Annabell Krämer

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich wirklich, dass die SPD meinen Vorschlag aus der Januar-Tagung aufgegriffen hat, die Ende 2013 außer Kraft gesetzte Fundtierrichtlinie zu ersetzen. Lieber Kollege Weber: Ganz herzlichen Dank dafür!
Die hierin enthaltene Empfehlung, dass die Erstattungspflicht der Gemeinden für Fundtiere nach 28 Tagen enden könne, ist und bleibt falsch.
Wie kam es denn dazu? Ich erkläre es gern auch den Damen und Herren im Haus, die es noch nicht verstanden haben. Es kam zu diesen 28 Tagen, weil zunächst die widerlegbare Vermutung getroffen wurde, es handele sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier und nicht um ein herrenloses Tier. Nach Ablauf von besagten 28 Tagen wurde diese Vermutung als widerlegt angesehen und auf einmal von einer widerrechtlichen Eigentumsaufgabe und somit von einem herrenlosen Tier ausgegangen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2018 entschieden, das aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Sämtliche fundtierrechtlichen Regelungen kommen auch nach 28 Tagen weiterhin zum Tragen.
Mit der Ablieferung des Tieres entsteht die Verwahrungspflicht der Behörde. Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden als Fundbehörde folgt unmittelbar aus den fundrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Wie ich bereits im Januar betont habe, hat eine Fundtierrichtlinie somit nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, um Tierheim und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Beziehungen zu geben. Wie wichtig eine solche Richtlinie ist, hat doch die mündliche Anhörung im Umweltausschuss gezeigt, in der die Vertreter der kommunalen Landesverbände bestätigt haben, dass man sich in der Regel immer noch an der längst außer Kraft gesetzten Richtlinie orientiere: Ja natürlich, das ist ja auch eine preiswerte Lösung.
Liebe Koalitionspartner von der CDU: Es ist doch bald Weihnachten. Allen anderen demokratischen Parteien in diesem Haus ist bewusst, dass eine neue Fundtierrichtlinie zwingend erforderlich ist. Nix „ergebnisoffen“: Die muss jetzt endlich kommen!
Die Befürchtung, dass hierdurch Konnexität ausgelöst würde, ist unbegründet, das wisst ihr genauso gut wie ich.
Ich weiß gar nicht, wie oft ich es noch sagen muss: Die Fundtierverwahrung bleibt eine pflichtige Aufgabe. Die Erfüllung einer pflichtigen Aufgabe kann aber keine Konnexität auslösen. Das wisst Ihr genauso gut wie wir.
Keine Kommune ist übrigens verpflichtet, ein Tier an ein Tierheim zu übergeben. Es steht jeder Kommune frei, die Versorgung selbst zu übernehmen. Die Kommunen wissen aber schon ganz gut, warum sie das den Tierheimen überlassen und dann gegebenenfalls nur für 28 Tage zahlen. Man sollte dies den Tierheimen einmal bewusstmachen und damit ihre Verhandlungsposition gegenüber den Kommunen stärken, denn der Vorschlag, den wir machen, ist günstig. Es kann ganz anders kommen, wenn die Blockadehaltung der kommunalen Landesverbände nicht aufgebrochen wird. Ich habe berechtigte Zweifel, ob eine Verwahrung in Eigenregie so günstig erfolgen könnte wie durch ein ehrenamtlich betriebenes Tierheim, dessen ehrenamtliche Helfer
das gehört auch einmal gewürdigt - die kommunalen Haushalte nicht unwesentlich entlasten.
Nein, eine neue Fundtierrichtlinie würde den Kommunen keine neuen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Sie würde lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellen und die Position der Tierheime bei der Aushandlung von Rahmenverträgen nicht länger schwächen.
Ich betone, dass es hier nicht um Geschenke zugunsten der Tierheime und zulasten der Kommunen geht. Es geht um nichts anderes als um die Verdeutlichung der bestehenden Rechtslage. Die alte Richtlinie besagt ausdrücklich, dass die Erstattungspflicht der Kommunen nach 28 Tagen enden kann. Das ist falsch und richterlich so beschieden. Es gehört, verdammt nochmal, endlich korrigiert.
Wildtiere - das haben wir erkannt - sind niemandem zuordenbar. In Abgrenzung zu Fundtieren sind sie als herrenlos einzustufen. Für die hat das Land seine Hausaufgaben gemacht. Hier stellen wir auf Antrag der Freien Demokraten seit 2019 dauerhaft Haushaltsmittel zur Verfügung, und darüber freue ich mich außerordentlich. Wir müssen den Abfluss noch ein bisschen in Schwung bringen und vielleicht noch etwas unbürokratischer werden. Es ist aber gut, dass es das gibt.
Die Kommunen hingegen tragen die Verantwortung für Fundtiere. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Fürsorgepflicht nicht nach 28 Tagen endet. Die kommunale Pflichtaufgabe existiert weiter.
Ich zitiere wie bereits im Januar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/6620:
„Aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden … oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet,“
- Obacht!
„dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.“
Ja. - In der mündlichen Anhörung haben die Vertreter der Tierheime den Vertretern der kommunalen Landesverbände die Hand gereicht. Sie haben signalisiert, dass es nicht zu einer Spitzabrechnung kommen muss. Wie bereits in meiner Kleinen Anfrage habe ich eine 90-Tage-Pauschale in den Raum geworfen. Das entspricht der ungefähren Zeit. Eine Spitzvergütung würde viel teurer für die Kommunen werden und Bürokratieaufwand bedeuten.
Ich hoffe, dass wir uns jetzt zügig im Ausschuss dieses Themas annehmen und nicht wieder ein Jahr warten.
Ich möchte nicht, dass dieses Thema wieder ein Jahr im Ausschuss versauert. - Ich wünsche euch allen Frohe Weihnachten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich glaube, wir sind da gar nicht so weit auseinander. Das Problem, was ich habe - ich weiß nicht, wie ich damit durchdringen soll -, ist, dass bei den Verhandlungen zwischen den Kommunen und den Tierheimen gern auf die alte Richtlinie Bezug genommen wird. In den Tierheimen besteht teilweise der Glaube, dass es rechtens sei, wenn auf die 28 Tage abgestellt wird.
Das Problem ist aber: Man kann ein Eigentum an einem Tier aus Tierschutzgründen nicht aufgeben. Das heißt, dass kann man auch nach 28 Tagen nicht. Lieber Kollege Harms, es ist nicht einmal so, dass eine Eigentumsaufgabe nach sechs Monaten
möglich wäre. Nein. Das ist das Toxische. Deshalb begrüße ich diesen Runden Tisch ausdrücklich. Die Tierheime sind da gar nicht in einer Bittstellersituation.
Wenn man es sich ganz genau anschaut, dann sind die teuren Verwahrtiere diejenigen, die keiner haben möchte. Das ist nicht das niedliche Kätzchen und der kleine Hamster, das sind die gefährlichen Hunde - ich nenne sie einmal so - oder die kranken Tiere. Sie dürfen aus Tierschutzgründen kein Tier töten. Das ist auch gut so. Das steht im Tierschutzgesetz. Aber es gibt Tiere, die verursachen eklatant hohe Kosten. Wenn man sich nicht auf eine Pauschale einigt, die empfehlenden Charakter haben könnte, dann können die Kommunen gern herangezogen werden und für gefährliche Hunde fünf bis sechs Jahre aufkommen. Das ist richtig Geld. Es muss deshalb auch im Interesse der kommunalen Landesverbände sein, mit den Tierheimen in einen Dialog zu treten.
Wie komme ich auf die 90 Tage, die ich empfohlen habe? Ich habe gesagt: Eine Spitzabrechnung will keiner, das verursacht unglaublich hohe Kosten. Aber eine Pauschale, die sich an der durchschnittlichen Verweildauer für Säugetiere in den Tierheimen orientiert, ist ein gangbarer Weg. Das würde den Druck und die Last von den Tierheimen nehmen und Verlässlichkeit für die Kommunen bedeuten. Ich glaube, ein Säugetier bleibt im Durchschnitt 100 Tage, das hat man mir einmal im Tierheim gesagt. Wenn wir uns auf drei Monate einigen würden, dann ist das eine Zeit, zu der mir von den Tierheimen schon signalisiert worden ist, dass das ein gangbarer Weg wäre. Das würde die Angst nehmen, dass irgendwann ein Tierheim zumacht und die Kommunen vor dem Risiko stehen, die hohen Kosten selber tragen zu müssen.
Lassen Sie uns deshalb einfach das, was Recht ist, auch niederschreiben. Wir müssen tunlichst dafür sorgen, dass sich nie wieder auf eine Richtlinie bezogen wird, die das geltende Recht leider nicht abbildet. Wir als Rechtstaatsparteien sollten alle wollen, dass so etwas tunlichst vom Markt kommt.
Ich hoffe, ich konnte das hiermit noch einmal klarstellen. Die pauschale Lösung ist für alle die günstige und rechtssichere, sie schafft Verlässlichkeit. Ich glaube, das wäre ein schönes Signal für das neue Jahr. Packen wir es an, wenn es geht, ich bitte darum, zeitnah noch in diesem Jahr. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der SSW spricht sich in seinem Antrag für die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt aus. Er will zugleich den Kleinsparer verschonen und glaubt, dies mit einer viel zu niedrig angesetzten steuerfreien Bagatellgrenze gewährleisten zu können.
Der SSW beantragt, dass - hört, hört! - jede Privatperson für insgesamt 3.000 € im Jahr steuerfrei traden darf. Das durchschnittliche Ordervolumen beträgt jedoch bereits heute bei Privatpersonen 4.500 €. Meine Damen und Herren, dieser Antrag des SSW ist eine Luftnummer.
Er hilft Privatanlegern gar nicht. Die Steuerfreistellung gemäß SSW-Antrag betrüge bei einem angenommenen Steuersatz von 0,25 €, wie es Scholz will, sage und schreibe ganze 7,50 € im Jahr. Na, Glückwunsch!
Mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird die Hoffnung verbunden, schädliche Spekulationen einzudämmen und längerfristige Investments zu begünstigen. Zudem soll der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Staates beteiligt werden.
Das sind alles hehre Ziele, für die aber eine Finanztransaktionssteuer ein wirklich untaugliches Mittel mit beträchtlichen Nebenwirkungen ist. Warum ist das so? Nun, eine solche Steuer unterscheidet nicht zwischen förderlichen und schädlichen Transaktionen. Auch kurzfristige Finanztransaktionen sind für einen funktionierenden Kapitalmarkt zwingend erforderlich.
Über die Sinnhaftigkeit des sogenannten Hochfrequenzhandels kann man sich zweifellos streiten. Wenn Computer vollautomatisch im Millisekunden
bereich mit Wertpapieren handeln, hat das natürlich kaum etwas mit Realwirtschaft zu tun. Allerdings ist es nicht so, dass dieser Bereich völlig unreguliert wäre und hier ein zwingender Bedarf für weitere Restriktionen und eine lenkende Steuer bestünde.
Auch mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist es nicht weit her, denn die Steuer fällt unabhängig davon an, ob eine Finanztransaktion zu einem Gewinn, einem Verlust oder lediglich zu einer Vermögensumschichtung führt. Doch nur ein Gewinn ist mit einem Zuwachs an Leistungsfähigkeit verbunden und dürfte somit besteuert werden.
Für mich sieht Steuergerechtigkeit anders aus. Zudem stellt sich die Frage, wie effektiv eine Finanztransaktionssteuer überhaupt sein kann, die auf europäischer oder sogar nur auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Es muss damit gerechnet werden wir hörten es -, dass die Finanzmarktakteure einfach auf andere Handelsplätze ausweichen. Diese Erfahrung hat man übrigens in Schweden gemacht und deshalb die einseitig eingeführte Finanztransaktionssteuer 1991 bereits nach wenigen Jahren wieder abgeschafft. Ich meine, wir sollten daraus lernen und es tunlichst unterlassen, mit einer solchen Steuer den heimischen Finanzplatz zu beschädigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich sollten wir uns darin einig sein, Kleinsparer nicht noch zusätzlich zu belasten. Wir Freie Demokraten sehen im Gegenteil sogar dringenden Handlungsbedarf, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Die Deutschen haben relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Belastung mit Steuern und Abgaben ist hoch, die Wohneigentumsquote extrem niedrig. Die Grunderwerbsteuer ist eine Hürde auf dem Weg zum Eigentum, die wir Freie Demokraten gern senken würden. Leider hat es die Bundesregierung immer noch nicht fertiggebracht, das Steuerschlupfloch bei den Share Deals zu schließen, damit wir die Bürger an anderer Stelle entlasten können.
Ein weiterer Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen wie Schnee in der Frühlingssonne.
Je nach Studie besitzen nur 12 bis 16 % der Deutschen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den besten Anlageformen gehört, die es gibt.
Es passt ins Bild, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen hat, die ausgerechnet Aktienkäufe besteuert, aber Finanzderivate ausspart. Betroffen wären also nicht in erster Linie Spekulanten, sondern Kleinanleger. Auch Lebensversicherungen und Versorgungswerke, die sich um die Altersvorsorge von Millionen Menschen bemühen, wären von dieser Steuer betroffen.
Man kann sich nur an den Kopf fassen, was Olaf Scholz da schon wieder geritten hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine vernünftige Politik für die Mitte sieht aus meiner Sicht anders aus.
Was wir stattdessen fordern, ist die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, mit der die Gewinne auf Aktien steuerfrei gestellt werden, wenn die Anleger die Wertpapiere eine gewisse Zeitspanne halten. Denn das dürfen wir in dieser Diskussion nicht vergessen: Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungssteuer an. Mit der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.
Als Freie Demokraten wollen wir den privaten Vermögensaufbau stärken, nicht behindern. Wir wollen Bürger und Unternehmen entlasten, nicht mit neuen Steuern belasten. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab. Wenn wir die Finanzmärkte stabiler machen wollen, dann hilft keine Besteuerung. Wir sollten stattdessen den Blick auf die Notenbanken der Welt richten, die ungeheure Geldmengen in die Märkte gepumpt haben. Dieses Geld hat die Vermögenspreise befeuert, die Volatilität der Finanzmärkte vergrößert und Spekulanten reich gemacht.
Damit wir das anständig diskutieren und vielleicht auch die Kollegen im Wirtschaftsausschuss von unseren Gedanken überzeugen können ebenso wie unsere grünen Koalitionspartner, möchten wir mitbe
ratend auch im Wirtschaftsausschuss hierüber sprechen. - Besten Dank.
Das fällt ein bisschen schwer nach diesen Ergüssen. Herr Nobis, auch Sie sollten es endlich erkannt haben: Die Energiewende ist zwingend erforderlich. Kapieren Sie das endlich.
Herr Albrecht, es gibt wirklich sehr viele gute Ansätze in Ihrem Bericht. Mein Fraktionskollege sagte es bereits, und auch ich finde, dass wir insbesondere bei den Liegenschaften mit bestem Beispiel vorausgehen sollten. Neben all diesen Dingen ist das zwingend erforderlich. So soll es sein, das wollen wir machen.
Aber eines möchte hier deutlich sagen: Diese ganzen Gebote, die wir der freien Wirtschaft und damit auch unseren Bürgern aufoktroyieren, wären natürlich nicht erforderlich - dessen müssen wir uns allen bewusst sein -, wenn wir in unserem Land endlich zu einem ausnahmslosen, freien Zertifikatehandel kommen würden. Dann wäre das alles nicht erforderlich. Dann würden wir ohne solche erforderlichen Gesetze die Energiewende schaffen. Ich bitte, sich über alle Fraktionen hinweg endlich für diesen Zertifikatehandel in allen Branchen einzusetzen. Steuern sind hier der falsche Weg. Damit begrenzen wir nicht eine einzige Emissionstonne. Kommen Sie endlich zur Vernunft, und gehen Sie mit uns den Weg des absolut freien Zertifikatehandels. Dann läuft das alles wirklich fast ganz von allein!
Ich möchte hier nämlich einmal sagen, welche Kosten wir verursachen.
So müssen wir das jetzt machen, weil wir den freien Zertifikatehandel nicht haben, aber ich möchte deutlich sagen: Uns allen muss bewusst sein, auch wenn wir die Privaten außen vornehmen: Wir werden logischerweise eine starke Verteuerung der Netzentgelte für die privaten Abnehmer haben, weil die Netzeinspeisungen geringer sein werden. Wir werden den städtischen Stadtwerken und anderen
erhebliche Steuerungskosten auferlegen, weil Sie alle wissen, wie das mit einem Stromkreislauf läuft. Das ist alles nicht so einfach mit zusätzlich eingespeisten Mengen, die Sie nicht steuern können. Das ist nämlich abhängig von der Sonne. Das wird nicht einfacher werden.
Melderegisterpflege: Die Stadtwerke erhalten nicht einen einzigen Cent dafür, das sind erhebliche Bürokratiekosten. Wir haben es heute in den Nachrichten gehört: Schleswig-Holstein ist wieder Energiewendeland Nummer eins. Der Kollege Kumbartzky sagte es: Wir haben im letzten Jahr 100 zusätzliche Windkraftanlagen geregelt und an den Start gebracht. Aber, wir haben immer noch die Kosten unseres abgeregelten Stroms. Im Zusammenhang mit der Pflicht für das Gewerbe, Fotovoltaikanlagen auf das Dach zu setzen, müssen wir uns bewusst sein, dass wir endlich die Netze voranbringen müssen, sonst wird die Menge des abgeregelten Stroms weiter steigen. Das ist von links nach rechts geschoben, und dieses Thema müssen wir weiter, und zwar ganz extrem verstärkt, angehen.
Kollege Koch, Sie sagten: Wenn es rentabel ist, dann machen das die Privaten selbst. Das machen aber auch die Unternehmen, glauben Sie es mir. Jedes Unternehmen, das weiß, dass eine hochrentable Fotovoltaikanlage auf das Dach kommen könnte, würde das angehen.
Liebe Kollegen, wir müssen eines überlegen: Das sind erhebliche Kosten, die wir unserer Wirtschaft gerade in der heutigen Zeit auferlegen. Ich bitte deshalb, mit Augenmaß insbesondere den Passus zu den erheblichen Belastungen anzugehen. Ich bin der Meinung: Das darf nicht sein, wenn es eine erhebliche Belastung ist. Es muss eigentlich so sein: Wenn es nicht rentabel ist und sich eine Fotovoltaikanlage nicht rechnet, dann dürfen wir der Privatwirtschaft nicht aufoktroyieren, diese aufs Dach zu setzen, denn wir alle wissen: Das ist nicht gerade Biokompost, den wir uns da auf die Dächer setzen. Wir müssen sehen, dass wir die Anlagen ökologisch entsorgt bekommen. Auch für den Umweltschutz muss sich eine Fotovoltaikanlage rechnen. Nur dann sollten wir den Unternehmen die Hand reichen und sagen: Leute, das rechnet sich.
Ansonsten: Gehen wir den Weg voran! Ich sage noch etwas: Wenn wir einen fairen Zertifikatehandel haben, kriegen wir das Problem viel schneller in den Griff. - Besten Dank.
Sie haben bestimmt vernommen, dass ich gesagt habe, dass wir bei einer verpflichtenden Fotovoltaikbestückung von nicht privat genutzten Gebäuden letztlich auch die Entsorgungskosten der Fotovoltaikplatten und die Verschattung der Gebäude mit ins Kalkül ziehen müssen. Man darf nicht den Klimaschutz gegen den Umweltschutz ausspielen. Ich glaube, dass wir beides betrachten müssen.
Frau Abgeordnete, vielleicht sind wir da gar nicht so weit auseinander. Ich bin der Meinung, dass die reine Besteuerung noch nicht eine einzige Tonne CO2 einspart.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Schätzungsweise 2 bis 9 Milliarden € nicht zuordenbare Euro liegen auf deutschen Bankkonten und Depots. Finanzinstitute haben den Kontakt zum Kunden verloren, sei es, weil der Kunde verstorben ist und der Erbberechtigte keine Kenntnis über das Vermögen hat, oder sei es, weil der Kunde umgezogen ist und dies seiner Bank nicht mitgeteilt hat. Durch die Digitalisierung - das ist ein Nachteil - nimmt die Anzahl der herrenlosen Konten zu. Anders als in früheren
Zeiten fällt den Erben kein physisches Sparbuch mehr in die Hände.
Im Gegensatz zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan, Frankreich und Italien hat Deutschland - wir hörten es bereits - als einziger G-7-Mitgliedstaat keine Regelungen für den Umgang mit nachrichtenlosen Assets. Diese Regelungslücke wollen wir jetzt schließen. Die FDP im Bundestag hat im März 2020 mit der Drucksache 19/17708 einen vergleichbaren Antrag eingebracht wie der jetzt von uns vorliegende Antrag. Dort wird die Einrichtung eines zentralen Meldesystems mit gesetzlicher Melde- und Auskunftspflicht für nachrichtenlose Vermögenswerte gefordert, um die Nachverfolgung von Konten durch Anspruchsberechtigte zu erleichtern.
Wie könnte das gehen? - Eine Website könnte Auskunft darüber geben, ob es Einträge im Melderegister gibt. Datenschutzrechtliche Einwände greifen hier meines Erachtens nicht, da ein berechtigtes Interesse auf Auskunft analog zum Grundbuch oder zum Handelsregister besteht oder aber bestehen muss. Vermögen, das derzeit herrenlos auf Konten und in Depots liegt, ist totes Kapital, das nicht wertschöpfend eingesetzt wird. Insofern setzen wir uns mit dem heutigen Antrag dafür ein, dass zwei durch die KfW verwaltete Fonds aufgelegt werden, auf die das Guthaben dieser Konten und Depots nach einer geeigneten Zeit der Nachrichtenlosigkeit überführt werden soll.
Das Guthaben dieser Fonds soll hälftig gemeinnützigen Zwecken und deutschen Start-ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel nachrichtenloser Konten sollen nach unserer Auffassung eingesetzt werden, um Zukunftsideen zu finanzieren, denn es mangelt in Deutschland an Wagniskapital. Insbesondere in späteren Wachstumsphasen stehen Gründer hierzulande vor erheblichen Problemen, ihren Kapitalbedarf zu finanzieren.
Der Mangel an Kapital birgt das Risiko, dass Gründer ins Ausland abwandern oder Wachstumschancen und Innovationskraft in unserem Land ungenutzt bleiben. Zum anderen könnte ein Fonds bei der der KfW geschaffen werden, der gezielt neue soziale, technologische und gesellschaftliche Innovationen fördert. Diese Kapitalanlagen haben primär keine Gewinnerzielungsabsicht, gleichwohl generieren sie einen hohen sozialen Mehrwert.
Deutschland könnte durch einen solchen Fonds für einen Wachstumsschub sorgen und zudem die Um
setzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vorantreiben. Hier sei verwiesen auf den britischen Fonds Big Society Capital, der mit einem ähnlichen Modell in den letzten acht Jahren sage und schreibe mehr als 1 Milliarde € für solche innovativen Start-ups bereitstellen konnte.
An dieser Stelle muss aber auch klargestellt werden, dass die Eigentumsrechte der Berechtigten selbstverständlich unangetastet bleiben. Die Fonds sollen daher nach dem britischen Vorbild einen gewissen Anteil an liquiditätsnahen Investitionen vorhalten, um angemeldete Ansprüche sicher bedienen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bisher sind die Finanzinstitute verpflichtet, die herrenlosen Konten weiterzuführen. Den Instituten entstehen hierdurch nicht nur Kosten durch die Verwaltung und Nachforschungsaufträge. Das operative Ergebnis wird zudem aktuell durch den negativen Einlagenzins der EZB von 40 Basispunkten belastet.
Mangels einer zentralen Veröffentlichung oder einer Auskunftstelle ist es für Anspruchberechtigte oft schwierig, die Vermögen zu ermitteln. Unter Vorlage des Erbscheins müssen sie sich teils mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand an jede Bank einzeln wenden. Hingegen ist es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem Kreditwesengesetz zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung erlaubt, die Inhaberdaten aller Konten in Deutschland abzufragen. Im Gegensatz zu Behörden sind Erben auf einen langwierigen und kostenintensiven Prozess angewiesen, wenn sie die Existenz eines Kontos zwar vermuten, aber nicht wissen, bei welchem Kreditinstitut es sich befindet.
Mit der Einrichtung eines zentralen Melderegisters und der Einführung von Fonds für gemeinnützige Zwecke und Start-ups gäbe es somit nur Gewinner. Die Banken würden von Verwaltungskosten und Negativzinsen entlastet, die Ermittlung von Vermögenswerten durch Erben würde erleichtert. Zusätzlich würden Gründer und soziale Zwecke unterstützt. Insofern freue ich mich außerordentlich, dass wir heute eine Bundesratsinitiative anstoßen, die den Druck auf Berlin erhöht, das von der FDP im Bundestag adressierte Anliegen endlich in die Tat umzusetzen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie wirft ihren Schatten auf unser wirtschaftliches und auch immer mehr auf unser gesellschaftliches Leben. Das geht auch an den öffentlichen Kassen natürlich nicht spurlos vorüber. Es ist eigentlich die bittere Ironie, dass wir im ersten Jahr der Schuldenbremse bereits ihre temporäre Aussetzung beschließen müssen. Es ist bitteres Schicksal, dass wir nach jahrelanger Rosskur in unserem Land wieder in die roten Zahlen rutschen, weil uns hohe Steuerausfälle und finanzielle Verpflichtungen mehr als hart treffen. Wir haben uns diese Herausforderung beileibe nicht ausgesucht, aber wir nehmen sie selbstverständlich an.
Mit der vorliegenden Fassung zur Erweiterung des Nothilfeprogramms Corona stellen wir die haushaltspolitischen Weichen nicht nur für das nächste, sondern für die nächsten Jahre. Wir stellen in diesem Land erstmals die Weichen dafür, dass Land und Kommunen in dieser Krise handlungsfähig bleiben.
Wir stellen zweitens die Weichen für einen verbindlichen Einsparpfad, der sich über mehrere Jahre erstreckt und dadurch brachiale Haushaltskürzungen vermeidet.
Drittens stellen wir die Weichen, dass der Abbau des Sanierungsstaus planmäßig voranschreiten kann
und unsere Infrastrukturinvestitionen über Jahre hinaus gesichert sind.
Aber Wasser in den Wein: Diese elementaren Ziele erkaufen wir uns mit weiteren Notkrediten von bis zu 4,5 Milliarden €. Hinzu kommt natürlich auch noch die erste Coronamilliarde, die wir bereits vor dem Sommer beschlossen haben, sowie weitere konjunkturelle Kredite bis 2024 in Höhe von rund 1,7 Milliarden €, wenn sich die September-Steuerschätzung bewahrheiten sollte. In der Summe wird sich unser Schuldenberg also um bis zu 7,2 Milliarden € erhöhen. Umgerechnet auf jeden SchleswigHolsteiner sind das 2.500 €. Damit hat die Coronakrise für unser Land die finanzielle Dimension des Kapitels HSH Nordbank erreicht. Das ist eine mehr als bittere Erkenntnis, aber doch unterscheiden sich die beiden Sachverhalte grundlegend.
Mit den HSH-Milliarden mussten die Steuerzahler für Größenwahn und Inkompetenz bluten. Kein Cent dieses Geldes ist bei den Menschen in unserem Land angekommen. Ganz anders jetzt bei diesen Coronamilliarden, die wir heute beschließen: Dieses Geld kommt unseren Bürgern tatsächlich zugute, denn es stärkt die Konjunktur, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht es uns, weiter in Bildung und Infrastruktur zu investieren. Und doch hoffen wir, dass wir am Ende so wenig Volumen dieser Kredite wie irgend möglich in Anspruch nehmen müssen. Dieses Ziel hat auch den uns vorliegenden Antrag mitgeprägt. Der Beschlusstext beschränkt die Kreditaufnahme auf bestimmte Zeiträume und - was noch wichtiger ist - auf konkrete Zwecke. Wir Parlamentarier - das ist mir ganz wichtig - erteilen heute dieser und auch folgenden Regierungen - das möchte ich wirklich einmal betonen - keinen Blankoscheck über 4,5 Milliarden €.
Da erzähle ich allen nichts Neues, denn das gibt bereits unsere Landesverfassung nicht her: Die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zu einer außergewöhnlichen Notlage stehen. Deshalb bin ich froh, dass wir hier präzise Regelungen gefunden haben, die einer Inanspruchnahme der Notkredite wirksam Grenzen setzen.
Wie sieht nun diese Regelung konkret aus? - Die 1,425 Milliarden € zur Abfederung der Steuermindereinnahmen dienen ausschließlich dazu, die strukturellen Defizite der Jahre 2021 und 2022 vollständig und für die beiden Folgejahre hälftig zu finanzieren. Dieses hat zwangsläufig zur Folge, dass
die andere Hälfte der strukturellen Defizite bereits in den Jahren 2023 und 2024 durch Einsparungen ausgeglichen werden muss. Ich finde, das ist noch gar nicht so richtig deutlich geworden, gerade bei denen, die uns immer vorwerfen, dass wir keinen Einsparpfad wollen oder einschlagen werden.
Außerdem - das ist sehr wichtig - legen wir heute verbindlich fest - auch das ist meines Erachtens bei den Vorrednern noch nicht deutlich genug zutage getreten -, dass strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen die erlaubte Inanspruchnahme der Notkredite in derselben Höhe eins zu eins reduzieren. Einfacher ausgedrückt: Sind die Steuereinnahmen besser als geplant, stehen entsprechend weniger Kreditmittel zur Verfügung.
Strukturelle Mehreinnahmen, die sich in den Jahren 2021 bis 2024 ergeben sollten, verringern somit die erlaubte Kreditaufnahme. Folglich kann der Landeshaushalt nicht kreditfinanziert aufgebläht werden, wenn sich die Einnahmesituation strukturell aufhellen sollte, wie uns viele zu erzählen versuchen. Etwaige Mehreinnahmen fließen dann zwingend in die Haushaltskonsolidierung.
Kommen wir zu den 2,5 Milliarden € zur Absicherung unserer geplanten Investitionen bis 2030. Wofür stehen diese Mittel konkret zur Verfügung? Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Absicherung des IMPULS-Programms sowie die konkret in Umdruck 19/4606 festgestellten zusätzlichen Investitionsbedarfe in Anspruch genommen werden. Um auch hier deutlich zu werden: Auch diese Mittel sind eindeutig zweckgebunden.
Selbstverständlich steht es zukünftigen Parlamenten frei, auf die Umsetzung dieser geplanten Investitionen zu verzichten. Sollten diese Parlamente auf diese Investitionen verzichten, erlischt die Kreditermächtigung in der Höhe, in der sie für diese Maßnahmen vorgesehen war. Es ist ganz wichtig, dass wir das heute nach außen tragen.
Ferner stellen wir 150 Millionen € für den Infektions- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Diese Mittel dienen überwiegend der Sicherstellung ausreichender Impf- und Testkapazitäten sowie der Finanzierung weiterer im Moment sehr großer Herausforderungen unseres Gesundheitswesens. Die 425 Millionen € für den Stabilitätspakt mit unseren Kommunen sind unser Beitrag, damit auch unsere Städte und Gemeinden in der Krise leistungsfähig bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Jamaika gut mit Geld umgehen kann, hat es bereits in den letzten drei Jahren bewiesen. Dank der genannten Regelungen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den riesigen Kreditermächtigungen auch rechtlich abgesichert. Dafür haben wir uns als Freie Demokraten im Vorfeld ganz besonders eingesetzt.
Mit dem Beschluss über die Notkredite schlagen wir einen verbindlichen Einsparpfad ein. Dieser Einsparpfad erstreckt sich vernünftigerweise über mehrere Jahre, um die konjunkturelle Erholung nicht sofort wieder abzuwürgen. Spätestens 2025 wollen wir wieder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückkehren.
Durch die ab 2024 einsetzende Tilgung der Notkredite wird das Land dann sogar wieder im Plus sein. Doch so einfach auch die Theorie ist, so schwierig wird die Umsetzung. Mittelfristig werden wir gegenüber der Finanzplanung rund eine halbe Milliarde Euro im Landeshaushalt einsparen müssen, und das trotz aller Notkredite. Der Konsolidierungsdruck bleibt also hoch, und der Spielraum für zusätzliche Wünsche ist praktisch nicht vorhanden. Daraus ziehen wir Freie Demokraten zwei Schlüsse.
Erstens fühlen wir uns in unserer Position bestärkt, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte, anstatt sich allzuständig zu fühlen und eigenverantwortliche Bürger zu entmündigen. Das muss sich dann auch im Haushalt in Form einer klaren Priorisierung auf Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Polizei und Justiz widerspiegeln.
Zweitens müssen wir Wirtschaftswachstum wieder als zentrales Politikziel in unserem Land definieren, zumal wir nur dann Kraft und Mittel haben werden, um drängende Probleme wie Altersarmut oder den Klimawandel anzugehen. Mittlerweile sollten auch die, die Wachstum verteufelt haben, erkannt haben, dass wir unsere sozialen und - ganz wichtig - unsere ökologischen Standards auf Dauer ohne Wachstum nicht aufrechterhalten oder steigern werden können.
Umverteilungskämpfe würden zwangsläufig gesellschaftliche Gräben in unserem Land ziehen oder vertiefen. Der wirtschaftliche Einbruch in diesem Jahr ist unmittelbare Folge der Pandemie; daran besteht kein Zweifel. Als Mitglied einer optimistischen Partei bin ich jedoch überzeugt: Sobald wir die Einschränkungen unseres Alltags und die große Unsicherheit überwunden haben, wird sich unsere
Wirtschaft schnell wieder erholen. Das sagen uns auch die Wirtschaftsforschungsinstitute.
Aber wir dürfen nicht verdrängen, dass die deutsche Industrie bereits vor Corona in einer Rezession steckte. Das hat mit strukturellen Problemen zu tun, die sich auch nach der Pandemie nicht in Luft auflösen werden.
Ich nehme zunehmend Kritik aus unserer Wirtschaft wahr, die zu Recht eine aberwitzige Regulierungswut der Großen Koalition beklagt und Vorhaben wie beispielsweise das Lieferkettengesetz anführt, das an sich schon ein Irrweg ist, aber jetzt wirklich zur Unzeit kommt.
Was unsere mittelständischen Unternehmen jetzt brauchen, sind keine weiteren Knüppel zwischen den Beinen, sondern mehr Freiheiten, damit sie die Kraft darauf verwenden können, im Wettbewerb zu bestehen und ihre Beschäftigten in Lohn und Brot zu halten. Das ist eine Forderung, die weit über die hier einmütig beschlossene Stabilisierung in Not geratener Betriebe und Branchen hinausgeht.
Nur eine wachstumsfreundliche Politik sichert auf Dauer gute Steuereinnahmen und kann unsere Einsparzwänge in den Folgejahren lindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, blicken wir nun auf den Haushaltsentwurf 2021. Selbstredend sind hier keine großen Sprünge zu erwarten. Umso erfreulicher ist es - das sagten auch meine Vorredner -, dass wir den Ansatz für Investitionen noch einmal auf knapp 1,4 Milliarden € erhöhen konnten. Bereits im Ist des Jahres 2018 haben die Investitionen die Marke von 1 Milliarde € überschritten. Wir halten also unsere Versprechen und gehen den Abbau des Sanierungsstaus tatkräftig weiter an.
Noch liegt eine lange Wegstrecke vor uns. Viele Verkehrsprojekte, aber auch andere Infrastrukturvorhaben benötigen eine jahrelange Vorlaufzeit, was unsere Geduld immer wieder auf die Probe
stellt. Deshalb bleibt die Vereinfachung des Planungsrechtes eine drängende Aufgabe, der sich die Bundesregierung endlich stellen muss.
Auch dem Letzten in unserem Land sollte bewusst sein, dass unser Planungsrecht mittlerweile zu einem richtigen Planungsverhinderungsrecht verkommen ist.
An der Mittelbereitstellung auf Landesebene wird die Modernisierung unserer Infrastruktur nicht mehr scheitern, denn mit dem Beschluss über die Notkredite stellen wir bis zu 2,5 Milliarden € zur Absicherung des IMPULS-Programms und für weitere Investitionen bereit. Wie wichtig dieser Beschluss ist, zeigt sich auch daran, dass sich IMPULS in den letzten Jahren aus Haushaltsüberschüssen speiste, die uns in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Dank der Notkredite sind die heute festgestellten Sanierungsbedarfe bis zum Jahr 2030 auch ohne Haushaltsüberschüsse in der Zukunft ausfinanziert. Das ist ein starkes Signal für die Bürger und Unternehmen in Schleswig-Holstein: Corona tut der Modernisierung unseres Landes keinen Abbruch.
In den letzten Jahrzehnten haben Bund, Länder und Kommunen viel zu wenig investiert. Während unsere europäischen Nachbarn im Durchschnitt rund 3 % ihrer jährlichen Wirtschaftskraft für öffentliche Investitionen aufwenden, investiert Deutschland nur etwas mehr als 2 %, also rund ein Drittel weniger, als international üblich ist. Diese Investitionslücke bestand übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse und hat sich danach - wenn überhaupt eher leicht verringert. Das Problem war also nicht die Schuldenbremse, sondern eine falsche Prioritätensetzung der Politik, die viel zu lange und teilweise bis heute Konsumausgaben den Vorzug gegeben hat.
Den Verschleiß unserer Infrastruktur und einen wachsenden Modernisierungsrückstand können und wollen wir uns nicht länger erlauben. Jamaika hat das Problem vom ersten Tag an erkannt und steuert kräftig dagegen.
Die ersten Erfolge dieser kontinuierlichen Arbeit werden sichtbar, etwa bei den Landesstraßen, die wir sukzessive wieder in einen guten Zustand versetzen, auch wenn uns - das gebe ich zu - die vielen Baustellen im Land manchmal etwas nerven. Sie erinnern uns dennoch jeden Tag immer wieder daran: Es geht vorwärts in unserem Land.
Auch die Modernisierung der Hochschulen oder der Ausbau des Glasfasernetzes schreiten voran. Die Kommunen unterstützen wir übrigens mit 275 Millionen € zur Kompensation von Steuerausfällen auch deshalb, damit sie an ihren geplanten Investitionsvorhaben festhalten können und ein verlässlicher Partner für die schleswig-holsteinische Wirtschaft bleiben.
Auch für unsere Städte und Gemeinden ist der Abbau des Sanierungsstaus eine drängende Aufgabe, um funktionsfähig und lebenswert zu bleiben. Wir dürfen uns in diesem Land keinen Stillstand erlauben.
Deshalb begrüßen wir, dass den Kommunen zusätzlich 150 Millionen € Infrastrukturmittel für Investitionen in den Bereichen Schule, Klimaschutz und Mobilität bereitgestellt werden. Hieraus finanzieren wir zum Beispiel den bisherigen Gemeindeanteil am Bundesprogramm für Ganztagsbetreuung in Schulen.
Auch von Umschichtungen innerhalb der ersten Coronamilliarde profitieren unsere Kommunen. So stehen 2021 bis 2023 insgesamt 120 Millionen € Landesmittel für den Schulbau zur Verfügung.
Der Haushaltsentwurf 2021 knüpft im Übrigen nahtlos an den Haushalt des letzten Jahres an. So setzen wir den geplanten Stellenaufwuchs in der Justiz und bei der Polizei fort. Bei der Polizei investieren wir weiter konsequent in die Verbesserung der Aus- und Fortbildung, insbesondere natürlich, um die Anwärterinnen und Anwärter angemessen und zeitgemäß auf den Polizeidienst vorzubereiten.
Eine gut ausgebildete Polizei ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung von Sicherheit und den Erhalt des Vertrauens in die Schutzfunktion des Staates.
Jetzt komme ich zu einem anderen Thema: Insgesamt mehr Qualität, ein verlässliches und faires Finanzierungssystem sowie ein bezahlbarer Beitragsdeckel - das war von Anfang an der Dreiklang für
unsere Kita-Reform. Mit dem Haushalt 2021 werden wir auch hier Fakten schaffen und die Reform jetzt trotz der pandemiebedingten Verzögerung vollständig umsetzen. Allein zur Umsetzung des Standardqualitätskostenmodells stellen wir im Haushalt insgesamt über eine halbe Milliarde Euro für diesen Zeitraum zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Beschluss über die Notkredite geben wir haushaltspolitisch den Weg für die nächsten Jahre vor. Es ist gut, dass wir hier einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden haben, ja finden mussten, weil der heutige Beschluss eine Bindungswirkung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus entfaltet, sowohl, was die Verfügbarkeit der Kreditmittel betrifft, als auch hinsichtlich der Ausgestaltung des unvermeidbaren Einsparpfades und der verpflichtenden Tilgung, die sich vermutlich über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren erstrecken wird.
Der heutige Beschluss fällt uns nicht leicht; denn wir schränken künftige Haushaltsgesetzgeber durch Zins und Tilgung in ihren Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein; das muss uns allen bewusst sein. Und doch: Auch wenn wir uns über einzelne Maßnahmen, die wir aus der Nothilfe finanzieren wollen oder bereits finanziert haben, streiten können, ist aus meiner Sicht das Paket im Großen und Ganzen notwendig, sinnvoll und verantwortbar.
Es ist zwingend erforderlich, Land und Kommunen in dieser Krise handlungsfähig zu halten. Wir verschaffen uns die erforderlichen Mittel, um die Infrastruktur in unserem Land weiter auf Vordermann zu bringen, damit Schleswig-Holstein lebenswert bleibt und weiterhin wirtschaftlich aufholen kann. Wir setzen uns allen das klare Ziel, die Haushaltsdefizite nach der Krise wieder abzubauen. Wir sorgen dafür, dass Steuermehreinnahmen nicht verfrühstückt werden, sondern die Neuverschuldung reduzieren. Es ist ein vernünftiger Kurs, den wir heute gemeinsam einschlagen. Hoffen wir, dass sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen kann und sich im nächsten Jahr verstärkt! Vertrauen wir auf die Stärke und die Innovationskraft unserer Unternehmen, sich aus dieser Krise wieder herauszuarbeiten!
Neue Chancen zu ergreifen und Arbeitsplätze zu schaffen - wenn die Politik unsere Unternehmen darin bestärkt, statt ihnen Steine in den Weg zu legen, bin ich mir sicher, dass unsere Steuerquellen schon bald wieder sprudeln und wir das alles hier schaffen werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Werte Kollegin, ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Auch ich fasse den Investitionsbegriff weiter. Ich habe die Priorisierung auf konsumtive Ausgaben in der Vergangenheit kritisiert. Ausgaben für Bildung sind für mich ganz klare Investitionen in Humankapital. Insofern liegen wir da gar nicht auseinander. Selbstverständlich ist alles, was in Bildung geht, eine Art von Investition, die auch in der Zukunft einen Mehrwert generiert. Insofern liegen wir hier nicht auseinander.
Dann sind wir nun doch ein wenig weiter auseinander, als ich gehofft hatte. Mir fiele schon ein großer Katalog an konsumtiven Aufgaben ein, die nicht unbedingt als Investitionen in die Zukunft zu sehen sind. Wenn wir die Coronakrise und das Bundesprogramm betrachten, dann bin ich bei Ihnen, dass sämtliche Sachen wie die Digitalisierung, Homeschooling - ich hoffe, dass wir das vermeiden können -, sollte es noch einmal erforderlich sein, gestärkt werden, damit wir das Desaster vom ersten Halbjahr nicht wieder erleben müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Am heutigen Tage beschließen wir eine faire und bedarfsgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Der neue Finanzausgleich wird die Finanzausstattung unserer Kommunen strukturell verbessern, aber die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie nicht lösen können. Deshalb unterstützt das Land seine Kommunen im Rahmen des Stabilitätspakts mit finanziellen Hilfen in einem Gesamtumfang von 425 Millionen €. Wir werden damit unserer Verantwortung gerecht und halten die Kommunen auch in dieser Krise handlungsfähig.
Zum Finanzausgleich: Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des bisherigen Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Erstmals wird bei der Verteilung der Finanzmittel auf die tatsächlichen Bedarfe abgestellt. Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebotes sichergestellt. Jährliche Mittelaufstockungen ab 2021 führen zu einer vollständigen Symmetrie. Der neue Finanzausgleich enthält insbesondere einen Kinderbonus, der die besonderen Infrastrukturbedarfe der minderjährigen Bevölkerung berücksichtigt, sowie einen Flächenbonus, der die höheren Pro-Kopf-Ausgaben in dünnbesiedelten Gebieten würdigt. Durch den Erhalt der drei Teilschlüsselmassen - nämlich auch für die Zentralörtlichkeit - tragen wir den besonde
ren Aufgaben Rechnung, die viele Gemeinden für das Umland erfüllen.
Weiterhin waren uns folgende Punkte im neuen Gesetz besonders wichtig.
Erstens. Nach einer zweijährigen Übergangsphase werden ab 2023 die tatsächlichen Investitionskosten pro Schüler in die Berechnung der Schulkostenbeiträge einbezogen.
Damit beenden wir genau die finanziellen Nachteile für Städte und Gemeinden, die in Schulen investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen, und das ist gut so.
Ich danke insbesondere Ines Strehlau von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die eng mit mir dafür gekämpft hat.
Zweitens. Die vom Landesverfassungsgericht geforderte Einbeziehung der kreisfreien Städte in die Berechnung der Nivellierungshebesätze führt zu deren flächendeckendem Anstieg. Das wurde heute schon gesagt. Um diesen Anstieg zu dämpfen, war es uns Freien Demokraten wichtig, dass zukünftig nur noch 90 % statt 92 % der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde gelegt werden. Diese Dämpfung - das war unser Wille - sollte den Druck vieler Gemeinden verringern, ihre Grund- und Gewerbesteuer erhöhen zu müssen. Bei den Grundsteuern erreichen wir dieses Ziel.
Bei der Gewerbesteuer haben wir jedoch zusätzlich das Problem, dass die durch die Ausfinanzierung der deutschen Einheit gesunkene Gewerbesteuerumlage im Jahr 2022 zu einem sprunghaften Anstieg des Nivellierungssatzes bei der Gewerbesteuer führen wird. Wir Freie Demokraten - das sage ich hier ganz deutlich - befürchten, dass in vielen Städten und Gemeinden der Druck steigen wird, die Gewerbesteuer aus diesem Grund zu erhöhen. Eine höhere Gewerbesteuer behindert Gewerbeansiedlungen und führt somit schlimmstenfalls sogar zur Abwanderung von Unternehmen.
Wir vermuten, dass vielen Kämmerern zudem noch gar nicht bewusst ist, wie stark die Kreisumlage aufgrund der bestehenden Nivellierungssystematik steigen wird.
Ja.
- Herr Dr. Dolgner, Sie haben das eben schon versucht. Wenn ich mich recht entsinne - ich habe Ihnen auch gelauscht -, haben Sie sich darauf bezogen, dass die kreisfreien Städte jetzt in die Nivellierungssätze einbezogen werden. Hätten Sie mir eben zugehört, wüssten Sie, dass ich gerade davon rede, dass durch die Ausfinanzierung der deutschen Einheit - es ist erschreckend, wie wenig Leute sich in diesem Plenum anscheinend damit auseinandergesetzt haben
die Nivellierungssätze sprunghaft steigen werden, nämlich - ich sage Ihnen das ganz deutlich - um voraussichtlich 35 Basispunkte im Jahr 2022. Dass der Nivellierungssatz da stark steigen wird, liegt nicht an uns Freien Demokraten. Wir hätten hier nämlich sehr gern diese Nivellierungssystematik geändert. Aber leider konnten wir uns bei unserem Koalitionspartner - das ist manchmal so - dahin gehend nicht durchsetzen.
Ja, klar!
rechnet werden. Das Gericht hat darauf entschieden, dass sie eingerechnet werden müssen, und da diese einen erheblich höheren Satz haben, haben Sie einen Sprung darin.
Das hat mit dem anderen Effekt, mit dem Sie sich gerade versucht haben herauszureden, gar nichts zu tun. Das ist die Folge Ihrer Klage gewesen, was übrigens in dem Gutachten steht. Da sind die Tabellen H 11 und H 12.
- Herr Dolgner, ganz ehrlich, ich weiß, Sie freuen sich hier schon den ganzen Tag darauf, uns das Gutachten vorzuhalten, wahrscheinlich schon seit Wochen. Aber ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen: Das war bei den kommunalen Landesverbänden gar kein Thema. Die haben einfach erkannt: Sie müssen mit rein. Das wurde akzeptiert. Wir haben uns in der Koalition jetzt dafür starkgemacht, dass wir den Effekt dämpfen - von 92 % auf 90 %. Ich gehöre zur Partei der Rechtsstaatlichkeit, und ich akzeptiere solche Dinge. Wenn das festgestellt wird, dass das dazugehört, dann müssen wir die Kröte schlucken.
- Es wäre schön, wenn Sie mich ausreden ließen, dann können Sie gern auch eine Frage stellen.
Mir wäre es wichtig gewesen, dass wir diese Dinge ändern und den Steuererhöhungsdruck von den Gemeinden nehmen, wo wir ihn ändern können.
Herr Dr. Dolgner, wir dämpfen diesen Effekt, und dass das einbezogen wird, wurde von niemandem kritisiert. Sie können also noch zehnmal darauf herumreiten, das macht es nicht besser. Ich rede von diesem wesentlichen Faktor, die Ausfinanzierung der deutschen Einheit, die die Nivellierungssätze 2022 sprunghaft um 35 Basispunkte landauf, landab bei der Gewerbesteuer in die Höhe treiben wird. Das ist wirklich schlimm, da bin ich sehr traurig, dass wir da keine Einigung finden. Das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich. Bei den Grünen kann ich es ein Stück weit verstehen. Lasse, du hast es mir deutlich gesagt, ihr seht Steuererhöhungen nicht per se als nachteilig oder als ungerecht an.
Das ist so. Bei euch ist das Ideologie, das ist in Ordnung.
Bei meinen Freunden von der CDU bin ich ein bisschen enttäuscht. Da sehe ich vielleicht eher, dass da der Druck eines einzelnen Landrates vielleicht zu
groß war als dass man den Weg mit uns hätte gehen können. Aber es ist, wie es ist.
Wir werden das Thema im Auge behalten. Wir wissen um die Problematik bei den Kommunen, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Nivellierungssätze nicht so weit steigen werden und wir keinen Steuererhöhungsdruck in unseren Kommunen bekommen. Dafür stehen wir Freie Demokraten.
Drittens. Uns Freien Demokraten lag die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten und damit ein wichtiges Leistungsangebot zum Wohle aller bereitstellen. Ich bin heute wirklich stolz darauf, dass wir Freie Demokraten diesen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen € durch frische Gelder in den Finanzausgleich einbringen konnten. Damit wird nun erstmalig der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder dauerhaft seitens des Landes unterstützt.
Eka, ich weiß, dass du da sofort an meiner Seite warst. Ganz herzlichen Dank dafür.
Wir wollen Sportland Nummer eins sein, wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche, und wollen dazu beitragen, dass in unserem Land zwischen den Meeren wirklich jeder - ob Kind oder Greis - die Chance hat, das Schwimmen zu erlernen. Ich finde es einfach wichtig. Gerade wir in unserem Land gehen da mit gutem Beispiel voran.
Viertens. Durch den neuen Vorwegabzug zur Stärkung der Investitionskraft für Infrastruktur und Straßenbau werden die Kommunen aus Sicht der Freien Demokraten mit der Erhöhung der unbefristeten Investitionsmittel von 30 Millionen € auf 68 Millionen € - das ist mehr als eine Verdoppelung - jetzt flächendeckend in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.
Wir freuen uns, dass das Land den Betrag gegenüber dem ersten Gesetzentwurf nochmals um 9 Mil
lionen € aufgestockt hat. Wir als Freie Demokraten hatten uns zudem dafür eingesetzt, dass der im ersten Gesetzentwurf vorgesehene Verteilungsmodus wieder geändert wird und wir zu dem bisherigen zurückkehren, der dafür sorgt, dass ein höherer Anteil dieser Mittel auf Gemeinde- und Städteebene verbleibt. Ich bedanke mich bei den Koalitionspartnern, dass sie unserem Wunsch gefolgt sind, zu diesem Verteilungsschlüssel zurückzukehren, sodass mehr Gelder dort landen, wo sie hingehören,
nämlich bei den Städten und Gemeinden und nicht auf der Kreisebene.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Beteiligten und insbesondere bei Herrn Nowotny aus dem Innenministerium bedanken, den wir sehr gequält haben. Wir haben hart um diesen kommunalen Finanzausgleich gerungen. Er hat manche Nachtschicht für uns einlegen müssen, bis das Ganze rund wurde. Ich danke ebenso meinen Koalitionskollegen Ole Plambeck, Lasse Petersdotter, Ines Strehlau und meinem Parteifreund Stephan Holowaty. Es war eine ausgesprochen nette, konstruktive Teamarbeit, die auf Fachpolitikerebene bereits sehr früh zu einer Einigung geführt hat. - Herzlichen Dank dafür.
Herr Abgeordneter Kilian, ich habe gesehen, dass Sie gegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die SPD legt uns heute einen Änderungsantrag vor und möchte 20 Millionen € zusätzliche Mittel für Kommunen haben, die auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten.
Liebe Genossen, wenn es nach mir ginge: 40 Millionen!
Ich sage dies nicht, weil ich der Meinung bin, dass die 68 Millionen € nicht ausreichen, um die Kommunen flächendeckend in die Lage zu versetzen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Nein, diese Mittel könnten natürlich dazu beitragen, den Sanierungsstau schneller abzubauen. Insofern würde ich mich natürlich extrem darüber freuen, wenn wir mehr Mittel hätten.
Aber Sie wissen, dass wir Freien Demokraten in einer Koalition sind. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Gerade die Grünen haben sich so etwas von fair verhalten bei der Bereitstellung dieser Infrastrukturmittel. Das war bestimmt nicht einfach. Es muss schon schwer gewesen sein, diese Erhöhung mitzutragen.
Wir haben insgesamt in kollegialer und freundschaftlicher Weise zusammengearbeitet. Wir haben auf diese Weise ein kommunales Finanzpaket zusammengeschnürt, in dem wir uns alle wiederfinden, und zwar durchaus nicht nur auf dem kleinsten
gemeinsamen Nenner, sondern jede Partei sieht sich als Koalitionspartner in irgendeiner Weise berücksichtigt.
Gern.
Ich verteile aber wenigstens keine Malbücher.
Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, dass die jetzigen Infrastrukturmittel im FAG ausreichen, um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu kompensieren, ja oder nein? Das ist ja eine ganz einfache Frage.
- Sie sind ja immer ein Fan des genau gewählten Wortes. Sie haben deshalb bestimmt genau gehört, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt: „flächendeckend in die Lage versetzt“.
Meine Meinung ist diese: 68 Millionen € reichen aus, um auf Landesebene den gesamten Bedarf per annum an kommunalen Straßenausbaubeiträgen auszugleichen; denn es gibt Kommunen, die keinen erheblichen Sanierungsbedarf haben. Es gibt aber auch Kommunen, die einen sehr großen Sanierungsbedarf haben. Für diese Kommunen wird es eventuell etwas schwierig werden mit den Geldern, die jetzt zur Verfügung stehen. Es wurde aber ausgerechnet: Wenn es landauf, landab 40 Millionen € pro Jahr gäbe, dann könnte man auf die Beiträge verzichten. Viele Städte machen es ja auch gar nicht mehr. Es geht hier also um 68 Millionen, auf das Land insgesamt verteilt.
Aber: Die Gelder gehen natürlich auch an Kommunen, die ihre Aufgaben erledigt haben, die ihre Straßen in der Vergangenheit saniert haben, die nicht gewartet haben, bis die so etwas von kaputt sind,
um die Anlieger heranziehen zu können, sondern die brav immer den Sanierungsverpflichtungen nachgekommen sind. Diese Kommunen bestrafen wir jetzt nicht. Deshalb sind diese Infrastrukturmittel ja auch nicht komplett zweckgebunden. Deshalb sagen wir ja auch: für Straßenbau und sonstige Infrastrukturmittel. Wir können doch nicht den Kommunen, die immer anständig saniert und ihre Anwohner nicht herangezogen haben, sagen: Ihr kriegt jetzt keine Infrastrukturmittel.
Deshalb: 68 Millionen € sind mehr als hinreichend für die gesamte Landesebene. Dass einige Kommunen vielleicht falsche Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen haben und dass diese Mittel für solche Kommunen deshalb nicht hinreichend sind, steht auf einem anderen Blatt. Aber, Herr Dr. Dolgner -
- Ich bin auch zufrieden mit meiner Antwort. Deswegen würde ich das gerne zu Ende ausführen.
Ich möchte Ihnen noch eines ganz ehrlich sagen: Sie haben nicht einmal gesagt, dass die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erhebliche Bürokratiekosten verursacht. Es werden Verwaltungskosten verursacht, es werden Kosten für Rechtsstreitigkeiten verursacht, weil manches sozial ungerecht ist, all diese Dinge. Wenn Sie die ganzen Kosten für Rechtsstreitigkeiten und so weiter von der Erhebung abziehen - - Wir haben auch nie geglaubt, dass man damit den gesamten kommunalen Straßenbau finanziert. Sie wissen es. Ich weiß, dass ich mit Zahlen ja immer richtig liege. Sie wissen auch, dass die Veranlagungsfähigkeit nur zu 40, 60 oder 80 % gegeben ist; sie ist ja nicht zu 100 % gegeben: Durchfahrtstraße, Anliegerstraße. Wenn Sie das berücksichtigen, dann ergibt sich ein anderes Bild. Wir wollten nur die Straßenausbaubeiträge obsolet machen. Wir wollten nicht den gesamten kommunalen Straßenbau finanzieren. Wir wollen die Bürger entlasten. Das ist unser Ziel. Und das schaffen wir mit den 68 Millionen € flächendeckend.
Ich möchte noch einmal auf meinen Koalitionspartner, die Grünen, zurückkommen. Wer hätte gesagt, dass eine Jamaika-Koalition für den kommunalen Straßenausbau 68 Millionen € pro Jahr grundsätzlich zur Verfügung stellt? Lasse, euch war wichtig,
dass eine Zweckbindung kommt. Deshalb haben wir gesagt, wir machen das.
Wenn man sich überlegt, dass auf Bundesebene teilweise jetzt schon über ein Moratorium gegen den Straßenbau gesprochen wird, dann ist das, was wir hier mit unserem Koalitionspartner geschafft haben, 68 Millionen € pro Jahr reinzuverhandeln, ganz toll. Dafür bedanke ich mich. Das finde ich ganz grandios; das muss ich ganz ehrlich sagen.
Wenn Ihnen diese 20 Millionen € wirklich wichtig gewesen wären, wenn Sie das nicht deshalb schriftlich gemacht hätten, um hier zu versuchen, einen Splint zwischen uns einzutreiben, dann frage ich Sie: Warum haben Sie das denn nicht bei den Notkrediten eingebracht, denen Sie ja zustimmen? Dann hätten Sie doch die 20 Millionen € locker durchwinken können. Sie hätten das dort einbringen können. Und schon, schwuppdiwupp, hätten Sie unsere Zustimmung für diese zusätzlichen 20 Millionen € für den kommunalen Straßenbau haben können. Das war für Sie bis vor einer Woche überhaupt nicht relevant. Das war für Sie nur heute relevant, um hier zu versuchen, Zwietracht in die Koalition zu bringen. Das ist unredlich, das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Dass wir Freie Demokraten uns nicht nur mit Worten tagein, tagaus für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in diesem Land starkmachen, haben wir bei den ganzen Demonstrationen in unserem Land gesehen, wie zum Beispiel letzte Woche in Marne. Sie sagten, nicht einmal in Quickborn folge man ihr. - Was war denn? Ja, mein Bürgermeister hat auf die fehlende Zweckbindung verwiesen. Es war genau die Zweckbindung, die wir nicht gemacht haben, um den Kommunen Beinfreiheit zu geben. Das ist natürlich die Spitzfindigkeit, die man finden kann. Man muss überlegen, ob man seinen Bürgern sagt, wie wir es tun, in Quickborn können wir 400.000 € pro Jahr Straßenausbaubeiträge haben und jetzt jedes Jahr 355.000 € vom Land bekommen -
Wenn Sie dafür aber keine Bürokratiekosten, keine Rechtsstreitigkeitskosten mehr haben und sich ein Bürgermeister hinstellt und sagt, bei 355.000 € sei
keine Deckung erreicht, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind kriminelle Akte, die auch bei uns in Schleswig-Holstein stattfinden. Aufgrund seiner Stabilität und wirtschaftlichen Stärke wird Deutschland als idealer Dreh- und Angelpunkt für die international organisierte Kriminalität angesehen, um sogenannte inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Das ist ein durchaus erschreckender Befund, der vielfach unbekannt sein mag, weil die Handlungen - anders, als dies bei der Gewaltkriminalität der Fall ist - im Verborgenen stattfinden.
Für unsere Sicherheitsbehörden bedeutet dies einen hohen Aufwand zur Ahndung und Verfolgung dieser Straftaten. Deshalb ist es bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umso wichtiger, der Prävention einen hohen Stellenwert beizumessen. Als wichtiger Präventionsbaustein verpflichtet das Geldwäschegesetz privatrechtliche Unternehmen dazu, bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken.
Die für den Finanzsektor wichtigste Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium. Seitdem das Finanzministerium die Aufgabe im Jahr 2017 übernommen hat, ist es als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Rechtsvorgaben zur Geldwäschebekämpfung zuständig. Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungsarbeit muss es das Ziel sein zu verhindern, dass Banken und andere privatrechtliche Akteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Wichtig ist es hier, darauf hinzuweisen, dass nach § 43 Absatz 1 GwG in vielen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber der beim Zoll angesiedelten Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes - der FIU - besteht.
Zur Veranschaulichung: Bei der FIU wurden beispielsweise mehr als 2.000 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit der inzwischen insolventen Wirecard AG verzeichnet. Der Bundesrechnungshof attestiert der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes allerdings „erheblichen Verbesserungsbedarf“. Immer wieder würden Meldungen von der FIU nicht
schnell genug an die zuständigen Behörden in den Ländern weitergeleitet.
Die internationale Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, kurz FATF, hat für dieses Jahr eine sogenannte Deutschlandprüfung angekündigt. Unsere Landesbehörde wird ihren Teil dazu beitragen und notwendige Zuarbeiten für diese Prüfung leisten. Vom Prüfungsergebnis wird abhängig sein, ob Deutschland als Staat eingestuft wird, der seine Verpflichtung zur Geldwäscheverfolgung ernstnimmt.
Seit 2018 wurden die Vor-Ort-Kontrollen sukzessive ausgedehnt. Durch Erstellung eines Risikoprofils von Unternehmen lassen sich diese Kontrollen gezielt durchführen. Der vorliegende Präventionsbericht der Landesregierung führt Beispiele für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in SchleswigHolstein an. Solche Verstöße geschehen in der Praxis etwa durch nicht zuordenbare Immobilienerwerbe oder durch Stückelung von Geldbeträgen, um unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 € zu bleiben.
Geldwäsche wird zu Recht streng geahndet. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar von bis zu zehn Jahren möglich. 69 Vor-Ort-Kontrollen allein im letzten Jahr haben verschiedene Verstöße ans Licht gebracht. Viele Verstöße ließen sich vermutlich verhindern, wenn die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verhinderung von Geldwäsche noch bekannter und nachdrücklicher verlautbart würde. Aus diesem Grund ist die Aufklärungsarbeit der Behörde ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Ich danke der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses wichtigen Berichts.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Dass Sie mir die Chance geben, hier mehr als 5 Minuten über dieses Thema zu reden,
zeigt, was für ein gutes Klima wir in dieser Koalition haben; denn wenn die Ministerin nicht gewollt hätte, dass wir uns dazu ausführlich äußern, hätte sie es definitiv knapp gehalten.
Die Grundsteuerreform begleitet uns ja schon seit einiger Zeit. Sie alle wissen - wir haben nie einen Hehl daraus gemacht -, dass wir als Koalitionspart
ner unterschiedliche Auffassungen dazu haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealerweise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedliche politische Präferenzen haben und gemeinsam um die beste Lösung für unser Land ringen.
Ich glaube - das darf ich hier auch einmal sagen -, es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel überhaupt die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen.
Jetzt sehen wir auch, wie wichtig das war. So können die Länder jetzt und in Zukunft nämlich eigene Wege beschreiten und für die beste Lösung werben. Wir wissen ja, der Wettbewerb ist nicht immer die schlechteste Variante auf der Suche nach der besten Lösung.
Mit einem eigenen Grundsteuergesetz können länderspezifische Präferenzen und Besonderheiten berücksichtigt werden. Der Föderalismus ist somit an wichtiger und hier auch geeigneter Stelle gestärkt worden. Es freut uns zu sehen, welch eine Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Föderalismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat.
Dazu gehören - jeder von Ihnen weiß es - nicht nur das von uns Freien Demokraten favorisierte Flächenmodell, das Bayern jetzt umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle aufzählend Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die übrigens - das ist auch interessant - bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen einen solchen Mittelweg beschreiten. Baden-Württemberg hingegen wird mit seinem Bodenwertmodell das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt lediglich auf den Wert des Grundstücks ab. Hierauf komme ich später noch einmal zurück.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht dazu bereit waren, noch einmal über ein anders Modell zu reden oder auch vom Bundesmodell abzuweichen. Und Sie alle wissen, dass das nichts mit einem Koalitionskrach zu tun hat. Ich weiß gar nicht, wer versucht, das zu stilisieren. Der ganz normale Gang ist: Ohne Einigung auf ein anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbe
schlusses; das ist die Faktenlage, die von keinem hier infrage gestellt wird.
Mittlerweile liegen jedoch konkrete Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht vielleicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten. Das wäre ein anderes Modell als das komplizierte des Bundes, das - wollen wir doch einmal ehrlich sein - kaum ein Bürger versteht und das - nicht nur durch die Einbeziehung der Bodenwerte als Wertfaktor, sondern zusätzlich von Listenmieten - voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen wird. Ich danke dem Kollegen Koch deshalb ausdrücklich, dass er noch einmal Kritik an den Mietzonenstufen angebracht hat. Wir haben uns insbesondere über die Fälle, die du heute hier angebracht hast, schon unterhalten.
Ich wusste, dass das Wort „Bodenwert“ ein Trigger sein würde. - Ja, gerne.
- Ich möchte gleich darauf zu sprechen kommen, dass ein Bodenwertmodell auch nicht das ist, was wir befürworten. Ich möchte einen noch viel einfacheren Weg gehen, den ich gleich erläutern möchte. Ich werde auch gleich sagen, warum ich der Meinung bin, dass das Bodenwertmodell von BadenWürttemberg ein bisschen „tricky“ ist. Auf der einen Seite ist es problematisch zu ermitteln, auf der anderen Seite beinhaltet es auch soziale Ungerechtigkeiten.
Insofern ist es nicht meine favorisierte Wertkomponente, den Bodenwert in den Vordergrund zu stellen. Es wird immer auf die Gutachterausschüsse Bezug genommen, aber wir haben ja gar nicht für jedes Grundstück einen Bodenwert.
Und vor allen Dingen: Wie ermittelt man denn den Bodenwert? Sie wissen, dass er aus den Verkäufen der Vergangenheit resultiert. Was ist nun, wenn in einem Gebiet über Jahre keine Veräußerung stattgefunden hat? Wir alle wissen, wie sich die Bodenpreise in den letzten Jahren entwickelt haben. Jetzt ist in einem Gebiet die letzte Veräußerung 2010 erfolgt und in einem anderen, prosperierenden Gebiet fanden in den letzten Monaten mehrere Veräußerungen statt. Das heißt, der Bodenwert dort, wo es keine Veräußerungen gab, ist uralt, kann nicht ermittelt und muss gegebenenfalls aus irgendwelchen Veräußerungen geschätzt werden. Das ist aber nicht vergleichbar mit einem anderen Gebiet, in dem ich durch Veräußerung diverse neue Werte festgestellt habe. Das ist streitanfällig.
Bodenwerte sind ein relativ gefährliches Pflaster. Kein Modell außer dem einfachen Flächen-LagenModell wird komplett ohne auskommen. Aber je weniger dieser Faktor nach oben gehoben wird, umso rechtssicherer, meine ich, wird ein Modell sein.
Nein, aber es ist doch unsere Aufgabe, das Neue besser zu machen, oder nicht?