„Nach meiner Kenntnis verletzt die Entscheidung des Aufsichtsrates formal keinen Parlamentsbeschluss. Die politische Brisanz dieses Themas war mir dennoch bewusst. Daher hat der Finanzstaatssekretär den Beteiligungsausschuss in vertraulicher Sitzung vor der Entscheidung des Aufsichtsrats umfassend informiert.“
Meine Damen und Herren, gegenüber der Europäischen Kommission hat sich die HSH Nordbank verpflichtet, die Obergrenze von 500.000 € einzuhalten. Dies ist Bestandteil der Genehmigung für die Garantie. Danach ist die monetäre Vergütung auf 500.000 € im Jahr begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig ist.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Mirow, hat mir versichert, dass der Vertrag des neuen Risikovorstandes mit dem EU-Treuhänder abgestimmt ist.
Es war mir wichtig, dass der Staatssekretär den Beteiligungsausschuss in vertraulicher Sitzung vor der Abstimmung im Aufsichtsrat über die Höhe der Vergütung informiert hat. Medienberichte deuten darauf hin, dass die Vertraulichkeit der Sitzung nicht eingehalten wurde. Das ist nicht akzeptabel. Das stellt mich vor die Frage, wie ich zukünftig mit vertraulichen Informationen umgehen soll.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir mit Herrn Ulrik Lackschewitz einen hochqualifizierten Fachmann als Risikovorstand für die HSH Nordbank gewinnen konnten. Herzlich willkommen im echten Norden! - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. Der Ursprungsantrag stammt von der FDP. Daher hat der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Wolfgang Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ich will vorweg sagen, dass es außerordentlich schwierig ist, in einer wirklich sehr schwierigen Phase, in der sich die Bank im Moment befindet und in der Gespräche mit Brüssel und unter Aufsicht der EZB stattfinden, die Situation, in der wir uns befinden, öffentlich zu debattieren. Deshalb will ich zunächst mit der Vergütungssituation in der HSH Nordbank anfangen. Bei den Recherchen ist mir aufgefallen, dass sie jedenfalls formal im Recht sind.
Die aktuelle Beschlusslage des Landtags der 17. Wahlperiode, Drucksache 17/62, hat nämlich den ursprünglichen Antrag - interessanterweise durch uns initiiert - ergänzt. Punkt 2 lautet:
„Für neu zu verpflichtende Vorstandsmitglieder soll eine variable, am langfristigen Erfolg des Konzerns orientierte, Zusatzvergütung ermöglicht werden.“
Das war der damaligen Überlegung geschuldet, die nach wie vor gilt, dass es keinen Sinn macht, dass diejenigen, die den Müll beseitigen sollen, schlechter zu bezahlen sind als diejenigen, die ihn angerichtet haben, und dass wir wahrscheinlich keine qualifizierten Kräfte finden werden, wenn wir eine solche langfristige Option nicht ermöglichen. Nun kann man sich über die Frage von Erfolg oder Nichterfolg lange streiten. Jedenfalls formal haben sie Recht. Wir können das formal nicht beanstanden.
Allerdings erinnere ich Sie an das, was Sie im Jahre 2012 und früher in Debatten dazu gesagt haben, nämlich dass es für Sie apodiktisch so ist, dass es keine zusätzliche Vergütung geben soll und geben darf. Frau Ministerin, auch das gehört zur Wahrheit.
Sie haben damals im „Spiegel“ und in „SPIEGEL ONLINE“ erklärt, dass Sie die Auffassung der EU teilen, dass sich die Bank danach richtet und es keine Bezüge der Manager geben wird, die über 500.000 € hinausgehen. Auf diesem Spielfeld steht es also eins zu eins.
Nun komme ich zur Situation der HSH Nordbank, die aus meiner Sicht bedenklich ist. Das werde ich so sagen können. Wir können ausweislich der Berichte der HSH Nordbank selbst feststellen, dass das Geschäftsmodell, das die Bank tragen soll, von ihr momentan nicht erfüllt wird. Die mittelständischen Großkunden, um die man sich kümmern wollte, finden nicht so zahlreich zur HSH Nordbank wie notwendig. Ich befürchte auch - das kann man sehen, wenn man sich die Bilanz anguckt -, dass sich die HSH Nordbank, weil sie Geschäfte attrahieren muss, mittlerweile wieder Risikocluster ins Haus holt. Bei dem nächsten Platzen einer Immobilienblase hätten wir in diesem Bereich das gleiche Problem, wie wir es bereits beim Schiffsmarkt hatten
mit fatalen Konsequenzen. Man kann es auch daran sehen: Wenn bei der jetzigen Zinssituation bei geringerem Kreditvolumen eine höhere Zinsdifferenzquote erreicht wird, stellen Sie fest, dass höhere Risiken ins Haus genommen werden, was einleuch
tend ist, weil sich die HSH Nordbank auf dem Markt mit anderen Banken um die solventen Investoren streiten muss. Ich befürchte, dass sie gelegentlich auch auf Investoren zurückgreift, deren Solvenz von anderen Banken anders beurteilt wird als von der HSH Nordbank. So weit, so gut.
Das Problem, vor dem wir weiter stehen und das den Landeshaushalt Schleswig-Holstein wahrscheinlich in eine erhebliche Schieflage bringen wird, sind die weiteren Berichte. Wir haben in den vergangenen Tagen von der Bankenaufsicht der EZB gehört, die - wenn die Meldungen stimmen nahezu apodiktisch verlangt, dass die Altrisiken ausgelagert werden. Heute hat die „Wirtschaftswoche“ mitgeteilt, dass auch die Europäische Kommission Wert darauf legen wird, dass die Risiken, die in der Bank vorhanden sind, in eine andere Bank, eine Zweckgesellschaft oder wie auch immer ausgelagert werden. Dort werden erhebliche Eigenkapitalforderungen entstehen.
Für meine Fraktion will ich jetzt schon sagen, dass es uns äußerst schwer fallen wird, einer solchen Eigenkapitalforderung über den Haushalt Schleswig-Holstein zuzustimmen. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Der erste Fehler - das haben Sie gesagt - war 2005 oder danach, die Bank nicht zu verkaufen. Da hätte man noch etwas dafür bekommen. Da gab es aber Überlegungen: Das ist unsere Bank, das ist unser Vermögen - von dem nicht mehr sehr viel übrig geblieben ist.
Der zweite entscheidende Fehler war im Jahr 2008 - ich war im Finanzausschuss selbst anwesend -, als die Frage der Eigenkapitalzuführung von 1 Milliarde € nicht hinterfragt worden ist, weil man den Vorständen der Bank einfach geglaubt hat, dass das Geld dazu dient, die Geschäftsfelder auszuweiten, obwohl auch zum damaligen Zeitpunkt - Kollege Stegner war ja noch im Aufsichtsrat - die Frage im Raum stand, warum schleswig-holsteinische Steuerzahler für den Schiffbau in Südkorea und den Eisenerzabbau in Australien haften sollten.
Der dritte Fehler war, dass wir 2009 nicht die Möglichkeiten genutzt haben, die uns der Bund geboten hätte, weil bei einigen im Haus die Idee vorhanden war: Wenn sich die Bank erholt, können wir die Wertaufholung allein kassieren.
Was wir aber erhalten haben, ist die Fortsetzung des Risikos. Wir haben damals auch 1,5 Milliarden € Kapital zugeführt. Es ging nicht nur um 10 Milliarden € Kreditvolumen, sondern wir haben 1,5 Milliarden € Kapital zugeführt. Ich kenne kein
Investment in dieser Größenordnung - effektive Kapitalzuführung von 2,5 Milliarden € -, bei dem die Rendite darauf seit geraumer Zeit null ist. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen - haben wir Schwierigkeiten mit einer weiteren Kapitalzuführung - in welchem Bereich auch immer -, vor allem deshalb, weil wir nach wie vor nicht sehen, dass die HSH Nordbank als Bank im Besitz des Landes Schleswig-Holsteins am Markt überhaupt gebraucht wird.
Deshalb werden wir uns, wenn wir denn so weit kommen - das wird sehr zeitnah sein; auch das will ich bereits ankündigen -, sehr intensiv mit der Frage beschäftigen müssen, ob wir den Wert, den die sogenannte Good Bank dann hat, nicht schnellstmöglich versilbern, um die Risiken aus der anderen Geschichten auffangen zu können. Frau Heinold, ich kann mir nicht vorstellen, dass es in SchleswigHolstein bei den Problemen, die wir insgesamt haben, durchsetzbar wäre, noch einmal 1,5 Milliarden € in die Hand zu nehmen, wenn das dann, wie gesagt, immer noch kein Ende ist, sondern im Prinzip die Fortsetzung eines langen Leidens.
Damit soll es sein Bewenden haben. Wir werden das mit der Bank sehr intensiv im Auge behalten. Wie gesagt, wir werden uns schneller, als wir es momentan glauben, erneut mit der Frage beschäftigen müssen, und dann schauen wir einmal, wie die Entwicklung in unserem Lande weitergeht. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die HSH Nordbank für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu einem Milliardenverlust wird. In dieser Situation gibt die Landesregierung nun grünes Licht dafür, dass der neue Risikovorstand neben dem Jahresgehalt von 500.000 € zumindest laut Medienberichten einen einmaligen Bonus, eine Antrittsprämie im mittleren sechsstelligen Bereich, erhält. Da kann man sich wirklich nur wundern, wie schnell hier von der Koalition moralische Grundsätze über Bord geworfen werden. Herr Kollege Kubicki, eine Antrittsprämie hat auch relativ wenig mit einer erfolgsabhängigen Vergütung zu tun.
Aber der Reihe nach: Der Jahresüberschuss 2014 war kein echter Gewinn, sondern geht allein auf den Forderungsverzicht der Länder bei der Zusatzprämie zurück. Im ersten Quartal 2015 lag die Bank zwar im Plus. Das war aber auch in den Jahren 2011, 2012 und 2013 der Fall. Am Ende dieser Jahre stand trotzdem ein Verlust, sodass man feststellen muss, das erste Quartal ist in keiner Weise aussagekräftig. Die bilanzielle Auslastung der Garantie hat sich aber mittlerweile von 4 Milliarden € per Ende 2013 auf 5 Milliarden € per Ende 2014 auf mittlerweile 5,7 Milliarden € am Ende des ersten Quartals 2015 erhöht. Das ist ein Anstieg von 700 Millionen € allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres.
Den gleichen Aufwärtstrend erleben wir bei der prognostizierten Inanspruchnahme der Garantie. Ging die Bank im Jahre 2013 noch von 1,3 Milliarden € aus, lag die Einschätzung im letzten Jahr schon bei 1,6 Milliarden €, und sie hat sich zum Ende dieses Jahres auf 2,1 Milliarden € erhöht. Damit steht nun ausweislich des Berichts der Landesregierung zum ersten Mal fest, dass die Rechnung am Ende nicht mehr aufgeht. Nach Abwicklung der Garantien fehlt dem HSH Finanzfonds ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Diese Lücke muss dann von den Ländern Hamburg und SchleswigHolstein und damit von den Steuerzahlern ausgeglichen werden. Dieser Betrag kann sich in den nächsten Jahren sogar weiter erhöhen, nämlich dann, wenn die Prognosen der Bank nicht zutreffen, was Wertaufholung und Wechselkursentwicklung anbelangt.
In dem Bericht der Landesregierung ist darüber hinaus von weiteren stabilisierenden Maßnahmen die Rede. Die Ministerin sprach es gerade an. Mit der Anpassung der Garantiestruktur zur Stärkung der Profitabilität der Bank wird dabei der Wunsch nach einer Absenkung der Garantieprovision umschrieben. Eine Halbierung der Garantieprovision hätte aber beispielsweise zur Folge, dass dem HSH Finanzfonds jährlich Einnahmen von 200 Millionen € entgehen. Auf der Zeitschiene bis 2025 würde sich damit die Eigenkapitallücke von einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag auf über 2 Milliarden € vergrößern. Auch hierfür müssten dann die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein und damit die Steuerzahler aufkommen.
Als zweite Maßnahme wird dann noch der Abbau von Risikopositionen genannt oder - wie es in den Medien heißt - das Auslagern von Altlasten in eine Bad Bank oder eine Zweckgesellschaft. Selbiges fordert anscheinend auch die EZB, wie gestern
diesbezüglichen Medienberichten zu entnehmen war. Das ist so lange relativ unproblematisch, wie der Marktwert der abzuspaltenden Kredite dem Buchwert in der Bilanz der HSH entspricht. Ist dieses aber nicht der Fall, so führt eine Veräußerung oder eine Abspaltung, die ja nur zum Marktwert erfolgen kann, automatisch zu weiteren Verlusten für die HSH Nordbank. Für diese Verluste müssten dann wiederum die Länder und damit der Steuerzahler aufkommen. Je nach Höhe der Verluste wird der Garantiefall nicht erst im Jahr 2019 eintreten, sondern unter Umständen unmittelbar nach Auslagerung der Altlasten. Der HSH Finanzfonds wäre nämlich bei Überschreiten der von der Bank zu tragenden Erstverlusttranche sofort zahlungspflichtig.
Damit aber nicht genug. Neben dem 10-Milliarden€-Risiko aus der Garantie würden die Länder zukünftig zusätzlich das Risiko von Wertverlusten bis hin zu einem Totalverlust bei der Bad Bank tragen, nämlich dann, wenn sich für die übernommenen Schiffe am Ende nicht der kalkulierte Marktpreis, sondern vielleicht nur noch der Schrottpreis erzielen lässt. Je nach Umfang der Auslagerung in eine Bad Bank könnten somit zu dem 10-Milliarden-€-Risiko aus der Garantie weitere Milliardenrisiken hinzukommen.
Meine Damen und Herren, wenn wir also der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass am Ende der Steuerzahler für Milliardenverluste der HSH Nordbank aufkommen muss, dann ist die seit Langem erhobene Forderung der CDU-Fraktion nach finanzieller Vorsorge dringender denn je. Bei einer Inanspruchnahme aus der Garantie in Milliardenhöhe ist es natürlich unrealistisch, dass dieses aus dem Landeshaushalt direkt beglichen wird. Aber zumindest muss man in der Lage sein, die daraus resultierenden zusätzlichen Zinslasten zu tragen, ohne dass dadurch die Vorgaben der Schuldenbremse gerissen werden.
Mit einer Ausgabenpolitik, wie sie die Koalition betreibt, nämlich alle Spielräume auszuschöpfen, ohne auch nur an irgendeiner Stelle für Einsparungen zu sorgen, wird dieses nicht gelingen. In dieser bedrohlichen Situation, bei der wir unter Umständen in kürzester Zeit schwerwiegende Beschlüsse im Landtag zu fassen haben, müssen wir jetzt miterleben, wie sich die Landesregierung über die Beschlüsse des Landtages zur Begrenzung der Vorstandsgehälter hinwegsetzt.
Meine Damen und Herren von SPD, Grünen und SSW, dafür mag es gute Gründe geben; das ist richtig. Es war nicht zuletzt die CDU-Fraktion, die bei Einführung des Gehaltsdeckels vor genau diesen Folgen bei der Suche nach qualifiziertem Personal gewarnt hat. Wenn Sie jetzt genau diese Erfahrung machen, dann müssen Sie aber auch politisch dazu stehen und dafür die Verantwortung übernehmen, indem Sie eine veränderte Beschlussfassung hier im Landtag herbeiführen. Alles andere wäre eine politische Doppelmoral, bei der öffentlich das Gegenteil von dem verkündet wird, was dann im stillen Kämmerlein beschlossen wird.
Herr Präsident, ich hatte in Erinnerung, dass die Ministerin 7 Minuten gesprochen hat, und dachte, uns würde die gleiche Zeit zustehen.