Die Beschlussfassung heute früh im Innen- und Rechtsausschuss - mit meinem Anteil für die AfDFraktion -, Herr Dr. Stegner, hat mitnichten etwas mit Ressentiments gegenüber Personen mit Migrationshintergrund zu tun. Diese Unterstellung von Ihnen ist nichts weniger als eine Frechheit. Wir haben ganz einfach an dem Prozedere mitarbeiten wollen, einen aus unserer Sicht guten Antrag zu unterstützen.
Noch etwas zum Thema Wahlbeteiligung: Natürlich muss es Aufgabe einer demokratischen Gesellschaft sein, die Wahlbeteiligung anzuheben und auch wieder mehr Menschen an die Wahlurnen zu bringen. Mit Verlaub, seit die AfD an Wahlen teilnimmt, steigt in allen Teilen der Bundesrepublik die Wahlbeteiligung deutlich an.
Wir können auch bei den Statistiken zur Wählerwanderung sehr wohl belegen, dass wir Neuwähler und Erstwähler anziehen. Auch das ist ein Anteil, den wir uns gern auf unsere Fahne schreiben können.
Die AfD freut sich darauf, diesen Antrag im Innenund Rechtsausschuss mit diskutieren zu können. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können sich sicherlich alle noch daran erinnern: Vor der Wahl haben wir alle gemeinsam beschlossen, dass wir tatsächlich auch Leichte Sprache in den Wahlunterlagen nutzen wollten. Das hat sich entsprechend auch in dem Gesetz niedergeschlagen. Was mich am Anfang - das muss ich ehrlich sagen - ein bisschen gewundert hatte, ist, dass wir dann von der Koalition einen Gesetzentwurf übermittelt bekommen haben, ohne dass wir einmal miteinander gesprochen haben. In der normalen Welt war es immer so, dass wir demokratischen Parteien
uns, wenn es um wahlrechtliche Angelegenheiten geht, vorher einmal getroffen haben, damit die Opposition an solchen Werken auch entsprechend mitarbeiten kann. Deshalb war der Ursprungsentwurf, wo die Leichte Sprache gestrichen wurde, natürlich etwas, wo ich dachte: Mein Gott, das gibt eine heiße Debatte.
Denn es kann eigentlich nicht sein, dass wir den Leuten da ein Recht wegnehmen. Aber mir wurde sehr schnell von der Kollegin Bohn mitgeteilt, dass es sich da anscheinend um ein Versehen handelt und man gern auch mit den Oppositionsfraktionen zusammenarbeiten und eine Formulierung finden möchte, die nicht nur unsere Zustimmung findet, sondern vor allem auch die Zustimmung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Darauf haben wir alle sehr viel Wert gelegt.
Eine solche Formulierung liegt jetzt vor. Deshalb haben wir vom SSW ganz klar gesagt: Gut, wenn das jetzt so ist, wenn der Behindertenbeauftragte einverstanden ist, wenn man auf uns und auch auf die Sozialdemokraten zugegangen ist, um diesen Gesetzentwurf gemeinsam zu fassen, dann sind wir auch bereit, da mitzumachen. Zumal das, was wir jetzt vorliegen haben - das muss ich auch sagen -, gegenüber dem letzten Gesetzentwurf eine Verbesserung ist. Das will ich Ihnen auch gern erklären. In der Vergangenheit war es so, dass wir die Leichte Sprache nutzen konnten. Das war schon gut. In diesem Gesetzentwurf steht jetzt drin, dass es umfassende barrierefreie Informationen geben soll. Das heißt, wir reden hier beispielsweise auch über Technik. Wir reden über völlig andere Dinge. Es ist nicht nur die Leichte Sprache, sondern Sehbehinderte und Hörbehinderte sollen auch eine Möglichkeit bekommen, wahrzunehmen, was auf dieser Wahlbenachrichtigung und in diesen Unterlagen steht. Ich glaube, das ist gegenüber der bisherigen Rechtslage schon ein Fortschritt und eigentlich Grund genug, diesem Gesetzentwurf auch zuzustimmen.
Nun kommt natürlich auch immer noch die kleine SSW-Brille dazu: Da sind auch noch „die anderen Sprachen“ genannt. Die anderen Sprachen sind zweierlei Sprachen. Das ist ganz wichtig: Wir haben die Regional- und Minderheitensprachen. Das hat also auch eine minderheiten- und sprachpolitische Komponente für unser Land selber. Diese können jetzt auch offiziell genutzt werden. Zumindest kann man das jetzt beispielsweise online einstellen und diese Unterlagen auch auf Niederdeutsch, Dä
Darüber hinaus schaffen wir es jetzt, dass auch Migrantensprachen genutzt werden können. Denn deutsche Schriftsprache ist immer noch etwas schwieriger. Auch jemand, der zwar neu zu uns gekommen ist, der aber schon lange bei uns gelebt und einen deutschen Pass hat, kann nicht unbedingt perfekt Juristendeutsch lesen. Das kann auch manch ein Biodeutscher nicht. Deswegen ist es gut, dass wir die Möglichkeit eröffnen, dass Menschen, die beispielsweise aus der Türkei, aus den USA oder aus Südamerika kommen, eben diese Benachrichtigungen in ihre Sprachen möglicherweise übersetzt bekommen.
Wir müssen uns jetzt nur noch einmal einen Kopf machen, wie man das auf der Wahlbenachrichtigung deutlich macht, dass diese Angebote bestehen, damit die Leute diese Angebote auch entsprechend wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass sich der Gesetzeswortlaut nach meiner Auffassung in dieser Frage, welche Sprache ich nutze, tatsächlich extrem verbessert hat. Deswegen glaube ich - das hoffe ich zumindest -, dass wir zu relativ kurzen Beratungen im Ausschuss kommen werden. Wie gesagt: Das Verfahren ist ein bisschen ruckelig und holprig. Das muss ich auch sagen. Aber wenn wir dazu kommen, dass wir noch vor der Kommunalwahl eine solche Regelung bekommen, dann öffnen wir die Türen, dass noch mehr Menschen ihr Wahlrecht besser wahrnehmen können. Ich glaube, das sollte unser aller Ziel sein. Deswegen wollen wir hier auch konstruktiv mitarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf nachher auch Wirklichkeit wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ist nur eine Verordnungsermächtigung vorgesehen: Der Innenminister kann Vorschriften erlassen. Das ist da der Punkt 17 - neben den anderen Punkten -, in dem die Leichte Sprache geregelt ist. Das heißt - da man jetzt den Zeitdruck wegen der kommenden Kom
munalwahl aufbaut -, es ist zumindest frag- und hinterfragungswürdig, ob aus dem Wortlaut des Gesetzestextes beziehungsweise der Einführung der ganzen Punkte im § 59 wirklich eine absolute Verpflichtung erwächst.
Unabhängig davon: Frau Kollegin Klahn, wenn Sie hier in der Pressemitteilung schon die Lebenshilfe in Anspruch nehmen, hätten Sie vielleicht auch den ersten Satz oder die Überschrift dazu zitieren können. Wovon man keine Ahnung hat, davon sollte man besser schweigen; denn die Lebenshilfe hat sich gerade gegen diese mediale Berichterstattung gewandt, der Sie hier nachgeben - darum geht es doch im Endeffekt -, und gefordert, dass man das nicht tut. Ich finde es besonders spannend, dass ausgerechnet Sie, Frau Klahn - die das immer noch nicht ganz mitbekommt -, die Lebenshilfe zitieren, die sich Anfang April 2017 in ihrer Pressemitteilung dagegen gewandt hat, was sehr eindeutig ist, jetzt auf die Medienverulkung zur Leichten Sprache einzugehen, die teilweise stattgefunden hat. Sie hat auch sehr gut erklärt, was Leichte Sprache ist. Ich bin mir nicht sicher, ob die Lebenshilfe wirklich dem Volk -
Mir reicht es übrigens nicht aus, dass mir jetzt gesagt wird, der Beauftragte für Menschen mit Behinderung finde das alles ganz klasse und knorke. Das ist kein parlamentarisches Verfahren.
Jetzt komme ich zu meinem Hauptkritikpunkt, zu dem, was heute Morgen im Ausschuss gelaufen ist und was Sie standardmäßiges Verfahren genannt haben, an das Sie sich gern gehalten hätten. Schade, dass Sie nicht im Ausschuss waren. Das standardmäßige Verfahren war mitnichten, dass man nur schon vorher einmal die Anhörung beschließt, sondern dass man den Termin für die Benennung der Anzuhörenden auf die Mitte der Herbstferien legt. Die Anzuhörenden haben dann noch eine ganze Woche und einen Tag Zeit - also acht Tage -, um eine Stellungnahme zu schreiben. Man legt auf den 2. November 2017, der nicht mehr allzu lange hin ist - dazwischen liegen noch die Herbstferien und der Reformationstag -, das Fristende für die Abgabe einer Stellungnahme.
Ich habe auch argumentiert, dass es nicht nur um Menschen mit Behinderung geht, sondern natürlich auch um Menschen, die funktionale Analphabeten sind. Das sind viel mehr. Ich muss ganz ehrlich sagen - unabhängig von den inhaltlichen Wertungen und ob das, was Sie mit heißer Nadel genäht haben, das Richtige ist -: Sie sehen selbst, dass Sie noch schwanken. Sie sehen ja selbst, dass Sie nicht ganz genau wissen, was Sie da beantragt haben, außer
dass Ihre Begründung die Gleiche geblieben ist: wegen der Medienberichterstattung und der Kosten. Die Medienberichterstattung konnten wir vorher nicht unbedingt abschätzen, aber wir wussten, dass es Kosten auslösen würde. Es hängt halt ein Preisschild daran. Dennoch ist es auch ein Teil Ihrer Begründung, dass Ihnen das zu teuer ist. Das steht in Ihrer Begründung drin.
Und die Begründung haben Sie doch bitte in der Koalition abgesprochen, und die haben Sie auch nicht geändert. Das sind die beiden Hauptpunkte. Das andere ist die weiße Salbe. Wenn Sie etwas anderes nachweisen wollten, würden Sie ein ordentliches Verfahren durchführen. Ich bin mal gespannt. Ich habe schon einmal gesagt: Ich werde Sie daran erinnern - und das werde ich jetzt hier tun - bezüglich der Verfahren. Wenn wir mal eine mündliche Anhörung nach einer langen schriftlichen Anhörung nicht gestattet haben, haben FDP und CDU gleich Zeter und Mordio geschrien. Wenn wir mal eine Verkürzung im Innen- und Rechtsausschuss vorgenommen haben, dann haben wir das gemeinsam gemacht, dann habe ich vorher gefragt, und man hat fast immer darauf verzichtet. So eine kurze Frist, wie Sie sie jetzt gesetzt haben, haben wir nicht ein einziges Mal beschlossen.
auch nicht bei verkürzten Verfahren. Das ist einmalig. Wenn Sie uns nicht dabei haben wollen, können Sie natürlich gern Ihre Mehrheit ausspielen, aber dann haben Sie uns schlicht und ergreifend nicht dabei, weil Sie es einfach durchziehen wollen, damit nicht lang in der Öffentlichkeit darüber diskutiert wird, dass Sie hier vor einer Berichterstattung einknicken, die die Lebenshilfe kritisiert hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die Frau Kollegin Klahn vorhin eine Nachfrage nicht zugelassen hat und ihr Vorhalt gegen die Sozialdemokratie wirklich unverfroren war. - Sie haben gesagt, wir würden uns aus der Gemeinsamkeit herausziehen. - Entschuldigung, wir haben einen Gesetzentwurf bekommen, aus dem dieser Artikel entfernt war. Dagegen haben wir uns gewandt, weil wir uns zu dem bekannt haben, was wir gemeinschaftlich vereinbart haben. Das ist das Gegenteil. Ich bitte doch darum, hier die deutsche Sprache nicht durch Orwells Neusprech zu ersetzen, wo man das Gegenteil dessen behauptet, was hier gesagt worden ist. Bitte tun Sie das auch in der neuen Koalition nicht!
Die Sozialdemokratie steht zu dem Ziel, Menschen mit Behinderung besser zu beteiligen und es für sie bei Wahlen zu erleichtern. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wir reden viel über die Einrichtung von Laboren. Ob eine Kommunalwahl das richtige Labor dafür ist, um einen Gesetzentwurf zu erproben, der in der Mittagspause geändert wurde, dazu würde ich meine Zweifel anmelden. Ich glaube, Wahlgesetze sollten besonders sorgfältig gemacht werden. Ich würde doch sehr darum bitten. Jetzt solche Sätze zu sagen, man müsse hier a prima vista zustimmen, wenn man das gerade in der Mittagspause bekommen hat, das finde ich mit Blick auf unsere Fragen doch ein bisschen fragwürdig. Ich würde mich sehr wundern, wenn der Herr Innenminister diese Auffassung teilte, dass wir Wahlgesetze künftig im Schnelldurchgang in der Mittagspause entwickeln.
Das Dritte. Wir sind bereit, uns das in Ruhe anzusehen, weil wir an dem Ziel festhalten möchten. Aber ich habe von Ihnen immer noch keinen Grund dafür gehört, warum das, was Sie einfordern, nicht mit dem alten Gesetz gemacht werden konnte. Dazu sind Sie uns die Begründung immer noch schuldig. Sie sagen, das sei eine bessere Sache. Warum hat man das nicht gemacht? Und warum setzt man sich nicht an die Arbeit? - Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen.
Wir werden uns an der Ausschussberatung beteiligen. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie noch einmal in sich gehen würden. Dass Sie präventiv eine Anhörung beschließen, wie der Kollege Dolgner eben festgestellt hat, und das Gesetz in der Fassung noch gar nicht vorlag, und die Beteiligung gerade der
Menschen beschränken wollen auf wirklich unfassbar kurze Form, das riecht doch förmlich danach, dass Sie darüber nicht ernsthaft diskutieren wollen. Das bitte hat jedenfalls mit Dialogkultur nichts zu tun. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir: eine ordentliche Beratung, eine seriöse Form, andere zu beteiligen. Wenn dann das Ergebnis ein Besseres ist, stimmt die Sozialdemokratie am Ende auch zu. Aber die Bedingungen müssen schon erfüllt sein. Hauruck-Verfahren ohne Beteiligung derjenigen, die betroffen sind, gibt es mit der SPD jedenfalls nicht.
Ich erteile nun für die Landesregierung dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herrn Hans-Joachim Grote, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Landtagswahl wurde - das haben wir alle schon gehört - flächendeckend die Leichte Sprache eingeführt. Dass dieser Versuch zumindest in dieser Form die Erwartungen nicht erfüllt hat, haben wir in allen Redebeiträgen hier gehört. Die Gestaltung von Wahlunterlagen in Leichter Sprache war die Idee, um auf diese Art und Weise auch eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Auch dieses Ziel ist von allen Fraktionen hier im Raum einvernehmlich genannt worden.
Jeder, der wahlberechtigt ist, sollte unkompliziert an Wahlen teilnehmen können. Der Vorstoß der Landtagsentschließung zielte daher genau in die richtige Richtung. Ihr Ansinnen - gemeinschaftlich getragen - war auch der richtige Weg. Die obligatorische Versendung der Wahlbenachrichtigung in Leichter Sprache hat allerdings viel Unverständnis auf den verschiedensten Ebenen hervorgerufen und teilweise zu starken und auch überhöhten Reaktionen geführt. Man war nicht bereit zu akzeptieren, was das Ziel war, sondern man hat sich bisweilen auch über dieses lustig gemacht. Sich Lustigmachen über demokratische Vorgänge und demokratische Wahlen, ist sicherlich nicht richtig.
Hauptbetroffen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindewahlbehörden. Die Presseberichterstattung war mehr als unfreundlich. Letztendlich war die Akzeptanz bei den Wählerinnen und Wählern damit in Misskredit gebracht worden. Die Frage ist nun, wie wir damit umgehen.