Es wird aber auch der spezifische Personalbedarf in den einzelnen Anstalten ermittelt, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Denn ermittelt wird dieser Personalbedarf unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefangenenklientel, die in den Anstalten sehr unterschiedlich ist, sowie der vollzuglichen, baulichen und organisatorischen Besonderheiten jeder JVA.
Meine Damen und Herren, die in der JVA Lübeck gewählte Methode ist grundsätzlich geeignet, diese Ziele zu erreichen. Daher soll sie mit externer Begleitung zu einem landesweiten Berechnungsmodell weiterentwickelt werden. Im Innenund Rechtsausschuss habe ich am 6. September 2017 bereits darüber informiert, dass wir erkunden, welche Personalberechnungssysteme für den Justizvollzug anderswo bestehen. Das niedersächsische Justizministerium hat vor mehreren Jahren einen vergleichbaren Ansatz gewählt und hiermit gute Erfahrungen gemacht.
Ich werde eine landesweite Personalbemessungskommission einrichten, die sowohl die Anstalten als auch die Personalvertretungen einbinden wird. Die Kommission soll Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen.
Aber wichtig ist mir auch der Blick von außen. Daher soll die Personalbedarfsanalyse extern begleitet werden. Die Externen sollen den Erhebungsprozess in einem datengestützten EDV-System dokumentieren. Wir werden auch versuchen, sehr geehrter Herr Weber, bei der Ausschreibung der externen Leistungen die Worthülsen, die von Ihnen angesprochen worden sind, zu vermeiden. Schließlich sollen die in den Anstalten gebildeten Arbeitsgruppen bei der einheitlichen Ist-Analyse und der Aufgabenkritik unterstützt werden.
Am vergangenen Montag wurden die Anstalten und der Hauptpersonalrat darüber informiert, wie die Personalbedarfsanalyse im Landesjustizvollzug durchgeführt werden soll. Bereits heute ist ein Gespräch mit dem in der Staatskanzlei eingerichteten Kompetenzzentrum Organisationsentwicklung anberaumt. Geklärt werden soll, wie und in welchem Umfang eine externe Begleitung erfolgen kann. Bis Ende 2018 sollen erste Ergebnisse für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst vorliegen.
Meine Damen und Herren, die erfolgreiche Wiedereingliederung von Gefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schleswig-Holstein besitzt bundesweit die niedrigste Inhaftierungsquote. Darauf dürfen wir schon ein bisschen stolz sein. Eine gelingende Resozialisierung und der Schutz unserer Bevölkerung sind aber nicht zum Nulltarif zu haben. Für diese Aufgaben brauchen wir für unsere Justizvollzugsanstalten qualifiziertes Personal - und das in ausreichender Zahlenstärke. Denn es geht hier gleichermaßen um gute Arbeit und im wahrsten Wortsinne um sichere Arbeitsplätze. Die Kos
ten dafür sind vergleichsweise niedrig. Die Sicherheit der Bevölkerung ist für uns Pflicht. Eine angemessen gute Personalausstattung im Vollzugsdienst ist eine Notwendigkeit.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion und auf die genaue Beobachtung der SPD-Fraktion. - Vielen Dank.
Wer dem Antrag in der Drucksache 19/315 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Damit ist der Antrag in der Drucksache 19/315 einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages den Personalratsvorsitzenden Ralf Wrobel mit weiteren Mitgliedern der Personalvertretung im LBV. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vertreter des Personals des LBV! „Warum dieser Antrag auf Dringlichkeit?“, haben mehrere Koalitionsabgeordnete gefragt.
Im LBV Schleswig-Holstein, lieber Hans-Jörn Arp, arbeiten 1.463 Personen; 1.463 Personen, die nicht wissen, wie ihre berufliche Zukunft aussieht;
1.463 Männer und Frauen, die täglich in Sorge sind, ob sie weiterhin bei ihrem Arbeitgeber, dem Land Schleswig-Holstein, beschäftigt bleiben können. Wenn diese 1.463 Beschäftigten und deren Zukunft nicht Argument genug für die Dringlichkeit sind, dann weiß ich auch nicht mehr.
(Beifall SPD und Lars Harms [SSW] - Lukas Kilian [CDU]: Reden Sie zur Sache oder zur Dringlichkeit?)
Die Koalitionsfraktionen werden vermutlich gleich anführen, dass unser ehemaliger Ministerpräsident uns diese Diskussion beschert hat. Doch da liegen sie falsch. Im Oktober 2016 gab es eine Einigung für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. In schwierigen Gesprächen wurden Kompromisse gefunden und wurde diesen zugestimmt. Alle Bundesländer stimmten zu, dass die Autobahnen von einer Bundesinfrastrukturgesellschaft verwaltet werden sollen. Dafür wurde dem Wunsch einer deutlichen Erhöhung der Regionalisierungsmittel von Bundesebene zugestimmt. Bis 2030 erhält das Land Schleswig-Holstein fast 400 Millionen € zusätzlich. Das ist Geld, das Ihnen - auch mit Ihrem Koalitionsvertrag - großen Spielraum für Infrastrukturmaßnahmen gibt. Also, wenn Sie hier den Kompromiss des ehemaligen Ministerpräsidenten kritisieren, treiben Sie ein falsches Spiel, wenn Sie das Geld dann fast euphorisch ausgeben.
In Artikel 143 e des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Länder beantragen können, dass Bundesstraßen auch durch den Bund verwaltet werden. Sie haben im Koalitionsvertrag die Prüfung dessen festgeschrieben.
- Man muss schon genau zuhören, Herr Vogt. - Wir lehnen die Verwaltung der Bundesstraßen durch den Bund ab.
Ich sage es deutlich: Sie haben uns diese Diskussion und die Verunsicherung der Beschäftigten durch ihr Handeln beschert.
(Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch abgestimmt im (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)
- Die Tatsache, Herr Dr. Tietze, dass im Koalitionsvertrag steht, dieses zu prüfen, diese Karte ist nicht von uns gezogen worden, sondern von Ihnen. Es besteht die Option der Prüfung; man muss nicht prüfen.
Die Koalition hatte noch versucht, uns zu beschwatzen, die Anhörung zu dem Thema in der letzten Woche nicht durchzuführen, da die Beschäftigten zusätzlich verunsichert werden könnten.
Ich bitte Sie! Was ist denn das für ein Verständnis von guter Arbeit, über die Zukunft von fast 1.500 Beschäftigten in Hinterzimmern zu verhandeln und nicht öffentlich mit den Betroffenen!
Die Ergebnisse dieses Gutachtens waren eindeutig. Alle Anzuhörenden kamen zu einer einheitlichen Bewertung. Auch Minister Dr. Buchholz äußerte sich eindeutig positiv zum Verbleib der Bundesstraßen in der Zuständigkeit des LBV. Die Mehrkosten stünden in keinem Verhältnis zu einem Weggang und den Belastungen des eigenen Personals, so hieß es sinngemäß. Doch einen Tag später grätscht die grüne Finanzministerin Heinold dazwischen: Das Personal interessiert nicht mehr, nur noch die Kosten und das mögliche Einsparpotenzial in Höhe von 10 Millionen € stehen im Vordergrund. Haushaltskonsolidierung gegen Personal.
Die Ministerin streicht zulasten der Beschäftigten, und der Ministerpräsident schweigt. Die Finanzministerin entscheidet sich klar für Haushaltskonsolidierung. Wir bekennen uns klar zum Erhalt des Personals.
Der Streit in der Koalition wird so zu einem Musterbeispiel für Zermürbung und Drängen des Personals in Krankheit oder Wegbewerbung. Bereits jetzt sind mehrere Beschäftigte des LBV zum Beispiel zu den Kreisen oder den Kommunen abgewandert. Hier gibt es mehr als genug Stellen, aber wer kann den Beschäftigten eine Neuorientierung bei den schlechten tariflichen Bedingungen bei der Arbeit für das Land und dem fehlenden Gespür für die Wertschätzung durch die Landesregierung verdenken?
Wer seine Beschäftigten nur rein als Kostenfaktor und nicht mehr als sinnvollen Teil eines Ganzen sieht, der hat jegliches Gespür für Personal verloren. Noch ist die Attraktivität gegeben, wenn sie auch zunehmend schwindet. Sie wäre nach einer Herauslösung der Bundesstraßen verloren. Dann ist der LBV tatsächlich existenziell bedroht. Das kann im Wettbewerb um Fachkräfte für die Landesverwaltung auch nicht im Sinne der Landesregierung sein. Mit Ihrer Vorgehensweise machen Sie hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LBV kaputt. Herr Vogt, das auch noch ins Lächerliche zu ziehen, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das haben die Beschäftigten definitiv nicht verdient.