Frank Brodehl
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganztagsschulen haben gegenüber Halbtagsschulen Vor- und Nachteile. Und das gilt auch dann, wenn der Antrag der SPD-Fraktion mit „echte Ganztagsschulen“ überschrieben ist. Denn ob für einen Schüler die eine oder die andere Schulform besser ist, ist und bleibt eine ganz individuell zu beantwortende Frage, die in erster Linie von dem Schüler beziehungsweise der Familie beantwortet werden kann.
Die Bedürfnisse von Schülern und Kindern sind so unterschiedlich, für Familien auch, wie diese selbst. Vielleicht kommt einmal der Tag, an dem das akzeptiert wird. Im vorliegenden Antrag ist davon leider nichts zu erkennen, eher im Gegenteil. Schauen wir uns also einmal die Details des Antrags an.
Sie wollen also - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -, dass
„die heute noch vorherrschende Zweiteilung des Tages überwunden werden, bei der der Unterricht nahezu ausschließlich vormittags in ähnlicher gedrängter Form erteilt wird, wie das bei den traditionellen Halbtagsschulen der Fall ist, während der Nachmittag durch Hausaufgabenhilfe, Freizeitangebote u. a. gefüllt wird“.
Ich übersetze einmal diese etwas sperrige Formulierung. Die SPD will, dass der Unterricht auch nachmittags stattfindet. Das klingt auf den allerersten Blick nach mehr Entspannung für die Schüler, nach mehr Abwechslung, aber auch nach mehr Unterricht. Aber die Realität zeigt, dass es dann doch anders aussieht und dass es Wunschdenken ist, was Sie hier beschrieben haben. Denn eines bleibt wahr: Die Konzentrationsfähigkeit ist gerade bei Kindern am Vormittag höher als am Nachmittag. Das ist auch bei uns Erwachsenen so.
Ich habe selber an einer Ganztagsschule gearbeitet. Von daher verfüge ich über sehr gute Erfahrungen sowohl über die Vorteile als auch über die Nachteile. An der Schule, an der ich gearbeitet habe, hat man mit Entzerrungen experimentiert, um dann dahin zurückzukommen, Unterricht vormittags, Hausaufgabenhilfe und Freizeitangebote nachmittags zu machen. Natürlich gibt es Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
Lassen Sie also die Schulen vor Ort weiterhin selbst entscheiden, wie sie sich organisieren.
Aber spielen wir den Gedanken einmal weiter durch. Wenn auch an einer offenen Ganztagsschule nachmittags mehr oder weniger regulär unterrichtet wird, dann kann von „offen“ nicht mehr die Rede sein. Es entsteht ein freiwilliger Zwang für das Kind, sich auch bei einem offenen Gang anzumelden. Nie würden Eltern das Risiko eingehen, für ihr Kind weniger Unterricht haben zu wollen.
Immerhin macht die SPD kein Hehl daraus, was sie eigentlich will. In der Antragsbegründung ist zu lesen, dass auch die weiterführenden Schulen perspektivisch in gebundene Ganztagsschulen umgewandelt werden sollen. Das würde dann bedeuten: von 8 bis 16 Uhr für alle ohne Ausnahme; das würde bedeuten weniger Zeit für Freunde, für die Familie, für Sportvereine, für das Zeitungsaustragen, für die Jugendfeuerwehr, für den THW, für die Pferde, für das Ehrenamt oder für das geliebte Abhängen oder eben auch für das eigenverantwortliche Organisieren von Lernen und Freizeit.
In Ihrer Rede klang an, warum Kinder und Jugendliche auf all das verzichten sollten oder nach Ihrer
Meinung das alles auf die Schule übertragen werden sollte: wegen der vermeintlichen Chancengerechtigkeit. Dieses ist und bleibt aber eine sozialistische Mär. Lesen Sie die Ergebnisse der StEG-Studie und lesen Sie sie nicht selektiv; dann lernen Sie auch, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Chancenungleichheit durch Ganztagsschulen generell ausgeglichen wird.
Apropos StEG. Die Studie hat eines sicher gezeigt. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Es braucht Zeit und Durchhaltevermögen, um Ganztagsschulen weiterzuentwickeln.
Das klingt banal, aber es ist nun einmal so banal wie die Tatsache, dass man dort, wo man qualitativ hochwertigen Unterricht ganztags haben möchte, erst einmal die Infrastruktur dafür schaffen muss. Das ist das Erste, die Infrastruktur. Die Finanzhilfe, die der Bund dafür zur Verfügung stellt, also quasi die Hardware, dieses Geld wollen Sie für den Ausbau von Ganztagsschulen verwenden, also quasi die Software.
Über einen solchen Antrag möchte ich mich gern im Ausschuss mit Ihnen unterhalten. Wir brauchen nämlich keine echten Ganztagsschulen, sondern wir brauchen echt gute Schulen für jedes Kind.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einer kurzen persönlichen Erklärung schließen.
Dieses war meine letzte Rede, die ich als Mitglied der AfD und der AfD-Fraktion in diesem Hause gehalten habe. Bei allen, die mir in den letzten Jahren über die Parteigrenzen hinweg zugehört haben, mit denen ich auf politischer Ebene diskutiert habe, möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen Tag nach dem Fall der Berliner Mauer kam es in Berlin am Schöneberger Rathaus zu einer bizarren Szene. Sie erinnern sich? Es fand eine spontane Kundgebung statt. Willy Brandt, Helmut Kohl und Berlins regierender Bürgermeister, Walter Momper, hielten die Reden, und Momper hat dabei mit seinem berühmt gewordenen Satz „Wir Deutschen sind jetzt das glücklichste Volk auf der Welt!“ die Stimmung meiner Familie und die Stimmung der allermeisten meiner Bekannten genau auf den Punkt gebracht.
Bei vielen der damals anwesenden Kundgebungsteilnehmer war aber genau dies offensichtlich nicht der Fall; denn weite Passagen insbesondere der Reden von Kohl und von Momper waren vor Buhrufen und Gejohle kaum zu verstehen.
Als die Politiker dann am Ende der Kundgebung die Nationalhymne anstimmten, sangen zwar viele mit, aber diejenigen, die pfiffen und johlten, waren eindeutig lauter. Was für ein verstörendes Bild! Mir war damals klar, dass die Störer ein ganz verqueres historisches Bewusstsein haben mussten und dass sie die tiefe Bedeutung von Einigkeit und Recht und Freiheit nicht ermessen konnten. Kurz, es war offensichtlich: Ihnen fehlte die politische Bildung. Von daher begrüßen wir den Antrag, 30 Jahre deutsche Einheit, ausdrücklich. Er zielt übrigens in genau die Richtung, die unser Antrag vor fast genau einem Jahr für ein würdiges Gedenken an die friedliche Revolution von 1989/1990 hatte. Dass mich das freut, das können Sie sich vorstellen.
Sie sprechen vom Erinnern: Erinnern an die Zustände, die damals in der DDR herrschten, an die materiellen und geistigen Grenzen, unter denen die Menschen litten, aber auch an den Mut, mit dem viele von ihnen gegen die Ungerechtigkeit angekämpft haben. Natürlich ist da auch die Erinnerung an die Freude und die Erlösung des 9. November.
In Ihrem Antrag haben Sie viele gute Vorschläge dazu gemacht, wie Erinnerung umgesetzt werden kann. Vermisst habe ich allerdings die konsequente
Einbindung von Zeitzeugen in Unterrichtseinheiten. Nichts kann den persönlichen Austausch mit denjenigen ersetzen, die in der DDR leben mussten. Wie hat sich denn die Planwirtschaft auf die Kreativität ausgewirkt? Wie wohnte man denn in mietpreisgedeckeltem Volkseigentum? Wie erlebte man den Widerspruch zwischen Angstkultur und Jubelpropaganda?
Sie schreiben zuletzt in der Überschrift Ihres Antrags: Den Blick nach vorn richten. Ja, so abgedroschen es klingen mag, aus Geschichte kann und sollte man etwas lernen. Wir, unsere Generation, sind uns bewusst, dass die Ereignisse des Wendejahres 1989/1990 weit mehr waren als nur die Vereinigung zweier deutschen Teilstaaten, denn endlich waren alle Deutschen in Einheit und Freiheit dort angekommen, wohin sie schon seit dem 19. Jahrhundert unterwegs waren. Schon die lange Zeitspanne verdeutlicht die Umwege, die Sackgassen, die Irrungen und die Anstrengungen, die auf diesem Weg gelegen hatten.
Ja, bitte.
- Vielen Dank, dass Sie mich darauf hinweisen. Tatsächlich war es so: Ich habe gestern Abend noch lange im Büro gearbeitet und eben erst diesen neuen Antrag gelesen. Im Ursprungsantrag stand dies soweit ich weiß - nicht. Das habe ich mit Sicherheit nicht überlesen. Lassen Sie uns nicht instrumentalisieren, ob Sie das nun zuerst gesagt haben oder ich. Uns ist das aufgefallen, und uns ist es wichtig, Zeitzeugen einzubinden, wie wir das ja auch in einem anderen historischen Kontext tun.
Ich sagte, dass wir uns bewusst darüber geworden sind, dass es eine längere Zeitspanne war, die auf diesen Tag hingeführt hatte, und dass auf diesem
Weg viele Irrungen und Wirrungen lagen. Und genau dieses Wissen darf eben nicht zu einer Fußnote im Geschichtsunterricht verkommen. Sonst fehlt dem Blick nach vorn der notwendige Hintergrund. Das meine ich insbesondere bezogen auf die Herausforderungen, die die Zukunft mit sich bringen wird: Umweltprobleme, soziale Fragen, die Migrationsfrage und außenpolitische Fragen.
Immer häufiger kommen hierbei in den letzten Jahren die richtige Gesinnung oder die richtige Haltung mit ins Spiel. Und das ist, ich sage es in aller Deutlichkeit, eine gefährliche Entwicklung. Es heißt nicht, „Einigkeit und Haltung und Freiheit“, sondern „Einigkeit und Recht und Freiheit“.
- Da sind jetzt genau die Richtigen laut. - Wenn die richtige Haltung wichtiger wird als das Recht, dann sind dies zuletzt totalitäre Strukturen, und dafür müssen wir unsere Schüler sensibilisieren.
Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir Ihren an sich guten Antrag dahin gehend ergänzen, dass die Landeszentrale für politische Bildung in Ihrem Bildungsangebot den Aspekt des Totalitarismus stärker berücksichtigen sollte und dass - wie gesagt - Zeitzeugen eingebunden werden sollen.
Ich bitte also um Zustimmung zu beiden Anträgen, und ich bin mir sicher, dass dies am Ende dazu beitragen wird, dass wir Szenen, wie wir sie am 10. November erlebten, als die Nationalhymne in Johlerei unterging, nicht mehr erleben müssen. Das Gegenteil sollte doch der Fall sein, nämlich dass wir als Deutsche „Einigkeit und Recht und Freiheit“ wieder selbstbewusst feiern und zelebrieren können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen jetzt schon eine richtig gute Einheitsfeier am 3. Oktober. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Entschuldigung! Ich habe die falsche Rede mitgenommen.
Vielen Dank! - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im August haben mehr als Mediziner, Psychologen und Pädagogen in einem Brandbrief an die nordrhein-westfälische Kultusministerin Gebauer geschrieben - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Ihr Erlass zur Maskenpflicht an Schulen bereitet uns große Sorgen in Bezug auf Entwicklung und psychische Gesundheit unserer Kinder und … Patienten!“
Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass diese Sorge auch von vielen Eltern in Schleswig-Holstein geteilt wird. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass endlich auch in diesem Haus über die Auswirkungen, auch die Risiken, gesprochen wird, die die Maskenpflicht für unsere Kinder und Jugendlichen mit sich bringt. Wenn es fundierte Kritik gibt - das ist der Fall -, dann ist es eben Aufgabe dieses Landtags, nicht alles abzunicken, was die Landesregierung tut, sondern diese zu kontrollieren. Konkret beantragen wir deshalb, dass die gesundheitlichen und psychischen Auswirkungen, die das Masketragen auf Kinder und Jugendliche hat, wissenschaftlich untersucht werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht uns natürlich nicht um einen Laborversuch, in dem Kinder wie Versuchskaninchen behandelt werden, sondern um eine Metastudie. Und es geht selbstredend genau darum, die Ergebnisse faktenbasiert auszuwerten und daraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen zu ziehen.
Denn genau daran, meine Damen und Herren, an der Anerkennung von Fakten, scheint es landauf, landab zu fehlen. Vielmehr haben die Bürger den Eindruck, dass die Regierung einen goldenen Mittelweg geht: Die einen halten den normalen Schulbetrieb für gefährlich und unverantwortlich. Den anderen kann es gar nicht schnell genug gehen, und sie sagen: Sofort wieder Präsenzunterricht!
Da erscheint es doch weise, einen dritten Weg zu gehen: Die Schulen dürfen wieder öffnen; aber die Maskenpflicht ist eben der Preis, der bezahlt werden muss.
Bei einer solchen Argumentation werden aber drei ganz wesentliche Punkte außer Acht gelassen:
Erstens. Die Maskenpflicht stellt eine gravierende Grundrechtsverletzung dar. Die Rechtsgrundlage dafür, § 28 Absatz 1 IfSG, ist zeitlich begrenzt. Auf Dauer reicht es eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass man so das Infektionsgeschehen bremsen wolle. Das reicht auf Dauer nicht aus!
Lassen Sie uns zur medizinischen Wirkung der Masken kommen; Punkt 2. In puncto Eigenschutz steht es ja eindeutig auf jeder Verpackung: „Kein Schutz vor Viren!“
Zur Frage des Fremdschutzes ziehe ich einmal eine randomisierte Vergleichsstudie zu „non-pharmaceutical measures“ der WHO zurate. Dabei wurden Gruppen ohne mit Gruppen mit Maske verglichen. Im Ergebnis konnte man keinen Unterschied zwischen diesen Gruppen feststellen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
„Es gab keinen Hinweis darauf, dass Gesichtsmasken Übertragungen wirksam reduzieren.“
WHO 2019!
Eine ganz Reihe auch deutschsprachiger Studien bestätigen diese Ergebnisse. Sie sind sogar noch einen Schritt weitergegangen, haben nämlich auch die Frage untersucht, welche negativen Auswirkungen Masken haben können. Damit komme ich zu Punkt 3, den Gesundheitsrisiken.
Nicht wenige Studien belegen kontraproduktive Effekte: erhöhtes Infektionsrisiko durch Feuchtigkeit, Probleme durch das Einatmen von Mikroplastik, Müdigkeit, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche. Ausdrücklich auf Letzteres weist übrigens auch die Hausmitteilung 222 des Bundestages vom 28. August die dortigen Mitarbeiter hin. Das sollte doch für unsere Kinder erst recht gelten.
Dabei haben wir uns noch gar nicht mit den psychologischen Folgen des Maskenzwangs befasst. In dem eingangs zitierten Brief etwa werden folgende Symptome benannt: Schlafstörungen, Waschzwänge, Überforderung durch die ihnen auferlegte Verantwortungslast, Bindungsstörungen. Die Kinder hätten in den letzten Monaten gelernt - ich zitiere noch einmal mit Ihrer Erlaubnis -: Ich bin eine Gefahr für andere, und andere sind eine Gefahr für mich. - Meine Damen und Herren, Kinder spüren sehr genau, welche Ängste sich in unserer Gesellschaft entwickeln.
- Es ist ja schön, dass es bei Ihnen anders ist; wenn es so ist, dann seien Sie froh. Ein Großteil jedoch nimmt das ganz anders wahr.
Kinder haben ein Empfinden dafür, was sich in den letzten Monaten abspielt. Und die Masken sind zuletzt ein Ausdruck des Panikmodus, dem unsere Kinder in den letzten Monaten ausgeliefert sind. Es wird höchste Zeit, diesen Panikmodus abzuschalten.
Unser Antrag bietet sich dafür an. Die Ergebnisse der von uns vorgeschlagenen Studie würden nämlich mehr Licht in die Frage von Nutzen und Risiken bringen, und sie würden auch die Frage der Notwendigkeit der Verpflichtung weiter erhellen.
Ich bitte um Überweisung unseres Antrags in den Bildungsausschuss. Dieser Landtag, wir alle, sollten alles daran setzen, dass Masken nicht zur neuen Normalität für unsere Kinder werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Zeit des CoronaLockdowns haben die meisten von uns als belastend empfunden, aber weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Lockdown sich für viele Menschen mit Behinderung - gerade für Bewohner von Wohnstätten - ganz gravierend negativ ausgewirkt: Sie durften bis zum Ende des Lockdowns Ende Juni keinen direkten Kontakt zu Außenstehenden haben, auch nicht zu ihren Angehörigen. Es herrschte ein weitgehendes Betretungsverbot. Wenn sie in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt waren, wurden sie zudem in den Zwangsurlaub geschickt. Beides zusammen bedeutete für sie eine nahezu vollständige Isolation von den Menschen, die ihnen vertraut waren; eine Isolation, die ohne Übertreibung als unmenschlich bezeichnet werden muss.
Damit sich solche Zustände nicht wiederholen können, fordern wir die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass in den Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit einer Behinderung Schutz- und Besuchskonzepte vorhanden sind, die natürlich Schutz vor möglichen Infektionen gewährleisten sollen, die aber zugleich die bestmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung sicherstellen und rechtssicher sind.
Sicherlich gibt es in diesem Haus keinen Dissens darüber, dass sich pauschale Betretungsverbote in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht wiederholen dürfen. Sie waren seinerzeit der Angst geschuldet, denn damals hatte man noch weniger Wissen über die Auswirkungen des Coronavirus als heute. Dem vermeintlichen oder tatsächlichen Schutz der Bewohner wurden die Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung klar untergeordnet. Die Folgen und Auswirkungen, die dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen hatte, standen aber meist in keinem Verhältnis.
Ähnlich wie in vielen Alten- und Pflegeheimen sind in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Bewohner vereinsamt. Einigen konnte zudem nicht klargemacht werden, warum sie keinen Kontakt mehr zu ihren Angehörigen haben durften, warum sie keinen Besuch empfangen durften und warum sie nicht mehr in ihre Werkstatt oder in ihre Tagesförderstätte durften. Für viele fielen notwendige und wichtige Therapien aus, und das Gleiche traf natürlich auch auf Fahrten ins Blaue oder auf sonstige Freizeitaktivitäten zu.
Diese weitreichenden Entscheidungen mussten von den Verantwortlichen damals natürlich unter einem enormen Druck getroffen werden, und niemand von uns würde den Entscheidungsträgern vorwerfen, dass sie sich zunächst einmal für die ganz harte, sichere Gangart entschieden haben, denn eine Infektionswelle in den Einrichtungen hätte fatale und unverantwortliche Folgen haben können. Ob sie ausbleibt, wusste damals aber keiner.
Auf der anderen Seite des Dilemmas steht, dass die Entscheidungen über Einschnitte über die Köpfe der Bewohner hinweg getroffen worden sind. Die Selbstbestimmung und die Würde der Betroffenen waren also in einem hohen Maße verletzt worden. Die Aufgabe der Politik kann es jetzt also nur sein, eine Antwort auf dieses Dilemma zu finden, das bei möglicherweise kommenden weiteren Coronawellen oder vergleichbaren Epidemien wieder auftauchen wird: Schutz und Fürsorge einerseits, Selbstbestimmung und Partizipation andererseits.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Behindertenbeauftragten auf kommunaler und auf Landesebene und natürlich klar unter der Beteiligung von Bewohnerbeiräten und Werkstattbeiräten Konzepte zu entwickeln, die beides vereinen. Teile dieser zu erstellenden oder schon erstellten Konzepte würden etwa ein Besuchsmanagement sein oder auch die Festlegung von Standards für alternative Beschäftigungstherapien, die dann greifen.
Natürlich, ich habe es gerade schon angedeutet, gibt es derartige Konzepte an den Einrichtungen inzwischen. Für die Zukunft aber muss abgesichert sein, dass diese in einem Worst-Case-Szenario auch greifen. Oder anders ausgedrückt: Es muss sichergestellt sein, dass die vereinbarten Regelungen nicht Gefahr laufen, durch Infektionsschutzverordnungen ausgehebelt zu werden.
Meine Damen und Herren, auch für viele Kinder mit Behinderung waren die Coronamaßnahmen einschneidend. Die Folgen davon, dass sie von heute auf morgen von für sie teils enorm wichtigen Frühförderangeboten abgeschnitten waren, zeigen sich erst nach und nach, vielleicht auch gerade jetzt zum Einschulungszeitpunkt. Sie wären vielleicht doch vermeidbar gewesen. Auch hier gilt es, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Konzepte zu entwickeln, um eine Wiederholung auszuschließen.
Über einen genauen Fahrplan sollten wir uns im Sozialausschuss unterhalten. Ich bitte um die Überweisung unseres Antrags. Der Alternativantrag lässt den Aspekt der Frühförderung vollends aus. Es ist aber gut, dass Sie noch nachgelegt haben. Den Antrag der SPD lehnen wir ab. Er ist bürokratisch, er ist kostenintensiv und vor allem unpragmatisch. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es war 1993, als der Vorrang des gemeinsamen Unterrichtes von Schülern mit und ohne Behinderung von der KMK beschlossen worden ist. Später sprach man dann von Integration, seit 2009, seit der Behindertenrechtskonvention dann meist von Inklusion. Es ist einerseits sehr, sehr gut, dass Inklusion in diesem Hause so oft auf der Tagesordnung steht, denn es zeigt ja, wie wichtig uns dieses Thema ist. Aber gleichzeitig ist die Häufigkeit, in der wir in Ausschüssen und Plenum über Inklusion sprechen, auch ein Zeichen dafür, dass es immerhin fast 30 Jahre nach dem KMK-Beschluss im Schulgebälk knirscht, dass oft Unzufriedenheit herrscht und dass die Belastungen - Sie sprachen es an, Frau Ministerin - eben nicht ab-, sondern zugenommen haben.
Dabei ist das Problem durchaus auch hausgemacht, denn bis auf den heutigen Tag existiert keine allgemeine, wissenschaftlich anerkannte Definition, was Inklusion eigentlich genau ist. Ich spreche auch deswegen meist lieber von gemeinsamem Unterricht oder von Integration, aber sei es drum. Damit verbunden ist der Umstand, dass man sich offensichtlich auch hier im Haus und wohl auch bei der Jamaika-Koalition gar nicht einig ist, wo man eigentlich genau hinwill, was das Ziel der Reise ist. Von links-grün können die schillernden Begriffe Leitbild, Grundhaltung, Weiterentwicklung der Inklusion ja nur heißen: Abschaffung der Förderschule und konsequenterweise auch des Gymnasiums mit dem Ziel einer Einheitsschule. Andere eiern herum, sie wollen nichts Falsches sagen.
Für uns steht fest: Den größtmöglichen Bildungserfolg für alle Kinder bietet ein differenziertes Schulsystem mit Förderschule und Gymnasium. Dass dabei der Stellenwert des gemeinsamen Unterrichtes in keiner Weise angetastet wird, versteht sich wohl von selbst; allerdings nicht um jeden Preis, denn Qualitätseinbußen darf es weder bei der Wissensvermittlung geben noch bei der behinderungsspezifischen Förderung. Dies wäre nämlich auch nicht im Sinn der KMK oder im Geiste der Behindertenrechtskonvention.
Wie steht es jetzt eigentlich um die Qualität der sonderpädagogischen Förderung? Ist sie an Regelschulen etwa genauso hoch wie an Förderzentren? Und falls nein: In welchen Bereichen lässt sie sich nicht oder nur eingeschränkt realisieren? Und wie könnte man das ändern?
Um das herauszufinden, habe ich eine Große Anfrage gestellt. Ich war mir durchaus bewusst, dass das viel Arbeit verursacht. Frau Prien, ich bitte Sie, meinen herzlichen an Ihre Mitarbeiter im Ministerium mitzunehmen.
Bei meinen Fragen habe ich mich an den sogenannten „Standards sonderpädagogischen Förderbedarfs“ orientiert. Man kann diese durchaus als Qualitätsstandards bezeichnen, die - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis - „nicht zu unterschreitende Qualitätsniveaus … schulischer Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit … Förderbedarfen“ beschreiben, so der Verband Sonderpädagogik VDS, bei dem ich selbst viele Jahre Mitglied war.
Auf Deutsch gesagt heißt das: Überall, wo behinderte Kinder unterrichtet werden, sollten diese Standards gelten, egal ob im Förderzentrum, am Gymnasium oder in der Gemeinschaftsschule. Beispiele für solche Standards beziehen sich etwa darauf, ob Differenzierungs- und Therapieräume vorhanden sind, ob Wände und Decken schallabsorbierend gedämmt sind, ob Visualisierungsmöglichkeiten vorhanden sind oder auch ganz schlicht, ob rollstuhlgerechte Sanitäreinrichtungen vorhanden sind.
Aber auch andere, nicht materielle Aspekte lassen sich erfassen, zum Beispiel, ob behindertenspezifisch unterrichtet wird, wie häufig Elterngespräche stattfinden, ob Kontakte zu Mitschülern, die eine ähnliche Behinderung haben, möglich sind, und, und, und.
Gerade bei den Fragen nach den äußeren Rahmenbedingungen, also zum Beispiel die nach der Ausgestaltung von Differenzierungsräumen, habe ich mir durchaus mehr Informationen erhofft. In der Antwort macht die Landesregierung es sich ein we
nig einfach, indem sie einfach sagt, dass entweder die Schulträger darüber Bescheid wüssten, wie diese Vorgaben umgesetzt sind, oder dass in den Standards keine Einzelheiten festgelegt seien. - Das stimmt, Einzelheiten nicht. Aber man hätte durchaus ganz pragmatisch einmal exemplarisch an die Sache herangehen und untersuchen können: Wie sieht es genau an unseren Schulen aus?
Ähnliches gilt auch für die Fragen, die sich etwa auf die Gestaltung des Unterrichts beziehen. Natürlich ist so etwas schwer zu fassen und zu vergleichen, aber die Antwort der Landesregierung, dass diese Aspekte im Lehrplan Sonderpädagogik formuliert sind, führt dann wirklich nicht weiter. Da liegen sie gut, und wie es in der Praxis aussieht, ist eine ganz andere Frage. Darum sollte es doch gerade gehen, zu wissen, in welchem Maße behindertenspezifische Unterrichtsmethoden im Schulalltag zum Einsatz kommen. Ist das durchgehend der Fall, nur manchmal der Fall oder nur stundenweise oder gar nicht?
Nehmen wir zum Beispiel einmal ein Kind mit einer Lernbehinderung. Für das kommt es ganz entscheidend darauf an, ob fachspezifische Prinzipien wie etwa Handlungsorientierung, die Anknüpfung an die Lebenswirklichkeit des Kindes, einfache und begleitende Sprache, genügend lange Pausen und unmittelbare Rückmeldungen des Lernerfolgs zum Einsatz kommen oder nicht. An solchen Kriterien bemisst sich für das Kind die Qualität des Unterrichts, und Sie können sich vorstellen, dass auch andere integrativ beschulte Kinder - etwa mit einer Hör- oder Sehschädigung, Autismus, Verhaltensauffälligkeiten, Sprachbehinderung - ebenfalls solche Ansprüche stellen. Die Erfüllung dieser Ansprüche ist eben die Grundvoraussetzung dafür, dass es zu einem erfolgreichen Lernen in der Integration kommen kann.
Ich glaube, ich habe die Intention meiner Großen Anfrage verdeutlichen können. Es geht darum, Eltern in Zukunft genauer und detaillierter beraten zu können, was vor Ort geleistet werden kann und was vielleicht nicht geleistet werden kann, damit das Kind schulisch und sozial integriert wird. Es geht darum, alle Beteiligten zu sensibilisieren, vor allen Dingen auch die Regelschullehrkräfte. Natürlich sind zunächst einmal Annahme und Wertschätzung Grundvoraussetzungen. Das heißt aber nicht, dass die weitergehende Professionalisierung zweitrangig wäre. Es geht summa summarum auch darum, die Qualität von gemeinsamem Unterricht zu verbessern, detaillierter zu beschreiben, sodass wir wegkommen vom gefühlten Wissen.
Dazu gehört allerdings auch zu realisieren, dass es eben nicht nur Herausforderungen, sondern auch Grenzen des gemeinsamen Unterrichts gibt. Ich weiß, dass einige damit Probleme haben, schon mit dieser Aussage. Aber solch ein Denken zeigt uns nur, dass hier wohl der Ideologie mehr Wert beigemessen wird als den tatsächlichen Bedürfnissen. Wäre es anders, würde eben nicht immer direkt die Frage kommen: Wo wird denn das Kind beschult? Es muss doch die Regelschule sein! - Wichtig wäre die Frage: Was ist für dieses Kind das Wichtigste? Und wenn diese Frage eben nicht nur rhetorisch im Mittelpunkt steht, dann wird man konsequenterweise auch genauer hinsehen, wenn es darum geht, wie und wo diesen Bedürfnissen, diesen Bedarfen, entsprochen werden kann.
Ich bin davon überzeugt, dass die zugegebenermaßen theoretisch anmutenden sonderpädagogischen Standards in der Zukunft einen festeren Stellenwert in der Praxis haben werden als bisher. Sie ermöglichen nämlich sowohl im konkreten Einzelfall als auch beim Thema Inklusion insgesamt eine realistische Beschreibung der Ausgangslage. Sie ermöglichen gezielte Maßnahmenplanungen, und sie beschreiben konkrete Zielsetzungen. Das kann nur heißen oder sollte heißen: höchstmögliches behinderungsspezifisches Förderniveau und gleichzeitig höchstmögliches Allgemeinbildungsniveau für alle Schüler, für jeden Schüler.
Lassen Sie uns im Bildungsausschuss weiter über diese Große Anfrage sprechen, denn wir müssen doch wissen, wo wir hinsollen: Wohin soll die Reise gehen? Wie soll Inklusion in fünf oder in zehn Jahren realisiert werden? - Selbst, wenn wir uns nicht morgen oder übermorgen dann direkt auf ein Ziel verständigen können, ist eines klar: Inklusion braucht Professionalität. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, danke für die Worterteilung. - Gerade just die letzten Äußerungen der Kollegin Jette Waldinger-Thiering haben mich animiert, eine Sache noch einmal auf den Punkt zu
bringen. Diese ist erst am Ende der Debatte - wie das oft so ist - angeklungen. Es geht um das Problem oder die Fragestellung des Zeitpunkts der Diagnostik.
Ich glaube, uns allen ist klar, keiner würde eine Therapie - um etwas Vergleichbares aus dem medizinischen Bereich zu nehmen - ohne eine Diagnostik machen. Niemand käme darauf, erst einmal abzuwarten. Das passiert aber leider; nicht generell, aber in Einzelfällen, und jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Es passiert viel zu oft. Das Problem aber, das hinter dem Denken steht, das Frau Waldinger-Thiering hier gerade noch einmal dargelegt hat, ist, dass jede Differenzierung in der Förderung, die auf Grundlage einer vorangegangenen Diagnostik geschieht, per se als Kategorisierung, als Ausgrenzung, als Diskriminierung und als Spaltung gesehen wird, die dann zu Chancenungleichheit führt. Das ist der springende Punkt.
Aber das genau ist nicht der Fall. Das führt nicht zu Chancenungleichheit, das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht wäre das eine ganz konkrete Fragestellung, über die wir uns im Ausschuss einmal unterhalten können, nämlich über den Zeitpunkt der Diagnostik. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Ja, genau, jedes Schuljahr immer wieder aufs Neue: Die Kinder freuen sich auf neue Hefte, neue Füller und neue Farbkästen. Alles ist so schön neu, es ist ein neuer Start. Die Eltern blicken an der Kasse nicht ganz so vergnügt. Da kommt wirklich einiges zusammen. Das beschränkt sich ja auch nicht auf den Schuljahresbeginn, sondern das zieht sich durchaus durch das ganze Schuljahr hindurch. Dann gibt es diese Situation am Frühstückstisch: Mama, Papa, ich brauch noch Geld für den Klassenausflug oder die Lektüre. Dann ist man ganz schnell einen 20-€-Schein oder auch einen 50-€-Schein los, wenn man mehrere Kinder hat.
Ob da insgesamt wirklich 1.000 € zusammenkommen? - Sicherlich, wenn man Mahlzeiten und Nachhilfe einrechnet. Das ist gar keine Frage. Das ist aber natürlich unterschiedlich. Klar ist dreierlei: Gute Bildung kostet. Das ist keine neue Erkenntnis. Die Träger der Bildungseinrichtungen können diese Kosten nicht allein stemmen. Das ist auch eine Binsenweisheit. Genau deshalb müssen sich die Eltern schulpflichtiger Kinder an den Kosten beteiligen. Letzteres ist auch nicht a priori abzulehnen, aber und darüber herrscht ja Konsens in diesem Haus die kontinuierlich steigenden Lehrmittelkosten haben dazu geführt, dass Eltern immer stärker belastet werden. Da müssen wir gerade diejenigen schützen, deren Einkommen gerade einen Euro über der Grenze liegt, ab der es Zuschüsse gibt.
Dass die Landesregierung nun von den regierungstragenden Fraktionen gebeten wird, die betroffenen Eltern zu entlasten, ist also ein ehrbares Ziel, aber die bislang vorgeschlagenen Maßnahmen, um an der beklagten Situation wirklich etwas Entscheidendes zu ändern, die sind nicht wirklich hilfreich. Natürlich ist es sinnvoll, wenn die Schulen angehalten werden sollen, Kosten zu senken und sparsamer zu wirtschaften. Wer aber den Schülern nun einmal neue Bücher, Taschenrechner und Laptops zur Verfügung stellen soll, muss letztendlich die Preise zahlen, die der Markt dafür vorgibt. Der Appell „Seid schön sparsam“ hilft hier gleich null.
Das Gleiche gilt auch für die angestrebte Prüfung der Verbrauchskosten für Lernmittel für den persönlichen Gebrauch. Auch hier schlägt Jamaika eine Obergrenze vor, ganz so, als würde diese Obergrenze schon die Probleme lösen. Am ehesten gelten Obergrenzen noch für Schulaktivitäten jenseits des Unterrichts, also etwa für Klassenfahrten. Natürlich sollte und kann man hier Obergrenzen festlegen, aber auch die wären für viele Eltern noch zu hoch.
Es klang Gott sei Dank an, und wir müssen sehen: Ich kenne keine Schule, und ich kenne wirklich sehr viele Schulen - Marienlund ist hier eine Ausnahme, von dieser Schule weiß ich das nicht -, in der in der Schulkonferenz nicht genau über diese Obergrenze gesprochen wurde. Am Ende entscheiden aber die Eltern. Dann wird es oft kritisch, dann möchten wenige Elternteile öffentlich sagen: Mensch, das ist mir zu viel. Lasst uns bitte in Schleswig-Holstein bleiben. - Die Grenzen, die hier angeregt werden, die gibt es aber selbstverständlich.
Was vor allem hilft, wenn man das Problem wirklich lösen wollte, und da stimme ich meiner Vorrednerin überhaupt nicht zu, wäre, den Kommunen als Schulträger finanziell stärker unter die Arme zu
greifen. Die sind nämlich ganz dicht dran und könnten Hilfen zielgenauer weitergeben. Hier muss also das Land Schleswig-Holstein deutlich mehr tun, was angesichts des Haushalts, der gerade durch die Coronahilfen belastet wurde, natürlich nicht einfach ist. Aber die stattdessen vorgesehenen Maßnahmen sind eben nicht viel mehr als Augenwischerei, machen wir uns nichts vor. Sie sollen Aktivität zugunsten der von Lernmittelkosten belasteten Eltern vortäuschen. Sie sind aber letztlich ungeeignet, dieses Ziel wirklich zu erreichen.
Das wird besonders deutlich bei dem fünften Punkt des Jamaika-Antrags: mehr individuelles Lernen durch Fördermaßnahmen mit mehr Lehrern und Sonderpädagogen. Das klingt doch immer gut. Der Ausbau von selbstadaptiven Lernsystemen klingt zudem sehr modern. Herr von der Heide, es war schon ein Spagat, Differenzierungsstunden als Nachhilfe zu verkaufen. Das würde den Eltern auch wieder zugutekommen. Das ist sehr gewagt. Also, es ist Augenwischerei, was Sie hier tun.
Einem solchen Antrag können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen, denn gut gemeint ist bekanntlich in der Regel das Gegenteil von gut gemacht. Kurz noch zum SPD-Antrag: Auch er ist gelinde gesagt - wenig hilfreich, wenn Sie etwa vorschlagen, die Landesregierung möge die Kommunen auffordern, in einen Dialog einzutreten, um gemeinsam Entlastungen für die Eltern zu verabreden. Das klingt auch wie ein frommer Wunsch. Die Kommunen werde nicht sagen: Hurra, wie viel Geld müssen wir jetzt noch beisteuern? - Niemand sagt, dass das Problem leicht zu lösen ist. Aber wenn Sie, die hier schon länger Sitzenden, nach mehreren Jahren gemeinsamer Beratung am Rande des Bildungsausschusses nicht mehr zu bieten haben, dann ist das zu wenig.
Ein letzter Satz: Was bleibt bei beiden Anträgen, ist: Dynamisierung des Teilhabepakets? - Ja, das sollte selbstverständlich sein. Ebenso wie - das wäre unser erster Ansatz - endlich dafür zu sorgen, dass landesweit eine kostenlose Schülerbeförderung möglich wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, wie geht das mit Schule und Unterricht denn nun weiter? Diese einfache, aber zentrale Frage stellen sich Schüler, Eltern, Lehrer ja nicht erst seit den Sommerferien, sondern schon viel länger, und sie alle verdienen endlich eine klare und eindeutige Antwort darauf. Aber leider verweisen Sie, Frau Ministerin, bis heute immer nur darauf, dass wir in der Pandemie ein lernendes System sein müssten. Die von allen gewünschte Klarheit wird es demnach wohl erst einmal nicht geben - genau genommen so lange nicht, wie die Pandemie noch andauert. Stattdessen wird das Hin und Her der vergangenen Wochen wohl weitergehen. Unser Appell lautet: Schaffen Sie überall dort Klarheit, wo es geht.
Frau Ministerin, zuerst sprechen Sie eine dringende Empfehlung aus, wonach Schüler ab der 7. Klasse im Unterricht Masken tragen sollten. Sie appellieren dabei an die Eigenverantwortung der Schüler und vermitteln so den Eindruck, dass diese tatsächlich frei entscheiden könnten, ob sie eine Maske tragen wollen. Tatsächlich erwarteten die Schüler, die die Maske im Unterricht nicht tragen wollten, dann aber pädagogische Gespräche, natürlich um der Empfehlung Nachdruck zu verleihen. Tatsächlich verfügten viele Schulen im Land selbst eine
Maskenpflicht, auch im Unterricht. Die Verwirrung war groß.
Dann kam die erfolgreiche Klage eines Kieler Schülers dagegen in einem Eilverfahren, und Sie erlassen daraufhin eine allgemeine Maskenpflicht für alle Schüler, ausdrücklich selbst für Fünfjährige, wobei der Unterricht für diese dann wieder von dieser Maskenpflicht ausgenommen wird. Dass Sie damit bei den allermeisten Schülern, Eltern und Lehrern und selbst bei der Presse für Verwirrung sorgen, ist doch mehr als verständlich, denn ein Konzept, das hinter all dem steht, ist schlicht nicht erkennbar - zumindest kein Konzept, das in sich schlüssig und widerspruchsfrei ist.
Bei alldem sagen Sie ja selbst, dass eine Maskenpflicht verfassungsrechtlich betrachtet nicht verhältnismäßig ist. Sie sagen selbst, dass eine Maskenpflicht medizinisch betrachtet nicht geboten sei. Als Begründung für die Ausnahme der Maskenpflicht im Unterricht verweisen Sie darauf, dass die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein derzeit doch insgesamt sehr niedrig seien. Dadurch erwecken Sie den Eindruck, als käme es in der Frage der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht auf das landesweite Infektionsgeschehen an. Genau das ist aber nicht der Fall, denn die Maskenpflicht in der Schule ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Schüler. Es muss deswegen klipp und klar begründet werden, dass dieser Eingriff - rechtlich gesehen verhältnismäßig ist. Hierzu muss wiederum nachgewiesen werden, dass Masken geeignet und erforderlich sind, um die Grundrechte anderer zu schützen.
Daraus ergibt sich meine erste Frage: Ist die Maskenpflicht erforderlich, um eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Schüler und Lehrer abzuwenden? Dies wäre genau dann der Fall, wenn mit einer Coronainfektion die Gefahr einer schweren oder gar tödlichen Covid-19-Erkrankung für Schüler und Lehrer verbunden wäre. Eine solche Gefahr ist aber nach allem, was wir bis heute darüber wissen, nicht gegeben, denn Kinder gehören nicht zur Risikogruppe.
Schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe werden ausnahmslos nur bei Menschen beobachtet, die schwer vorerkrankt und/oder hochbetagt sind. Das Durchschnittsalter der sogenannten Coronatoten, die am rechtsmedizinischen Institut des Hamburger UKE obduziert wurden, liegt bei 82 Jahren.
Dass Kinder nicht zur Risikogruppe gehören, zeigen auch aktuelle Studien aus Schweden und Finn
land. Dort gab es in der Altersgruppe bis 20 Jahren bislang keine Todesfälle.
Nein. - Und auch die Statistik der in Deutschland registrierten Todesfälle mit Coronavirus zeigt, dass von den rund 9.200 registrierten Fällen nur drei aus der Alterskohorte null bis 19 Jahren stammen.
Davon, dass von dem Coronavirus eine ernsthafte oder gar tödliche Gesundheitsgefahr für Schüler ausgeht, kann also keine Rede sein. Frau Klahn, wenn Sie den rund 37 Infektionsfällen von rund 400.000 beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern an Schulen jetzt gute Genesung wünschen, dann ist das natürlich gut gemeint. Es ist aber überflüssig,
denn diese 37 Personen sind nicht krank, sondern sie sind infiziert. Das ist der Unterschied.
Nun kann man natürlich einwenden, dass Kinder und Jugendliche für Dritte, also etwa für Eltern, zur Gefahr werden können, wenn sie sich in der Schule infizieren. Die Studienergebnisse sprechen hier aber eine eindeutige Sprache. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis Gérard Krause, den Chef-Epidemiologen am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum: Schulkinder gehören nicht in dem Maße zu den Treibern der Epidemie, wie anfänglich angenommen wurde. Die verbreitete Sorge, dass Kinder ihre Großeltern anstecken und deren vorzeitigen Tod verursachen könnten, ist aus epidemiologischer Sicht unbegründet.
Viele andere Studien stützen diese Einschätzung und widerlegen außerdem die Befürchtung, dass Kinder sogenannte Superspreader und Schulen gefährliche Hotspots seien.
Wenn aber Kinder nicht zur Risikogruppe der Alten oder Vorerkrankten gehören und Kinder keine Superspreader sind, dann gibt es schlicht keine relevanten Gründe, die eine Maskenpflicht an Schulen medizinisch rechtfertigen können.
- Das sind die Coronaleugner von der SPD. - Meine Damen und Herren, bei der Frage der Verhältnismä
ßigkeit der Maskenpflicht ist immer auf die konkrete Situation vor Ort abzustellen und nicht auf das allgemeine Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein. Dass Sie, Frau Ministerin, dies ähnlich sehen, sehe ich daran, dass Sie, wenn Lehrer via Attest anzeigen, dass sie zur Risikogruppe gehören, dies nicht pauschal für eine Freistellung vom Präsenzunterricht anerkennen. Sie hatten es ausgeführt, das Verwaltungsgericht hat dies bestätigt. Frau Ministerin, damit haben Sie in dieser Frage vollkommen richtig entschieden. Die Anwürfe von der SPD, die von „herzlos“ sprachen, oder auch die der Presse, die Sie als härteste Ministerin Deutschlands titulierten, sind vollkommen fehl am Platz.
Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht selbstverständlich auf die Gesundheit unserer Lehrkräfte achten. Dazu gehört jedoch zuallererst, sich ein realistisches Bild von der Lage zu machen. Meine Damen und Herren, eine Studie von fünf Ärzteverbänden, darunter die Gesellschaft für Krankenhaushygiene, kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko für Lehrkräfte insgesamt gering ist. Für wirklich gefährdete Lehrer gilt natürlich, dass sie sich vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Dass hierzu eine individuelle Risikofaktorenbewertung im Kontext einer arbeitsmedizinischen Begutachtung notwendig ist, ist nicht herzlos, sondern ein vollkommen regulärer Vorgang.
Noch eins in diesem Zusammenhang: Auch der Arbeitsort Schule unterliegt dem allgemeinen Lebensrisiko und damit der Eigenverantwortung. Wer das nicht sehen will und stattdessen auf der abstrakten Gefahr des allgemeinen Infektionsgeschehens rumreitet, kann auch gleich eine lebenslange Maskenpflicht für alle fordern.
Aber zurück zur Maskenpflicht an unseren Schulen. Die Frage nach der Erforderlichkeit haben wir mit einem klaren Nein beantworten können.
Kommen wir also zu meiner zweiten Frage: Sind Masken ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Ansteckung? - Alle Experten sind sich einig, dass Masken, wenn überhaupt, nur dann etwas bringen können, wenn sie richtig gehandhabt werden. Was dafür alles notwendig ist, finden wir in einer Broschüre der Unfallkasse, Fachbereich Bildungseinrichtungen - also von Experten. Dort heißt es:
1. Vor Anlegen der Maske Hände waschen!
2. Die Maske muss an den Seiten eng anliegen!
3. Beim Anlegen die Innenseite nicht berühren!
4. Maske tauschen, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist! - Also nach 20 Minuten.
5. Beim Abnehmen der Maske nur die Bänder berühren!
6. Die Maske anschließend in einem luftdicht verschlossenen Beutel aufbewahren!
7. Zu Hause bei mindestens 60°C waschen!
Dann kommt noch die fachgerechte Entsorgung dazu.
Niemand von Ihnen glaubt doch ernsthaft, dass Schüler dies auf Dauer auch nur im Ansatz umsetzen können.
Virologen bestätigen - ich zitiere noch einmal mit Ihrer Erlaubnis -: Das ist unrealistisch. Werden Masken aber falsch getragen, machen sie keinen Sinn. - So Professor Jonas Schmidt-Chanasit aus Hamburg.
Noch ein Aspekt: Nicht nur Sie, Frau Ministerin, sondern viele Politiker sprechen dieser Tage immer wieder davon, dass Schule in der derzeitigen Situation ein lernendes System sei oder, wie Malu Dreyer es ausdrückt: Wir haben ganz viel gelernt.
Da fragt man sich allerdings schon, was denn genau gelernt worden ist; denn in Bezug auf die Maskenpflicht könnten die Ergebnisse bundesweit und vor allem europaweit unterschiedlicher kaum sein.
NRW ordnet die Maskenpflicht am weitestgehenden an. Bei uns in Schleswig-Holstein wurde aus einer Empfehlung eine Pflicht - mit der bekannten Ausnahme. Unsere Nachbarn in Dänemark oder auch in Holland verzichten hingegen ganz bewusst auf die Maskenpflicht an Schulen. Dabei berufen sich alle verantwortlichen Politiker - alle! - auf die Rücksprache mit Virologen. Ganz offensichtlich ist also, meine Damen und Herren: Die Geeignetheit der Masken ist unter Experten höchst umstritten.
Summa summarum: Die Maskenpflicht an unseren Schulen greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte unserer Kinder ein. Wenn Sie, Frau Ministerin, die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Masken nicht belegen können, wenn Sie also nicht belegen können, dass in Schulen eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr für unsere Kinder lauert und dieser durch Masken sicher begegnet werden kann, dann setzen Sie die Maskenpflicht aus und ersetzen Sie diese durch Freiwilligkeit!
Das wäre übrigens auch aus pädagogischer und vor allem aus psychologischer Sicht geboten; denn angesichts von immer lauter werdenden Forderungen nach härteren Strafen bei Verstößen gegen Hygiene
maßnahmen und angesichts einer sensationsheischenden Berichterstattung - der „Spiegel“ titelt: „Masken - unsere einzige Hoffnung“ - kann sich bei vielen Kindern und Jugendlichen doch nur die Befürchtung einstellen, dass wir uns wahrlich am Beginn einer Apokalypse biblischen Ausmaßes befinden.
Natürlich wird in Schulen versucht, durch Gespräche gegenzusteuern. Doch wenn wir ihnen gleichzeitig eine Maskenpflicht aufbürden, kann das Ergebnis doch nur null sein. Die Schüler werden nämlich Angst vor Ansteckung haben. Sie werden Angst davor haben, dass sie andere, zum Beispiel ihre Eltern oder Geschwister, anstecken könnten. Sie werden möglicherweise auch Angst haben vor den Strafen, vor den Sanktionen, die sie ereilen, wenn sie die Maske nicht tragen. Und sie werden womöglich Ängste gegenüber ganz normalen Mitbürgern entwickeln, die keine Maske tragen. Denn sie haben doch gelernt, wie notwendig, wie überlebenswichtig eine Maske angeblich ist, um uns alle zu schützen.
Meine Damen und Herren, statt Ängsten weiteren Raum zu geben, sollten wir den Weg zu mehr Gelassenheit finden, so wie etwa unsere skandinavischen Nachbarn. Der Pandemie begegnet man dort mit Respekt, aber nicht mit Angst. Man konnte auf eine Maskenpflicht für die Schüler vollständig verzichten.
Wenn es Ihnen mit dem Titel Ihrer heutigen Erklärung - Kindern eine Perspektive geben - ernst ist, dann lassen Sie unsere Kinder und Jugendlichen doch wieder ohne Maske zur Schule gehen. Stellen Sie auf Freiwilligkeit um! Jeder Tag, an dem die Maskenpflicht an unseren Schulen aufrechterhalten wird, ist einer zu viel. Wir sollten dies Lehrkräften und Kindern nicht zumuten, sondern wir sollten ihnen in aller Deutlichkeit und Gelassenheit sagen: Lasst eure Masken zu Hause! Eure Schule ist ein sicherer Ort! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Entscheidend für das Bildungsniveau an unseren Schulen ist noch immer die Qualität des Unterrichts. Die Große Anfrage zur Unterrichtsqualität an Grundschulen ist deshalb nur recht und billig, insbesondere auch deshalb, weil Qualitätsmängel, die zu Beginn der Schullaufbahn auftreten, Auswirkungen auf die gesamte restliche Schullaufbahn unserer Kinder haben können. Außerdem ist die Grundschule per se etwas ganz Besonderes. Sie ist die Schulform, in der alle Kinder gemeinsam lernen, Kinder mit einem langsamen Lerntempo genauso wie Kinder, die man vielleicht als Überflieger bezeichnen könnte.
Die Bandbreite geht aber auch in anderen Entwicklungsbereichen auseinander: Sprache, Bewegung oder eben auch Sozialverhalten. Die enorme Leistung, die unsere Grundschulkräfte jeden Tag erbringen, besteht eben darin, dass sie diese Kinder alle unter einen Hut bekommen und gleichzeitig den Entwicklungsfortschritt jedes Kindes im Blick haben. Wenn das gelingt, ist das für mich das Kriterium für guten Unterricht schlechthin. Die Aufgabe von Politik kann nur darin bestehen, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass unsere Grundschulen diese Qualität auch künftig erbringen können.
In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall. Genauso wie andere Schulformen waren auch die Grundschulen viel zu oft Spielball von Politikern, die ihre bildungspolitischen Überzeugungen einmal in der Praxis ausprobieren wollten. Weil es ihnen dabei viel zu oft mehr um die Ideologie als um das Kind ging, kam es dabei oft zu einem Hin und Her oder auch dazu, dass es Grundschulen dauerhaft erschwert wurde, ihren eigenen Maßstäben gerecht zu werden.
Ein Beispiel für solch einen Fehler war die Abwicklung der Vorschule vor rund 15 Jahren, also unter SPD-Ägide. Irgendwie passt es auch zu Ihnen, Herr Habersaat, dass Sie als SPD-Politiker sich in dieser Großen Anfrage vergewissern, ob der Fehler nicht möglicherweise korrigiert werden könnte.
Nein hat die Landesregierung gesagt. Sie antwortete ohne weitere Umschweife, dass eine Wiedereinführung der Vorschule nicht geplant sei. Ich sage genauso klipp und klar: Auch wenn die Landesregierung dies nicht plant - das Thema bleibt aktuell.
- Nicht nur bei mir, sondern auch im Land. Herr Habersaat, lauschen Sie meinen Ausführungen. Denn machen wir uns nichts vor: Der Spagat, der in Grundschulen tagtäglich geleistet wird, kann man nicht endlos überdehnen. Die Schere zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schüler, zwischen altersgemäß entwickelten und entwicklungsverzögerten Schülern, zwischen Kindern, die sehr gut Deutsch können, und solchen, die kaum ein Wort verstehen, zwischen Schülern, die ein gutes Sozialverhalten aufweisen, und solchen, die außer Rand und Band sind, die nicht gruppenfähig sind, und so weiter geht seit Jahren immer weiter auseinander. So hat sich die Zahl der Kinder, die aufgrund § 35 a Sozialgesetzbuch eine Schulbegleitung zuerkannt bekommen haben, in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Ebenso ist die Zahl derjenigen gestiegen, die einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen. Diese Kinder brauchen aber in erster Linie keine Schulbegleitung und keine Zurückstellung, um die bestehenden Lücken aufzufüllen, sondern sie brauchen ein professionelles Umfeld.
Im Gegensatz zur Politik - sei es von SPD, sei es von CDU - ist man inzwischen in einigen Schulund Jugendämtern vor Ort aktiv geworden. So führt die Stadt Kiel - SPD-regiert - ab dem kommenden Schuljahr wieder Vorschulen ein. Zugegeben, sie sprechen in Kiel nicht von Vorschulen, sondern von Ankerklassen oder Klasse null, aber das ist unwichtig. Wichtig ist das Konzept. Wenn ein Kind mit sechs Jahren noch nicht schulreif ist, sei es wegen der kognitiven oder der sozialen Entwicklung, kommt es vor dem regulären Schuleintritt erst einmal in eine kleine Vorschulklasse mit maximal zwölf Schülern, einer Grundschullehrkraft, durchgehend einer sozialpädagogischen Fachkraft und zehn Stunden pro Woche - zusätzlich einem Förderschullehrer. Wenn diese Rahmenbedingungen da sind, kann für dieses Kind der Start ins Schulleben gelingen.
Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass wir die Konsequenzen daraus ziehen, dass eine Grundschulklasse heute vollkommen anders und viel heterogener zusammengesetzt ist als noch vor 20 oder 30 Jahren. Eine dieser Konsequenzen heißt, endlich aufhören mit Plattitüden wie „je vielfältiger, desto besser“ oder „Fördern statt Auslese“. Es muss vielmehr heißen: „Fördern durch Differenzierung“. Die Stadt Kiel hat das jetzt beherzigt.
Sie hat die Notbremse gezogen und sagt: Wer zum Schulstart mehr Futter braucht, der bekommt es auch. Eine Folge davon wird sein, dass für diese Kinder das persönliche Bildungsniveau steigen wird. Eine andere Folge wird sein, dass das Bildungsniveau der Gesamtschulen insgesamt wieder hochgehen wird.
Lassen Sie uns also mit dem Dogma der Gleichheitspädagogik aufhören und genau beobachten, was in Kiel passiert. Ich garantiere Ihnen - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche -: Dieser Schulversuch mit sieben Klassen und zwölf Kindern wird sich auszahlen.
Sicher ist auch - auch wenn Sie sich damit schwertun; ich kann das nachvollziehen -, dass uns das Thema hier im Landtag bald wieder beschäftigen wird. Das Kieler Beispiel zeigt aber: Wer von Unterrichtsqualität und Bildungsniveau spricht, kommt um das Thema einfach nicht herum.
Ich möchte mich am Ende dem Dank meiner Vorredner an das Ministerium und an die Mitarbeiter anschließen. Es war sehr viel Arbeit. Wie viel Arbeit dahintersteckt, sieht man auch am Umfang. Ich bin sicher, dass es eine gute Basis ist, sich im Bildungsausschuss darüber zu unterhalten.
Gestatten Sie mir am Ende noch die Bemerkung, dass sich die Anfrage der SPD auf das Schuljahr 2018/19 bezog, also just ein Schuljahr, nachdem hier gewählt worden ist. Es konnte also nur für die Fakten geantwortet werden, die die SPD zu verantworten hatte. Das bleibt bei der ganzen Sache verwunderlich. Vielleicht erklären Sie das aber noch im Bildungsausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gegendert wird inzwischen an vielen Stellen. Das Schöne dabei ist: Kaum einer macht mit. Wer aber glaubt, dass das zu Zweifeln bei den Genderisten führt, der irrt. Obwohl die deutliche Mehrheit der Bevölkerung die Gendersprache klar ablehnt, wird sie mit viel Geld weiter forciert. Jüngstes Beispiel ist die Stadt Kiel: 50.000 € für Seminare, damit die Behördenmitarbeiter dort künftig nicht nur gendergerecht schreiben, sondern die Mitbürger auch gendergerecht ansprechen, also in etwa so wie wir hier manchmal hören, wenn Gäste auf der „Besucher*innen“-Tribüne begrüßt werden.
Wir wollen, dass so ein Unsinn endlich aufhört. Wir wollen dazu in einem ersten Schritt für den Behördenbereich erreichen, dass dort die Regeln der Rechtschreibreform von 2006 gesetzliche Vorschrift werden. Denn gerade im Bereich der Verwaltung dient die Sprache ja der Darstellung der Lebenswirklichkeit. Vorschriften und der dienstliche Schriftverkehr müssen also eindeutig und rechtssicher sein, und sie müssen sprech- und vorlesbar sein. Weil diese entscheidenden Kriterien in der Kommunikation mit der Gendersprache nicht erfüllt werden, darf sie dort nicht weiter zur Anwendung kommen.
Meine Damen und Herren, in dem Satz „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ sehen Genderisten den Beweis, dass unsere Sprache geschlechterungerecht ist und dass sie Frauen diskriminiert. Dieser Annahme liegt aber das Missverständnis zugrunde, dass das grammatische dem natürlichen Geschlecht entsprechen würde. „Der Arzt“ könne also nur ein Mann sein. Das ist natürlich Unsinn, denn „die Geisel“, „die Person“ oder „die Fachkraft“ können auch nicht nur Frauen sein. Die Vorstellung, die wir bei „der Arzt“ oder „die Fachkraft“ haben, hat nichts mit dem Artikel zu tun, sondern schlicht mit unserer Erfahrung.
Kommen wir zur angeblichen Diskriminierung. Wie dümmlich diese Behauptung ist, wird an einem Beispielsatz deutlich:
„Präsident Trump hat wegen Corona eine Einreisesperre für Europäer verhängt.“ - Niemand von Ihnen hat jetzt ein Bild vor Augen, in dem Männer unglücklich an der Grenze abgewiesen werden,
während Frauen gleichzeitig froh nach Amerika einreisen können. Wen dieses einfache Beispiel nicht überzeugt und wer noch immer glaubt, dass das generische Maskulin ungerecht sei - so nennt man diese Sprachform, bei der sächlich, männlich und weiblich vereint ist -, den überzeugt vielleicht die höchstbundesrichterliche Feststellung aus dem Jahr 2018: Das generische Maskulinum „der Europäer“ stellt ausdrücklich keine Benachteiligung im Sinne von § 3 des Gleichbehandlungsgesetztes dar.
Nun werden Sie einwenden, dass sich Sprache schon immer verändert hat. - Das stimmt, Sprache ist lebendig und verändert sich fortwährend. Etwas völlig anderes liegt aber bei der Gendersprache vor, denn hier wird Sprache verändert. Das wirft die Frage auf, warum Genderisten dies tun. Der Kieler Verfassungsrechtler Robert Alexy bringt es auf den Punkt. Ich zitiere ihn mit Ihrer Erlaubnis:
„Sie“
- die Genderisten
„wollen ihre Mitbürger durch Sprache erziehen und die Wirklichkeit durch Sprache beherrschen.“
Genau so etwas haben wir in Deutschland schon zweimal gehabt. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass der sperrige Begriff „Kulturschaffende“ nicht erst jetzt auftaucht, also kein Gender-Sprech ist, sondern in der DDR Künstler so bezeichnet worden sind. Sie dürfen einmal raten, seit wann Studenten als „Studierende“ bezeichnet werden und wann dieser Begriff zum ersten Mal auftauchte: im Nazi-Reich.
Jede Sprachbereinigung, jeder Neusprech sollte bei uns die Alarmglocken auslösen. Dabei ist es ganz einfach, Gendersprache als solche zu identifizieren, denn die meisten Neusprechkonstruktionen widersprechen den gängigen Rechtschreib- und Grammatikregeln, also den Regeln, die Sprache vereinheitlichen. Dadurch bleibt dann die Verständlichkeit auf der Strecke.
Man könnte jetzt natürlich theoretisch einwenden, dass wir die Regeln ändern könnten. Sinnvoll wäre aber auch das doch nur, wenn die Gendersprache tatsächlich zu mehr Gleichberechtigung führen würde. Hierfür gibt es aber keinerlei Belege.
Ich fasse zusammen: Gendersprache trägt nicht zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bei. Sie wird mehrheitlich abgelehnt. Sie will erziehen. Sie widerspricht allen gängigen Regeln und stiftet da
durch Verwirrung. Dafür vielleicht noch ein Beispiel vom Twitter-Account von Heiko Maas vom 10. Mai. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
„Heute vor 87 Jahren verbrannten Studierende, ProfessorInnen und andere Nazis Bücher unliebsamer AutorInnen.“
Ich kann das noch einmal vorlesen:
„Heute vor 87 Jahren verbrannten Studierende, ProfessorInnen und andere Nazis Bücher unliebsamer AutorInnen.“
Sie sehen: Hier tritt der richtige und wichtige Inhalt vollkommen zurück. Ich frage mich, was Herrn Maaß davon wirklich wichtig war.
Letzter Satz: Dass die Gendersprache bei alledem auch noch einen Haufen Geld verschlingt, das identifiziert sie als ein typisch links-grünes Projekt. Wir sollten dem im Innenausschuss ein Ende setzen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
- im öffentlichen Dienst lässt sich nicht dadurch erreichen, dass wir unsere Sprache verhunzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war mal wieder ein Feuerwerk von dem, was Sie eigentlich sagen wollten, was Ihre eigentliche Intention ist und was Sie hier verstecken oder verschweigen. Das sind keine Argumente. Auf dieser Basis brauchen wir uns hier gar nicht zu unterhalten.
Ich fange trotzdem einmal mit einer oder zwei Sachen an: „geschlechtergerecht“. Ganz genau, in Anführungszeichen und auch als sogenannte Geschlechtergerechtigkeit. Wenn ich davon spreche, dass es eine geschlechtergerechte Sprache gibt, dann heißt es gleichzeitig, dass die andere Sprache geschlechterungerecht ist. Das hört sich richtig infantil an, das ist nämlich Blödsinn.
Was mich aber am meisten gestört hat an der Debatte, ist, dass weiterhin so getan wird, als ob wir es hier mit einer natürlichen Entwicklung zu tun hätten, als ob sich Sprache verändern würde: „Dagegen sind Sie auch noch. Sie wollen die Zeit zurückdrehen und so weiter.“ - Das ist Blödsinn. Wir haben es nicht mit einer natürlichen Entwicklung zu tun. Nur einige wenige - ich sage einmal: Eliten sprechen so. Das wird von der Bevölkerung genauso empfunden. Es wird als elitär empfunden, es wird teils sogar als bevormundend und als erziehend empfunden.
Jeder soll um Himmelswillen sprechen, wie er es für richtig hält, wie er will.
Sie können auch gendergerecht flirten, Sie können gendergerechte Poesie betreiben. Das ist mir alles egal, aber es darf nicht sein, dass Behördenmitarbeiter ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass sie jetzt eine Sprache nutzen sollen, die ihrem Sprachgefühl widerspricht und den gängigen Grammatik- und Rechtschreibregeln widerspricht.
- Es wäre schön, wenn Sie ans Mikrofon kämen. Ich verstehe Sie überhaupt nicht. Darum geht es.
Noch ein Punkt: Die Berichterstattung in der Zeitung über Kiel war interessant. In einem Nebensatz stand: Darüber wurde gesprochen, es hat hier auch
niemand Widerspruch eingelegt. Ganz genau, so weit sind wir gekommen.
- In dem Gremium, von dem ich spreche, war kein AfD-Vertreter zugegen. Der hätte sich nämlich getraut. Ansonsten ist es teilweise schon so weit, dass Schüler, Studenten und Mitarbeiter sich nicht mehr trauen, zu widersprechen. Sie sagen: Okay, dann höre ich irgendwie weg. - Ein Problem werden sie bekommen, wenn sie dann aber nicht gendergerecht schreiben oder gendergerecht sprechen. Was ist denn dann? Welche Konsequenzen sollen dann gezogen werden?
Also: Machen Sie das weiter so, wie Sie es wollen, jeder privat, aber wir dürfen Behördenmitarbeiter, Schüler und Studenten nicht diesem Druck aussetzen, genötigt zu werden, etwas zu tun, von dem sie nicht überzeugt sind. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Kollege, habe ich Sie gerade richtig verstanden: Wenn ich für schnellere LockdownMaßnahmen bin, bin ich ein Verschwörungstheoretiker?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehen Sie mir das nach: Zu SHIBB ist alles gesagt; wir haben zugestimmt.
Ich komme direkt zur Schleier-Debatte. Nun ist es so, dass es nicht nur um ein Stück Stoff geht, um Niqab oder Burka, sondern es werden zwei ganz zentrale Fragen berührt: Können wir es dulden, dass dem politischen Islam, der unsere Konventionen ablehnt, der nicht in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz zu bringen ist, an öffentlichen Einrichtungen eine Bühne geboten wird?
Und können wir es dulden, dass der politische Islam durch die Burka, dem Symbol der Unterdrückung von Frauen schlechthin, in unserer Gesellschaft salonfähig gemacht wird? - Als AfD sagen wir natürlich ganz klar Nein zu beiden Fragen. Denjenigen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit hier einen wahren Islam etablieren wollen, mitten in Deutschland, darf kein Raum gegeben werden - nicht an Schulen, nicht an Universitäten, nirgends in der Öffentlichkeit.
Denn durch Burka und Niqab sollen Frauen samt ihrer gesamten Persönlichkeit aus dem öffentlichen Blickfeld verschwinden, sie sollen unsichtbar gemacht werden. Das ist ein unerträglicher Gedanke.
Ich bin ohne jede Übertreibung erschüttert, dass darüber offensichtlich - das merke ich an Ihren Reaktionen - in diesem Haus kein Konsens besteht. Am deutlichsten ist das schlicht und einfach daran zu erkennen, dass wir heute nur über den JamaikaGesetzentwurf vom März dieses Jahres sprechen, der Schulen betrifft, und nicht zum AfD-Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Hochschulen vom 20. Februar 2019, über den Gesetzentwurf, der nötig wurde, weil sich die Universität Kiel ausdrücklich an die Politik gewandt hatte, um eine rechtliche Grundlage dafür zu bekommen, dass sie
für ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb ein entsprechendes Verbot rechtssicher anordnen und durchsetzen kann.
Dafür, dass heute also ein Verschleierungsverbot an Schulen und nicht gleich mit eins für Hochschulen beschlossen wird, kommen eigentlich nur zwei Gründe infrage. Der erste lautet: Es reicht Ihnen, dass die AfD das Verbot beantragt hat, um reflexhaft dagegen zu sein. Damit wären dann Ihre Prioritäten klar.
Der zweite Grund lautet: Sie sind sich innerhalb Ihrer Koalition nach wie vor uneinig. Dass sich die grüne Fraktion intern gegen ein Verschleierungsverbot an Hochschulen ausgesprochen hat, ist kein Geheimnis. Es ist auch kein Geheimnis, wer in Jamaika in dieser Frage den Ton angibt.
Um genau dies wenn irgendwie möglich zu kaschieren, lenkt man mit dem Jamaika-Antrag vom eigentlichen und tatsächlich vorhandenen Problem an Hochschulen ab und zaubert einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Schulen aus dem Hut.
Während Sie also das Verschleierungsverbot an Schulen innerhalb von drei Monaten beraten und beschließen können, verhindern Sie unseren Gesetzentwurf seit nunmehr 15 Monaten. Im Bildungsausschuss heißt es dann dazu immer: Jamaika hat noch Beratungsbedarf. Wenn es nur darum ginge, dass sich CDU und FDP damit unglaubwürdig machen, aber tatsächlich sendet diese Aufschieberitis ein fatales Signal aus, es signalisiert: Es wird toleriert, wenn Frauen unter die Burka gezwungen werden, der deutsche Staat ist sich zumindest unsicher, wie er darauf reagieren soll.
Genau das kann von den islamischen Fundamentalisten nur als Schwäche gedeutet werden. Für sie ist es nämlich auch in Zukunft möglich, die Freiheitsrechte von Frauen einzuschränken, sie zu degradieren, je nachdem, ob sie einen Schleier tragen oder nicht, dann in Ehrbare und nicht Ehrbare zu unterteilen.
Wir tragen das Gesetz zur Vollverschleierung an Schulen aus Überzeugung mit. Eine klare Ansage an die fundamentalistischen islamischen Kräfte, die versuchen, ihre Ideologie bei uns voranzutreiben, ist sie aber nicht. Die hätte es sein können, wenn wir heute sowohl ein Verschleierungsverbot an
Hochschulen als auch an Schulen beschlossen hätten. Diese Möglichkeit haben Sie heute ungenutzt gelassen, allein um Ihren Jamaika-Scheinfrieden nicht zu gefährden.
Wir dagegen sagen in aller Deutlichkeit: Wer die Vollverschleierung duldet, der schützt nicht die Religionsfreiheit, sondern der stärkt den Einfluss von Fundamentalisten - auf Kosten der betroffenen Frauen und aller Frauen. Das ist inakzeptabel, und genau aus diesem Grund werde ich das Thema in der nächsten Bildungsausschusssitzung wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich gestern an einer Schule vorbeikam, da habe ich gesehen, dass Lehrer ein Plakat angebracht haben. Darauf stand in großen Buchstaben: „Wir vermissen euch“. - Mir wurde dabei noch einmal richtig klar, wofür ich, wofür die AfD steht, nämlich für drei Ziele: Wir wollen, dass möglichst viele Schüler wieder in die Schulen kommen, nicht nur einzelne Klassen. Wir wollen, dass die Schüler wieder möglichst schnell zur Schule kommen und nicht teilweise erst kurz vor den Sommerferien, und wir wollen, dass Schüler möglichst oft wieder in die Schule kommen, nicht nur ein- bis zweimal in der Woche.
Eines ist klar: Kinder und Jugendliche gehören zu der Personengruppe, die zweifelsohne am stärksten von den Lockdown-Maßnahmen betroffen ist. Die anfängliche Freude über Schulausfall ist verflogen. Keine Schule zu haben, heißt, keine Freunde zu treffen, keine Lehrer zu haben, die sich kümmern,
keine Rückmeldungen über den eigenen Lernerfolg zu bekommen, keine Rituale zu haben, die den Tag einteilen. Damit verbunden ist: kein gemeinsames Chillen am Nachmittag, keine Spielplätze, keine Jugendfeuerwehr, keine Sportvereine. Den Frust darüber bekommen dann manchmal auch noch die Eltern ab, die sich kümmern, die trotz Homeoffice zu Hause den Ersatzlehrer spielen.
Immerhin, der Schulbetrieb läuft wieder an. Alle dafür notwendigen Maßnahmen und Gesetze finden weitgehend unsere Zustimmung. Der Wiedereinstieg verläuft nach allem, was ich gehört habe, gut und reibungslos, und das war auch abzusehen, denn es ist ja keine Zauberei, dass man einzelne Klassen auf Schulgebäude aufteilen und Unterricht räumlich und zeitlich entzerren kann, zumal es ja zulässig ist, mein Kollege sagte es bereits, den Samstag zu nutzen und auch die Nachmittage einzuplanen. Durch Schichtunterricht wie etwa nach dem Schweizer Modell wäre jedoch noch mehr Präsenzunterricht möglich gewesen als bislang. Das wird nicht realisiert. Auch deshalb fragen sich viele Eltern: Wie soll mein Kind eigentlich den ganzen Stoff nachholen?
Meine Damen und Herren, dabei geht es leider eben nicht damit los, wieder direkt in den Unterricht einzusteigen, denn für viele Schüler ist Schule regelrecht angstbesetzt. Es ist gut, dass sich unsere Lehrkräfte Zeit nehmen, hierauf einzugehen, um teils irrationale Ängste abzubauen. Als Politiker können wir den Schülern sagen: Eure Schule ist ein sicherer Ort. Ja, es gibt auch Kinder und Jugendliche, die sich infizieren, aber selbst in Italien und in New York sind die Fälle von ernsthaften Erkrankungen äußerst selten. Das Risiko, morgens auf dem Schulweg einen Verkehrsunfall zu erleiden, ist zweifelsohne sehr viel größer.
Wenn es darum geht, Ängsten zu begegnen, die unweigerlich aufkommen, wenn man Tag für Tag auch Bilder von Särgen oder Leichensäcken in anderen Ländern zu sehen bekommt, dann gehört - bei aller Tragik - auch zur Wahrheit: Bei uns beträgt das durchschnittliche Todesalter der COVID-Opfer - Sie wissen es - 81 Jahre. Das ist kein Schulalter.
Um auf die Frage zu antworten, ob Kinder nicht dennoch als Überträger des Virus fungieren, nur so viel: Bis heute existiert kein wissenschaftlicher Nachweis darüber, dass Schulen zur massenhaften Verbreitung von Coronaviren beitragen. Sie sind nicht mit Diskotheken zu vergleichen. Ganz im Gegenteil, es gibt sogar Studien, die belegen, dass sich Kinder bei Erwachsenen anstecken, weit weniger aber umgekehrt. Der Schweizer Kindervirologe
Christoph Berger, immerhin Leiter der Züricher Universitätsinfektiologie, fordert, Eltern genau das vor dem Schulstart ihrer Kinder zu sagen. Das mache ich heute. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass es noch andere Wissenschaftler gibt als Christian Drosten.
Eine einheitliche Meinung der Wissenschaft zu der Frage, wie wir mit der Pandemie umgehen, gibt es eben nicht. Aktuell kritisiert Herr Kekulé die Lockerungen als brandgefährlich, während zeitgleich die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene die sofortige Öffnung der Schulen und der Kitas fordert. Die Entscheidungen, die Politik also treffen muss, dürfen sich deshalb nicht einseitig auf die Urteile einzelner Wissenschaftler stützen.