Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mehrere Vorredner sind bereits auf wichtige Punkte eingegangen. Deshalb lassen Sie mich jetzt nur noch einige kurze Bemerkungen machen.

Zunächst freue ich mich außerordentlich, dass die AfD ihren Horizont erweitert und ihr Herz für den Gewässer- und Küstenschutz entdeckt hat. Aber „Herz über Kopf“ ist vielleicht in der Musikszene angesagt, in der Politik geht das doch ein bisschen weit. Deshalb lassen Sie mich nur ganz kurz darauf hinweisen, dass Maßnahmen im Sinne des klassischen Küstenschutzes, wie in Ihrem Antrag fälschlicherweise suggeriert wird, nicht durch die Wasserabgaben finanziert werden. Wenn Sie schon auf den Küstenschutz zu sprechen kommen, dann sage ich: Hierfür werden wir zukünftig weitere Mittel im Rahmen von IMPULS einsetzen. Ich glaube, darüber haben wir gerade während des letzten Plenums hinreichend diskutiert.

Darüber hinaus unterschlagen Sie wichtige Angaben in Ihrem Antrag. Sie behaupten zum Beispiel, dass das Entgelt für den Endverbraucher pauschal auf 12 ct/m³ taxiert ist, und das ist so nicht richtig. In der Anlage zu § 2 Absatz 2 des Wasserabgabengesetzes zu gerade dieser Höhe der Wasserabgabe sehen Sie eine genaue Auflistung von unterschiedlichen Abgabesätzen. Hier einfach nur den Höchstsatz herauszusuchen, finde ich ein bisschen unseriös, muss ich Ihnen sagen.

Die bevorstehenden Einnahmeausfälle durch die Stilllegung des Kernkraftwerks Brokdorfs 2021, die vielleicht noch für eine höhere Zweckbindung hätten sprechen können, haben wir bereits auch schon, wie es gesagt wurde, im Koalitionsvertrag hinreichend geregelt. Die Einnahmen werden hinreichend durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt werden. Im Übrigen, und hier musste ich ein bisschen schmunzeln, hat die FDP-Landtagsfraktion durch den Abgeordneten Kumbartzky im Jahr 2012 eine Änderung des damaligen Oberflächenwasserabgabegesetzes, damals war es das OWAG, beantragt. Damals waren lediglich 50 % der Einnahmen zweckgebunden. Wir haben damals eine Heraufstufung auf 70 % gefordert. 2012 gab es dafür noch keine Mehrheit, allerdings wurde diese erfreulicherweise zum Haushaltsjahr 2014 übernommen.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wer hat das gemacht?)

Aus dem OWAG wurde das Landeswasserabgabengesetz, und die Verteilung wurde von 50 auf 70 % geändert.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Genau diese 70 %, die heute bestehen, halten wir jetzt auch für hinreichend, ausreichend und sinnvoll. Es sind genügend Mittel für besondere Maßnahmen wie zum Beispiel den biologischen Flächenschutz und für den Schutz und die Bewirtschaftung des Grundwassers sowie zur Altlastensanierung vorhanden. Die bestehende Verteilung ist für uns aus heutiger Sicht deshalb auch angemessen, und wir freuen uns im Übrigen immer noch über die Anpassung im Jahr 2014. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, bevor wir zum nächsten Redner kommen, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Vertreterinnen und Vertreter der Landjugend Schleswig-Holstein. - Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich erteile nun für die Abgeordneten des SSW Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! An die Beratungen zum Wasserabgabengesetz in der aktuellen Fassung erinnere ich mich noch sehr gut, weil wir 2013 das neue Wasserabgabengesetz im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet haben. Das Verfahren wurde vor vier Jahren sehr scharf kritisiert, weil eine Debatte zum Wasserabgabengesetz angesichts der vielen anderen Haushaltsfragen zu kurz kam. Der Weg, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagen haben, war und ist aber wohl unumstritten, nämlich die Zusammenlegung von Regelungen zur Oberflächenwasserentnahme und zur Grundwasserentnahme in eine neue, klare gesetzlichen Regelung.

Der sogenannte Wassercent, den inzwischen fast alle Bundesländer erheben, ist ein wichtiger Baustein im Gewässerschutz und damit gelebter Naturschutz. Gerade die letzten Tage haben gezeigt, wie groß die Aufgaben sind. Der Deich- und Sielverband Dithmarschen meldete letzte Woche, dass die Flächen kein Wasser mehr aufnehmen könnten. Die hohen

Niederschläge und der Ausfall einer Sielpumpe hatten in Wedel einen mehrtägigen Einsatz der Feuerwehren zur Folge. Im Land der zwei Meere sind Entwässerung wie auch Küstenschutz Daueraufgaben, die große Projekte erfordern und darum auskömmlich finanziert sein müssen. Diese Aufgaben kann man nicht auf die lange Bank schieben, sondern sie müssen ohne Verzögerung gelöst werden.

Starkregen und Dauerregen sind inzwischen keine Ausnahme mehr, sondern führen unsere Strukturen fast regelmäßig an die Belastungsgrenze. Auch das ist eine Auswirkung der globalen Erderwärmung.

Es ist also nicht richtig, dass der sogenannte Wassercent verhältnismäßig hoch sei, wie die Antragsteller in der Begründung schreiben, sondern er ist den Verhältnissen angemessen. Außerdem muss man beachten, dass die Länderregelungen für die Wasserentnahmeentgelte sehr unterschiedlich sind. Das betrifft nicht nur die Abgabensätze, sondern teilweise auch die Berechnungsgrundlagen. Man sollte nicht etwas schlechtreden, was nicht schlecht ist. Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt. Wo es viele Probleme gibt, da müssen die Mittel auch entsprechend höher sein, den Verhältnissen entsprechend.

Wasserabgaben sind, wie der Name schon sagt, Abgaben, die die Privathaushalte und auch die Unternehmen zu zahlen haben. Gerade aus den Reihen des Mittelstandes wird die Kritik an den Abgaben oftmals mit sehr scharfen Worten geführt. Die Betriebe müssen mit den Kosten kalkulieren und sind damit gegenüber einem Mitbewerber aus einem Bundesland mit niedrigeren Abgaben klar im Nachteil. Dieses Argument ist vielleicht nicht von der Hand zu weisen. Aber angesichts des erheblichen Problemdrucks im Bereich des Gewässerschutzes ist es untergeordnet.

Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diese Abgabe zu zahlen, wenn sie besser informiert werden. Das gilt auch für die Mittelständler. Ich möchte darum noch einmal den Vorschlag des Verbandes Kommunaler Unternehmer, VKU, ins Spiel bringen, den dieser schon vor Jahren gemacht hat. Der Verband schlug 2010 vor, die Maßnahmen des Gewässerschutzes, die mit der Abgabe finanziert werden, transparenter darzustellen. Hierbei sehe ich eindeutige Parallelen zum Gesetzgebungsprozess 2013. Inhaltliche Kritik gab es kaum, dafür Kritik an dem äußerst zügigen Verfahren ohne ausgiebige Beratung und Anhörungsverfahren im Ausschuss. Der VKU fordert eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung. Ich denke, wir sollten in Schleswig-Holstein tat

sächlich eine Berichtspflicht verankern, die einen Einblick in die tatsächliche Mittelverwendung ermöglicht. Damit würde man auch die zwischen den Zeilen klar zu entnehmende Kritik und das Misstrauen entkräften. Das halte ich für sehr zielführend. - Jo tak.

(Beifall SSW)

Ich erteile nun dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck, für die Landesregierung das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nach der Debatte, die eigentlich schon fast alle Argumente für und wider gebracht hat, nur noch ein paar Anmerkungen vonseiten der Regierung und mir: Zwar ist es richtig, dass die Wasserentgelte in Schleswig-Holstein relativ hoch sind. Aber die Wasserpreise für die Verbraucher sind fast die günstigsten im bundesweiten Vergleich. Während der Anstieg in den anderen Ländern vergleichsweise hoch war, waren unsere Anstiege sehr gering. Insofern also Entwarnung an der Front.

Zweitens. Man kann begründen, dass ein Teil der Wasserentnahmegelder in den allgemeinen Haushalt geht. Denn Wasser ist ein Allgemeingut. Also können die Gelder auch in den allgemeinen Haushalt gehen. Man kann aber auch genauso gut begründen, dass der Anteil wegen der Zweckbindung höher ist, wie es Frau Krämer gesagt hat. 2013 wurde das Landeswassergesetz mit Wirkung ab 2014 novelliert. Damals wurde der Anteil von 50 % auf 70 % hochgesetzt. Man kann das also tun. Derzeit sind die Gelder für die Leistungen, die wir daraus finanzieren, allerdings auskömmlich. Richtig ist, dass uns, wenn Brokdorf wegfällt, eine Menge Geld im Haushalt fehlt, aber auch im allgemeinen Haushalt. Die Aussagen im Koalitionsvertrag sind auch zitiert worden.

Richtig ist auch, dass die Aufgaben des Küstenschutzes im Moment nicht unter die Zweckbindung fallen und dass weitere Aufgaben wie der demografische Wandel oder weitere Aufgaben im Zusammenhang mit naturschonender Gewässerunterhaltung, also ökologische Aufgaben, und der Klimawandel möglicherweise gigantische Ausgaben erforderlich machen. Dann bringt es möglicherweise auch nichts mehr, 100 % statt 70 % zu bekommen.

(Flemming Meyer)

Vonseiten des Ministeriums werden wir es so machen: Wir haben ja Fahrpläne letztlich definiert, durch das Klimaschutzgesetz die Anpassungsstrategien vorzuschreiben. Wir würden dann auf den Gesetzgeber, also den Landtag, zukommen, wenn wir Bedarfe haben. Ich sehe den Ausschussberatungen mit Spannung entgegen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 19/239 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass die Tagung für heute unterbrochen wird. Ich wünsche allen angenehme Beratungen. Wir sehen uns hier morgen früh um 10 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:45 Uhr

(Minister Dr. Robert Habeck)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst