In der derzeitigen Schullandschaft, die diese Landesregierung nach ihren ideologischen Vorstellungen aufgebaut hat, wird eine transparente Leistungsbewertung, beispielsweise bestehend aus Schulnoten in Kombination mit einem Lernbericht, die individuelle Betrachtung eines Kindes und die Berücksichtigung dessen Fähigkeiten zugunsten einer gewissen Gleichmacherei aller Kinder in den Hintergrund treten. Deswegen bin ich davon überzeugt, liebe Kollegin Klahn, dass dieser Gesetzentwurf bei den regierungstragenden Fraktionen nicht die geringste Chance auf Umsetzung hat.
„Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eine Hochschulstu
Das ist der gesetzliche Rahmen aus Ihrem Schulgesetz für unsere Gymnasien. Tatsächlich allerdings müssen die Gymnasien genauso arbeiten wie die Gemeinschaftsschulen. Sie müssen alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Eine Schulartempfehlung gibt es ja nicht mehr. Sie sollen ihre Schülerinnen und Schüler auch möglichst nicht mehr an die Gemeinschaftsschule abgeben. Somit sind die Gymnasien faktisch gezwungen, alle drei Schulabschlüsse vorzubereiten.
Die Landesverordnung der Gymnasien entspricht also nicht den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes. Die Rahmenbedingungen in den schleswigholsteinischen Gymnasien können Sie dem letzten Bildungsmonitor entnehmen, insbesondere was die Unterrichtsversorgung betrifft. Sie ist die schlechteste in ganz Deutschland.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist es verantwortungslos, von den Gymnasien zu verlangen, dass sie sich nicht nur ihrem gesetzlichen Auftrag widmen, sondern darüber hinaus auch noch die zwei weiteren Schulabschlüsse vermitteln sollen. Hier müssen die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen anerkennen, dass sie mit dem Schulgesetz schlicht über das Ziel hinausgeschossen sind. Deswegen ist es auch im Sinne der Kinder, eine Schulartempfehlung auszusprechen und insbesondere für mehr Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Sorge zu tragen. Das gilt übrigens nicht nur für eine Schrägversetzung vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule, sondern auch umgekehrt von der Gemeinschaftsschule zum Gymnasium und, Frau Kollegin Klahn, aus unserer Sicht auch für die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Sie haben das nur für die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe vorgesehen.
Wir in der CDU sind übrigens auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf der FDP an dieser Stelle nicht weit genug geht. Auch eine Klassenkonferenz nach der 7. Klasse sollte im Sinne der Kinder, wenn es geboten ist, entscheiden können, dass es eine Schrägversetzung in eine andere Schulart geben kann, wenn es dem Interesse des Kindes, seinem Bildungsinteresse und seiner Bildungsentwicklung entspricht. Ich freue mich auf die Beratungen im
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen Sie mit mir den Friesenverein aus Pellworm. - Hartlik wäljkiimen önj e slaswik-holstiinsche loondäi!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaue ich im Augenblick in die Runde der FDP-Fraktion, habe ich den Eindruck, werte Frau Klahn: So richtig scheint Ihre eigene Fraktion auch nicht hinter Ihrem Gesetzentwurf zu stehen.
(Anita Klahn [FDP]: Wie sieht es bei Ihnen aus? - Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist ja bei Ihnen auch nicht anders! - Heike Franzen [CDU]: Sechs von 22 SPD-Kollegen!)
Es kommt - wie ich sagen muss - selten vor, dass ich Ihnen dankbar bin, dass Sie einen Antrag eingereicht haben. Die FDP will die Regionalschule zurück. Eine schönere Schlagzeile kann sich die Koalition kaum wünschen. Sie wollten sich mit diesem Gesetzentwurf in der FDP-Fraktion wohl ein Fleißpünktchen verdienen, um uns Gelegenheit zu geben, die Unterschiede zwischen Ihrer rückgewandten Schulpolitik und unserer auf den Konsens beruhenden Schulpolitik öffentlich darzustellen.
Kurz zusammengefasst sagt Ihr Gesetzentwurf Folgendes aus: Die FDP fordert: Wir lösen den Schulfrieden auf, indem wir eine neue Systemdebatte herbeiführen. Die haben Sie heute begonnen.
Die FDP sagt: Wir führen die Regionalschule wieder ein, wir nennen sie aber Gemeinschaftsschule, die nicht zum Abitur führt.
Die FDP sagt: Die Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ist eine unwichtige Randerscheinung, denn so schreiben Sie - zuvorderst sei die Gemeinschaftsschule für die Erlangung des ersten allgemeinbildenden und des mittleren Bildungsabschlusses zuständig.
Damit ist klar: Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe sind nicht gewollt. Frau Klahn, man könnte auch den Eindruck haben: Sie haben sich absolut schlecht beraten lassen, oder der Gesetzentwurf ist einfach naiv. Das kann ich mir bei Ihnen eigentlich nicht vorstellen.
Einstimmig haben sich die Verbände, die Lehrer, die Landeselternbeiräte und die Landesschülervertretungen für die Umwandlung der Regionalschule zur Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Es war gewagt von der Koalition, diese Frage in den Bildungskonferenzen zu stellen. Das Abstimmungsergebnis war aber absolut eindeutig. Alle haben sich dafür ausgesprochen, dass die Regionalschule zur Gemeinschaftsschule umgewandelt werden soll.
Ich habe viele Regionalschulen besucht. Ich habe gedacht, Sie hätten das auch getan. Ich habe mit keiner einzigen gesprochen - keiner einzigen! -, die gesagt hat: „Der Schritt, den Sie vollzogen haben, ist ein falscher“, sondern sie fanden es gut, dass sie jetzt zur Gemeinschaftsschule werden.
Ich habe viele Gemeinschaftsschulen besucht. Absolut alle wünschen sich, dass bei ihnen, wenn sie noch keine Oberstufe haben, irgendwann eine Oberstufe entsteht. Sie kehren inhaltlich zur Regionalschule zurück. Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sind für sie überhaupt kein Ziel mehr. Ich weiß nicht, wer Sie da beraten hat.
Der Landtag hat Anfang 2014 das neue Schulgesetz verabschiedet, das mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft getreten ist. Im Mittelpunkt stand der Umbau des schleswig-holsteinischen Schulsystems mit zwei nicht gleichrangigen, aber gleichartigen Schularten in der Sekundarstufe und mit drei Wegen zum Abitur. Wir haben damit die Durchlässigkeit unseres Schulsystems, die es in vergangenen Zeiten praktisch nur nach unten gab, entscheidend erhöht und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bildungsreserven bei den Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich abgeschöpft werden.
Es war deshalb unerlässlich, die Schulartempfehlung, die in der Vergangenheit immer wieder ein Stolperstein in den Bildungskarrieren war, abzuschaffen. Sie wurde durch Information und Beratung der Eltern auf Grundlage eines kompetenzorientierten Entwicklungsberichts ersetzt, ohne dass das Letztentscheidungsrecht der Eltern über den künftigen Bildungsweg ihres Kindes angetastet wurde.
Neuregelungen im Gesetz und in der Grundschulverordnung hätten sich nicht bewährt und seien ein Fehler gewesen. Das ist durch nichts, durch absolut nichts belegt. Ich kenne keine Erhebung, die das in irgendeiner Art und Weise festgestellt hat. Natürlich werden Sie ohne große Mühe Eltern und Lehrer finden, die das alte System besser finden. Ich glaube aber, wir werden genauso ohne große Mühe Personen finden, die das neue System besser finden. Das ist doch in keiner Weise evaluiert, was Sie da im Augenblick behaupten.
Was Sie verbesserte Durchlässigkeit nennen, ist nichts anderes als die Wiedereinführung der klassischen Sortierung, wonach die leistungsstärksten Schüler auf das Gymnasium gehen sollen, während die Gemeinschaftsschule das Auffangbecken für die kognitiv weniger Talentierten sein soll.
Frau Klahn, ich frage mich, wohin Sie sich in der bildungspolitischen Diskussion wirklich verirrt haben. Mit Ihren Forderungen haben Sie sich inhaltlich übrigens auch einzelnen rechten Parteien sehr angenähert. Die Lucke-Partei ALFA setzt auf ein dreigliedriges Schulsystem und - wie Sie - auf eine verbindliche Grundschulempfehlung.
Aus Sicht der SPD ist jedenfalls klar, dass wir den Gesetzentwurf der FDP in zweiter Lesung ablehnen werden. Da die FDP nun einmal der seltsamen Auffassung ist, dass wir im Bildungsausschuss noch nicht genügend zu tun haben, werden wir natürlich auch einer Überweisung in den Ausschuss und einer schriftlichen Anhörung zustimmen. Aber bei Ihrem bildungspolitischen Rücksturz in das 20. Jahrhundert werden Sie nicht mit uns als Mitreisenden rechnen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klahn hat gerade gesagt: Das, was wir mit der letzten Schulgesetzänderung machen wollten, war, die Gymnasien zu schädigen. Frau Klahn, nein, wir haben alle Schularten im Blick. Frau Franzen hat gerade eben wieder gesagt, die Gymnasien seien schrecklich unterfinanziert. Daran kann man wieder sehen, dass Sie von Schwarz-Gelb eigentlich nur
die Gymnasien im Blick haben. Wir müssen doch gemeinsam festhalten: Alle unsere Schulen sind komplett unterfinanziert, egal ob Gymnasien, Gemeinschaftsschulen oder Grundschulen. Daher arbeiten wir dagegen.
Ich darf daran erinnern: Wer hat uns Kritik dafür entgegengebracht, dass wir die kompletten BAföGMittel an die Schulen für Lehrerstellen geben? Das waren Sie. Wer hat kritisiert, dass wir mit den Bundesmitteln für Flüchtlinge Lehrerstellen finanziert haben? - Das waren doch Sie. Es ist also alles ziemlich hanebüchenes Zeug, was Sie hier erzählen.
Ich komme noch einmal darauf zurück, was wir eigentlich mit dem Schulgesetz machen wollten, Frau Klahn. Es ging nicht darum, eine Schulart schlechterzustellen. Bezogen auf die heutigen Aspekte ging es uns aber tatsächlich, und das war im Bildungsdialog überall zu greifen, darum: Wir wollten den Druck aus den Grundschulen nehmen. Darin sind wir gerade durch die Ergebnisse der neuen Stressstudie von der Universität Würzburg bestätigt worden. Demnach entsteht in den Klassen 3 und 4 bei ganz vielen Kindern und auch bei vielen Eltern ein unglaublicher Stress. Wir wissen nicht nur aus der Hirnforschung: Um Leistungen an den Schulen zu erreichen, brauchen wir nicht Angst, sondern Ansporn.
Deswegen haben wir uns dafür entschieden, die Schulartempfehlung anders zu gestalten. Frau Klahn, wir haben sie auch nicht abgeschafft. Das dürften Sie wissen. Erstens stand diese noch nie im Gesetz. Das, was Sie da gerade vorschlagen, ist eine Neuerung. Es war unter Schwarz-Gelb auch nicht so. Zweitens gibt es eine mündliche Schulartempfehlung. In der Klasse 4 gibt es ein Beratungsgespräch mit den Klassenlehrkräften. Natürlich erläutern die Klassenlehrkräfte, welche Schulart sie nach vier Jahren empfehlen würden. Für uns ist es aber ein Unterschied, ob man diese Empfehlung aufschreibt oder in einem längeren Gespräch erläutert und dann eine Empfehlung gibt.
Es gibt zwei Gründe, warum wir der bisherigen Schulartempfehlung skeptisch gegenüberstehen: Wir alle wissen, dass es keine wirklich sichere und valide Empfehlung gibt. Wir wissen, wie oft die Lehrkräfte falsch liegen. Auch das konnte man am Tag der Gymnasien hören: Wie oft ist nicht das ko
gnitive Potenzial, also der Grips, entscheidend, sondern die Art der Ausbildung der Eltern. Bei gleichen kognitiven Fähigkeiten ist es eben immer noch entscheidend, ob die Eltern studiert haben oder nicht, wenn es um die Frage geht, welches Kind auf das Gymnasium geht, und das kann so nicht bleiben.
Ein zweiter Punkt, und diesen haben Sie wahrscheinlich selbst festgestellt, ist die Frage: Wie gibt man in einem zweigliedrigen System eine Schulartenempfehlung, wenn beide Schulen zum Abitur führen können?
Das ist total crazy, das haben Sie auch gemerkt. Was ist hier Ihre Lösung? - Man müsste erstens sagen, diese Empfehlung sei bindend. Sie haben das gemerkt und gesagt, das wollen Sie nicht, denn Sie sind im Kern vielleicht ja doch noch irgendwie liberal. Dann aber haben Sie gesagt: Also, da war doch einmal etwas, sagen wir also: Hauptschule, Realschule, Gymnasium. Genau das ist es: Sie wollen schon in der 4. Klasse jedem Kind auf den Kopf zu sagen: Du machst diesen Abschluss, du machst den Abschluss. Ich muss sagen: In der FDP-DNA scheint diese Dreigliedrigkeit wirklich verankert zu sein. Liebe FDP, Sie sind der Dino der Bildungspolitik, und was mit den Dinosauriern passiert ist, wissen wir alle.