Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Ich möchte nur darauf antworten können. Wir versperren uns nicht. Ich glaube, wir haben hier ziemlich deutlich gemacht, dass das genau die Aufgabe ist, die hoffentlich gerade am Runden Tisch und so weiter erfüllt wird. Dies ist eine rückwirkende Betrachtung, was unter den gegebenen Bedingungen hier stattgefunden hat, wo Informationsabläufe nicht funktioniert haben.

Welche Konzepte daraus entwickelt werden, besprechen Sie doch wohl mit den Betroffenen am Runden Tisch, und zwar schon heute. Dass irgendetwas nicht reibungslos gelaufen ist - das Baby liegt doch auf dem Tisch.

Es geht darum, das heute zu besprechen und nicht im parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

(Unruhe)

Konzepte aufzutischen, ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Das ist auch nicht der Rahmen - auch Sie haben sich an den Rahmen zu halten -, den wir in unserem Antrag als Minderheitsauftrag gegeben haben. Wenn man das deutlich formuliert, sehen Sie das.

Schlussfolgerungen werden kommen. Dann wird dem Parlament darüber berichtet, und dann hat das Parlament zu entscheiden, in den Ausschüssen, in Beratungen mit allen Einrichtungen, was daraus die richtigen Konzepte sind. Ich hoffe, dass der Runde Tisch schon jetzt alles an Konzepten durcharbeitet.

Frau Ostmeier, genauso ist es. Der Sozialausschuss muss damit arbeiten, der Runde Tisch ist ständig am Arbeiten.

Wir formulieren in Punkt 8.1: „im Lichte der aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse“. Wir gucken uns als Ausschuss etwas an und haben eine Erkenntnis. Was ist denn so schwer, das am Ende auf ein Stück Papier zu schreiben? Das kann doch kein Akt sein! Wir schränken Ihren Untersuchungsauftrag nicht ein,

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern fügen einen kleinen Absatz ein. Wenn wir am Ende angekommen sind - irgendwann im Januar, Februar, März 2017 -, wollen wir Schlussfolgerungen ziehen. Das wollen wir nicht nur allgemein machen, sondern wir wollen insbesondere Schlussfolgerungen für Konzepte und Methoden Schlussfolgerungen ziehen. Warum soll der Untersuchungsausschuss das nicht tun können?

Herr Abgeordneter, es gibt eine ganze Reihe von Anmerkungen und Fragen. Ich arbeite die - wenn Sie einverstanden sind - der Reihe nach ab. Sind Sie einverstanden?

Mit Freuden.

Dann hat jetzt der Abgeordnete Kubicki das Recht zu einer Frage oder Anmerkung.

Herr Kollege Harms, weil das von Bedeutung ist, bitte ich um Aufklärung, ob ich Sie richtig verstanden habe. Soll der sogenannte Ergänzungsantrag der Koalitionsfraktionen deshalb beschlossen werden, weil die Formulierungen zweckmäßiger und umfassender sind als im Ursprungsantrag? Oder soll der Antrag dazu dienen, den Gang der Untersuchung dahin gehend zu beeinflussen, dass zunächst die Frage geklärt werden muss, welche pädagogischen Konzepte es überhaupt gibt, um einen Standard zu formulieren, und daran die Vorkommnisse am Friesenhof zu messen?

Lieber Kollege Kubicki, üblicherweise regelt der parlamentarische Untersuchungsausschuss selbst, in welchen Zeitabläufen er welche Probleme angehen will. Manchmal spielt ja auch die normative Kraft des Faktischen eine Rolle, wenn man beispielsweise jemanden, den man anhören will, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bekommen kann, sondern erst zwei Wochen später. Das überlassen wir alles dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Alle Punkte, die hier aufgelistet sind, sind gleichwertige Punkte. Es liegt natürlich eine gewisse Logik darin, dass man Schlussfolgerungen erst dann zieht, wenn man vorher Erkenntnisse gewonnen hat. Das wird wahrscheinlich so sein. Es gibt hier

aber keine besonderen Erkenntnisse oder Zielsetzungen, sondern es gibt hier nur einen Extrapunkt, den wir auf jeden Fall berücksichtigen sollten. Wie das im Untersuchungsausschuss gemacht wird, entscheidet der Untersuchungsausschuss eigenständig.

(Zuruf Wolfgang Baasch [SPD])

Jetzt hat Herr Abgeordneter Dudda das Wort.

Herr Kollege Harms, ich möchte zur Sinnhaftigkeit Ihrer Frage 8.1 eine Vorbemerkung machen, dann kommt meine Frage.

Pädagogische Konzepte unterliegen dem Wandel der Zeit, seit 40 Jahren so schnell wie 2000 Jahre vorher nicht. Wir hatten 2.000 Jahre die schwarze Pädagogik, in den ausgehenden 60er-Jahren hatten wir Modelle wie Summerhill, und in den ausgehenden 90er-Jahren schwappte aus den USA die schicke und En-Vogue-Idee mit den Bootcamps hinüber. Mit anderen Worten: Wenn wir den Untersuchungsausschuss vor 15 Jahren gemacht hätten, hätten wir Bootcamps als okay betrachtet.

(Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD])

Ich will auf Folgendes hinaus. Was Sie möchten, würde eine Festschreibung von sinnvollen Konzepten bedeuten und jede neue Entwicklung ausgrenzen und einfach sagen: Der Untersuchungsausschuss hat festgelegt, in Schleswig-Holstein darf man das und das machen.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Was für ein Quatsch!)

- Wenn ich in Ruhe fragen dürfte, wäre das ganz nett. - Wir würden das damit begrenzen. Wir können diese Aufgabe beim besten Willen nicht leisten, weil wir nicht schauen können, welche guten Konzepte sich in Zukunft entwickeln.

Was wir leisten können, ist festzustellen, ob die Konzepte rechtskonform waren, Grundrechte verletzt haben und ob sie zeitgemäß waren. Das können wir tun, aber wir können keine Empfehlungen für die Zukunft geben, weil wir noch gar nicht alle Konzepte der Zukunft kennen.

Das war Ihre Frage?

- Ja, ich wollte fragen, wie Sie das unter dem Eindruck sehen.

- Herr Dudda, ein Untersuchungsausschuss und politische Ausschüsse treffen grundsätzlich immer Entscheidungen im Lichte der Zeit, in der es geschieht. Das war auch beim Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank so. Auch da hat man Schlussfolgerungen gezogen. Ich bin mir sicher, wenn wir den Bericht heute durchlesen, würden wir das eine oder andere finden, das wir heute nicht mehr so, sondern anders sehen würden. Es gibt Untersuchungsausschüsse, die vor sechs, sieben, acht Jahren getagt haben. Auch da wird man sicherlich sagen, dass das alles nicht mehr ganz up to date ist.

Trotzdem müssen wir heute handeln. Wenn wir aus dem Untersuchungsausschuss für heute Handlungsoptionen bekommen, sollten sie auch bewertet werden, und man sollte Schlussfolgerungen daraus ziehen. Mir ist klar, dass man in zehn Jahren pädagogisch anders mit Jugendlichen umgeht. Das soll dieser Untersuchungsausschuss nicht leisten, sondern er soll Fehler aufdecken, die es gegeben hat, und er soll Erkenntnisse gewinnen, wie man diese Fehler vermeiden kann. Das wollen wir auch in diesem ganz bestimmten Bereich untersuchen. Wir werden da nichts behindern.

Es gibt möglicherweise Fehler im Ministerium, es gibt Fehler bei den entsendenden Jugendämtern, es gibt Fehler bei den empfangenden Jugendämtern, es gibt möglicherweise auch Fehler bei der pädagogischen Ausrichtung. Es gibt alles Mögliche, was aufgedeckt werden muss. Damit den Jugendlichen heute geholfen werden kann, wollen wir heute entsprechende Schlussfolgerungen ziehen können. Dass ein Untersuchungsausschuss das nicht für alle Ewigkeiten machen kann, ist uns allen bewusst, aber für diesen kurzen Zeitraum nach dem Untersuchungsausschuss muss es möglich sein, Schlussfolgerungen zu ziehen und Dinge zu verbessern, damit es Kindern und Jugendlichen in solchen Einrichtungen in Zukunft besser geht.

(Zuruf Wolfgang Dudda [PIRATEN])

- Lieber Kollege Dudda, wir werden sehen, ob das schnell gemacht ist. Es nützt nichts, die Augen davor zu verschließen, dass wir als Politiker die Aufgabe haben, den Kinder- und Jugendschutz voranzutreiben. Es geht nicht nur um Aufklärung, sondern am Ende auch um Schlussfolgerungen.

(Lars Harms)

Jetzt hat der Abgeordnete Jürgen Weber das Wort. Sie haben die Serie ja erlaubt. - Bitte schön.

Lieber Kollege Harms, auch nach der Frage, die der Kollege Kubicki gestellt hat, darf ich Ihre Ausführungen zusammenfassend so verstehen, dass Sie nicht nur die sachliche Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Zusatzpunkte erläutert haben, sondern vor allem auch die Zulässigkeit im Hinblick auf das PUA-Gesetz? Habe ich das so richtig verstanden und zusammengefasst?

Lieber Kollege Weber, es ist mir zwar nicht erlaubt, trotzdem würde ich sagen, man könnte manchmal die Vermutung haben, dass wir eineiige Zwillinge sind und bei der Geburt getrennt wurden.

(Heiterkeit SPD)

- Wunderbar. Das interpretiere ich jetzt einmal als Ja.

- Das war ein Ja.

(Beifall SPD - Unruhe)

Wir kommen jetzt zu den weiteren Dreiminutenbeiträgen. Den nächsten hält der Abgeordnete Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern noch einmal einen Blick auf das Gesetz werfen, das Grundlage dafür ist zu entscheiden, ob im Landesjugendamt etwas verkehrt gelaufen ist oder nicht. Das ist SGB VIII § 45. Ich möchte diese Vorschrift einmal vortragen, weil sie wichtig ist, um einzuordnen, warum nach den pädagogischen Konzepten gefragt wird. Das ist ja nicht einfach ein weiches Thema, bei dem man fragt, welche Konzepte wir eigentlich wollen, sondern das pädagogische Konzept ist eine der wesentlichen Grundlagen dafür, dass vom Landesjugendamt die Betriebsgenehmigung für eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern über Tag und Nacht erteilt werden kann. In § 45 SGB VIII steht:

„(1) Der Träger einer Einrichtung … bedarf … der Erlaubnis. …

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. …“ Absatz 3 befasst sich damit, wie man zu einer Antwort auf diese Frage kommt: „(3) Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag

1. die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung gibt …“

Daher ist es sehr wohl wichtig, dass klar gesagt wird, was in einer Konzeption die entsprechenden Normen sind, die vorgegeben werden müssen, um eine Genehmigung zu erteilen. Das ist die zentrale Grundlage für die Heimaufsicht, eine Genehmigung zu erteilen. Im Übrigen auch dafür - und da sind wir an dem Punkt Ihres Untersuchungsauftrags -, um gegebenenfalls, wenn dagegen verstoßen wird, in einem vorgegebenen Verfahren, das ebenfalls in SGB VIII definiert ist, die Genehmigung wieder zu entziehen, immer auf der Basis der Überprüfung des pädagogischen Konzepts.

Von daher ist es logisch und konsequent. Herr Dudda hat dem eben auch zugestimmt, indem er gesagt hat, dass das eigentlich nur die Umkehr dessen sei, was in dem Antrag der Opposition stehe. Es ist nicht nur zulässig, sondern auch notwendig, dass dieses im Untersuchungsausschuss mit eine Rolle spielt. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage für die Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP, die beiden Punkte unter Nummer 8., also die Punkte 8.1 und 8.2, in den Sozialausschuss zu überweisen. Wir können da fachlich diskutieren, wir können dort die Kriterien für diese Beratung erarbeiten. Ich glaube, das ist die schnellste Möglichkeit, um den Kindern vor Ort effektiv zu helfen. Danke schön.