Wir haben gemeinsam viel erreicht. Wir haben die Minderheit der Sinti und Roma endlich unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. Wir haben die Kürzung der schwarz-gelben Vorgängerregierung im dänischen Schul- und Kulturbereich und bei der Kulturarbeit anderer Minderheiten korrigieren können. Wir haben den Erwerb des Plattdeutschen an Modellschulen in einem aufbauenden System installiert, haben den Friesichunterricht an Schulen ausgebaut, haben den Kindern der Sinti und Roma in den Schulen Mentorinnen an die Seite gestellt. Zweisprachige Straßenschilder können wir an vielen Stellen im Land sehen. Wir haben das Friesisch-Gesetz beschlossen, haben sehr viele einzelne Projekte gefördert, haben den Handlungsplan Sprache entwickelt, der jedenfalls für uns als SPD Wegweiser auch für weitere Minderheitenpolitik sein soll.
All das waren Maßnahmen, um die bisher angemeldeten Bestimmungen für die Charta zu erfüllen, aber eben auch über sie hinausgegangen sind. Deshalb ist es eine gute und eine zielführende Idee, weitere Bestimmungen zur Charta anzumelden. Die Tabelle ist vielfältig.
Ich freue mich auf die entsprechende Diskussion im Ausschuss, weil ich denke, dass wir dort auch unter Zuhilfenahme von Fachleuten noch einmal darüberschauen können.
Das Gesetz sichert unter anderem den Sprachgebrauch im Umgang mit Behörden. So können Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch zukünftig in unseren Behörden genutzt werden.
Wir haben uns im letzten Jahr dabei auf den jeweiligen Kernbereich der Sprachgebiete konzentriert, also Schleswig-Flensburg, Flensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde. Übersehen haben wir dabei, dass die dänische Minderheit auch in Kiel zu Hause ist mit Kita, Grundschulen, dem SSW und einem regen Vereinsleben. Dieses Versäumnis bitten wir jetzt zu korrigieren.
Wir unterstützen deshalb sehr gern den Gesetzentwurf des SSW. Ich freue mich auf eine weitere Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier im Landtag vor wenigen Wochen mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Minderheiten und Volksgruppen aus unterschiedlichen Teilen von Europa diskutiert und sprechen dürfen. Sie waren auf Einladung der Gesellschaft für bedrohte Völker zu Gast bei uns in SchleswigHolstein. Ich darf an dieser Stelle erwähnen, dass der Vorsitzende der Gesellschaft für bedrohte Völker Jan Diedrichsen ist, der für uns als Landtagsmitarbeiter in Brüssel tätig ist und Angehöriger einer unserer Minderheiten ist. Vielleicht können wir ihm von dieser Stelle zu der wichtigen Arbeit gratulieren, die er dort macht. Ich finde es super, dass wir einen Angehörigen einer unserer Minderheiten in diesem wichtigen Verband haben.
In dem Gespräch mit den jungen Menschen ist mir erneut bewusst geworden, welch wichtige Bedeutung unsere Minderheitenpolitik nicht nur für uns hier im Land, sondern eben auch für andere Minderheiten in anderen Teilen von Europa ist. Mir ist auch bewusst geworden, dass wir insoweit eine
ganz besondere Bedeutung haben und dass die Politik, die wir hier machen, auch in anderen Teilen von Europa wahrgenommen wird.
Diese Politik wird vielleicht nicht immer eins zu eins übertragen, sie kann aber auch ein Stück weit als Vorbild dienen. Dieses ist in dem Gespräch mit den jungen Leuten deutlich geworden. Sie waren sehr interessiert daran, zu erfahren, wie so etwas überhaupt funktionieren kann, dass Minderheit und Mehrheit friedlich nebeneinander leben und vor allem auch miteinander leben. Das ist für viele Minderheiten, gerade wenn man an die Ukraine denkt daran erinnere ich mich aus dem Gespräch noch ganz genau -, etwas, was durchaus nicht selbstverständlich ist.
Wir als grüne Fraktion bedanken uns auch ganz ausdrücklich beim SSW für die Initiative, also für den Gesetzentwurf und den Antrag, über die wir heute beraten. Alles von dem, was Herr Harms gesagt hat, können wir Grüne unterschreiben. Der kulturelle Reichtum und die Sprachenvielfalt, die wir in Schleswig-Holstein haben, sind nicht nämlich irgendwie nur nice to have oder nur wichtig für die Minderheiten, sondern prägen unser Land grundsätzlich.
Mit Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch und Romanes haben wir vier der fünf Minderheitensprachen, die es in Deutschland gibt, in unserem Land vertreten. Es ist eine Bereicherung für uns alle, die wir hier leben, aber auch eine besondere Verpflichtung; denn Sprachenrechte sind auch Menschenrechte.
Die Charta, über die wir heute reden, hat zwar der Bund unterzeichnet, aber die meisten Bereiche, die die Charta benennt, fallen in unsere direkte Zuständigkeit. Das gilt für den Bildungsbereich, das gilt für die Kulturpolitik, aber auch für die Medienpolitik, wo wir auch noch einige Baustellen vor uns haben.
Wir haben deshalb in der vergangenen Wahlperiode die Umsetzung der Sprachencharta forciert und einen ressortübergreifenden Handlungsplan für Sprachenvielfalt aufgelegt. Das ist bereits gesagt worden. Der ehemalige Ministerpräsident Torsten Albig hat hierzu am 9. Juni 2017 im Landtag Bericht erstattet. An die Debatte darüber kann ich mich noch sehr gut erinnern.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir jetzt darüber sprechen, wie wir Punkte nachmelden können, die in den letzten Jahren hier sehr gut umgesetzt worden sind. Das macht deutlich, dass wir uns in den letzten Jahren nicht zurückgelehnt, sondern Minderheitenpolitik weiterentwickelt haben. Es ist
eine ganz wichtige Sache, dass wir uns nicht auf den Erfolgen der Vergangenheit ausruhen, sondern dass wir immer wieder auch überlegen, wie wir dieser guten Rolle, die wir in der Minderheitenpolitik spielen, weiterhin gerecht werden können.
Wir wollen darüber im Detail auch sehr gern im Europaausschuss sprechen. Allein der Anhang des SSW-Antrags ist so detailliert, dass dazu mindestens eine Ausschussberatung stattfinden kann, lieber Lars Harms. Wir freuen uns darauf, das dann gemeinsam zu beraten, und nicht nur gemeinsam als Initiative zwischen den Fraktionen, sondern auch mit den Angehörigen der Minderheiten, die da sicherlich weitere Ideen haben, die eingebracht werden können, und uns auf bestimmte Sachen aufmerksam machen können.
Zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes: Da verhält es sich ganz ähnlich. Wir Grüne stehen dem sehr positiv gegenüber, außer in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und der kreisfreien Stadt Flensburg auch eine Ergänzung in der Stadt Kiel einzuführen, sodass auch in der Stadt Kiel Bürgerinnen und Bürger in der Kommunikation mit den Behörden ihre Minderheitensprache verwenden können. Als Flensburger Minderheitendäne begrüße ich das auch ganz persönlich. Ich kann aus der Debatte in Flensburg heraus - Peter Lehnert hat es erwähnt - feststellen, dass es sich lohnt, hier noch eine Schleife zu drehen und darüber zu reden, was wir schon beschlossen haben, um es weiterzuentwickeln und das Ziel des Gesetzentwurfs umzusetzen. Das sollten wir im Ausschuss tun. Wir sollten auch mit der Stadt Kiel reden. Da weiß ich persönlich noch nicht, wie die sich dazu positionieren. Eins ist klar: Um Bewusstsein zu schaffen, müssen wir es natürlich gemeinsam mit der Stadt Kiel machen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Europaausschuss.
Gefühl, und ich fühle mich in einem Parlament sehr wohl, dem der Minderheitenschutz so offensichtlich am Herzen liegt. Das ist eine gute Sache. Wer gut funktionierenden Minderheitenschutz sehen möchte, der muss nach Schleswig-Holstein blicken, das klang schon mehrfach an.
Unsere Heimat gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch schon international als Vorbild, ein Vorbild, das in einem offenen und liberalen Europa, das zusammenwächst und in dem zunehmender Nationalismus hoffentlich keine großen Chancen hat, Nachahmer finden wird.
Dass Schleswig-Holstein mittlerweile womöglich die Verpflichtungen der Charta der Regional- und Minderheitensprachen sogar übererfüllt, unterstreicht die Vorreiterrolle, die wir eingenommen haben. Bevor wir weitere Bestimmungen der Charta nachmelden, sollten wir genau prüfen, welche Verpflichtungen Schleswig-Holstein wirklich eingehen kann und wo wir womöglich an Grenzen stoßen. Not zum Handeln besteht nicht, das machen SSW und SPD deutlich. Kritik am Ist-Zustand üben sie ja nicht.
Ich plädiere in diesem Zusammenhang dafür, Augenmaß walten zu lassen. Denn was ist denn das Ziel der Minderheitenpolitik? - Ziel ist es doch, die Minderheiten zu schützen, ihre kulturelle Identität zu erhalten und ihre Besonderheiten bewahren zu helfen. Wir sollten uns die Frage stellen, was wir wirklich brauchen, um dieses Ziel zu erreichen. Ist der personelle und finanzielle Mehraufwand, der nötig wäre, wenn wir das Landesverwaltungsgesetz ändern und es auch in Kiel gestatten, Dokumente in dänischer Sprache bei Behörden einzureichen, wirklich erforderlich?
(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja! - Beate Raudies [SPD]: Ja! - Lars Harms [SSW]: Was Flensburg kann, kann Kiel auch!)
Seinerzeit wurde die Regelung getroffen, dies nur in den nördlichen Kreisen und Städten des Landes zu ermöglichen. Mir erscheint das recht vernünftig, denn dort im Grenzland, in meiner Heimat, wohnt der Großteil der Menschen, die sich zur dänischen Minderheit bekennen. Das spiegelt auch die Verteilung der dänischen Schulen in Schleswig-Holstein deutlich wider. Angesichts dessen stehe ich dem Vorschlag des SSW zur Änderung der bisherigen Gesetzeslage, offen gesagt, skeptisch gegenüber, aber das können wir gern im Ausschuss prüfen.
Der Minderheitenschutz ist ein hohes Gut, das wir verteidigen müssen. Die Freien Demokraten als Partei und auch ich als Person stehen voll dahinter. Das bedeutet auch, dass wir auf die Verhältnismäßigkeit achten müssen; denn sonst wäre die Gefahr groß, dass wir der Kritik Tür und Tor öffnen und so die Akzeptanz des Schutzes leidet.
Am Ende sind es nicht nur die Verordnungen und Gesetze, die den Minderheitenschutz garantieren, sondern vor allen Dingen Gefühle und Gewissheiten, wie zum Beispiel das Gefühl der Verbundenheit und die Gewissheit, in der Vielfalt vereint zu sein.
Gerade dieses emotionale Band noch enger zu knüpfen, scheint mir derzeit vordringlich. So wirken wir gegen Nationalismus, für Weltoffenheit und Vielfalt und werden vielleicht weiterhin als Land wahrgenommen, in dem Vielfalt auch wirklich funktioniert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die AfD-Fraktion schließt sich diesem vielstimmigen, harmonischen Konzert an diesem schönen Morgen gern an; denn das völkerrechtliche Abkommen der Charta der Regional- und Minderheitensprachen ist über Europa hinaus zum Referenzrahmen zum Schutz autochthoner Sprachminderheiten geworden. Dabei entspricht es den Intentionen der Charta, wenn die Unterzeichnerstaaten in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte bei der Förderung der jeweiligen Minderheitensprachen berichten, so wie es der Antrag des SSW vorsieht. Die Nachmeldung von Bestimmungen zur Europäischen Charta der Regional
Der Gesetzentwurf der „Partei der maximalen Möglichkeiten“, die dänische Sprache jetzt auch in Kiel im amtlichen Behördenverkehr verwenden zu können, wird von uns ebenfalls unterstützt. Die entsprechende Regelung des Landesverwaltungsgesetzes ist ausdrücklich als Kann-Bestimmung vorgesehen. Es wird damit in das Ermessen des einzelnen Bürgers gestellt, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Gerade deshalb ist auch nicht mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand für die Verwaltungsbehörden zu rechnen; denn gewiss wird nur ein Teil derjenigen, die sich zur dänischen Minderheit zählen, in Verwaltungsverfahren auf den Gebrauch der dänischen Sprache auch wirklich angewiesen sein. Es ist ein Unterschied, ob man diese Möglichkeit nun wirklich annimmt.