Protokoll der Sitzung vom 17.11.2017

Der Gesetzentwurf der „Partei der maximalen Möglichkeiten“, die dänische Sprache jetzt auch in Kiel im amtlichen Behördenverkehr verwenden zu können, wird von uns ebenfalls unterstützt. Die entsprechende Regelung des Landesverwaltungsgesetzes ist ausdrücklich als Kann-Bestimmung vorgesehen. Es wird damit in das Ermessen des einzelnen Bürgers gestellt, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Gerade deshalb ist auch nicht mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand für die Verwaltungsbehörden zu rechnen; denn gewiss wird nur ein Teil derjenigen, die sich zur dänischen Minderheit zählen, in Verwaltungsverfahren auf den Gebrauch der dänischen Sprache auch wirklich angewiesen sein. Es ist ein Unterschied, ob man diese Möglichkeit nun wirklich annimmt.

Damit dient die gesetzliche Regelung zum Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen hier vorrangig dazu, in Einzelfällen die Verwendung von Urkunden und weiteren Textdokumenten in dänischer Sprache zu ermöglichen. Die daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen - das sehen wir etwas anders als die Freien Demokraten durch die Anfertigung von Übersetzungen blieben daher ebenfalls sehr überschaubar. Die Möglichkeit, Dänisch auch in Behördenverfahren zu verwenden - auch in Kiel -, ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Element zum Schutz des Dänischen im Lebensalltag.

Die AfD bekennt sich wie auch andere Parteien hier in Schleswig-Holstein zum Schutz der angestammten Minderheiten in Schleswig-Holstein. Wir haben hier tatsächlich Vorbildcharakter über Deutschland hinaus und betrachten die regional erweitere Möglichkeit, die dänische Sprache auch in Verwaltungsverfahren vor Behörden zu verwenden, daher als geeignete Maßnahme, diesem Minderheitenschutz einen neuen Ausdruck zu verleihen, und unterstützen die Überweisung und die Beratung in den Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hätte hierzu sehr gern selbst Stellung genommen, aber er kann heute aus bekannten Gründen leider nicht teilnehmen. Insofern insbesondere auch in seinem Namen vielen herzlichen Dank für die Gelegenheit, Schleswig-Holsteins Erfolge in der Minderheitenpolitik hier im Parlament zu thematisieren und sie damit auch einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Schleswig-Holstein war in der Minderheitenpolitik immer weit vorn und wird es auch in Zukunft sein. Ich finde es gut, wenn wir über unsere Erfolge auch sprechen, wenn wir ihnen Gehör verschaffen, gerade jetzt, wo das Verhältnis von Minderheiten und Mehrheit in einigen Regionen Europas derart angespannt ist, wo Misstrauen und alte Ressentiments wieder zunehmen. Da können und sollten wir Vorbild sein.

Uns hier im Norden ist klar: Die Minderheiten- und Regionalsprachen im Land bereichern unsere Kultur. Mehr noch: Wir sind stolz und froh, dass sie einen wichtigen Teil unseres Landes ausmachen.

Deshalb bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zu einer parteiübergreifenden Minderheitenpolitik mit kultureller und sprachlicher Vielfalt als wesentlichem Bestandteil. Es ist ein wichtiges Ziel unserer Regierungsarbeit, diese Vielfalt zu schützen und zu fördern.

Ich sehe es daher als große Errungenschaft, dass Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch heute wieder einen festen Platz in unserem Alltag einnehmen. In immer mehr Kitas und Schulen in Schleswig-Holstein können die Menschen wieder ihre Muttersprache lernen. Dänische Schulen sind in der Landesverfassung den öffentlichen Schulen gleichgestellt. An die Behörden und Gerichte können die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner heute vielerorts auch wieder in Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch herantreten. Das sind echte Fortschritte, und sie reichen weit über die bislang von Schleswig-Holstein gemeldeten Bestimmungen hinaus.

Ihr Antrag, diese Fortschritte auch als zusätzliche erfüllte Bestimmungen der Charta der Regionalund Minderheitensprachen beim Europarat zu melden, ist für mich daher mehr als nur nachvollziehbar. Sollte der Landtag so beschließen, werden wir dem Antrag selbstverständlich nachkommen und uns dafür beim Bund mit Nachdruck einsetzen.

(Volker Schnurrbusch)

(Beifall im ganzen Haus)

Ob das anschließende Verfahren erfolgreich sein wird, erfolgreich sein kann, kann derzeit niemand sagen. Der Ausgang ist sicherlich offen. Sicher ist hingegen schon jetzt: Die Prüfung würde einige Zeit in Anspruch nehmen, aber sie ist es wert. Ich bin daher der Meinung: Anstatt auf Papier festzuhalten, was jetzt schon da ist, sollten wir uns viel eher darauf konzentrieren, was wir im Alltag der Menschen über den Status quo hinaus verbessern können.

(Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Unsere Ressourcen und Energie sollten wir dazu verwenden, für die Minderheiten im Land weitere Fortschritte zu erzielen. Ich sehe hierfür eine große Mehrheit im Parlament,

(Birte Pauls [SPD]: Und auch der FDP!)

was mich wirklich freut. Ich hielte das für sinnvoller, vor allem im Interesse unserer Minderheiten in diesem Land.

Meine Damen und Herren, die Minderheiten in diesem Land haben die Landesregierung hinter sich und werden von ihr getragen und unterstützt. - Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Haus)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zu Teil a), Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/276. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

(Zurufe: Europaausschuss!)

- Der Gesetzentwurf soll auch dem Europaausschuss überwiesen werden? - Okay, dann stimmen wir noch einmal ab.

Es ist also beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 19/276 dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Europaausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Teil b), Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/275 (neu). Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 19/275 (neu) dem Europaausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Flächendeckende Schwimmausbildung sicherstellen - Bestandsaufnahme an schleswigholsteinischen Schulen erstellen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/318

Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/344

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Frank Brodehl für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste, liebe Schüler! Den Problemaufriss kann ich ganz kurz halten: Wir brauchen lediglich drei Zahlen: Der ehemalige Sportminister Stefan Studt hat schon im Frühling darauf hingewiesen, dass 20 % aller Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit noch nicht das Seepferdchen-Abzeichen erworben haben. Das heißt leider nicht, dass der Rest dann gut schwimmen kann. Als sichere Schwimmer bezeichnet die DLRG nur noch 50 % aller Kinder und Jugendlichen. Und schon kommt die dritte Zahl: Gleichzeitig erhalten in unseren Grundschulen geschätzt rund 25 % aller Schüler keinen Schwimmunterricht mehr. Das verstößt nicht nur gegen die gesetzlichen Vorgaben, sondern das ist schlicht besorgniserregend.

Zur Schwimmbadinfrastruktur und zur Situation des vereinsgebundenen Schwimmens hier im Lande wurde zuletzt ganz Entscheidendes angeschoben. Ich nenne hier nur die Stichworte Schwimmbadsanierung und IMPULS-Programm.

(Minister Hans-Joachim Grote)

Aber jetzt zurück zur Problemlage: Es gibt ja Schulen, die erteilen Schwimmunterricht; das sind auch die meisten Schulen. Ich spreche jetzt vor allen Dingen von Grundschulen. Andere erteilen aber nur manchmal Schwimmunterricht, wieder andere erteilen gar keinen, und es gibt auch Schulen, die erteilen Schwimmunterricht nur den Kindern, die noch nicht schwimmen können und kein Seepferdchen haben. Übertragen Sie das einmal auf andere Bereiche, nach dem Motto: Was, du kannst schon lesen? Dann komm erst später wieder! - Das ist Realität in unserem Land und ist unfassbar; aber beim Schwimmunterricht passiert genau das.

Das Schlimmste daran ist: Niemand weiß wirklich genau, warum das so ist. Das ist nicht erst seit gestern so, denn seit mindestens elf Jahren wird durch verschiedene parlamentarische Initiativen versucht, eine Bestandsaufnahme auf den Weg zu bringen, um einen Überblick und genaue Zahlen zu erhalten. Die Reaktionen der jeweiligen Regierungsparteien? - Es werden keine Daten erhoben, und es erfolgt teilweise auch der Hinweis, dass für den schulischen Schwimmunterricht die Kommunen zuständig seien und man leider überhaupt nichts ändern könne.

Lassen Sie uns also endlich eine Erhebung des IstZustandes auf den Weg bringen, um damit überhaupt erst einmal eine Grundlage für alle weiteren Schritte und ein Gesamtkonzept zu erhalten. Manchmal werden sich auch ganz pragmatische Lösungen daraus ergeben, die dann kurzfristig umsetzbar sind.

In jedem Fall würden für so eine Bestandsaufnahme zwei lapidare Fragen reichen: Erstens. Wie viele Stunden Schwimmunterricht werden in welchen Klassenstufen welchen Schülern über welchen Zeitraum und mit welchem Erfolg erteilt? Zweitens. Woran liegt es, wenn lehrplanmäßige Vorgaben nicht oder nur unvollständig eingehalten werden? Am Personal? An der Betreuung? An Organisation, Finanzen oder fehlenden Lehrschwimmbecken? Das käme dann raus.

Meine Damen und Herren, nach einem guten halben Jahr der Abgeordnetentätigkeit habe ich gelernt und musste durchaus lernen, dass viele Themen weitaus komplexer sind, als sie sich von außen darstellen.

(Birte Pauls [SPD]: Echt?)

- Echt. - Aber hier bin ich mir sicher - nicht nur als Ehemann einer Schwimmlehrerin, sondern auch als Schwimmlehrer selbst -, dass wir hier ganz pragmatisch eine Lösung anstoßen können. Um wieder da

für sorgen zu können, dass alle Grundschüler Schwimmunterricht erhalten, braucht es nämlich als erstes nicht mehr als einen ganz pragmatischen Schritt.

Es ist ja kein Geheimnis, dass man als etablierte Partei nicht einfach etwas unterstützen oder sinnvoll finden kann, was von der AfD kommt. Deshalb bringt man einen Alternativantrag -

(Beifall AfD - Unruhe)

- Wer sagte gerade „Nazi“? So etwas kommt vor, aber es ist egal; ich weiß, wie gedacht wird.

Deshalb bringen Sie jetzt einen eigenen Alternativantrag ein, übernehmen aber im Grunde unsere Quintessenz und garnieren das dann mit einem Anstrich von mehr Tiefe. Sie ergänzen, neben den Schulen etwa auch die fachlichen Akteure SHSV und DLRG mit ihren Kompetenzen einzubeziehen. Wissen Sie, was diese Verbände Ihnen sagen werden? - Natürlich wissen Sie das, weil die Verbände das sagen werden, was sie seit Jahren fordern, nämlich eine grundlegende Bestandsaufnahme. Sie ergänzen diesen Copy-und-Paste-Antrag dann auch noch um die Bitte, den vor zwei Monaten auf den Weg gebrachten landesweiten Sportentwicklungsplan zu berücksichtigen.

Lapidarer geht es kaum,

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

oder doch, es geht noch lapidarer. Man kann natürlich ganz generell allen AfD-Anträgen Substanzlosigkeit andichten. Sie haben ja die Presse und die Mitteilung von Herrn Vogt heute gelesen; aber gut, dass wir überhaupt wahrgenommen werden. Dass Oppositionsanträge abgelehnt werden, ist politisches Geschäft. Aber wissen Sie was? Ich lasse mir deswegen die gute Laune überhaupt nicht verderben,