Meine Damen und Herren, mit einer gewissen Verwunderung habe ich den vorliegenden Antrag der Koalition aufgenommen. Diesen halten wir nicht für inhaltlich falsch. Die Länderhoheit über die Verwendung der Mittel zu schaffen, ist richtig. Vielmehr haben wir im Januar vergangenen Jahres einen Antrag mit genau dieser Zielrichtung gestellt. Dieser wurde von Ihnen damals abgelehnt. Ich zitiere die Abgeordnete Trauernicht vom 19. Februar 2014:
„Wir werden diesem Antrag jedenfalls nicht zustimmen, weil wir nicht die Länderhoheit schaffen wollen, sondern nach wie vor das Betreuungsgeld abschaffen wollen.“
Meine Damen und Herren, ich verbuche es als Lernfortschritt, dass die gesamte Regierungskoalition - die Grünen nehme ich dabei aus, weil sie diese Einschätzung schon vorher hatten - es jetzt endlich eingesehen hat.
Noch kurioser wird es, wenn man den Antrag von Union und PIRATEN dazu liest. Wir haben also einen SPD- und einen CDU-Antrag. Beide wollen den Ländern die Mittel des Betreuungsgeldes zur Verfügung stellen. Wer regiert eigentlich in Berlin? Das ist doch eine Große Koalition. Warum nutzen Sie denn nicht die Verbindung zu Ihren Abgeordneten? Eines dokumentieren aus meiner Sicht beide Anträge: Der neue Spitzenkandidat der CDU Schleswig-Holstein und der sechste stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD können hier irgendwie nicht viel ausrichten.
Auch die Position von Bundesfamilienministerin Schwesig finde ich fragwürdig. Vollmundige Ankündigungen, und dann folgt heiße Luft. Sie scheint offensichtlich so schwach zu sein, dass sie in der Großen Koalition nichts für die Kinder durchsetzen kann, sodass sie jetzt Ihre Unterstützung braucht.
Außerdem müssen wir uns die Frage stellen, was aus dem Landtagsbeschluss von Anfang letzten Jahres geworden ist, den die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit beschlossen haben. Welche erfolgreichen Initiativen hat Ministerin Alheit auf Bundesebene vorzuweisen, um die Qualität der Infrastruktur frühkindlicher Bildung zu verbessern? Was macht das stimmige familienpolitische Gesamtkonzept, welches entwickelt werden sollte? - Heiße Luft.
Meine Damen und Herren, junge Familien brauchen Sicherheit für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot, das flexibel nach den persönlichen Bedarfen der Eltern ausgestaltet ist. Dazu gehört auch die Tagespflege, die in der Debatte immer etwas herunterfällt, obwohl sie gerade für viele Eltern für die notwendige Flexibilität sorgt und somit die Wahlfreiheit überhaupt erst ermöglicht.
Aus diesem Grunde haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Mut hätten, sich zu den eigenen Ansprüchen im Sinne der Kinder und Eltern zu bekennen und unserem Antrag zuzustimmen. Wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil diese im Grundsatz die Linie, die wir auch mittragen, widerspiegeln. Wir meinen jedoch, dass unser Antrag die Realität besser abbildet. Dieser ist als Ergänzung zu verstehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem zustimmen könnten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, wenn die Argumente schon fünfmal vorgetragen worden sind, dann bin ich der Letzte, der sie wiederholt. Aber das Betreuungsgeld - oder volkstümlich Herdprämie genannt - ist so entsetzlich gewesen, dass man gar nicht oft genug darüber reden kann, was das Verfassungsgericht daran schlecht gefunden hat.
Das Betreuungsgeld ist frauenfeindlich gewesen und war familienpolitisch ein untaugliches Instrument. Ich bin sehr froh darüber und erspare mir deshalb Weiteres. Das war nichts weiter als ein Köder, um im Trüben zu fischen und Wählerfang zu betreiben.
Die Herdprämie - und nur so nenne ist sie - hat vor allem Frauen mit Migrationshintergrund den Weg in ein selbstbestimmtes Leben erschwert. Die Herdprämie war vor allem für diejenigen gedacht, die auf dieses Taschengeld eigentlich gut verzichten könnten. Tragisch ist, dass wieder einmal die Menschen, die auf die Täuschung der Bundesregierung reingefallen sind, diejenigen Menschen sind, die mit dieser unehrlichen Finanzspritze kalkuliert haben und nun ratlos sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in der Tat nicht unsere Baustelle. Deshalb müssen wir jetzt bei den Familienministerinnen und Ihrer Bundesministerin Druck machen. Für uns als Landtag bleibt das Ziel, das Geld kinder- und familienfreundlich zu verwenden. Das bedeutet, dass die Mittel in die Infrastruktur der Kindertagesstätten und Krippen investiert werden müssen. Da haben wir auf allen Ebenen ausreichend Bedarf. Dabei geht es um Räume, um Gruppengrößen und um qualifiziertes Personal. Es macht Sinn, das Geld in die Infrastruktur zu geben, auch vor dem Hintergrund der zu uns kommenden geflüchteten Menschen und Familien.
Eigentlich ist es vollkommen egal, was wir mit dem Geld machen. Alles ist besser, dienlicher und zielgerichteter als die Herdprämie. Darum danke ich der Koalition ausdrücklich für ihren Vorstoß, der genau das abbildet, was auch wir PIRATEN wollen.
Der Antrag von CDU und PIRATEN geht an einer Stelle präziser weiter. Daher erkenne ich auch nicht ganz den Widerspruch zwischen dem Kollegen Stegner und der Kollegin Rathje-Hoffmann. Wir meinen, beides gehört zusammen, und beides schließt sich nicht gegenseitig aus. Wir können beiden Anträgen zustimmen. Ich glaube, es ist aber noch nicht beantragt worden, in der Sache abzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe einfach einmal davon aus, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld auch so manchen CDU-Politiker hier im Land erleichtert hat. Für den SSW muss ich jedenfalls ganz klar sagen: Endlich ist dieser Irrweg beendet und dieser Murks vom Tisch.
Hier im Landtag wurden viele gute Argumente gegen diese unsinnige Maßnahme vorgebracht. Egal, auf welcher Ebene auch diskutiert wurde: Ich habe kein einziges überzeugendes Argument für das Betreuungsgeld gehört.
Wenn wir ehrlich sind, muss man sagen: Befürworter hatten es bei diesem Thema auch nie besonders leicht. Denn ein Betreuungsgeld hält nicht nur die Kinder, die es am dringendsten brauchen, vom Besuch einer Bildungseinrichtung ab. Nein, durch ein Betreuungsgeld bleiben noch dazu die Eltern, die eher geringqualifiziert, alleinerziehend oder geringverdienend sind, dem Arbeitsmarkt fern. Das macht es wirklich nicht gerade einfach, diese Maßnahme als sinnvolle Familienpolitik zu verkaufen.
Aber zum Glück muss sich mit dem Urteil aus Karlsruhe nun kein Politiker mehr an diesem schwierigen Kunststück versuchen. Stattdessen müssen wir uns aber dringend Gedanken über die alternative Verwendung der frei werdenden Mittel machen. Immerhin geht es hier um fast 1 Milliarde €. Das weckt Begehrlichkeiten. Dabei fehlt natürlich nicht an kreativen Ideen.
Hier sage ich aber ganz deutlich: Es ist völlig indiskutabel, bedürftige Familien gegen andere oder gegen Flüchtlinge auszuspielen.
Auch der Hinweis auf völlig überraschende „ungeplante Mehrausgaben“, die hiermit gedeckt werden müssten, ist plump und unangebracht. Und von der schwarzen Null eines Herrn Schäuble will ich gar nicht reden. Natürlich war das Betreuungsgeld eine unsinnige Idee. Trotzdem war es doch eindeutig eine Leistung für Kinder und Familien. Genau diese Kinder und Familien müssen jetzt auch von diesem Geld profitieren. Daran gibt es für den SSW nicht den geringsten Zweifel.
Eines habe ich in diesem Zusammenhang schon mehrmals betont. Das Betreuungsgeld war auch deshalb ein familienpolitisches Armutszeugnis, weil es uns eines ganz brutal vor Augen geführt hat: Deutschland hat in der Familienpolitik bis heute keine klar erkennbare Strategie oder gar ein schlüssiges Gesamtkonzept auf den Tisch gelegt. Während sich unsystematisch eine Geldleistung an die andere reiht, hat das Betreuungsgeld sogar noch die einfachsten Grundsätze der Sozial- und Gleichstellungspolitik verfehlt. Es ist noch dazu nicht nur so
Doch unabhängig vom Betreuungsgeld ist eines völlig klar: Viele junge Familien sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Als Rahmen hierfür brauchen wir in meinen Augen endlich ein modernes Familienförderungskonzept.
Eine wichtige Tatsache darf man beim Blick nach vorne aber nicht vergessen: Hier im Land gibt es circa 1.000 Familien, die das Betreuungsgeld fristgerecht beantragt haben. Sie müssen ohne Frage auch zu ihrem Recht kommen. Viele haben mit diesem Geld geplant oder mit Blick auf diese Mittel auf die Bewerbung für einen Krippenplatz verzichtet. Auch wenn ich persönlich große Zweifel an diesem Betreuungsmodell habe, begrüßen wir ausdrücklich den umfassenden Vertrauensschutz und die damit verbundene Planungssicherheit für die betroffenen Familien.
Übergeordnet gesehen gibt es für uns aber überhaupt keinen Zweifel daran, dass dieses Geld beim Ausbau qualifizierter Betreuungs- und Bildungsangebote am allerbesten angelegt ist. Diese Koalition hat völlig andere familien- und bildungspolitische Vorstellungen als die Verfechter eines Betreuungsgeldes.
Wir wollen den konsequenten Ausbau und eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung. Verbindliche Qualitätsstandards und eine angemessene Finanzierungsgrundlage sind für uns absolut unverzichtbar. Denn wir wollen endlich allen annähernd gleiche Bildungschancen bieten.
Dass wir das Geld dafür haben, hat uns die Geschichte um das Betreuungsgeld deutlich gezeigt. Es geht eben nur darum, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Hierfür haben wir jetzt wieder weit bessere Möglichkeiten. Diese werden wir entsprechend nutzen.
Aber dem Antrag der CDU, wenn es ein selbstständiger Antrag wäre, könnte ich durchweg zustimmen. - Jo tak.
Vielen Dank. - Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der Fraktion der FDP das Wort.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich aus drei Gründen noch einmal zu Wort gemeldet.
Erstens. Wenn man sich anstrengt, kann man mit Sicherheit ein paar ordentliche Argumente für ein Betreuungsgeld finden, wenn man das Geld im Überfluss hat. Da wir das aber weder in Landeshaushalten noch im Bundeshaushalt haben und nie haben werden, kommt es darauf an, Mittel so einzusetzen, dass sie in einem Höchstmaß bei denjenigen ankommen, für die sie gedacht sind. Daher war das Konstrukt des Betreuungsgeldes immer unsinnig.
Zweitens. Ich kann es mir nicht verkneifen, dazu etwas zu sagen, weil ich vorhin fast einen Lachanfall bei der Auseinandersetzung bekommen habe, wer das Betreuungsgeld wollte, wer es nicht wollte und wer schon immer dagegen war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich an eine Jugend- und Familienministerkonferenz erinnern, bei der dieses Betreuungsgeld eines der Hauptthemen war. Ich kann mich an die schmerzverzerrten Gesichter von Kolleginnen von der SPD und von der CDU erinnern. Es wollte genau eine einzige Regionalgruppierung haben: Das war die CSU. Ihr haben Sie damals in der Großen Koalition nachgegeben, und wir haben dem in der schwarz-gelben Koalition bedauerlicherweise nichts entgegengesetzt. Das ist die Wahrheit des Betreuungsgeldes in der heutigen Form.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich übrigens nicht mit der Frage der familienpolitischen Konzeption und der familienpolitischen Sinnhaftigkeit oder Unsinnigkeit des Betreuungsgeldes auseinandergesetzt, sonders es hat ganz profan und ganz zutreffend gesagt, dass es dem Bund schlicht nicht zustehe, diese Regelung zu treffen, für die eigentlich originär die Länder zuständig sind.
Genau das haben wir versucht, schon in der letzten Legislaturperiode miteinander zu regeln, dass nämlich beim Betreuungsgeld, wenn es denn das Betreuungsgeld gibt - das war bis vor Kurzem der Fall -, zumindest die Länder selbst entscheiden