Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage für die Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP, die beiden Punkte unter Nummer 8., also die Punkte 8.1 und 8.2, in den Sozialausschuss zu überweisen. Wir können da fachlich diskutieren, wir können dort die Kriterien für diese Beratung erarbeiten. Ich glaube, das ist die schnellste Möglichkeit, um den Kindern vor Ort effektiv zu helfen. Danke schön.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Ich schließe die Beratung und weise darauf hin, dass ich von der Fraktion der CDU den Antrag vorliegen habe - soeben gehört -, den Antrag komplett in den Sozialausschuss zu überweisen.

(Widerspruch CDU)

- Die Einzelpunkte 1 und 2.

(Zuruf CDU: Nummern 8.1 und 8.2!)

- Die Unterpunkte 1 und 2 bei Nummer 8 sollen in den Sozialausschuss überwiesen werden. Ersatzweise - das muss ich jetzt noch ergänzen - wurde beantragt, eine Einzelabstimmung vorzunehmen.

Da ich zunächst über den Änderungsantrag abstimmen lasse, wird zunächst einmal über den Antrag abgestimmt, die Punkte 8.1 und 8.2 in den Sozialausschuss zu überweisen. Ich komme dann später noch einmal ersatzweise auf die getrennte Abstimmung zurück.

Deshalb stelle ich zunächst einmal den von der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann vorgetragenen Antrag, Überweisung der Punkte 8.1 und 8.2 an den Sozialausschuss, zur Abstimmung. Ich komme dann gleich noch einmal auf den Antrag zurück. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und PIRATEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

(Zurufe)

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag, und zwar in zwei Abschnitten. Es geht zunächst um den Abschnitt Nummern 6.1 ff., danach geht es um den Abschnitt Nummern 8.1 ff.

Wer den Punkten 6.1 ff. des Änderungsantrags der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist einstimmig. Dieser Teil ist damit schon einmal übernommen.

Jetzt geht es um die Nummern 8.1 und 8.2. Wer diesem Teil seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Dann ist dieser Teil des Antrags auch angenommen und somit als

Bestandteil des Untersuchungsauftrags mit einzubeziehen.

Jetzt wird über den Untersuchungsauftrag in Gänze abgestimmt - mit diesen beiden Ergänzungen. Wer diesem Untersuchungsauftrag zur Einsetzung des Ersten parlamentarischen Untersuchungsausschusses in dieser vorgenannten Antragsform seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das ist dann einstimmig. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Keine. Also in dieser Form ist dieser Antrag damit angenommen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/3346 (neu)

Ich muss jetzt kurz fragen, wer von der Fraktion der FDP diesen Antrag einbringt. - Das ist Frau Abgeordnete Klahn. Dann haben Sie das Wort, Frau Abgeordnete. - Entschuldigung, das war schriftlich nicht ganz klar, aber sonst ist alles klar, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bildungspolitik wird von der linken Seite dieses Hauses sehr gern als großes Experimentierfeld genutzt. Anstatt die Bildungsqualität zu verbessern, sind Sie weiterhin aktiv dabei, Ihren Weg zu einem einheitlichen Schulsystem zu verwirklichen. Sie nehmen dabei keine Rücksicht auf Schülerinnen und Schüler oder Lehrer.

Baustellen im Bildungsbereich gibt es viele. Anstatt diese entschlossen anzupacken, werden weiter Löcher gerissen. Warum die Landesregierung sich zum Beispiel beim Thema Inklusion weiterhin so zurückhält und das weiterhin vernachlässigt, muss sie den Menschen vor Ort selber erklären. Die als Erfolgsmodell dargestellten 314 Schulassistenten sind - das ist eine Tatsache - nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Entschlossenes Handeln sähe tatsächlich anders aus.

Sie schaffen abschlussbezogene Klassen ab, Sie schaffen die Noten ab, und Sie haben die Schulübergangsempfehlung abgeschafft - ganz entschlos

sen. Kein Wunder, Ihnen war ja wichtig, das Gymnasium weiterhin zu schwächen. Diese Abschaffung der Schulübergangsempfehlung gehört zu Ihrem Maßnahmebündel einfach dazu.

Herr Ministerpräsident - er ist jetzt leider nicht da, aber er war ja auf dem Tag der Gymnasien -

(Martin Habersaat [SPD]: Natürlich ist er da! - Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Klahn!)

Entschuldigung. Ich entschuldige mich, der Ministerpräsident ist im Haus. Ich richte meine Ansprache auch direkt an ihn, denn er war beim Tag der Gymnasien, er hat sich auch verbal medienwirksam zu den Gymnasien geäußert, aber er zeigt sich nach wie vor nicht als wahrer Freund der Gymnasien.

Die geltenden Regelungen zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen haben sich schlicht und ergreifend nicht bewährt. Die Abschaffung durch die Landesregierung war ein Fehler. Politik muss die Kraft haben, Fehler zu erkennen und dann zu korrigieren. Deshalb haben wir jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Fehler korrigiert.

Wir ändern das Schulgesetz und - um gleichzeitig der Landesregierung Hilfestellung zu geben - die entsprechende Schulartenverordnung.

Wir möchten die Hochwertigkeit, die Durchlässigkeit und Flexibilität unseres Bildungssystems wieder stärken.

(Beifall FDP)

Damit führen wir die Schulübergangsempfehlung wieder ein. Das ist genau das, was sich Eltern und Lehrer wünschen, da sie eine notwendige wichtige Orientierung bietet. Erst jüngst hat der Landeselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren die Wiedereinführung der schriftlichen Schulübergangsempfehlung gefordert. Dieses Schreiben sollte auch Ihnen vorliegen.

Die Schulübergangsempfehlung soll dabei von fachlich ausgebildeten Grundschullehrern, die ihre Kinder über Jahre kennen und pädagogisch betreut haben, ausgestellt werden. Wir vertrauen deren hohen fachlichen Kompetenz. Entsprechend der alten bewährten Regelung ist eine Anmeldung am Gymnasium nicht mehr möglich, wenn der erste allgemeinbildende Schulabschluss der zu erwartende Schulabschluss ist. Auch das ist im Sinne von Schülerinnen und Schülern, um diesen eine unnötige Erfahrung des Scheiterns zu ersparen.

Zweitens können so die Entwicklungsberichte zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule entfallen. Diese Berichte sind ein bürokratisches Monstrum, und sie binden erhebliche Ressourcen bei der Lehrerschaft. In der Regel stellen sie aber keinen Gewinn für die Kinder dar.

(Beifall FDP)

Erfahrene Lehrkräfte schildern, dass sie nicht wissen, wie sie mit den Berichten umgehen sollen. Welche Leistungsentwicklung bei dem Kind besteht und welche Schulform für sie die richtige ist, lässt sich nur schwer ablesen. Auch das ist eine Schwäche der Berichte.

Wir verbessern auch wieder die Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Die Regierungskoalition hat ja alles dafür getan, die Schularten hermetisch voneinander abzugrenzen.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Völliger Quatsch!)

Wir finden, es muss eine gute Durchlässigkeit geben, damit jeder Schülerin und jedem Schüler die Bildungswege eröffnet werden, die zu ihm passen und, damit jedes Kind den individuell am besten erreichbaren Schulabschluss für sich erreichen kann.

(Vereinzelter Beifall FDP - Zurufe SPD)

Zum Schluss lassen Sie mich noch einmal fragen: Wissen Sie eigentlich, welche Kinder bei uns im Schulsystem im Moment am stärksten leiden? - Das sind die starken Realschüler, die mit Leistung zeigen, dass sie mehr wollen. Genau diese Schüler fallen jetzt hinten runter, weil sie nicht richtig gefördert werden, weil wir den Schulen immer mehr aufbürden.

(Zuruf Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das sind die Schüler, die das Potenzial zum Abitur haben, die früher auch Abitur gemacht hätten und denen wir mit diesem Gesetzentwurf etwas helfen wollen, indem wir die Durchlässigkeit wieder verbessern.

(Beifall FDP)

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Bildungsausschuss, beantrage die Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

(Anita Klahn)

Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulartempfehlung und zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Allerdings finden wir als CDU, dass man einen solchen Schritt nicht als Einzelmaßnahme beschließen muss. Dazu gehört aus unserer Sicht ein bildungspolitisches Konzept, bei dem die Schulartempfehlung sowie die Durchlässigkeit im Bildungssystem ein fester Bestandteil sind.

Dazu gehören die klare und gesonderte Aufgabenbeschreibung von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit von differenziertem Unterricht. Dazu gehören Lehrpläne, die sich an den unterschiedlichen Anforderungen der entsprechenden Schulabschlüsse orientieren, und dazu gehört auch eine klare Maßgabe für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern. Also ein schlüssiges Bildungskonzept. Unsere konkreten Vorstellungen dazu haben wir bei der Diskussion zur Änderung des Schulgesetzes deutlich gemacht. Das alles findet sich in den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht wieder.

In der derzeitigen Schullandschaft, die diese Landesregierung nach ihren ideologischen Vorstellungen aufgebaut hat, wird eine transparente Leistungsbewertung, beispielsweise bestehend aus Schulnoten in Kombination mit einem Lernbericht, die individuelle Betrachtung eines Kindes und die Berücksichtigung dessen Fähigkeiten zugunsten einer gewissen Gleichmacherei aller Kinder in den Hintergrund treten. Deswegen bin ich davon überzeugt, liebe Kollegin Klahn, dass dieser Gesetzentwurf bei den regierungstragenden Fraktionen nicht die geringste Chance auf Umsetzung hat.