Lassen Sie mich auf einige Punkte speziell eingehen, sodass man einen Einblick bekommt, an welchen Stellen das Gesetz gegensteuert, aber auch, wie maßvoll und zielgenau es gegensteuert. Es ist ein Artikelgesetz. Auch Bereiche aus anderen Rechtsnormen außerhalb des Landesnaturschutzgesetzes werden angesprochen. Im Landesjagdgesetz werden befriedete Bezirke auch für Verbände eingeführt und vorgeschlagen, und zwar in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sagt: Es muss auch aus ethischen Gründen möglich sein, die Jagd zu untersagen.
Das haben wir für Privatpersonen, für Einzelpersonen umgesetzt. Es macht aber natürlich auch Sinn, Vereine und Verbände, die eine hohe ethische Motivation in ihrer Satzung festgelegt haben, mit zu erfassen. Jedenfalls macht es wenig Sinn, die ethische Durchdrungenheit von solchen Verbänden in Abrede zu stellen. Das mag jagdpraktisch gesehen eine Einschränkung sein, aber das ist in der gesellschaftlichen Debatte allemal angezeigt.
Zweitens gibt es eine Anpassung im Landeswaldgesetz, wo der Begriff „standortheimisch“ eingefügt wird. Wenn neu aufgeforstet wird, soll der Anteil von standortheimischen Gehölzen gewährleistet sein. Auch das macht Sinn, gerade angesichts des Klimawandels, aber auch vor dem Hintergrund einer schwindenden Artenvielfalt. Die standortheimischen Gehölze haben unendlich viel mehr Arten. Eine Eiche ist wichtiger und wertvoller für Schleswig-Holstein als eine Rosskastanie. Dort moderat steuernd einzugreifen, ist meines Erachtens zwingend erforderlich.
Das Landesnaturschutzgesetz selbst regelt den neuen Biotoptyp Dauergrünland. Das habe ich bereits gesagt. Arten- und strukturreiches Dauergrünland. 4.500 ha sind noch in Privatbesitz, die jetzt unter Schutz gestellt werden sollen. Das sind die Wiesen, auf denen Bienen noch reichhaltige Nahrung finden und die eine hohe Artenvielfalt haben. Davon sind
aber nur noch 4.500 ha übrig geblieben. Das sind die Flächen, die lange nicht benutzt, gedüngt und gespritzt worden sind. Insofern schreibt das Gesetz an dieser Stelle den Status quo fest, der über die letzten Jahre, gar Jahrzehnte eingehalten worden ist.
Das Vorkaufsrecht - auch das ein großer öffentlicher Aufreger - sichert dem Land die Möglichkeit, Flächen präventiv für den Naturschutz zu kaufen, wenn sich diese in ökologisch besonders wertvollen Gebieten befinden und sie zum Verkauf anstehen. Das ist also keine Enteignung, wie manchmal gesagt wird, sondern das ist ein sinnvolles Mittel, die Naturschutzflächen zu arrondieren. Wenn man das einmal konsequent zu Ende denkt, dann stellt man fest, dass damit auch der Rest der Fläche gesichert wird, weil die Gelder so zielgenau verwendet werden können. Es ist allemal klüger, Gelder zielgenau als anders zu verwenden.
Das Betretungsrecht sorgt wahrscheinlich im Moment für die größten Emotionen. Das ist etwas überraschend für mich, denn ich dachte nicht, dass das ein solches Ärgernis werden würde, zumal es im Rest der Bundesrepublik eingeführt ist. Das Betretungsrecht hat naturschutzfachlich gar keine Bedeutung. Alle, die sagen, Leute, die über die Wiese laufen, könnten auch mal Vögel aufscheuchen, haben vermutlich recht.
Es ist aber auch ein Symbol dafür, dass uns die Natur einen Freiraum zur Verfügung stellt. Ich konnte, als wir das Gesetz gemacht haben, nicht erkennen, warum Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen irgendwo doofer sind als Schleswig-Holstein. Dort gibt es offenbar keine Probleme mit der Aufhebung des Betretungsrechts. Deswegen haben wir das jetzt hier vorgeschlagen.
Dann gibt es noch einige Punkte, die neu hineingekommen sind. Ich bedanke mich bei den PIRATEN, die vor einem halben Jahr oder Dreivierteljahr gesagt haben: Lasst uns doch das Füttern von Wölfen unter Verbot stellen, wenn das die Ursache dafür ist, dass die Arten zutraulich werden. - Das haben wir jetzt übernommen und in den Gesetzentwurf hineingeschrieben.
Bei einem weiteren Punkt, der neu hinzugekommen ist, verweise ich auf die Debatte zum übernächsten Tagesordnungspunkt, nämlich zum Verbot von Windkraftanlagen im Wald. Das ist eine unmittel
bare Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dazu geführt hat, dass wir die Windkraftanlagenbaupläne neu ordnen müssen.
Wenn man alles zusammen nimmt, sind es aus meiner Sicht maßvolle, zielgenaue, aber in der Zielgenauigkeit sehr wirkungsvolle Instrumente. Sie helfen der Natur, sich in Räumen entfalten und erhalten zu können, die sonst verloren zu gehen drohen.
Windkraftanlagen im Wald wären ein massiver Eingriff. Den letzten Verlust von den 4.500 ha Flächen artenstrukturreichen Grünlands kann eigentlich niemand wollen und fordern.
Deswegen hoffe ich, dass die Debatte jetzt mit der Übergabe an den Landtag in die Fluchtung von Rationalität, aber auch von Lösungsorientierung kommt. Ich bin gespannt, wie die Debatte weitergeht. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Damen und Herren des - woher kommen Sie?
Ich hätte das fast mit der nächsten Besuchergruppe verwechselt, aber das wäre nicht in Ordnung gewesen. - Seien Sie uns ganz besonders herzlich willkommen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 4 Minuten 30 Sekunden überzogen. Diese Redezeit steht jetzt auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung, soweit sie dies wünschen.
Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kollegen! Wir haben eine längere Redezeit; das ist auch gut. Wir sprechen über ein spannendes Thema, das uns
Herr Minister, Sie sagen: Natürlich müssen wir die Gegebenheiten ein Stück weit der Realität anpassen. - Was Sie gemacht haben, ist kein Anpassen an die Realität, sondern das sind wirklich zwei Schritte zurück beziehungsweise zwei Legislaturperioden zurück in die Zeit von 2000 bis 2005.
- Alles besser? Alles genauso! Ich werde Ihnen erklären, warum nicht alles besser ist. Auch ich muss mich an die Demo erinnern, die wir vor drei Wochen vor dem beziehungsweise neben dem Landeshaus gehabt haben. Die sogenannten Nutzerverbände haben Ihnen zu verstehen gegeben, was aus ihrer Sicht an der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes, das aus Ihrem Haus und nicht etwa von den regierungstragenden Fraktionen kommt, nicht in Ordnung ist. Das wundert mich, denn Sie haben ja immerhin drei Jahre Zeit gehabt. Das alles kann nicht so laufen, weil es immer wieder den Nutzern in den Rücken fällt. Ich weiß auch, dass Sie sich in der letzten und in der laufenden Legislaturperiode als Minister elegant verkauft haben und in der Presse durchaus ganz positiv weggekommen sind.
Warum? Weil die gesetzlichen Regelungen, die Sie bisher auf den Weg gebracht haben, durchaus immer kompromissfähig waren. Man kann sagen, dass denen, die Landeigentümer sind und Land nutzen, am Ende ein nicht allzu großer Schaden aufgebürdet wurde - bisher. Das war in Ordnung.
Sie sind bei den Bauerntagen aufgetreten. Ich erinnere mich an das letzte Jahr. Da gaben Sie ALDI SÜD die Schuld, sich mit 47 Milliarden € bereichert zu haben. Die Preise für die Bauern waren damals schlecht. Es kann doch nicht sein, dass sich jemand auf eure Kosten bereichert - Applaus, obwohl die Bauern alle pfeifen wollten. Auch das kann ich ein Stück weit nachvollziehen.
Wie war es in diesem Jahr? In diesem Jahr sind Sie wieder aufgetreten. Am Anfang Stress, Landeshauptausschuss, dann der Bauerntag. Man schlägt in eine ähnliche Kerbe. Die Landwirte mit Viehhaltung müssen an 365 Tagen, also jeden Morgen, früh aufstehen, sich abmühen und sich plagen; das alles tun sie zum Wohle der Gesellschaft. Sie tun durchaus Gutes. Am Ende werden sie in den Medien so dargestellt, wie sie dargestellt werden, und
Sie genießen die volle Solidarität des Landwirtschaftsministers Habeck. Auch dafür durchaus Applaus und kein Pfeifen. Pfeifen war vorbereitet.
Alles, was Sie umgesetzt haben, zeigt anderen, wie die Welt läuft. Sie haben etwa der Schlachtbranche einmal erklärt, wie es läuft. Heute begrüßen Sie Tönnies, durchaus wesentlich größer, eigentlich nicht unbedingt dem grünen Bild der Haltung und letztlich auch Schlachtung von Tieren zugänglich.
Darüber hinaus haben all die Dinge, die Sie beschlossen haben, etwa die Naturausweisung des Waldes zum Urwald in den Landesforsten, niemanden so richtig geschmerzt. Jetzt kommt es: Sie stehen unter Druck. Wir wissen alle, dass Sie sich nach Berlin verabschieden wollen. Wer weiß, wie es für Schleswig-Holstein weiterläuft? Aber vielleicht ist das keine schlechte Entscheidung. Sie werden also versuchen, sich in Berlin in irgendeiner Form einen Namen zu machen. Da liegt das Problem. Sie können so nicht weitermachen. Ihre Fraktion hat nicht reagiert. Sie hätte ja auch mit dem Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetzes aufwarten können. Jetzt muss es einfach mal ein bisschen klappen.
beim Landesbauerntag, Entschuldigung. Da haben Sie durchaus Applaus bekommen. Sie haben versucht, auch bei der Diskussion um das Jakobskreuzkraut oder bei der Diskussion um den Wolf dagegenzuhalten. Sie haben keine vernünftige Lösung präsentiert. Am Ende haben Sie niemanden richtig aufgeschreckt, und jetzt müssen Sie mit Geschützen auffahren und letztlich die Bauern und die Grundeigentümer zu Ihrem Wohle opfern.