Manipulationsmöglichkeiten gibt es natürlich bei jedem Verfahren, auch auf Papier. - Jetzt fängt es hier an zu blinken.
Den Preis für das Ganze, wie man es hätte günstiger machen können, müssen wir uns im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal nennen lassen.
Bemerkenswert ist tatsächlich die Dauer der Umsetzung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes durch die Regierung. Fünf Jahre dauerte das,
etwas länger als Corona. Stellen Sie sich vor, das wäre bei einer Steuererhebung oder dem Haushaltsvollzug oder einer gesetzlichen Maßnahme, die Ihnen besonders am Herzen liegt, so. Good Governance ist tatsächlich etwas anders.
Wir tun uns immer noch schwer, die Verwaltung an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts anzuschließen und an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anzupassen. Und um die geht es ja letzten Ende, allen Digitalisierungsministerien zum Trotz.
Von Barrierefreiheit, liebe Kolleginnen und Kollegen - meine Redezeit ist leider abgelaufen -, ganz zu schweigen. Denken Sie einmal an einen Menschen mit Sehbehinderung, der dieses Verfahren nutzen möchte.
Es bleibt also auch nach der Berichterstattung noch eine ganze Reihe von Fragen. Deshalb sollten wir diese nach entsprechender Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss klären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass § 6 a des Volksabstimmungsgesetzes von der Landesregierung mit der entsprechenden Rechtsverordnung des Innenministeriums vom 27. August 2021 umgesetzt wurde. Das heißt, die Menschen haben in unserem Bundesland nun die Möglichkeit, über den Onlinedienst „Digitale Volksinitiative“, abgekürzt eParti, Volksinitiativen einzureichen und zu unterzeichnen. Das ist doch erst einmal ein großer Erfolg; denn - das wurde in dem Bericht der Ministerin mehr als deutlich - es galt, große technische und juristische Hürden zu überwinden. Dies ist dem Innenministerium gelungen. Liebe Frau Ministerin Sütterlin-Waack, vielen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Sie dies umgesetzt haben.
Sicherlich hat das einige Zeit in Anspruch genommen. Das kann man kritisieren, das hat Herr Rother an dieser Stelle auch getan. Man mag es auch laut
kritisieren, aber man sollte sich auch ein bisschen mit den Fakten auseinandersetzen, und diese sprechen eine andere Sprache.
Ich weiß nicht, Herr Rother, welche Suchmaschine Sie verwenden, aber ich habe das eben mal kurz parallel gemacht. Ich habe mal schnell Google aufgerufen und das Stichwort „Volksinitiative Schleswig-Holstein“ eingegeben und bin, schwupps, auf dem Portal gewesen. Es war alles da, alles funktionierte. Das hat keine zehn Sekunden gedauert. Das mag bei anderen Suchmaschinen oder in Lübeck anders sein, wie wir vorhin aufgrund von grauen Flecken gehört haben. Aber hier im Plenarsaal hat es zumindest funktioniert. Man konnte das auch schon aus Ihrem Berichtsantrag vom Juni herauslesen, dass Sie mit der Dauer und der Art der Umsetzung nicht zufrieden sind.
Aber lassen Sie uns bei den Fakten bleiben, die durch den Bericht deutlich geworden sind. Danach bedarf es eben anderer Prozesse als bei einer analogen klassischen Volksabstimmung.
Welche Herausforderungen das gewesen sind, können Sie nachlesen. Dass das nicht so einfach ist, wie man es aus dem privaten Umfeld kennt: Internetseite aufrufen, Namen eingeben, Häkchen setzen, auf „abstimmen“ oder „eintragen“ drücken. Das ist in der privaten Welt alles etwas unkomplizierter. Ein schneller Klick, schon ist die Ware bestellt oder die Meinung hinterlassen. Aber was dabei mit den Daten passiert, darüber macht sich keiner so richtig Gedanken. Das kann nicht unser Ansinnen als Staat sein, sondern da brauchen wir schon ein ordentliches Verfahren. Das ist in dem jetzt gewählten Verfahren gewährleistet.
Die Datensicherheit und der Datenschutz müssen gewährleistet sein. So gilt es sicherzustellen, dass wirklich jede Person erkennbar ist. Die Ministerin sprach das an. Die gesicherte Authentifizierung des Unterzeichners ist nicht ganz einfach. Wir reden hier schließlich über die Vorstufe eines Gesetzgebungsverfahrens. Das ist also nicht eine Abstimmung bei irgendeinem Onlineportal, bei dem abgefragt wird, wer dafür oder dagegen ist, sondern hier geht es um Rechtsetzung. Insofern müssen wir ordentliche Verfahren nutzen.
Für die gesicherte Authentifizierung bedarf es eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz und einer zusätzlichen Prüfung der eID des Personalausweises. Auch daran kann ich überhaupt nichts Verwerfliches erkennen. Es geht wahrscheinlich vielen so wie Ihnen, dass das nicht sofort geklappt hat. Viele haben den Vorteil eines elektronischen
Personalausweises noch nicht erkannt und diesen insofern noch nicht genutzt. Schließlich gibt es auch noch nicht viele Nutzungsmöglichkeiten. Insofern ist es schön, dass wir mit der Volksinitiative eine dieser Möglichkeiten haben. Durch das Nutzerkonto ist letztlich jeder ordentlich zuordenbar.
Neben diesen technischen und rechtlichen Herausforderungen führte die Knappheit der Entwicklungskapazitäten bei Dataport dazu, dass der Dienst nicht mit höchster Priorität versehen werden konnte. Auch das ist nachvollziehbar. So mussten andere Entwicklungen wegen der Coronapandemie vorgezogen werden. Wir alle sind uns doch einig gewesen, dass das Fax nicht mehr das adäquate Mittel im Gesundheitsamt sein kann. Da müssen eben andere Prozesse gebildet werden. Dafür ist Dataport zuständig. Dass dann die Umsetzung der digitalen Volksinitiative ein Stück weit hintenangestellt wurde, kann ich gut nachvollziehen.
Im Ergebnis besteht also kein Grund zur Aufregung, sondern vielmehr ein Grund zur Freude. Seit dem 1. Oktober 2021 können nun endlich Volksinitiativen in Schleswig-Holstein digital eingereicht und unterzeichnet werden.
Wir dürfen sehr gespannt sein, wie dieses Angebot angenommen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Der hier in Rede stehende § 6 a Volksabstimmungsgesetz wurde im Juni 2016 eingeführt. Die zur Umsetzung des parlamentarischen Auftrags erforderliche Landesverordnung trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. Fünf Jahre und drei Monate ist für den Erlass einer Verordnung ein überdurchschnittlich langer Zeitraum. Die im Bericht dafür angegebenen Gründe zeigen allerdings auf, dass die zu klärenden Details und Probleme im Bereich einer sicheren Authentifizierung der Zeich
Ich muss darauf hinweisen, dass in der Anhörung auch der Verein „Mehr Demokratie“ für eine sichere Authentifizierung plädiert hat. Daher ist das ein Aufgabenfeld gewesen, das auf jeden Fall umgesetzt werden musste, wie es das Gesetz auch vorgeschrieben hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Verständnis für die gründliche Arbeit der Verwaltung: Die traditionell händische Sammlung von Unterstützungsunterschriften für eine Volksinitiative war unter den Bedingungen eines Lockdowns extrem erschwert. Es wäre also besser gewesen, wenn die notwendige Verordnung schon zuvor in Kraft getreten wäre.
Immerhin: Was lange währt, wird endlich gut. Das System scheint jetzt zu funktionieren. Eine Volksinitiative läuft bereits. Wir haben es gehört. Als Freund von Schüttelreimen, der ich nun einmal bin, könnte man natürlich auch sagen: Was lange gärt, wird endlich Wut.
Uns erreichten in den vergangenen zwei Jahren zunehmend mehr verärgerte Anfragen aus der Bevölkerung und von Verbänden, wann denn nun endlich die elektronische Unterschriftsleistung für Volksinitiativen möglich sein wird, die der Gesetzgeber schon so lange versprochen hat. Mir wurde es zunehmend peinlicher, weiter um Geduld bitten zu müssen.
Dem schriftlichen Bericht entnehme ich, dass das zentrale IT-Management SH in Abstimmung mit dem MILIG im Februar 2021 einen externen Projektleiter mit der abschließenden Entwicklung des Onlinedienstes eParti beauftragte. Danach sei es dann sehr flott gegangen bis zur Anwendungsreife. Da stelle ich mir natürlich die Frage, warum wir diesen Schritt nicht schon früher gegangen sind. Die Probleme lagen doch schon bei dem Bericht durch Staatssekretär Geerdts am 3. Juni 2020 im Innen- und Rechtsausschuss auf dem Tisch.
Optimierungen für analoge Dinos wie mich sind sicher möglich. Daran werden wir noch weiterarbeiten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie goes digital. Das war die Grundidee des § 6 a Volksabstimmungsgesetz. Dieser ist im Juni 2016 beschlossen worden. Wir haben jetzt das Jahr 2021. Wir haben also fünf Jahre dafür gebraucht. Ich kann die Kritik und die Fragen, die aus der SPD-Fraktion dazu kamen, durchaus verstehen.
Glauben Sie mir, ich habe einige Erfahrungen in der Entwicklung und beim Management von Softwareprojekten. In fünf Jahren bekommt man etwas, bei dem nichts völlig Neues, keine unmöglichen Dinge programmiert werden sollen. Insofern hat das also sehr lange gedauert.
Das ist durchaus auch ein Problem. Diese Frage hat Burkhard Peters richtigerweise gestellt. Es stellt sich die Frage, ob wir als Land optimal damit umgegangen sind. Wenn wir im Jahr 2016 ein solches Projekt beschließen, dann ist das im Rahmen der vergangenen Legislaturperiode gewesen. Ich konnte den Berichten nicht entnehmen, dass unsere Vorgängerregierung in der Lage war, innerhalb eines Jahres ein vernünftiges Kick-off dieses Projekts in die Wege zu leiten.
Ist das also eine Frage der Regierungen, oder haben wir noch ganz andere Schwierigkeiten? Wenn wir fünf Jahre brauchen, um ein solches Projekt umzusetzen, dann wirft das ein Schlaglicht darauf, warum Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland so lange dauert. Das ist die eigentliche Frage, die sich mir an dieser Stelle stellt.
Deshalb bin ich überhaupt nicht traurig über diesen Bericht, sondern ich empfand ihn als eine ziemlich schonungslose Abrechnung mit dem, was im Rahmen von digitalen Projekten alles schiefgegen kann. Ich warne davor warnen zu sagen, alles müsse perfekt laufen. Wir wissen, bei der Softwareentwicklung läuft nicht alles perfekt. Es gibt aber einige Dinge, die mich irritieren.
Aufgabe von Dataport als IT-Dienstleister des Landes ist es doch eigentlich, das Land ins digitale Zeitalter zu katapultieren, also auch Geschwindigkeit in die Sache hineinzubringen. Wenn Dataport diese Aufgabe nicht erfüllen kann - warum auch immer -, dann müssen wir uns die Frage stellen,