Genau das haben wir versucht, schon in der letzten Legislaturperiode miteinander zu regeln, dass nämlich beim Betreuungsgeld, wenn es denn das Betreuungsgeld gibt - das war bis vor Kurzem der Fall -, zumindest die Länder selbst entscheiden
Das sind ja geradezu historische Stunden, in denen wir über das Zustandekommen des Betreuungsgeldes aufgeklärt werden. Gut, dass Sie das noch einmal dargestellt haben.
Die Ironie der Geschichte liegt allerdings ein bisschen darin, dass, wenn Sie die Begründung des Bundesverfassungsgerichts nennen, das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet mit der Begründung das Betreuungsgeld verworfen hat, mit der Bayern dem Grundgesetz nicht zugestimmt hat, dass nämlich der Bund gar nicht befugt ist, die Länder daran zu hindern. Das einzige Land, das das so gesehen und dem Grundgesetz mit der entsprechenden CSU-Mehrheit nicht zugestimmt hat, bekommt jetzt dieses Urteil.
Aber der entscheidende Punkt - und nur darum ging es hier - in diesem Hause ist, dass jedenfalls im Hause die Position klar gewesen ist. Bei der Frau Kollegin Rathje-Hoffmann hatte ich immer den Eindruck, dass sie nicht für ihre ganze Fraktion spricht. Wenn das heute anders ist, freuen wir uns auch darüber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein letzter Punkt, weil ich gesehen habe, dass es offensichtlich
aber der Punkt ist: Tagesmütter und Tagesväter sind jedenfalls aus meiner Sicht originärer Bestandteil dieser Betreuungsinfrastruktur, weil sie das Angebot überall dort, wo erstens der Elternwille herrscht, wunderbar ergänzen. Zweitens wissen Sie doch möglicherweise besser als ich - ich bin seit zwei bis drei Jahren gar nicht mehr so dicht am Thema dran -, dass die 100-%-Versorgung überhaupt nie gewährleistet werden kann.
Vor diesem Hintergrund so zu tun, als ob das die Fortsetzung des Betreuungsgeldes sei, ist entweder sehr unwissend oder schlichtweg boshaft. Ich halte das für eine sehr clevere und nicht nur liberale Idee, sondern für eine Idee, die tatsächlich dazu beiträgt, dem Elternwunsch und dem Elternwillen weiterhin zu entsprechen.
Ich kann mich an Diskussionen mit SPD-Freunden aus Pinneberg erinnern, die sich damals ebenfalls zusammen mit der FDP dafür starkgemacht haben, die Tagespflege mit Tagesmüttern und Tagesvätern sowie ihre Ausbildungen zu stärken.
Vielleicht ist es eine Überlegung wert, das nicht einfach in Bausch und Bogen abzulehnen. Ich glaube, dass alle drei Anträge zustimmungspflichtig sind, weil sie alle drei denselben Geist haben. Herzlichen Dank für Ihre Geduld.
Vielen Dank. - Dann erteile ich nun für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wird niemanden großartig verwundern, dass auch aus meiner Sicht und aus Sicht der gesamten Landesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein gutes Urteil war. Wie Serpil Midyatli schon gesagt hat: Der 21. Juli 2015 war ein guter Tag.
Das Betreuungsgeld hat keine echte Wahlfreiheit geschaffen, und es hat sie auch nicht gestärkt; vielmehr hat es sogar noch Anreize geschaffen, Kinder von Teilhabe an früher Bildung fernzuhalten. Das war kontraproduktiv, gerade für diejenigen Kinder, die auf frühe Bildungsanreize in Krippe und Kita angewiesen sind. Das war von Anfang an Auffassung dieser Landesregierung.
Mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes ist eine familien- und gleichstellungspolitische Fehlleistung der früheren schwarzgelben Bundesregierung Geschichte. Ich glaube auch, dass es daher wenig Sinn macht, den Streit über das Betreuungsgeld weiterzuführen. Bayern fordert ja nach wie vor - da ist sie wieder, die kleine Gruppierung -, dass das Bundesgeld den Ländern zweckgebunden für ein Landesbetreuungsgeld zugewiesen wird. Ich bin ganz sicher, das wird nicht funktionieren, juristisch nicht und vor allem auch politisch nicht;
denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es gibt in der Gesellschaft eine breite Zustimmung für die Idee, die für das Betreuungsgeld aufgewandten Mittel in anderer Weise für die Förderung von Familien und Kindern einzusetzen. Alle wissen, dass der Ausbau der Kita- und Betreuungsplätze weitergehen muss. Alle wissen, dass der Bedarf für U3 und für Ü3 weiter wächst. Alle vorliegenden Studien haben einen gemeinsamen Nenner. Frau Rathje-Hoffmann hat darauf verwiesen. Deutschland kann bei der Qualität von früher Bildung und Betreuung noch eine Schippe drauflegen. Alle wissen, dass Familien mit Kindern in unserem Land überproportional eine Last tragen, weswegen es richtig ist, ihnen auch wirtschaftlich die Luft zu verschaffen, die sie als Familie brauchen, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Die Idee der Familienzeit ist dafür ein guter Ansatz.
Es wäre daher eine richtige Prioritätensetzung, wenn die frei werdenden Betreuungsmittel in anderer Weise für Familien und Kinder investiert würden. Ich glaube, es wäre auch ein Zeichen für dieses Land - Flemming Meyer hat schon darauf hingewiesen -, dass wir es mit den Flüchtlingen schaffen und es eben zugleich schaffen, die sozialen Interessen von Familien und Kindern zu stärken. Es wäre auch ein richtiges Zeichen gerade in Bezug auf diejenigen, die in teils demagogischer Weise unterwegs sind und das eine gegen das andere ausspielen wollen, das Geld jetzt für Kinder und Familien einzusetzen.
Völlig verfehlt wäre es, kurzfristig die frei werdenden Mittel in den allgemeinen Haushalt zu überführen. Dann hätten wir die Chance, eine hochgradig umstrittene und meiner Ansicht nach verfehlte Transferleistung in Zukunftspolitik zu verwandeln, verpasst.
Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen und auch der Antrag der CDU bestärken die Landesregierung in ihrer bisherigen Linie. Ich appelliere daher nachdrücklich an den Bund, die frei werdenden Betreuungsgeldmittel für mehr und qualitativ bessere Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder zu verwenden. Das wäre ein Gewinn für unsere Familien, für die Gesellschaft und für uns alle. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung.
Ich bitte jetzt um Ihre Aufmerksamkeit. Der Kollege Arp hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es den Wunsch gibt, die Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. Gibt es dagegen Widerspruch? - Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 18/3374 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer lehnt den FDP-Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Piratenfraktion abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion abstimmen. Das ist der Antrag Drucksache 18/3372 (neu). Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der FDPFraktion, der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion, die Abgeordneten des SSW sowie die Kollegen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. - Ich hatte den Eindruck, dass Herr Ku
bicki noch nachdenkt und gebe ihm jetzt die Chance zu sagen, ob er sich für oder gegen den Antrag entscheidet oder sich neutral verhalten möchte.
- Gut. Dann ist dem Antrag Drucksache 18/3372 (neu) mit den Stimmen aller Fraktionen und aller Abgeordneten zustimmt worden.
Schließlich lasse ich über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/3354, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von FDP und PIRATEN, die Abgeordneten des SSW sowie der
Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist niemand. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich verabschiedet worden.
Meine Damen und Herren, das war der letzte Tagesordnungspunkt. Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr, wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Bis morgen!