Sie haben bei der Schulgesetzänderung den Teufel an die Wand gemalt und gesagt: Die Eltern haben jetzt das freie Wahlrecht, und die Gymnasien werden überrannt. Das war Ihre Befürchtung. Was ist passiert? - Die Gymnasien hatten 1,9 % mehr Anmeldungen in diesem Jahr. Dies liegt im Trend. Vorher, unter der alten Regelung, waren es 1,5 %. In Kiel gab es überhaupt keine Veränderung. Hier gibt es prozentual an den Gymnasien sogar geringere Anmeldungszahlen. All das ist nicht signifikant, alles ist im grünen Bereich. Diese Befürchtung hat sich also überhaupt nicht erfüllt.
Sie haben recht, wir müssen einen Blick auf die Frage haben: Was ist mit den Eltern, die von ihren Kindern zu hohe Leistungen erwarten und in Bezug auf den Bildungsabschluss vielleicht falsche Erwartungen haben? - Ich bin aber der Meinung, dass wir mit unseren sehr weichen Änderungen im Schulge
Ich komme noch einmal zur Durchlässigkeit: Das System, auf das Sie hinwirken, beinhaltet: Wir sagen schon ganz früh, ob ein Kind einen Hauptschul-, einen Realschul- oder einen Gymnasialabschluss kriegt. Ich verwende ganz bewusst einmal die alten Begriffe, denn in dieser Logik sind Sie verhaftet. Das war genau das, was uns insgesamt vorgeworfen wurde, nämlich dass wir kein durchlässiges Schulsystem haben. Sie wollen alles so, wie es früher war, als uns im Rahmen von PISA vorgeworfen wurde, dass das deutsche Bildungssystem nicht durchlässig sei. Was bitte ist durchlässiger als ein individuell förderndes System, das auch viele Gemeinschaftsschulen hat, bei dem ein Kind an einer Schule ist und dort alle Zeit hat, um sich zu entwickeln und zu entscheiden: Starte ich schnell, starte ich langsamer? Deshalb sind Sie hier total auf dem Holzweg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohlwollen ist das Kerosin der Lebensfreude. Dieses Motto ist zwar nicht von mir, aber ich finde es immer wieder gut, wenn ich mich mit den Anträgen der Kollegin Klahn auseinandersetzen muss.
Liebe Frau Klahn, ehrlich: Wir sind doch alle miteinander froh, dass wir einmal ein Jahr ohne Schulgesetzänderung hinter uns gebracht haben.
Frau Bildungsministerin, dies meine ich sehr ernst: Wir sind doch alle froh, dass wir so etwas wie Ruhe an unseren Schulen haben.
Damit meine ich nicht die Rahmenbedingungen. Darüber können wir immer noch streiten. Ich bin mir aber sicher, dass Lehrer, Schüler, Eltern und die meisten hier im Saal die innere Ruhe sehr schätzen.
Allein vor diesem Hintergrund finde ich die neuen Anträge zur Änderung des Schulgesetzes nicht so toll, aber mithilfe des vorgenannten Flugbenzins zur Steigerung der Lebensfreude möchte ich Folgendes feststellen: In der vorletzten Woche habe ich voller Überzeugung dem Antrag der Koalition zugestimmt, der eine Verbesserung der Elternbeteiligung und der Elternberatung an Schulen einfordert. Regierung und Koalition werden nicht müde zu betonen, dass wir in Schleswig-Holstein die am besten ausgebildeten Lehrer haben werden. Ich selbst bewundere im Angesicht der dramatisch schlechten Unterrichtssituation die Leistungen, die die Kollegen jeden Tag an den Schulen erbringen. Ich habe großes Vertrauen in die pädagogischen Konzepte derer, die schon heute unterrichten und viele Jahre Erfahrung mitbringen.
Beratung und Hilfe gehören zur Orientierung und zum Lehrerjob. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Vor diesem Hintergrund werte ich den Vorstoß der FDP als einen Beitrag zur Elternberatung an den Schulen. Niemand kann ein schlüssiges Argument dafür vorbringen, warum Eltern an Förderschulen mehr Beratung erhalten müssen oder dürfen als andere.
Mein Abstimmungsverhalten aus der letzten Woche zusammen mit der Grundposition der PIRATEN, dass Beteiligung und Beratung - wo immer sie gewünscht werden - gut sind, lässt mich ergebnisoffen in ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gehen. Ich sage allerdings auch, dass ich entscheidender Befürworter der Wahlfreiheit bin. Daran lasse ich nicht rütteln, und für eine solche Einschränkung werde ich meine Hand nicht heben. Der einzige Weg wäre, neben der Anhörung eine wissenschaftliche Studie zu analysieren, die darlegt, welche Auswirkungen die Schulartempfehlungen tatsächlich auf die Lernbiografie des Einzelnen haben.
Darum empfehle ich, den Gesetzentwurf der Kollegin Klahn an den Bildungsausschuss zu überweisen und gleichzeitig eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben oder die schon vorliegenden Ergeb
nisse durch das Bildungsministerium zusammentragen zu lassen. Lassen Sie uns darüber im Bildungsausschuss beraten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann diesem Gesetzentwurf der FDP auch mit ganz viel gutem Willen wirklich nichts Positives abgewinnen.
Die Gemeinschaftsschule soll offenbar zu einer Art Restschule degradiert und das Schulwesen von einem Aufstiegs- zu einem Abstiegsmodell umgewandelt werden. Damit macht die FDP genau das, was sie uns immer wieder vorwirft: Eine ideologisch motivierte und nicht am Willen der Eltern orientierte Schulpolitik. Ein konstruktiver Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Schulen sieht aus Sicht des SSW ganz sicher anders aus.
Neben der eher formalen Frage, ob wir hier im Parlament überhaupt über die Änderung von Erlassen entscheiden können und sollen, sind vor allem inhaltlich einige große Fragezeichen angebracht: Zwar soll laut Begründung die Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen verbessert werden, aber wenn überhaupt, dann geschieht das nur in eine Richtung. Zunächst einmal sollen auf Wunsch der FDP möglichst viele Schülerinnen und Schüler verbindlich an den Orientierungsstufen der Gymnasien aufgenommen werden. Lediglich in Fällen, in denen der erste allgemeinbildende Schulabschluss als erreichbar angesehen wird, soll es auf die Gemeinschaftsschule gehen. Damit würde also sehr früh und auch sehr radikal selektiert um den Preis, dass viele Kinder im Zweifelsfall dann eine Erfahrung des Scheiterns als eine des Aufstiegs machen,
und um den Preis, dass wieder andere niemals auch nur in die Nähe des Gymnasiums kommen. Das ist mit dem SSW ganz sicher nicht zu machen.
tern, die sich ganz bewusst und noch dazu völlig freiwillig für das Modell des längeren gemeinsamen Lernens entscheiden,
die den Weg zum Abitur an der Gemeinschaftsschule für den besseren für ihr Kind halten und die nicht zuletzt auch einen gesteigerten Wert auf die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung legen.
Dass sich ein Gesetzentwurf, der - ich zitiere - die „Hochwertigkeit, Durchlässigkeit und Flexibilität des Bildungssystems“ stärken soll, nicht mit einem einzigen Wort mit dem wichtigen Thema Inklusion befasst, spricht wirklich Bände. Ich sage deshalb ganz deutlich: Die FDP hat gewiss nicht den Willen und schon gar nicht die größtmögliche Autonomie der Eltern, sondern wieder einmal die Wünsche einiger weniger im Blick.
Wie wir sehen, soll die Schulübergangsempfehlung mit diesem Entwurf wieder eingeführt und damit schon in der 4. Klasse so mancher Bildungsweg besiegelt werden. Mündige Eltern, die diese Entscheidung durch unser Schulgesetz frei treffen können, würden damit faktisch entmündigt. Die Kinder, die erst später, in den Klassen 5 und 6, mitunter erhebliche Entwicklungssprünge machen, hätten schlicht und einfach Pech gehabt. Vermeintlich Schwache auszusieben und all die Kinder, die dem Druck in der Orientierungsstufe am Gymnasium dann doch nicht gewachsen sind, still und heimlich wegzuversetzen, halte ich definitiv für den falschen Ansatz.
Übergeordnet gesehen ist doch völlig klar, dass Rot-Grün-Blau unverändert zum Zwei-Säulen-Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien steht. Beide Wege sollen selbstverständlich auch in Zukunft zum Abitur führen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig vom finanziellen und sozialen Status der Eltern den bestmöglichen Abschluss erreichen können. Mit Blick auf die Zukunft ist eigentlich auch völlig klar, dass wir viel mehr junge Menschen zu möglichst hochwertigen Abschlüssen führen müssen.
Mit ihrer Initiative hier zeigt die FDP dagegen aber nicht nur, dass sie diese Notwendigkeit gar nicht sieht. Sie zeigt vor allem auch, dass sie sich lieber Gedanken darüber macht, wie junge Menschen ef
Rückwärtsgewandter kann dieser Ansatz nicht sein. Die Bildungspolitik der FDP scheint noch rückwärtsgewandter zu sein, als ich mir das jemals habe träumen lassen.
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Anita Klahn [FDP]) : Ihr Redebeitrag ist ein Offenbarungseid!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liberale Bildungspolitik 2015 - was sind da die drei Toppforderungen? - Nummer eins: landauf, landab unterwegs gegen das Wahlrecht der Grundschulen, für Notenzwang für alle. Nummer zwei: gegen das Wahlrecht der Eltern, für eine verbindliche Schulartempfehlung. Nummer drei: gegen das zweigliedrige Schulsystem und gegen die Ergebnisse unseres Bildungsdialogs.
Also, liebe Grundschulen: Die FDP möchte euch die pädagogische Freiheit wegnehmen, zu entscheiden, ob ihr Noten geben wollt. Liebe Eltern, die FDP möchte euch das Recht wegnehmen, nach der 4. Klasse zu entscheiden, was aus eurem Kind werden soll. Liebe Kinder, die FDP möchte euch im Alter von zehn Jahren einen Stempel auf die Stirn drücken und euch sagen, was einmal aus euch werden soll.
Frau Klahn, im Gegensatz zu Ihnen machen wir, denke ich, eine ziemliche liberale Bildungspolitik mit vielen Wahlrechten für Kinder, Eltern und Schulen. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir auch am Tag der Gymnasien teilgenommen. Da konnte man durchaus neue Erkenntnisse gewinnen. Herr Tenorth hat zum Beispiel vorgetragen, aus der Geschichte des Gymnasiums ist zu erkennen, dass es früher ganz normal war, dass Kinder das Gymnasium guten Gewissens vor dem Abitur verlassen haben. Das nannte sich Quarter-Abitur. Das war für mich interessant; keine Sorge, ich fordere das nicht. Das ist keine bildungspolitische Forderung von uns heute. Aber wenn Sie jetzt von 1950 auf vielleicht