Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Hauptbetroffen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindewahlbehörden. Die Presseberichterstattung war mehr als unfreundlich. Letztendlich war die Akzeptanz bei den Wählerinnen und Wählern damit in Misskredit gebracht worden. Die Frage ist nun, wie wir damit umgehen.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist Leichte Sprache nur bedingt geeignet, um als alleiniger Text - darum geht es momentan - teilweise komplizierte Sachverhalte juristisch rechtssicher darzustellen, denn oberste Priorität bei der Erstellung der Unterlagen war es, diese wahlrechtlich einwandfrei und unangreifbar zu verfassen. Der Umfang, den Texte in Leichter Sprache aufgrund von Text- und Bildgestaltung nun einmal haben, war aus wahlorganisatorischer Sicht dagegen kaum vertretbar. Die Frage nach der Rechtssicherheit dessen, was wir verschickt haben, hätte sicherlich in einem Rechtsstreit durchaus bezweifelt werden können.

Letztlich war der daraus resultierende Kompromiss ungeeignet - das ist das, was wir alle festgestellt haben -, den Anforderungen der Leichten Sprache zu genügen. Das Ziel, Informationen zur Wahl verständlich zu vermitteln und damit breite Bevölkerungsschichten zu erreichen, bleibt unverändert richtig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann und sollte aber auf anderen Wegen als bisher erfolgen. Ich halte es zum Beispiel für sinnvoll, das Internetangebot rund um das Thema Wahlen auszubauen. Dieses Angebot möchte ich in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeauftragten für politische Bildung - beide sind vorhin schon genannt worden - erstellen lassen.

Für eine solche Herangehensweise gibt es inzwischen mehrere gute Beispiele. Denken Sie an die Broschüre mit Wahlinformationen in Leichter Sprache des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Landes Hessen, oder denken Sie an die Informationen zum Olympia-Bürgerentscheid in Hamburg. Das Internetangebot böte den Vorteil, dass die unterschiedlichen Wahlarten ausführlich beleuchtet werden könnten, ohne dass es letztlich auf juristische Feinheiten ankommt. Diese juristischen Feinheiten brauchen wir bei den förmlichen Benachrichtigungen, den förmlichen Einladungen. Vielmehr könnten wir hier besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen eingehen, die ein solches Angebot nutzen wollen. So könnten als Mehrwert zusätzliche Angebote für den barrierefreien Zugang zu Informationen realisiert werden. Beispielsweise wäre die Einstellung von Wahlinformationen auch in Gebärdensprache denkbar. Dieser Weg wird vermutlich deutlich mehr Akzeptanz bei den Wahlberechtigten finden als die Ausgestaltung einer Wahlbenachrichtigungskarte.

Meine Damen und Herren, das Wahlrecht und die Möglichkeiten, dieses möglichst unkompliziert wahrzunehmen, sind konstitutiv für unser demokratisches Vorgehen. Die bereits genannte Entschließung macht deutlich, wie bewusst sich dieses Haus der Bedeutung von Wahlen ist.

Es wäre mir eine große Freude, wenn wir gemeinsam weiter dafür werben, dass möglichst viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Ich glaube, dass es letztlich das ist, was alle hier im Raum wollen. Es wäre wünschenswert, wenn der skizzierte Weg, den ich hier aufgezeigt habe, gewählt wird und wir uns nicht über die rein formale Seite unterhalten. Finden Sie bitte einen gemeinsamen Weg, um eine Lösung auf den Weg zu bringen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/231 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserabgabengesetzes - Verwendung des Aufkommens aus der Wasserabgabe gemäß § 6 LWAG

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 19/239

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Abgeordneten Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein für die AfD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen, dass das Wasserabgabeentgelt, der sogenannte Wasserpfennig, vollständig für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung eingesetzt wird und nicht einfach im Staatshaushalt versickert. Das Wasserabgabengesetz des Landes SchleswigHolstein regelt in § 6 Absatz 3 in Bezug auf das Abgabenaufkommen und dessen Zweckbindung Folgendes:

(Minister Hans-Joachim Grote)

„Das nach Abzug des Verwaltungsaufwandes verbleibende Abgabenaufkommen einschließlich der abgaberechtlichen Nebenleistungen, insbesondere der Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder Rückflüsse von Zuwendungen aus diesem Abgabenaufkommen, wird zu 70 von Hundert zweckgebunden zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung im Sinne des § 6 WHG verwendet. Über die Verwendung entscheidet die oberste Wasserbehörde.“

Hintergrund dieses Antrages sind folgende zwei Stränge. Die oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung. Wir wollen sichergestellt wissen, dass besagtes Abgabenaufkommen so, wie es im bisherigen Gesetz steht, tatsächlich nachweislich und zweckgebunden zurück in den Gewässerschutz fließt und nicht in einer Haushaltssparte versickert. Unter diesen Voraussetzungen, also der tatsächlichen und nachweislichen Zweckbindung, soll das Wasserabgabeentgeld zudem vollständig in die Gewässerbewirtschaftung fließen. Ziel muss es sein, die wachsenden Aufgaben und damit steigenden Kosten für den Gewässer- und Küstenschutz in Schleswig-Holstein finanziell auf eine breite Basis zu stellen.

Der Wasserpfennig soll zur Regulierung und Belohnung für ökologisches Verhalten im Nahbereich eingesetzt werden. Hier ist anzumerken, dass in Siedlungs- und Gewerbegebieten kein Trinkwasser mehr gewonnen werden kann, weil es zu belastet ist. Nur unter landwirtschaftlichen Flächen kann halbwegs sauberes Trinkwasser gewonnen werden.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Na, na, na!)

Man könnte hier zum Beispiel an Vereinbarungen mit Landwirten denken, die dafür, dass sie auf Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel verzichten, besonders aus dem Wasserpfennigtopf gefördert werden. Das wäre ein gelungenes Beispiel dafür, wie sich Stadt und Land ergänzen.

Eine Erhöhung des Abgabeaufkommens stärkt die wasserwirtschaftliche Infrastruktur unseres Landes und ist Garant für eine wirklich nachhaltige Umweltpolitik für Schleswig-Holstein.

Wir beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Heiner Rickers.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich habe ein Stück weit inhaltlich Sympathie für Ihren Antrag, Frau von Sayn-Wittgenstein. Das muss ich zugeben. Diese Sympathie bezieht sich auf das Datum der Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes und des Grundwasserabgabegesetzes und deren Zusammenführung im Jahr 2013 mit Umsetzung zum 1. Januar 2014. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Damals haben wir ähnlich gedacht wie Sie: Das Aufkommen steigt, die Erhörung wird umgesetzt, und es geht um etliche Millionen Euro, die am Ende nicht zweckentfremdet im allgemeinen Haushalt landen sollten, sondern tatsächlich dem Gewässerschutz und all dem, was im weitesten Sinne damit zusammenhängt, zur Verfügung stehen sollte. So weit, so gut. Das ist der Inhalt.

Jetzt kommen wir zur Auflösung, warum wir Ihren Antrag letztlich ablehnen werden, warum ich heute anders denke als im Jahr 2013. Wir befinden uns im Jahr 2017. Brokdorf - Sie kennen das; einer der letzten großen Oberflächenwasserabnehmer und damit Gebührenzahler in diesen Haushalt - wird in absehbarer Zeit den Betrieb einstellen und damit als jemand, der als Gebührenzahler jährlich Millionen Euro einzahlt, wegfallen. Die spannende Frage ist, wie wir mit diesem Einnahmeverlust umgehen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag:

„Längere Laufzeiten des Kernkraftwerks Brokdorf … lehnen wir ab. Fehlende Einnahmen … werden durch den Allgemeinhaushalt kompensiert.“

Das steht im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition. Nun ist die Frage, wie man mit diesem Ausgleich aus dem allgemeinen Haushalt umgehen kann. Da wir nicht wissen, wann Brokdorf vom Netz geht, und wir klar abgemacht haben, dass keine Reststrommengen von anderen Meilern auf Brokdorf übertragen werden können, leben wir mit einer gewissen Unsicherheit. Diese Unsicherheit können wir im Moment nicht klären. Deswegen werden wir abwarten, wie es sich um Brokdorf in Zukunft entwickelt.

Deswegen ist unsere Empfehlung, und das beantragen wir, das Ganze im Finanzausschuss zu diskutie

(Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein)

ren, zu beraten und zu beschließen, und genau diesen Antrag stelle ich hier aus Sicht der CDU-Fraktion. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt zu nicht unerheblichen Mittelverschiebungen im Landeshaushalt, insbesondere im Einzelplan 13. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Einnahmen nicht mehr entsprechend dem Gesamtdeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden, sondern einer vollständigen Zweckbindung unterliegen sollen.

Unabhängig von Sinn und Zweck dieser Änderungen stellt sich also die Frage, wie der Wegfall der Deckungsmittel, nach meinem jetzigen Stand immerhin rund 15 Millionen €, im Einzelplan 13 ausgeglichen werden soll. Dazu fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf leider jeder Hinweis. Bei der Entscheidung darf dieser Aspekt aber nicht außer Acht gelassen werden.

Wir sprechen uns daher dafür aus, die Entscheidung über diesen Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Verabschiedung zum Haushalt 2018 zu treffen, weil nur dann die realistische Bewertung der finanziellen Folgen möglich ist. Wir schließen uns dem Antrag auf Überweisung an den Finanzausschuss an. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wasserabgabengesetz schafft eine einheitliche Grundlage zur Erhebung der Abgaben für die Gewässerbenutzung, und zwar seit 2014 gemeinsam für die Gewässer aus Grund- und Oberflächenwasser. Wir haben damals mit der Gesetzesnovelle eine moderate Erhöhung der Abgabensätze beschlossen, und wir haben beschlossen, dass die Zweckbindung von 50 auf 70 % verändert wird.

Die verbleibenden 30 % fließen dem allgemeinen Haushalt zu.

Die zweckgebundenen Mittel werden für eine ganze Reihe an unterschiedlichen Maßnahmen verwendet, von denen ich einige nennen möchte. Das sind biologischer Flächenschutz, Vertragsnaturschutz, forstliche Förderung, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, aber auch Unterhaltung von Deichen und Schöpfwerken und Maßnahmen zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie und so weiter. All dies können Sie im Haushalt transparent nachlesen.

Gewässerschutz, biologischer Flächenschutz und Hochwasserschutz sind und bleiben wichtige Zukunftsaufgaben. Sie werden vermutlich in der Tat sogar noch wichtiger, und wir haben dafür zu sorgen, dass ihre Finanzierung sichergestellt wird. In diese Bereiche fließen aber auch, anders als das eben gesagt wurde, Mittel aus dem allgemeinen, nicht zweckgebundenen Haushalt. Es fließen Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe dahin, und es fließen auch EU-Mittel dahin.

Die zukünftige Finanzierung dieser Aufgaben hängt also nicht am Prozentsatz der Zweckbindung im Landeswassergesetz, sondern daran, wie dieses Haus, das ja, Frau Kollegin Raudies hat darauf hingewiesen, die Hoheit über den Landeshaushalt hat, in der Priorität und in der Abwägung mit anderen wichtigen Aufgaben gewichtet, und zwar im Rahmen der insgesamt dem Land zur Verfügung stehenden Mittel. Eine Erhöhung hätte lediglich zur Folge, dass der Anteil der zweckgebundenen Mittel für den Bereich größer, der Anteil der aus dem allgemeinen Haushalt kommenden Mittel kleiner wäre. Das ist ein bisschen nach dem Motto: linke Tasche, rechte Tasche, das muss man zugeben.

Weil dies ein Gesetzentwurf ist, würden wir selbstverständlich einer Überweisung an den Finanzausschuss zustimmen und dies unterstützen. Was das Ganze im Innen- und Rechtsausschuss soll, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht können Sie sich dazu noch einmal verhalten.

Ich beantrage, wie die anderen Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, dass wir diesen Gesetzentwurf im Finanzausschuss weiter beraten. Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

(Heiner Rickers)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mehrere Vorredner sind bereits auf wichtige Punkte eingegangen. Deshalb lassen Sie mich jetzt nur noch einige kurze Bemerkungen machen.