Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Daher begrüße ich es, dass sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darauf verständigt haben, mit Griechenland konkrete Verhandlungen über ein neues Hilfsprogramm aufzunehmen. Angesichts der sehr schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage in Griechenland braucht das griechische Volk unsere Solidarität. Denn Europa - es ist heute schon gesagt worden - ist auch eine Solidargemeinschaft mit einem gemeinsamen Wertekanon, den es zu leben und zu schützen gilt. Die Si

(Rainer Wiegard)

tuation in der Ukraine zeigt, was geschehen kann, wenn diese Werte infrage gestellt werden.

Solidarität heißt für mich vor allem: Es muss eine faire Lastenverteilung gewährleistet sein.

(Unruhe - Glocke Präsident)

Es muss darauf geachtet werden, dass demnächst die Details des Hilfsprogramms so verhandelt werden. Das heißt, es reicht nicht aus zu sagen, dass die Regeln der Europäischen Währungsunion einzuhalten sind.

Es muss weitergedacht werden, weil es in der Europäischen Union, in der Währungsunion natürlich auch Länder gibt, die gegen eine einseitige Lösung im Sinne von Griechenland angehen werden. Ohne eine faire Lastenverteilung werden wir überhaupt nicht weiterkommen. Aber auch die griechische Regierung und die griechische Gesellschaft - das wissen wir - müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass Griechenland wieder eine tragfähige Zukunftsperspektive erhält und nicht dauerhaft auf die Unterstützung seiner europäischen Partner angewiesen ist.

(Anhaltende Unruhe)

Dazu gehört aber auch die Auseinandersetzung mit der schlichten Tatsache, dass von den 2010 bis 2014 gezahlten Geldern nur 11 % - ich sage noch einmal: nur 11 % - in der griechischen Gesellschaft angekommen sind. Alle anderen Mittel sind für Rückzahlungen von Krediten, für die Stabilisierung von Banken, für die Zahlung von Kreditoren und für Zinsen aufgebracht worden. Auch dies muss man berücksichtigen.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Debatte gehört auch die Auseinandersetzung mit der Frage, warum gerade in Deutschland so diskutiert wird, wie wir es heute wieder in diesem Hohen Hause mitbekommen haben. Dass Griechenland 2001 Mitglied der Währungsunion wurde, wissen wir alle. Auch dass schon damals diskutiert wurde, dass das Staatsdefizit niedriggerechnet wurde, gehört zu einer redlichen Diskussion. Wir brauchen die europäische Solidarität.

Europäische Solidarität brauchen wir auch bei der Flüchtlingsfrage, nicht im Sinne einer Festung Europa. Es kann nicht angehen, dass der immer weiter anschwellende Flüchtlingsstrom nur von wenigen europäischen Staaten abgefedert wird und Flüchtlinge nur von wenigen Staaten aufgenommen werden. Fakt ist, dass seit dem Zweiten Weltkrieg

nicht mehr Menschen auf der Flucht waren als heute. Es kann nicht angehen, dass Griechenland und Italien die meisten Lasten zu tragen haben, während sich andere aus jeglicher Verantwortung zurückziehen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letztlich geht es auch hier darum, einen Kompromiss für das Allgemeinwohl in der Europäischen Union und in Europa zu finden. Geschieht das nicht, wird die Kluft zwischen den ohnehin ärmeren südlichen Mitgliedstaaten und den wohlhabenderen im Norden Europas noch größer.

Darum füge ich in Klammern hinzu: Es ist auch aus dieser Perspektive heraus wichtig, dass SchleswigHolstein in der Flüchtlingspolitik seinen Weg weitergeht. Das ist gelebte europäische Politik. Das dürfen wir nicht vergessen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn die Folgen wären weiter zunehmender Unmut von allen, mehr Europa- und Euroskeptiker. Was über die Kluft in Europa gesagt wurde, muss man immer wiederholen, das kann nicht oft genug gesagt werden. Denn die Zustimmung in Europa und zur EU bröckelt.

Die nach 1945 angestrebten Ziele, nämlich Frieden und Freiheit in Europa, sind für viele in der EU so selbstverständlich geworden, dass man sie als Werte an sich nur noch beiläufig wahrnimmt, und die anderen Diskussionen werden immer wieder ausgeklammert. Dagegen spüren die Menschen, dass Eingriffe der EU-Politik in ihr alltägliches Leben tiefgreifend sind. Daher bin ich der festen Überzeugung, dass Europa für sein Zusammenstehen eine nach vorn gerichtete, neue Begründung braucht. Unser gemeinsames Lebensmodell, die Demokratie und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Schutz der Menschenrechte, sozialstaatliche Solidarität oder die stetige Bereitschaft, Konflikte durch Kompromisse zu lösen. All dies ist erforderlich.

(Unruhe)

Erforderlich ist, dass wir aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten für die Zukunft lernen. Hier kann das Rezept nur heißen: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Europa, einhergehend mit einer gestärkten demokratischen Teilhabe, nicht zuletzt durch das Europäische Parlament.

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist im europäischen Vergleich zwar ein kleines Land,

(Ministerin Anke Spoorendonk)

aber eines, das der europäischen Idee besonders verbunden ist, auch aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern in Skandinavien, im Ostseeraum oder in Frankreich. - Das sage ich aus aktuellem Anlass, da Schleswig-Holstein im Moment Besuch einer Delegation aus Pays de la Loire hat. Wir wissen, dass nur mit gelebter europäischer Politik der europäische Mehrwert sichtbar wird. Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung weiter mit aller Kraft für das Gelingen des Projekts Europa eintreten wird.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat die vereinbare Redezeit um 3 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zu. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Die CDU-Fraktion hat gebeten, ihren Antrag als selbstständigen Antrag zu werten. Wenn keiner widerspricht, dann verfahren wir so.

Wir haben zwei Anträge. Wir stimmen zunächst über den CDU-Antrag, Drucksache 18/3228, ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion. - Gegenstimmen? - Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW sowie die Piratenfraktion. Enthaltungen? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Antrag Drucksache 18/3216. Wer diesem Antrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktion von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Piratenfraktion und die CDU-Fraktion. Enthaltungen? - Das ist die FDPFraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.

(Anhaltende Unruhe)

Ich rufe jetzt als Letztes die Tagesordnungspunkte 18 und 45 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Berichtsantrag zur Vergütung in der HSH Nordbank

Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN Drucksache 18/3160 (neu)

b) Berichtsantrag - HSH Nordbank AG

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/3052

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile jetzt für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Berichtsanträge geben mir die Gelegenheit, auf die aktuelle Lage der HSH Nordbank einzugehen. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Bei der FDP möchte ich mich dafür bedanken, dass eine Vertagung der Beratung auf heute möglich war. Dadurch ist es mir möglich, heute unter Einbeziehung der Rating-Ergebnisse und unter Berücksichtigung zahlreicher Gespräche, die Staatssekretär Nimmermann und ich in den letzten Wochen mit unserem Partner Hamburg, mit dem Bund und auf europäischer Ebene geführt haben, zu berichten.

Oberstes Ziel der Landesregierung ist es, eine Lösung zu finden, die das Vermögen unseres Landes maximal schont. Die Herausforderung, dies zu erreichen, ist groß.

Wie Sie wissen, haben Hamburg und SchleswigHolstein 3 Milliarden € Eigenkapitalerhöhung in die Bank gegeben und haften mit 10 Milliarden € Zweitverlustgarantie zu einer Gewährträgerhaftung von noch immer 14,2 Milliarden €, die Ende des Jahres auf 2,5 Milliarden € sinkt. In dieser Höhe wird die Gewährträgerhaftung für mehrere Jahre bleiben, da es sich um langfristige Verträge handelt.

Meine Damen und Herren, 2009 ist die Entscheidung, 10 Milliarden € Garantie zu gewähren, sehr strittig diskutiert worden. Beinahe unbemerkt blieb dagegen die Reduzierung der Garantiesumme in drei Schritten von 10 Milliarden € auf 7 Milliarden €. Die Bank hat die Reduzierung der Garantie 2011 als notwendig erachtet, um von den hohen Garantiegebühren entlastet zu werden. Sie glaubte sich stark genug, um mit dann „nur“ noch 7 Milliar

(Ministerin Anke Spoorendonk)

den € Garantie ausreichend Eigenkapital vorweisen zu können.

Aus heutiger Sicht müssen wir sagen, dass diese frühzeitige Reduzierung des Garantierahmens ein entscheidender Fehler war, denn die Wiederaufstockung ist nicht ohne ein neues Beihilfeverfahren möglich, und ohne die langfristige Genehmigung von 10 Milliarden € Garantierahmen wäre die Bank unterkapitalisiert.

Alle, die in den letzten 20 Jahren regiert haben, tragen Verantwortung für die HSH Nordbank: RotGrün für die Fusion mit Hamburg 2003 einschließlich der Ausweitung des Geschäftsmodells, Schwarz-Rot für den Rettungsschirm 2009, Schwarz-Gelb für die Reduzierung der Garantie und Rot-Grün-Blau für die Wiedererhöhung der Garantie. Diese gemeinsame Verantwortung sollten wir auch bei den nun notwendigen weiteren Schritten im Blick haben. Deshalb informieren Staatssekretär Nimmermann und ich regelmäßig im Beteiligungsausschuss. Dort haben wir transparent Handlungsoptionen aufgezeigt - in vertraulicher Sitzung! Was öffentlich gemacht werden darf, steht nun im Bericht.

Wir beraten über die Höhe des Garantiezinses, über den Verkauf von Portfolien, eine mögliche Abspaltung von Teilen der Bank und über die Frage, wie ein zukünftig tragfähiges Geschäftsmodell für die Bank aussehen kann. Wir befinden uns inmitten eines neuen Beihilfeverfahrens; die Genehmigung der Wiedererhöhung der Garantie auf 10 Milliarden € ist vorerst nur eine vorläufige Genehmigung. Die ersten Gespräche zwischen Ländern und Europäischer Kommission haben gezeigt, dass neue Auflagen wahrscheinlich sind und dass die Kommission eine Lösung erwartet, die ein drittes Beihilfeverfahren vermeidet. Deshalb muss die Bank ihre dauerhafte Lebensfähigkeit belastbar nachweisen. Es ist gut, dass die Ratingagenturen Fitch und Moody‘s die HSH Nordbank nicht unter den „Investment Grade“ abgewertet haben.

Meine Damen und Herren, Sie haben mich außerdem gebeten, zum Thema Boni und Gehaltsgefüge von Vorstand und Beschäftigten zu berichten. Das will ich gerne tun. Weltweit ist in Banken eine Kombination aus Grundgehalt und leistungsabhängigem Anteil üblich, so auch bei der HSH Nordbank. Aufsichtsrechtlich wäre es hochproblematisch, wenn ich als Ministerin in das Tagesgeschäft der Bank hineinregieren und der Aktiengesellschaft HSH Nordbank eine branchenunübliche Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorschreiben würde.

Damit bin ich bei den Vorstandsgehältern. Meine Damen und Herren, ich finde es irritierend, dass Sie heute von mir wissen wollen, ob die HSH Nordbank unter das neue Vergütungsoffenlegungsgesetz fällt - irritierend deshalb, weil das Parlament monatelang über das Gesetz beraten hat und dort bereits thematisiert wurde, dass die Bank nicht unter das Gesetz fällt.

Weiter wollen Sie von mir wissen, welche Initiative wir zukünftig ergreifen, um Transparenz zu erreichen. Dazu habe ich in meiner Pressemitteilung vom 1. Juli 2015 ausführlich Stellung genommen; insofern auch das nichts Neues. Aber ich will es gern noch einmal aus meiner Pressemitteilung vorlesen:

„Für die Landesregierung hat Staatssekretär Dr. Nimmermann in der letzten Aufsichtsratssitzung deutlich gemacht, dass wir zukünftig bei Neuverträgen als Land Schleswig-Holstein darauf hinwirken werden, dass die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien offengelegt werden. Uns ist bewusst, dass Schleswig-Holstein nur eine Stimme im Aufsichtsrat hat und damit einige Hürden zu nehmen sind. Bevor es keine rechtliche Grundlage für eine Veröffentlichung gibt, darf die Landesregierung Details der Verträge nicht öffentlich machen.“

Weiteres, was Sie fragen, ergibt sich ebenfalls aus meiner Pressemitteilung vom 1. Juli 2015. Da geht es um die Neubesetzung des Risikovorstandes und die Vergütung. Ich zitiere wieder aus meiner Ihnen hoffentlich bekannten Pressemitteilung:

„Nach meiner Kenntnis verletzt die Entscheidung des Aufsichtsrates formal keinen Parlamentsbeschluss. Die politische Brisanz dieses Themas war mir dennoch bewusst. Daher hat der Finanzstaatssekretär den Beteiligungsausschuss in vertraulicher Sitzung vor der Entscheidung des Aufsichtsrats umfassend informiert.“