlich dass wir auf dem Papier Dinge skizzieren und ankündigen, die in der Realität aber nicht funktionieren und nicht ausfinanziert sind. Wir haben noch eine Menge Arbeit vor uns. Aus dem mittelgroßen Entwurf können wir, glaube ich, einen großen Entwurf für eine Hochschulgesetznovelle machen.
Ich würde mich freuen, wenn das gelänge, Herr Stegner. - Ich danke ganz ausdrücklich Ihnen, Herr Stegner, für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es tut sich etwas an den Hochschulen Schleswig-Holsteins. Letzte Woche hat der Koalitionsausschuss grünes Licht für Mehrausgaben für die Hochschulen gegeben. Sie sind nämlich seit Jahren chronisch unterfinanziert und benötigen dringend eine bessere Grundausstattung. Genau das hat der Koalitionsausschuss vereinbart. Das ist ein Schritt in Richtung eines umfassenden Hochschulausbaus.
Dazu gehört auch das Hochschulgesetz, das wir heute diskutieren. Das Hochschulgesetz ist ein großer Wurf. Es stellt die Weichen für eine nachhaltige hochschulpolitische Entwicklung in Schleswig-Holstein. Vorausgegangen ist eine intensive Vorarbeit, bei der die bestehenden Strukturen analysiert wurden. Man muss nämlich erst einmal sicheren Grund haben, auf den man aufbauen kann. In der Hochschulpolitik ist ein politischer Schnellschuss das reinste Gift, weil damit Ressourcen verschenkt werden. Von Anfang an haben wir darüber hinaus darauf geachtet, die Hochschulen selbst in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.