Kommunalwirtschaft ist eben kein Selbstzweck, sondern sie soll einem öffentlichen Zweck dienen und darf den Eigentümer, also die Kommune, nicht überfordern. Deshalb ist der Vergleich mit der Privatwirtschaft nur bedingt möglich, Kollege Callsen, und bei dem Thema Verantwortlichkeiten und demokratische Kontrolle geht er gänzlich fehl.
Es ist der Wille der Koalition, die kommunale Energiewirtschaft zu stärken. Die Maßnahmen dazu sind ausreichend dargestellt worden, ich brauche sie nicht zu wiederholen. Die kommunalen Unternehmen bekommen also erheblich mehr Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu betätigen und damit
auch höhere Risiken einzugehen, für die letztendlich die Kommune beziehungsweise der Steuerzahler haftet.
Richtig geärgert hat mich zugegebenermaßen das Zerrbild des willenlosen verlängerten Arms der Gemeinde. Dieses Zerrbild ist von den Vertretern der kommunalen Unternehmen dargestellt worden. Ich finde es erschreckend, denn man sollte eigentlich auch als Mitarbeiter eines kommunalen Unternehmens wissen, dass das kommunale Unternehmen selbstverständlich jetzt schon dem Willen der Kommunen unterworfen ist. Das gebietet das Demokratieprinzip unserer Verfassung, wessen Willen denn sonst bitte schön? - Wer eine möglichst schrankenlose Autonomie für kommunale Unternehmen fordert, widerspricht nicht nur dem Demokratieprinzip, sondern delegitimiert auch die Sonderstellung kommunaler Unternehmen inklusive der Vorteile, die sie ja genießen, zum Beispiel die quasi unbeschränkte Eigentümerinsolvenz.
- Ja, das ist durchaus ein Vorteil, man muss sich ja rechtfertigen. - Wäre zum Beispiel in meiner Heimatregion die imland GmbH ein privates Unternehmen, dann wäre die Geburtsstation in Eckernförde schon längst dicht. Wer diesen Gedanken zu Ende denkt, der muss zu dem Schluss kommen, dass die Aufgabe auch privatwirtschaftlich erledigt werden könnte, weil man sagt: Das sollen die alles autonom machen. Das mag einem Anhänger von Milton Friedmann gefallen, mir gefällt der Gedanke nicht.
Ja, ich kann es verstehen, was es bedeutet, wenn Fachleute die Mühsal auf sich nehmen müssen, den Amateuren zu erklären, was sie eigentlich so tun. So geht es der Kommunalverwaltung und kommunalen Unternehmen mit Kommunalabgeordneten. So geht es Landesregierungen mit Landtagsabgeordneten. Das ist gar keine Frage, das ist völlig logisch. Wer mag schon gern Kontrolleure oder Kontrollen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ich fahre auch nicht gern zum TÜV, bin aber trotzdem froh, dass wir ihn haben.
Wer demokratische Kontrollen delegitimiert und diese offensichtlich nicht versteht und sich darüber lustig macht, der hat auch Teile der Demokratie nicht verstanden. Ich dachte, wir Abgeordnete wären durchaus so selbstbewusst, dass wir auch hier
darauf bestehen, dass die Landesregierung nicht einfach nur schnell, schnell macht, sondern die Dinge erklärt, die sie mit dem Geld der Steuerzahler machen will und soll. Das müssen kommunale Unternehmen schlicht und ergreifend auch tun.
Ich hoffe doch, dass wichtige strategische Entscheidungen in einem Unternehmen solange vorbereitet und abgewogen werden, dass dabei noch Zeit bleibt, die kommunalen Gremien zu beteiligen.
Ich bin nun seit über 20 Jahren in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beteiligungsausschüssen.
Ich kann nicht erkennen, dass sich die letzteren langsamer zusammenrufen ließen, wenn die Hütte einmal brennt. Hier wird ein bemerkenswertes Bild von Kommunalpolitikern gezeichnet
- von denjenigen, die die verstärkte demokratische Kontrolle unter anderem kritisiert haben. Herr Klug, ich weiß nicht, was Sie sagen werden, aber ich habe Herrn Callsen zugehört.
An dieser Stelle ist doch vollkommen klar: Natürlich würde auch ein Hauptausschuss sofort reagieren, wenn ein kommunales Unternehmen in einer Schieflage ist und dringend ein Darlehen außerhalb des Wirtschaftsplans benötigt. Das gehört zur Demokratie. Was wäre denn die Alternative? Das kommunale Unternehmen nimmt einen großen Kredit außerhalb des Wirtschaftsplans auf, ohne die kommunale Selbstverwaltung zu befragen, die nachher dafür zahlen darf? - Das kann doch nicht ernst gemeint sein.
Es waren nach meiner Erfahrung übrigens nicht selten genau diese Amateure, die Fehlentscheidungen verhindert haben. Amateure haben nicht immer automatisch das schlechtere Urteil, denn sonst könnte man sich in diesem ganzen Staat grundsätzlich die Kontrolle der Profis durch die Amateure, das Demokratieprinzip, schenken. Es gibt durchaus einige Beispiele von nicht nur kommunalen Gesellschaften, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, wo die Kommunen und damit die Steuerzahler in einem erheblichen Maße Geld nachschießen mussten, und zwar teilweise zur großen Überraschung der Kommunalvertretungen. Mir ist allerdings in keinem einzigen Fall der Vorwurf bekannt,
dass die Schieflage dadurch ausgelöst wurde, dass die gewählten Kommunalvertreter zu genau hingeschaut und zu genau kontrolliert hätten.
Insofern geht der Vorwurf, wir würden zu zu vielen Kontrollen und zu zu viel demokratischer Rechtstaatlichkeit animieren, komplett fehl, außer man hat ein gänzlich anderes Bild von Demokratie und von dem sorgfältigen Umgang mit kommunalem Eigentum. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bereitstellung von Infrastruktur für leitungsgebundene Energieträger in den Kommunen ist, ebenso wie der Breitbandausbau, ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Dafür stehen vor allem unsere Stadt- und Gemeindewerke. Kommunale Unternehmen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und nehmen auch in gemeindlichen Haushalten einen wichtigen Platz ein. Sie sind wichtig für die Umsetzung der Energiewende und brauchen, um im Wettbewerb bestehen zu können, erweiterte Betätigungsmöglichkeiten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärkt die Koalition die kommunale Wirtschaft und setzt gleichzeitig eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Auf einige zentrale Punkte möchte ich an dieser Stelle eingehen:
Die Hürden für das gemeindliche Wirtschaften werden vereinfacht. So ist eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erst bei einer Betätigung im Ausland notwendig. Das ist eine Regelung, die bereits bis März 2012 galt, dann aber von CDU und FDP geändert wurde. Dabei hat das Gesetz auch die grenzüberschreitende Betätigung zum Beispiel nach Dänemark im Blick. Sie kann von der Kommunalaufsicht im Regelfall genehmigt werden.
gebiet ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde im Bereich der erneuerbaren Energien in Zukunft zulässig, auch wenn sie keine eigenen Gemeindewerke hat.
Das ist eine sinnvolle Änderung. Kommunen können so einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig von erneuerbaren Energien profitieren.
Die Beteiligungs- und Kontrollrechte der Gemeindevertretungen werden im Gesetzentwurf gestärkt. Seit März 2012 galt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen vertreten sollen.
In Zukunft können auch wieder Vertreterinnen oder Vertreter von dem Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung bestimmt werden, die auf die Einhaltung der vereinbarten Unternehmensziele achten. Dies ist eine Forderung, die von vielen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern an uns herangetragen wurde. Die neue Regelung stärkt die demokratische Kontrolle und die kommunale Selbstverwaltung.
Für alle Gesellschaften, an denen eine Gemeinde Anteile hat, wird im Gesetzentwurf verankert, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vorangebracht werden muss, unter anderem durch das Ziel von Entgeltgleichheit und einer paritätischen Gremienbesetzung. Geschlechtergerechtigkeit ist leider immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb ist es richtig, dass dieser Passus explizit in das Gesetz aufgenommen worden ist.
Der Gesetzentwurf ist einem intensiven Dialogprozess mit kommunalen Landesverbänden, kommunalen Unternehmensverbänden und den Interessenvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks erarbeitet worden. Es waren also alle Beteiligten mit im Boot. Eine gute Entscheidung, denn so konnte eine Marktpartnervereinbarung zwischen Energiewirtschaft und Handwerk geschlossen werden. Die Subsidiaritätsprüfung kann dadurch entfallen.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit vielen weiteren Punkten sorgt dafür, dass die Wertschöpfung durch Energieversorgung und Breitbandausbau in den Kommunen bleiben kann. Er erhöht die demokratische Kontrolle durch die Kommunalvertretungen.
Gleichzeitig erleichtert er die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die Kommunalwirtschaft wird gestärkt.
Wie bei Gesetzesvorhaben üblich haben trotzdem bereits einzelne Beteiligte Änderungsbedarf angemeldet. Auch die Wissenschaft hat begonnen, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Sie stellt zum Beispiel die Frage, ob die im Gesetz verankerte Vermutung, dass die kommunale Energiewirtschaft per se einem öffentlichen Zweck dient, ausreicht oder ob nicht eine weiter gehende Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen im Unternehmenszweck - zum Beispiel Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung - sinnvoll ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Auffassung meiner Fraktion sollten kommunale Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen haben, dürfen andererseits aber auch nicht gegenüber der privaten Wirtschaft privilegiert werden. Vor allem mit Blick auf diese Grundposition werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Die von der Landesregierung in ihrer Begründung für den Entwurf formulierte Annahme, das geltende Recht benachteilige die Kommunen gegenüber privaten Investoren, ist aus unserer Sicht wenig nachvollziehbar. Angesichts der Finanzierungsmöglichkeiten und des kaum vorhandenen Konkursrisikos kommunaler Unternehmen, die ja immer auf einen kommunalen Träger oder Eigentümer als Rückhalt setzen können, ist doch schwer verständlich, weshalb die Kommunalwirtschaft per se in einer schlechteren Ausgangslage stecken soll als ein Unternehmen aus dem privaten Sektor.
Für den Verbraucher ist jedenfalls ein funktionierender Wettbewerb immer das Beste. Das konnten wir erst kürzlich wieder feststellen, als die nach wie vor dem Staat gehörende Deutsche Bahn erstmals seit vielen Jahren ihre rituellen jährlichen Fahrpreiserhöhungen unterlassen hat, weil sie sich mitt