Insbesondere unsere Hochschulen sind Motor für Innovation und bieten genügend Potenziale für Ausgründungen, aus denen neue Wertschöpfungen und somit zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen können. In diesem Zusammenhang möchte ich die Aufstockung des StartUp-Fonds um zusätzliche 4 Millionen € nennen, die unser Minister Dr. Bernd Buchholz vorgestern verkündet hat.
Mit diesem Schritt zeigen wir Initiative, denn wir ermutigen private Investoren, sich ebenfalls zu beteiligen, damit neue innovative Ideen, die unser Land nach vorn bringen, durch hinreichend Kapital realisiert werden können. Das ist etwas, womit wir für unsere Start-ups wirklich etwas tun können.
Selbstverständlich stehen auch die vorhandenen Betriebe in unserem Fokus. Deshalb hat sich die FDPFraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Vorbereitung und der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung unterstützt werden. Wir lassen unsere Betriebe nicht im Stich und begegnen dieser großen Herausforderung mit einer Informations- und Beratungsoffensive, die bereits in einigen Wochen starten wird.
Daneben forcieren wir wichtige Projekte für den Erhalt einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in der Fläche, indem wir die medizinischen Bedarfe im ländlichen Raum ermitteln und mit Vorarbeiten für ein längst fälliges Landeskrankenhausgesetz beginnen. Damit sichern wir die Qualität der stationären Versorgung nicht nur durch Investitionen im baulichen Bereich in Millionenhöhe, sondern auch durch konzeptionelle und wichtige gesetzgeberische Maßnahmen.
Eines freut mich außerordentlich, und hier bin ich bei den Grünen und bei dir, Rasmus, nämlich dass wir den Einstieg in die institutionelle Förderung der Tierheime geschafft haben und durch Investitions
zuschüsse zusätzlich den Sanierungsstau in unseren Tierheimen angehen werden, denn hiermit stärken wir den Tierschutz weiter, der schon immer ein wichtiges FDP-Thema war,
denn auf Initiative unseres jetzigen Sozialministers Dr. Heiner Garg hin fand 2013 der Tierschutz Einzug in die Landesverfassung. Wie heißt es doch in Artikel 11? Die „Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung“, denn das Wohlergehen der Tiere darf nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängig sein.
Mit ihrem ersten Haushalt stellt die Jamaika-Koalition unter Beweis, dass Investieren und kluges Haushalten keine Gegensätze sind. Wir schaffen das Fundament für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung unserer Bildungseinrichtungen, Verkehrswege und Krankenhäuser. Wir investieren in den Breitbandausbau und betreiben in unserem Land endlich wieder eine aktive Wirtschaftspolitik.
Wir entlasten die Kommunen und stellen neues Personal dort ein, wo der Schuh drückt: in den Schulen und bei der Polizei. Durch kluge Prioritätensetzung vermeiden wir strukturelle Mehrbelastungen, die das Einhalten der Schuldenbremse gefährden könnten. Kurzum, es ist, trotz Augenmaß, ein Haushalt des Aufbruchs.
Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und tun alles dafür, dass sich das Land auf seine Kernaufgaben besinnt und die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Wohlstand schafft. Ich freue mich auf Zustimmung zum ersten Jamaika-Haushalt und schließe mich natürlich dem Dank meiner Vorredner für die konstruktive Zusammenarbeit an alle diejenigen an, die an diesem Haushalt mitgearbeitet haben. Ich freue mich schon auf die nächsten Haushalte. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schüler und Schülerinnen der Her
mann-Neuton-Paulsen-Schule auf Pellworm und Schüler und Schülerinnen des Regionalen Bildungszentrums Technik aus Kiel. - Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Heinold! Trotz aller Freude über die deutlichen Mehreinnahmen dürfen wir als den Steuerzahlern verpflichtete Parlamentarier nicht vergessen, wo wir derzeit eigentlich wirklich stehen. Das Land Schleswig-Holstein ist hoch verschuldet. Dabei sind die zukünftigen Belastungen aus dem Verkauf oder der Abwicklung der HSH Nordbank in Milliardenhöhe noch nicht einmal eingerechnet. Eine sinnvolle Verwendung der Haushaltsmittel bei gleichzeitiger Schuldentilgung sollte also das Gebot der Stunde sein, um ein karibisches Laisser-faire in der Haushaltspolitik zu vermeiden. Sie müssten eigentlich mehr Schulden tilgen. Wann, wenn nicht jetzt, bei so großen Liquiditätsüberschüssen, Frau Heinold?
Stattdessen verschieben Sie große Summen in Sondervermögen und Sparschweine. Die Verbindlichkeiten, die wir den folgenden Generationen im Land hinterlassen, sind jetzt schon immens: über 26,3 Milliarden € Verschuldung allein im Kernhaushalt, dazu die Milliarden aus dem HSH-Desaster; das macht zusammen bereits über 32 Millionen €, oder, pro Kopf gerechnet, eine Verschuldung von über 11.000 € für jeden Schleswig-Holsteiner vom Baby bis zum Greis. Dazu kommen aus Bürgersicht natürlich noch die kommunalen Schulden und die Schulden des Bundes. Allein die Pro-KopfVerschuldung durch die Bundesschulden beträgt knapp 24.000 € pro Person, und nach wie vor treffen Sie, Frau Heinold, so gut wie keine Vorsorge für die zukünftigen Pensionslasten des Landes.
Der Versorgungsfonds ist derzeit nicht mehr als bloße Augenwischerei, meine Damen und Herren. Schon unter Berücksichtigung der Altersversorgungskosten allein für die aktuell tätigen Beamten bliebe von der schwarzen Null nichts, aber auch rein gar nichts übrig. Ich komme bei überschlägiger Betrachtung bereits auf einen Betrag, der locker im zweistelligen Milliardenbereich liegt. Für diesen
Stand der Verbindlichkeiten wäre eigentlich schon heute Vorsorge zu treffen. Sie wollen aber erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode überhaupt ernsthaft damit beginnen, und dann auch nur mit Wirkung für die Zukunft.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Haushaltsentwurf für dieses Jahr in einem völlig anderen Licht. Das heißt, Sie, Frau Heinold, haben uns zum wiederholten Male einen eigentlich tiefroten Haushalt vorgelegt, nur wissen Sie diesen Umstand geschickt zu kaschieren. Die Einnahmen sind bekanntlich so hoch wie noch nie. Gute Zeiten, sagen Sie: Cash ist King. Sie streuen den Bürgern Sand in die Augen, und fast befürchte ich, Sie streuen sich selbst Sand in die Augen: Kameralistik-Sand für das Vogel-Strauß-Prinzip.
Wenn viel Geld da ist, dann kann für allerlei jamaikanische Wünsche auch viel Geld ausgegeben werden. Natürlich lebt es sich viel angenehmer, wenn man durchs Land fahren und Wohltaten unter die Leute bringen kann, als dem Gebot der Stunde folgend endlich einmal zu sparen. Sparen ist angesagt bei den weiter rapide ansteigenden Ausgaben. Gegenüber dem Vorjahr sind es allein 5 %. Gleichzeitig muss man in die vielerorts marode Infrastruktur investieren. Das kann man verbinden. Die Zukunftsfähigkeit des Landes lässt sich nämlich nur durch einen Zweiklang sicherstellen: haushaltspolitische Stabilität als Basis einerseits und eine moderne, wettbewerbsfähige Infrastruktur andererseits.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die deutlich gestiegene Investitionsquote, aber wir rügen die im Verhältnis zu den Mehreinnahmen recht geringe Schuldentilgung. Wir sind der Meinung, hier wäre durchaus mehr drin gewesen, wenn das Land schon einen so großen zusätzlichen Geldregen erhält.
Auch reicht es nicht aus, eine hohe Investitionsquote zu planen. Die geplanten Investitionen müssen dann auch umgesetzt werden, aber vor allem auch umgesetzt werden können. Da lag in der Vergangenheit doch der Hase im Pfeffer. Geld stand bereit, aber es fehlte an Planungs- und Umsetzungskapazitäten. IMPULS 2030 und auch MOIN.SH sind vorerst nicht viel mehr als große Sparschweine. Sie füllen diese Sparschweine, und, wie jedermann weiß: Gefüllte Sparschweine wecken Begehrlichkeiten.
Man muss erwähnen: Das Land Schleswig-Holstein zahlt seit 2017 sogenannte Verwahrentgelte, also Negativzinsen, in Höhe von fast 1 Million €. Solche Verwahrentgelte drohen auch für Ihre Sonderver
mögen-Schatztruhen, die Sie hier fleißig füllen. Vor diesem Hintergrund ist es wahrlich besser, und es wäre auch angezeigt, das brachliegende Geld in die Schuldentilgung zu stecken, statt zusätzlich Negativzinsen zahlen zu müssen.
Schuldenabbau und Investitionen stehen oft in einem Zielkonflikt, schließen sich aber nicht aus. Die bisherigen Regelungen zu IMPULS 2030 boten aus unserer Sicht einen guten Kompromiss: Bereitstellen von Mitteln in einer ordentlichen, aber begrenzten Höhe, die sowohl eine Auflösung des Investitionsstaus im Land sicherstellt als auch den Fokus auf den so wichtigen Schuldenabbau richtet.
Mit den jetzt zur Debatte stehenden Änderungen beenden Sie diese maßvolle Politik. Sie klotzen jetzt und wissen selber, dass Sie mit dem Bau nicht hinterherkommen werden. Das eröffnet Ihnen aber dann ganz neue Spielräume für Aufgaben in den kommenden Jahren. So schaffen Sie nämlich Missbrauchspotenzial für die kommenden Haushalte. Aus den vermeintlich nur für Investitionen reservierten Töpfen können Sie mit übersichtlich komplexen Operationen zukünftig wieder karibische Ausgabenwünsche finanzieren, ohne dafür neue Schulden aufnehmen zu müssen. Das riecht ein wenig nach Taschenspielertricks. Aber letztlich ist es haushaltspolitische Kurzsicht. Und die kommt uns bekannt vor.
Auch die Vorgängerregierungen von der KüstenGroKo bis zur Küstenkoalition haben es nicht anders gehalten. Sie könnten hier also das Vertrauen in eine solide und zukunftsorientierte nachhaltige Haushaltspolitik stärken, indem Sie auf das Überzüchten dieser Sparschweine verzichten.
Ein zweiter notwendiger Baustein ist dann aber auch das Maßhalten bei den Ausgaben. Und das ist eindeutig nicht Sache der Regierung Günther. Ich sagte es schon: Über 5 % Ausgabensteigerung sind eindeutig zu viel, wenn wir uns ansehen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Da sind, ja, zuerst natürlich die Kosten für die Bewältigung der Asyl- und Integrationskrise zu nennen. Mehr als 451 Millionen € sind allein hierfür im Landeshaushalt veranschlagt. Das ist eine Dreiviertel-Elbphilharmonie in einem Jahr. Das sind natürlich 451 Millionen € zu viel. Wir wissen, dass die enormen Kosten in diesem Bereich maßgeblich von der Entscheidung der noch geschäftsführenden Bundesregierung verursacht wurden: geltendes Recht zu brechen oder nicht anzuwenden, geltende
„kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Schauen Sie sich die Landkarte von Deutschland an, Herr Bornhöft, meine Damen und Herren, dann werden Sie sehen: Das trifft auf alle Länder zu. Deutschland ist umgeben von solchen Ländern.
So heißt es wörtlich in § 18 Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes. Das ist geltendes Recht, meine Damen und Herren. Fast sämtliche Personen, die in den vergangenen drei Jahren hier eingereist sind, hätten unverzüglich in das jeweilige Einreiseland zurückgeschoben werden müssen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Diese Rechtsauffassung wurde mittlerweile auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes