Hamburg, Rheinland-Pfalz - jeweils mit sozialdemokratischer Beteiligung -, all diese Bundesländer haben ihren vergaberechtlichen Mindestlohn in den Bundesmindestlohn eingefädelt, damit es eben keine unterschiedlichen Mindestlöhne oder eine Spreizung gibt. Denn es ist eben nicht so, wie Sie es hier meinen, dass wir sagen: „Die öffentliche Hand gibt irgendetwas aus, und wir wollen genauso wie der öffentliche Dienst bezahlen“, sondern wir beauftragen private Unternehmen, hoffentlich solche aus dem Land, mit öffentlichen Leistungen. Und die sollen sich in ihrer privaten Konkurrenz zueinander dann auch nicht anders verhalten müssen als sonst.
Das ist die Idee, die in den anderen Bundesländern einfach durchgreifend ist, weshalb man in nahezu allen anderen Bundesländern, bis auf Berlin, davon Abstand genommen hat, den vergaberechtlichen Mindestlohn fortzuführen, sondern man fädelt ihn eben ein.
Meine Damen und Herren, vielleicht müssen Sie sich auch ein Stück weit von der Vorstellung trennen, dass Sie mit einem vergaberechtlichen Mindestlohn irgendwo Glorreiches bewirken, indem die Unternehmen anschließend sagen: Ja, das machen wir sofort, wir erhöhen hier intern unsere Gehälter oder unsere Dienstbezüge! - Denken Sie mal darüber nach, dass es auch einfach passieren kann, dass Unternehmen dann sagen, dass sie an der Vergabe nicht teilnehmen.
Genau das passiert in Schleswig-Holstein. Es gibt ein einfaches und simples Beispiel dafür - der Kollege Sozialminister ist gerade nicht da -: Wir müssen immer mal, alle Jahre wieder, die Behindertenausweise in diesem Land produzieren lassen. Das hat bisher eine Firma gemacht, die immer für Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein gemeinsam unterwegs war. In diesem Jahr hat sich die Firma an der Ausschreibung nicht beteiligt, weil sie nicht an alle Mitarbeiter den vergaberechtlichen Mindestlohn zahlt. Das Ergebnis ist, dass diese Firma weiter Behindertenausweise für Hamburg und Niedersachsen produziert, aber nicht mehr für das Land Schleswig-Holstein. Das ist der Effekt, den Sie damit erzeugen.
Meine Damen und Herren, denken Sie noch einmal darüber nach. Aus meiner Sicht gibt es keinen vernünftigen Grund, an dieser Stelle dafür zu sorgen, dass es da Unklarheiten gibt.
Kollege Andresen, wir müssen aus unserem Herzen keine Mördergrube machen. Ich bin ein Fan davon, den vergaberechtlichen Mindestlohn deshalb auch so einfädeln zu lassen, und Sie nicht. Das bringt uns in der Koalition nicht um. Da kann man auch mal unterschiedlicher Meinung sein. Eines aber haben Sie gesagt, bei dem ich darum bitte, vorsichtig zu sein. In § 4 Absatz 3 des bisher geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzes heißt es wörtlich, und ich zitiere mit der Genehmigung des Präsidenten:
„Die Höhe des Mindeststundenentgeltes kann nach Maßgabe des § 20 durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums angepasst werden.“
Das ist so eindeutig, viel eindeutiger geht es nicht mehr. Er kann, aber er muss nicht. Im Übrigen ist auch in der Vergangenheit, wie Sie wissen und wie die Diskussion mit Reinhard Meyer zeigte, nicht immer davon Gebrauch gemacht worden, und es sollte ja auch nicht davon Gebrauch gemacht werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Grund dafür nennen, warum man Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von SPD und SSW, sowieso nicht zustimmen kann. Sie sind einem klitzekleinen Rechenfehler aufgesessen, denn Sie haben vergessen, die Tariferhöhung, die der Verordnungsgeber zu beachten hat, bis er die Verordnung in Kraft gesetzt hat und die zum 1. Januar 2018 wirksam wird, schon einzupreisen. Deshalb läge der vergaberechtliche Mindestlohn, wenn man ihn auf der untersten Entgeltgruppe anpasst, nicht etwa bei 10,22 €, sondern er läge bei 10,68 €.
Das würde bedeuten, dass wir den vergaberechtlichen Mindestlohn immer weiter vom bundesgesetzlichen Mindestlohn abkoppeln und fast 2 € Differenz zwischen diesen beiden Mindestlöhnen hätten. Das wollte mein Vorgänger nicht, und das will ich nicht. Das sollten wir auch nicht tun, denn das ist nicht klug. Wir sollten uns einmal auch ein gutes Beispiel an der Vernunft anderer Bundesländer nehmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/357 (neu) federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion der SPD und die Abgeordneten des SSW. Dann ist die Ausschussüberweisung somit beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Claus Schaffer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Der Aufenthalt für subsidiär geschützte Personen in unserem Land ist grundsätzlich auf Zeit angelegt. Entfällt der Schutzgrund, so entfällt zugleich auch der Aufenthaltsgrund. Der Aufenthalt ist damit zu beenden.
- Genau, wir hatten das heute Vormittag schon. Deshalb wiederhole ich das noch einmal kurz zusammengefasst, vielen Dank. - So schnell und einfach lässt sich nämlich tatsächlich zusammenfassen, was in Deutschland und auch in SchleswigHolstein aufenthaltsrechtliche Realität ist.
Allgemein gilt in diesen Tagen, dass Krieg einen Schutzgrund begründet. Das ist unbestritten, und es ist auch gut und richtig, dass wir in Deutschland Kriegsflüchtlingen Schutz bieten. Nur müssen wir in diesen Tagen auch erkennen, dass sich in einigen Ländern ein solcher Schutzgrund nicht mehr oder nicht mehr lange begründen lassen wird. Sicherheitslagen in früheren Kriegsgebieten verändern sich, Kampfhandlungen werden eingestellt, Militär wird abgezogen, die Zivilgesellschaft kehrt zurück. Diese Veränderung müssen wir zur Kenntnis nehmen. Sie einfach abzustreiten, mag populistischen Geistern verlockend anmuten, es ändert aber nichts an den Tatsachen.
Wir kommen also in die Situation und damit in die Pflicht, subsidiär geschützte Personen in die Heimatländer zurückschicken zu müssen. Wie gesagt, das Thema hatten wir heute Vormittag bereits. Wir sollten uns darauf vorbereiten.
Meine Damen und Herren, wir von der AfD-Fraktion setzen dort an, wo das bereits bewährte Rückkehrmanagement der Landesregierung aufhört. Wir wollen den heimkehrenden Menschen dabei die Heimkehr und das Ankommen in der Heimat erleichtern. Diese Menschen brauchen eine Perspektive, und wir können ihnen diese Perspektive auch geben. So sieht unsere Idee des Schaffens von Perspektiven für die Rückkehr zum Beispiel vor, die
sen Menschen eine Grundqualifikation etwa in Bau- und Handwerksberufen zu vermitteln. Ebenso kämen auch Bereiche der Ver- und Entsorgung oder der Betreuung von Menschen in Frage. Lassen Sie uns darüber bitte reden. In unserem Land können so erste und wertvolle Wege für die existenzsichernde Erwerbstätigkeit und ein sozial abgesichertes Leben in den Heimatländern beschritten werden. Das sind echte Perspektiven für die Rückkehr.
Nicht selten waren es die bewaffneten Konflikte in den Ländern, die Menschen zur Flucht nach Deutschland bewegten. Es sind ebenso die Folgen der bewaffneten Konflikte, die nun handwerklich vorgebildete Arbeitskräfte für den Wiederaufbau in den Heimatländern so wertvoll machen. Lassen Sie uns einen schleswig-holsteinischen Beitrag für eine vernünftige Flüchtlingspolitik leisten. Schaffen wir für eine Vielzahl von rückkehrenden Menschen eine berufliche und soziale Perspektive in den Heimatländern. Lassen Sie uns Grundsteine für den Wiederaufbau und die humanitäre Unterstützung legen, anstatt lediglich Geld für die Heimkehr bereitzustellen.
Unser Vorschlag geht aber noch einen Schritt weiter. Wir wollen eine von der Landesregierung unterstützte Ausbildungs- und Wirtschaftskooperation mit den administrativen Stellen in den Zielländern aufbauen. Firmen, die hier und in den Zielländern Grundqualifikationen und Fortbildungen vermitteln können, sollen bei Bedarf und auf Wunsch - sozusagen bilateral - beim Aufbau und der Aus- und Fortbildung im Zielland erleichtert wirtschaftlich Fuß fassen können. Damit wäre es nach unserer Auffassung möglich, in den Herkunftsländern nachhaltig für erste wirtschaftliche Verbesserungen zu sorgen. Wirtschaftliche Sicherheit bedeutet soziale Sicherheit, und beides ist für dauerhaften Frieden unabdingbar. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion den Innenminister auf, ein Konzept zu erstellen, welches subsidiär geschützte Personen auf die Rückkehr in ihre
Heimatländer vorbereiten und Anreize für Ausbildungskooperationen mit den Herkunftsländern schaffen soll. Damit fordern Sie ein Konzept, das nur die Gruppe der subsidiär geschützten Personen in den Blick nimmt. Deshalb wird der Antrag der großen Herausforderung, die wir für die Zuwanderung und für die Rückkehr von Menschen in Schleswig-Holstein haben, nicht gerecht. Wir als Landespolitiker sind in der Pflicht, die vielfältigen Aufgaben der Integration zu bewältigen und eine mögliche Rückkehr der Zuwanderer verantwortungsvoll vorzubereiten.
Die Gründe für eine Beendigung des Aufenthaltes sind sehr unterschiedlich. Am Ende eines oftmals kräftezehrenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahrens steht aber für viele Zuwanderer eben nicht das erhoffte Aufenthaltsrecht, sondern die Verpflichtung, wieder auszureisen. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Asylsuchenden, die trotz bestehenden Aufenthaltsrechts wieder in ihre Herkunftsländer, in Ihre Heimat, zurückkehren wollen. Für alle diese Menschen entstehen im Zusammenhang mit der Rückkehr Fragen und Probleme, oft verbunden mit enttäuschten Erwartungen. All das muss in den Blick genommen werden, und das wird es auch.
Im Nachgang zu einem gemeinsamen Beschluss der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin von Anfang 2016 wurde auch in Schleswig-Holstein eine Förderung der freiwilligen Rückkehr und Rückkehrberatung verstärkt in den Fokus genommen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein hat ein Netzwerk verschiedener Akteure Konzepte zur Rückkehrberatung und zum Management freiwilliger Rückkehr entwickelt, die den Migrationsberatungsstellen und den Ausländerbehörden eine Hilfe für eine qualifizierte Beratungsarbeit geben.
Ziel ist es, über ein strategisches Rückkehrmanagement Konzepte zur Rückkehr in die Herkunfts- oder Heimatländer mit wirklichen Lebensperspektiven zu vermitteln. Das ist es, was wir erreichen wollen, und das ist ein hoher Anspruch. Bis heute sind daraus viele wichtige Maßnahmen und Angebote entwickelt worden. Die Ergebnisse dieses Projektes werden für 2018 erwartet.
Richtig ist, dass es sich hierbei um einen dynamischen Prozess handelt, dem die Konzepte gerecht werden müssen, denn die Zuwanderung unterliegt ständigen Wandlungen und sich ständig wandelnden Umständen. Das ist keine Frage, die nur einer innenpolitischen Betrachtung bedarf. Sprachförde
rung, schulische und berufliche Qualifikation sind ebenso bedeutsam wie die Schaffung von Arbeitsperspektiven. Die humanitäre Aufgabe der Schaffung von Lebensperspektive ist ressortübergreifend.
Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir bei der Erarbeitung unseres Landesintegrationskonzeptes alle Ressorts und alle Akteure einbeziehen und eine umfängliche öffentliche Beteiligung vorsehen. Auch hier stehen wir in der Verantwortung, Integration und Rückkehrvorbereitung zusammen zu denken und berufliche Perspektiven bei uns in SchleswigHolstein und gegebenenfalls auch in den Heimatländern zu stärken.
Die AfD-Fraktion fordert nun, Anreize für Ausbildungskooperationen mit den Herkunftsländern zu schaffen. Die Federführung hierzu muss aber beim Bund liegen, insbesondere beim BAMF und bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort gibt es jetzt schon ein vielseitiges Unterstützungsangebot, das bereitgestellt und auch genutzt wird. Deshalb sind Alleingänge der einzelnen Bundesländer überhaupt nicht angesagt und nicht zielführend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich vollumfänglich meinem Kollegen von der CDU-Fraktion anschließen.
- Wie man es macht, macht man es falsch. Also wirklich, nun entscheidet euch mal, wie Ihr das gerne haben möchtet.
Solange die Menschen bei uns sind, ist es selbstverständlich, dass wir natürlich alle Maßnahmen unternehmen werden, um die Menschen hier zu integrieren. Dabei ist das Erlernen der Sprache selbstverständlich sehr wichtig, aber auch alle Arbeitsmaßnahmen, die hierfür getroffen werden.