Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katja Rathje-Hoffmann [CDU])

Für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden gefühlt seit zwei Jahrzehnten über integrierte Versorgung, über sektorenübergreifende Versorgung. Wir haben hier eine Riesenchance, sektorenübergreifende Versorgung zu leben, und zwar auf der einen Seite zum Wohl der Patientinnen und Patienten, zum anderen aber auch derjenigen, die jeden Tag in den Notfallambulanzen Unglaubliches leisten. Deswegen lassen Sie mich den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegerinnen und Pflegern von dieser Stelle aus herzlich danken, die das jeden Tag und jede Nacht mit unglaublichem Engagement tun, oft weit über ihre eigenen Kräfte hinaus.

(Beifall)

Da sind manchmal Entscheidungen im Minutentakt gefordert. Ist der Rückenschmerz, den eine Frau seit längerer Zeit empfindet, Rückenschmerz, der behandelt werden muss, aber kein Notfall ist, oder handelt es sich um das Symptom eines Herzinfarkts? Darüber muss innerhalb weniger Minuten entschieden werden.

Ich freue mich deswegen ausdrücklich über die Unterstützung durch die Koalitionsfraktionen. Der Handlungsbedarf ist bundesweit inzwischen Gott sei Dank unstrittig. Ich weiß, dass die Vorgängerregierung versucht hat, einen Anlauf zu nehmen. Sie ist damit im Bund gescheitert, und zwar nicht, weil sie es nicht richtig gemacht hat, sondern weil die Auseinandersetzungen in anderen Bundesländern so groß waren. Ich habe nach der ersten Sondierungsrunde in Berlin den Eindruck, dass dieser Handlungsbedarf jetzt unbestritten ist.

Seit Längerem verzeichnen die Kliniken nicht nur in Schleswig-Holstein eine verstärkte Inanspruchnahme ihrer Notaufnahmen, und zwar oft nicht durch eigentliche Notfälle. Wir gehen im Gesundheitsministerium von einem jährlichen Zuwachs von rund 5 % aus. Dabei ist auffällig, dass immer mehr Patientinnen und Patienten eigenständig die Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufsuchen, und zwar - das ist hier auch schon beschrieben worden - Patienten mit dringlichem, aber nicht akut lebensbedrohlichem Behandlungsbedarf, also genau jene Patientinnen und Patienten, die nach Festlegung des § 75 SGB V ambulant im vertragsärztlichen Bereich einschließlich des Bereitschaftsdienstes versorgt werden sollten.

Auch die Ursachen dieser Entwicklung sind bekannt, etwa die ungleiche Verteilung von Fachärz

tinnen und Fachärzten und damit verbundene Terminvorläufe, insbesondere Mangel an ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten vor allem im ländlichen Bereich. In diesem Zusammenhang gibt es offenbar nicht selten auch bei den Patientinnen und Patienten die Hoffnung auf eine schnellere Behandlung in der Notaufnahme. Dass das nicht immer eine realistische Erwartung ist, sollte man auch von dieser Stelle aus einmal sehr deutlich sagen. Schließlich haben wir es mit einer fehlenden Aufklärung der Patientinnen und Patienten über Struktur und Organisation der Notfallversorgung zu tun. Dazu gehört auch - auch das ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden - der geringe Bekanntheitsgrad der Telefonnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116117.

All dies führt zu erheblichen Folgeproblemen für die Notfallambulanzen und für das Gesamtsystem, nämlich eine zunehmende Be- und Überlastung der Notfallambulanzen. Es entsteht der bereits beschriebene erhebliche Mehraufwand durch die erforderliche Vorselektion von echten Notfällen, die Behandlung eigentlich nicht akuter Fälle und das Heranziehen von Fachärztinnen und Fachärzten beziehungsweise in der weiteren Folge von Doppelbefunden, durch Weiterüberweisungen an niedergelassene Ärzte. Die resultierende Überlastung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser kann nur durch bessere Zuordnung der Patientinnen und Patienten zur jeweils angemessenen Versorgungsebene behoben werden.

Ich sehe als praktische Antwort auf dieses wirklich existente Problem in der medizinischen Versorgung zwei Bausteine. Erstens. Zufolge des Notfallversorgungsstufenkonzepts, das der Bundesgesetzgeber bereits auf den Weg gebracht hat - Sie kennen das -, soll der Gemeinsame Bundesausschuss aus Kassen und der KBV ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschließen. Das ist eine dreistufige Gliederung in Basisnotfallversorgung, erweiterte Notfallversorgung und umfassende Notfallversorgung, Stufe 1 bis 3. Die Verwirklichung erweist sich allerdings - wie so oft bei GBA-Beschlüssen - als längerer Prozess, in dem eine Vielzahl unglaublich komplexer Fragen durch die Selbstverwaltungsakteure zu klären ist, unter anderem die für Schleswig-Holstein mit seiner Krankenhausstruktur wirklich äußerst relevante Frage, wie viele Krankenhäuser den einzelnen Notfallstufen zugeordnet werden können.

Ursprüngliche Zielvorgabe für einen G-BA-Beschluss war der 31. Dezember 2016. Das wissen die Gesundheitspolitiker unter Ihnen. Dieser soll nun

bis Ende des Jahres 2017 erfolgen und wird Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen für die Krankenhäuser sein, die an der Notfallversorgung teilnehmen.

Zweiter Baustein einer zukunftsfesten sektorenübergreifenden Notfallversorgung sind die - ich benutze den etwas neueren Begriff - Portalpraxen. „Anlaufpraxen“ ist der gängige Sprachgebrauch; der Gesetzgeber hat sich für „Portalpraxen“ entschieden. Ich schlage vor, wir benutzen in Zukunft den Begriff, der inzwischen im Sozialgesetzbuch V steht. Das ist der zweite im Antrag angesprochene Punkt. Wir haben in Schleswig-Holstein bereits seit 2007 von der KVSH betriebene sogenannte Anlaufpraxen. Davon gibt es gleichmäßig im Land verteilt 32 Einrichtungen; hinzu kommen 12 kinderärztliche Anlaufpraxen, in der Regel in den Krankenhäusern. Hier findet die vertragsärztliche Versorgung außerhalb der vertragsärztlichen Sprechzeiten statt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese zeitliche Beschränkung bedarf aus meiner Sicht einer entscheidenden Verbesserung dieses insgesamt sehr bewährten Konzepts. Die Inanspruchnahme der Notfallambulanzen durch nicht akut behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten stellt auch zu üblichen Praxisöffnungszeiten inzwischen ein ernst zu nehmendes Problem dar. Diskutiert wird die Weiterentwicklung der Anlaufpraxen unter dem Begriff der Portalpraxen. Ihre Merkmale sind niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte in einer gemeinsamen Einrichtung, die Bündelung von Wissen und Erfahrung der ambulanten und stationären Versorgung sowie die personelle Stärkung der sektorenübergreifenden Ausrichtung der Notfallpraxen.

Mit den Portalpraxen könnte sichergestellt werden, dass alle gesetzlich Krankenversicherten, die eigenständig eine klinische Notfallambulanz aufsuchen, zunächst in der Portalpraxis vorstellig werden. Die dort durchgeführte Behandlung hätte dann lediglich den Umfang einer ambulanten Notfallbehandlung. Ziel ist explizit kein Angebot, das den Praxisbesuch ersetzen soll.

Gerade für Schleswig-Holstein als Flächenland erlaubt die Bündelung von Arztkapazitäten im ambulant-stationären Bereich eine Verbesserung der Bereitschaftsdienstversorgung auch und gerade im ländlichen Raum. Sie kann damit einen Beitrag zur Attraktivität für die Niederlassung in der Fläche leisten. Wenn man das will - ich sage Ihnen: Ich will das, und ich habe den Eindruck gehabt, eigentlich wollen es alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen -, dann muss man die rechtlichen Bedin

gungen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der Koalitionsantrag geht deswegen genau in die richtige Richtung. Portalpraxen brauchen einen verlässlichen Rahmen, der es erlaubt, in der Notfallversorgung je nach regionalen Gegebenheiten auch zu Sprechstundenzeiten zu kooperieren.

Derzeit findet sich der Begriff der Portalpraxen im Krankenhausstrukturgesetz. Allerdings bilden die mit dem Krankenhausstrukturgesetz umgesetzten Regelungen nur eine Struktur für Anlaufpraxen ab. Das brächte Schleswig-Holstein keine echte Innovation. Wir sind konzeptionell deutlich weiter als andere Bundesländer. Ich werde deswegen auf Bund-Länder-Ebene weiterhin dafür werben, das Schleswig-Holstein-Modell in den Bund zu tragen.

An dieser Stelle will ich ausdrücklich positiv hervorheben, dass in Schleswig-Holstein versucht wird, trotz des gesetzgeberischen Defizits weiter voranzukommen. So gibt es hier inzwischen sogenannte Portalpraxen light. Dort gibt es zumindest gemeinsame Empfangstresen für Patientinnen und Patienten, die eigenständig und ohne Einweisungsschein ins Krankenhaus kommen. Das ist eine Weiterentwicklung dessen, was es bislang gegeben hat. Hier kann je nach Beschwerdebild des Patienten über die weitere Versorgung entschieden werden. Das gilt aber eben nur für die Bereitschaftsdienstzeiten, das heißt ausdrücklich außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte. Standorte sind bis jetzt das Westküstenklinikum in Heide, die imland Klinik Rendsburg, und in der Entwicklung befinden sich Neustadt und Westerland.

Lassen Sie mich etwas zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Leitstellen der beiden Notfallrufnummern 116117 und der berühmten 112 sagen. Eine solche Verbesserung wurde von der KVSH schon in der Vergangenheit angeregt. Dazu finden auf Arbeitsebene bereits Gespräche statt, die zu einer Konkretisierung der Zusammenarbeit führen sollen. Der Verbesserung der Zusammenarbeit dient auch die Regelung des seit Mai geltenden § 17 Absatz 9 des Rettungsdienstgesetzes. Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Rettungsleitstellen beziehungsweise ihren Trägern als Soll-Vorschrift angeordnet. Das heißt, es ist zusammenzuarbeiten, wenn nicht ausnahmsweise wirklich etwas dagegenspricht. Unterstützt wird dies durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der KVSH zur Steigerung der eben schon immer wieder genannten Nummer 116117.

Weiter bemüht sich die Kassenärztliche Vereinigung, die Leitstelle des ärztlichen Bereitschafts

(Minister Dr. Heiner Garg)

dienstes durchgehend zu besetzen. Wenn die Anstrengungen Früchte tragen, wäre für Hilfesuchende der direkte Weg zur 112 nicht mehr so naheliegend wie heute. Die Rettungsleitstellen könnten bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden durchgehend an den Bereitschaftsdienst verweisen.

Schließlich gibt es bereits ein Innovationsfondsprojekt, in dem sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein neben neun weiteren KVen engagiert. Darin geht es um die Entwicklung sowohl eines Rettungsdienst als auch Bereitschaftsdienst umfassenden Triage-Systems mit dem Ziel einer Verzahnung der ambulanten Notfallversorgung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einem Beschluss dieses Antrags heute würden Sie den aktuellen Sondierungsberatungen, so schwierig sie sich derzeit bedauerlicherweise gestalten, Rückenwind geben. Es ist erstmals gelungen, das Thema Notfallversorgung in ein Gesundheitssondierungspapier aufzunehmen. Hier wurde der Einwand gemacht, es müsse ordentlich bezahlt werden. Ich sage ganz klar: Ja, es muss ordentlich bezahlt werden. Es muss extra budgetiert finanziert werden. Anders wird es nicht zu finanzieren sein. - Ich danke für Ihre große Geduld.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat die Redezeit um 6 Minuten 40 Sekunden überzogen.

(Unruhe)

Diese Redezeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/314 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Überweisung in den Sozialausschuss ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 19/314 mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und SSW bei Enthaltung der Abgeordneten der SPD angenommen worden.

(Beifall Hans Hinrich Neve [CDU] und Den- nys Bornhöft [FDP])

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Wohnortnahe stationäre Hospizplätze weiter bedarfsgerecht anpassen

Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/297 (neu)

Wohnortnahe stationäre Hospizplätze weiter ausbauen

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/342

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete der SPD-Fraktion Birte Pauls.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sterben gehört zum Leben, und doch sind es oft die schwersten Stunden, die Menschen erleben müssen. Die Zeit von einer lebensbegrenzenden Diagnose bis zum Tod ist genauso individuell wie die Ängste, Schmerzen, Verwirrungen und Veränderungen, die die Betroffenen und ihre Angehörigen in dieser Zeit erleben. Zu einem Zeitpunkt, zu dem das Leben nur noch eine Richtung nimmt, bedarf es der Rahmenbedingungen, die auf die Bedürfnisse des Sterbenden eingehen und Wünsche ermöglichen können. Dabei ist die gewünschte Nähe von Angehörigen und Freunden und erfahrener, zugewandter Begleitung genauso wichtig wie eine professionelle pflegerische und medizinische Betreuung.

Der ganzheitliche Ansatz, körperliche Leiden ebenso zu lindern wie die seelischen und auch den Bedürfnissen und Wünschen fürsorglich nachzukommen, ist die prägende Funktion eines Hospizes. In einem Hospiz finden Betroffene und ihre Angehörigen die professionelle Unterstützung, die Geborgenheit und den notwendigen Respekt, die eine solche Situation erfordern. Dort können sie sich angenommen fühlen in Stärke und Schwäche, in Angst und in Zuversicht. Dort finden ihre Herkunft, ihre Weltanschauung und ihre Wünsche eine angemessene Berücksichtigung. Es ist eine Zeit, in der die

(Minister Dr. Heiner Garg)

Würde des Menschen im Mittelpunkt steht und in der man dem Leben nicht mehr Stunden, aber den Stunden mehr Leben geben kann. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der SPD ganz herzlich bei all denen bedanken, die das ermöglichen: das auch an dieser Stelle unersetzliche Ehrenamt, die fachlich kompetenten, menschlich hochengagierten Pflegekräfte, Ärzte und Therapeuten. Vielen Dank für Ihre nicht selbstverständliche Tätigkeit!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und SSW)

Im Januar 2016 fand im Landtag auf Initiative der SPD ein Runder Tisch zum Thema Hospiz und Palliativversorgung statt. Die Diskussion war von hoher Fachlichkeit geprägt und für unsere politische Arbeit in diesem Bereich sehr, sehr hilfreich. Daraus ist die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle entstanden, um die Hospiz- und Palliativinitiativen im Land zu unterstützen. Diese hat im Frühjahr ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen und wird positiv angenommen.

Ein weiteres Ergebnis des Runden Tisches war es, die Anzahl der stationären Hospizbetten in Schleswig-Holstein zu überdenken. Wir sind gern den Empfehlungen des Hospiz- und Palliativverbandes gefolgt, 50 Betten pro einer Million Einwohner anzustreben, also insgesamt circa 140 Plätze in Schleswig-Holstein vorhalten zu können. Zu dem Zeitpunkt hatten wir 66 Plätze. Unser politischer Beschluss war es, die Lücke zu schließen. Dabei haben wir den Fokus auf wohnortnahe Versorgung gelegt, also darauf, nicht die vorhandenen Einrichtungen größer zu machen, sondern über das Land verteilt zusätzliche Einrichtungen zu fördern.

Betroffene und Angehörige dürfen in der schweren Zeit des Abschiednehmens nicht noch zusätzlich durch große Abstände und lange Wege belastet werden. Selbstverständlich darf das keine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern muss ausschließlich eine Frage der Würde sein.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für investive Maßnahmen zum Ausbau wohnortnaher stationärer Hospizbetten haben wir in den Haushalt 2017 500.000 € eingestellt. Allerdings sind die Initiativen, die sich zwischenzeitlich in Schleswig, in Gettorf, in Itzehoe und in Norderstedt, das sind die neuen Initiativen, auf den Weg gemacht haben, in ihrer Planung noch nicht so weit, als dass das Geld in diesem Jahre hätte ausgeschüttet werden können. Werden alle vorhandenen Plätze realisiert, so kommen 69 Hospizplätze hinzu, und die Anzahl

des Angebots erhöht sich auf 135. Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung den von uns eingeschlagenen Weg weitergehen will und dass sie laut Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 1. November 2017 auch im nächsten Jahr 500.000 € dafür zur Verfügung stellen will.