Zudem stellen wir mit dem Bildungspaket den Gymnasien Lehrerstellen für den Umstellungsprozess und für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung. Bei der Entscheidung der Schulkonferenz, bei G 8 bleiben zu können, hätten wir uns ein niedrigeres Quorum gewünscht.
Bleibt noch das Thema Konnexität: Im Januar wird es dazu zwischen dem Ministerpräsidenten und den kommunalen Landesverbänden ein Spitzengespräch geben, damit bei diesem Thema Klarheit geschaffen wird. Wir Grüne haben gesagt, dass wir die Kommunen bei der Umstellung auf G 9 unterstützen. Dazu stehen wir.
Wir sind sicher, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen eine gute Lösung finden wird. Wir wollen uns nicht aus unserer Verantwortung stehlen, lieber Martin Habersaat, sondern wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen.
In der Anhörung gab es einen weiteren interessanten Aspekt zu G 9, nämlich dass Jugendliche aus Nichtakademikerfamilien durch G 8 größere Unsicherheiten über die eigenen Fähigkeiten und beruflichen Perspektiven haben.
Außerdem steigt die Studierneigung durch G 8 für Jugendliche aus Akademikerhaushalten. Für Jugendliche aus Nichtakademikerfamilien sinkt sie hingegen recht deutlich gegenüber G 9. Das heißt im Umkehrschluss: G-9-Abiturientinnen und -Abiturienten, vor allem aus Nichtakademikerfamilien, wissen häufiger, welchen beruflichen Weg sie nehmen wollen, und sie studieren häufiger. Man könnte also sagen: G 9, egal ob an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Gymnasien, ist ein Baustein für Bildungsgerechtigkeit. Das ist ein positiver Effekt, wie ich finde.
Soziale Durchlässigkeit und gute Bildungschancen für alle - diese Themen hat auch die Jamaika-Koalition im Blick. Deshalb haben wir vereinbart, den Bildungsbonus, also Mittel für Schulen mit besonderen Herausforderungen, um ein Jahr vorzuziehen. Er wird zum Schuljahr 2019/20 eingeführt, startet also zeitgleich mit G 9 und wird mit deutlich mehr Mitteln als geplant ausgestattet.
Lieber Martin Habersaat, am Anfang stehen weniger Mittel zur Verfügung, weil das Schuljahr am 1. August startet. Deshalb brauchen wir in dem Jahr nicht die gesamten Mittel. Das heißt, es werden deutlich mehr als 40 Stellen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2019, also im ersten Jahr, werden es 160 Stellen sein, und das ist etwas anderes als 40 Stellen.
Trotzdem ein paar kritische Anmerkungen: Wir muten den Lehrkräften, Familien, Schülerinnen, Schülern und Schulträgern mit jedem Strukturwechsel einiges zu, so auch bei der Rückkehr zu G 9. Das Thema Bildung eignet sich hervorragend, um das Bauchgefühl der Menschen anzusprechen. Jeder ist mal zur Schule gegangen und hat dort mehr oder weniger prägende Erfahrungen gemacht, oder er hat Schulkinder in der Familie oder im Bekanntenkreis. Da hatte die CDU einen guten Riecher.
Aber bringen die Strukturwechsel etwas? Wir Grüne sind weiterhin keine Fans von ständigen Wechseln. Wir wollen den Schulen lieber Zeit für inhaltliche Arbeit geben. Es wäre für die Schulen auch besser, wenn sie nicht bei jeder Wahl eine Umstellung fürchten müssen. Deshalb finde ich, die Initiative, die gerade von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angestoßen wird, einen Bildungsrat zu bilden, der Leitlinien für die Politik in Deutschland anstoßen soll, ist eine gute Initiative. Damit würden wir mehr Kontinuität in den Bildungsbereich bringen und mehr Verlässlichkeit bundesweit. Ich finde, diese Initiative hat eine Chance verdient. Es ist eine Petition, die alle unterschreiben können. Also, nur zu! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Schulgesetzänderung geht heute in die zweite Lesung, und ich verbinde damit tatsächlich die Hoffnung, dass wir in unserer JamaikaKoalition jetzt endlich den seit Jahren ideologisch geführten Streit um Schulstrukturen dauerhaft beenden können und dass wir damit jedem Kind fortan die Möglichkeit geben, seinen individuellen Bildungsweg erfolgreich gehen zu können. Das wäre dann der wahre Gewinn unserer heutigen Entscheidung, meine Damen und Herren.
Die Diskussion um die Gesetzesreform in den vergangenen Monaten hat verschiedene Erkenntnisse geliefert, aber die entscheidende war: G 9 steht nicht mehr grundsätzlich zur Disposition. Das zeigte sich in den Anhörungen des Bildungsausschusses, aber vor allem auch in den Äußerungen der Opposition, denn die wesentlichen Kritikpunkte bezogen sich nur noch auf das Quorum der Schulkonferenz und die Konnexitätsfrage. Ich freue mich, dass die SPD offensichtlich mit uns einer Meinung ist und den Wechsel zu G 9 unterstützen wird.
Es wundert mich allerdings, welche Meinung gerade die SPD von den Gemeinschaftsschulen entwickelt hat. Sie stößt in das gleiche Horn wie einige Kommunen und tut so, als ob es geradezu zwangsläufig dazu kommen müsse, dass jetzt jeder, der zu
künftig ein Abitur machen möchte, nur noch das Gymnasium besuchen wird. Man könnte den Eindruck gewinnen, als hätten die Gemeinschaftsschulen keine besonderen Vorzüge, die manchen Schüler und manche Schülerin dazu veranlassen könnten, diese zu besuchen, zum Beispiel von einem binnendifferenzierten Unterricht und von einem deutlich höheren Stundenkontingent zu profitieren.
Es freut mich also, dass die größten Befürchtungen, die mit der Umstellung von G 8 auf G 9 einhergehen, nicht pädagogischer, sondern finanzieller Art sind. Die Schulträger fürchten hohe Kosten. Da setzt auch der Antrag des SSW an. Sie argumentieren, dass sie zusätzlichen Raumbedarf haben und dass es zu völlig veränderten Schülerströmen kommen wird, und die Opposition befeuert diese Sorge natürlich noch.
Ich denke, dass der fast schon reflexartige Ruf nach Konnexität am Ende vor allem ein Ergebnis der Erfahrung ist, die man während der Schulreform in der 16. Wahlperiode gemacht hat. Damals, als weit tiefgreifendere Eingriffe in die Schullandschaft vorgenommen wurden, kamen tatsächlich große finanzielle Lasten auf die Schulträger zu, für die sie erst spät, nur teilweise und auch erst, nachdem sie Klage angedroht hatten, entschädigt wurden. Herr Habersaat, das geht auch zulasten Ihrer Fraktion.
Meine Damen und Herren, wir werden es dieses Mal besser machen, das kann ich Ihnen versichern. Das Bildungsministerium steht bereits im Austausch mit den Schulen und den Kommunen, auch, um genau zu prüfen, welche Bedarfe tatsächlich entstehen werden. Ich darf Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, dass mich bei allem Verständnis für die Kommunen manche Forderung überrascht hat, etwa, wenn die Stadt Lübeck pressewirksam beklagt, wegen der Umstellung auf G 9 ein neues Gymnasium bauen zu müssen, obwohl doch schon ein älteres Gutachten, das im Auftrag der Stadt erstellt wurde, im Jahr 2016 darauf hinwies, dass ein solcher Neubau aufgrund wachsender Schülerzahlen wohl kaum zu vermeiden sei. Meine Damen und Herren, 2016, das war deutlich vor der Landtagswahl und lange bevor klar war, dass G 9 wiederkommen wird.
Wir werden den Bedarf also gründlich überprüfen. Dazu werden wir uns die notwendige Zeit nehmen, schließlich entstehen erst 2026/27 die zusätzlichen 13. Klassen, und wir werden nicht nach dem Gieß
Meine Damen und Herren, wir Liberalen und die gesamte Jamaika-Koalition möchten, dass G 9 zum Erfolg wird. Dazu brauchen wir die Kommunen, die, so meine Überzeugung, letztlich auch das Ziel haben, gute Politik und gute Bildung vor Ort anzubieten. Ich bin zuversichtlich, dass wir, die Koalitionsfraktionen, das Bildungsministerium und die Schulträger in sachlichen Gesprächen gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen werden und dass Schleswig-Holstein weiter den Weg an die Bildungsspitze gehen kann. Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Wir werden den SSW-Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die übergroße Mehrzahl der Eltern, Lehrer und Schüler will zurück zu G 9, darüber kann es gar keine Zweifel geben. Sie wollen nicht nur zurück; wäre es nach ihnen gegangen, hätte es die Kürzung der Gymnasialzeit überhaupt nie gegeben.
Vor der Landtagswahl im Mai versprach die CDU die Abschaffung des Turbo-Abis. Nun wird es also Ernst, allerdings wirft die 75-%-Klausel nach wie vor mehr Fragen auf, als sie Klarheit schafft, denn natürlich fragen sich die Mitbürger, warum etwa eine Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann, bei der Frage von G 8/G 9 aber eine Dreiviertelmehrheit nötig sein soll.
Meine Damen und Herren von der CDU, die jetzt noch da sind, Sie hätten das umgehen können und auch sollen. Der Wählerauftrag war eindeutig. Das unsägliche 75-%-Quorum ist dabei mehr als ein Schönheitsfehler des Gesetzes. Diesen Knackpunkt nutzt nun die SPD aus, die in ihrem Änderungsantrag ein Quorum von 50 % fordert. Stellen Sie sich einmal vor, was das in der Konsequenz bedeuten kann: ein schöner bunter Flickenteppich aus G-8
Das Votum der Wähler und die Meinung der meisten Eltern und Schüler müssen ausschlaggebend bleiben. In den Ausschussanhörungen zeigte sich hier ein ganz eindeutiges Bild: Schülervertretungen, Elternvertretungen, Gymnasiallehrer und -direktoren befürworten die Rückkehr zu G 9 einhellig. Kurz, der Änderungsantrag der SPD ist abzulehnen.
Der Antrag des SSW spricht hingegen etwas wirklich Wichtiges an, nämlich den Mehrkostenbedarf, der durch die Umstellung entsteht. Städteverband, Gemeindetag und Landkreistag haben im Ausschuss unisono vor allem die Raummehrkosten durch den zusätzlichen neunten Jahrgang ab 2026 angesprochen. Das Versprechen der Regierungskoalition, mit den Schulträgern im Januar zu sprechen und einen fairen Ausgleich zu erzielen, haben wir als AfD wohl vernommen, und wir werden im Januar ganz genau hinhören. Dessen können sich unsere Wähler sicher sein.
By the way: Das Raumproblem ist nicht etwa durch die Umstellung von G 8 auf G 9 entstanden. Vielmehr gab es bereits vor 2008 erhebliche Raumnöte in den Gymnasien mit Wanderklassen und Ausweichgebäuden. Durch den eingesparten Jahrgang hat sich die Situation zuletzt etwas entschärft, aber Ganztagsbetreuung, Mensa, Inklusion und Schulsozialarbeit brauchen natürlich ein Dach über dem Kopf, und das ist hinzugekommen.
Das Problem, das deutlich schwieriger zu behandeln sein dürfte, ist die Personalfrage. Nach Adam Riese wird es also 2025/26 zu einem Mehrbedarf an Lehrern kommen, und diese Aufgabe ist natürlich nur dann zu bewältigen, wenn man langfristig plant. Das gilt umso mehr für die Mangelfächer und für die Gymnasien im ländlich gelegenen Raum. Hier müssen Anreize geschaffen werden, und ich sage es ganz deutlich, es müssen auch finanzielle Anreize geschaffen werden; in welcher Form und wie immer das aussehen wird, das sei dahingestellt.
Meine Damen und Herren, Raumfragen und Personalfragen sind bei der Umstellung natürlich keine Nebensächlichkeiten, aber eine inhaltliche Debatte sollte uns jetzt ebenso wichtig sein. Jetzt bietet sich dazu eine gute Gelegenheit. An unseren Gymnasien sind in den Jahren nach der G-8-Einführung wirklich viele gute pädagogisch wirksame Initiativen entwickelt worden, die fortgeführt und ausgebaut werden sollten. Es gilt, diese Konzepte zu nutzen
Kurz gesagt, lassen Sie uns sicherstellen oder nutzen, dass sich Gymnasien im Umstellungsprozess weiterentwickeln können. Deshalb erwarten wir mit der Umstellung auf G 9 eine Diskussion über die Qualität des gymnasialen Bildungsganges. Die Überschrift kann hierzu schlicht und ergreifend lauten: Abitur: Hochschulzugangsberechtigung oder Hochschulreife?
Dass eine solche Debatte geführt werden muss, mag populistisch klingen. Aber solange mir Gymnasiallehrer und Hochschullehrer zustimmen, nehme ich das gern in Kauf.