Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vogel hat gesagt: Mit der Tageskurabgabe haben die Inseln und Halligen ein Riesenproblem. Das mag so sein, das gilt aber auch für das Festland. Der Unterschied zum Festland ist nur: Dazwischen ist kein Wasser, wo man die Leute abzocken könnte. Die müssten Palisaden bauen. Die würde man sehen. Das fände man wahrscheinlich nicht so schön. - Das ist der Unterschied.
Frau Poersch sagte dann: Die Kommunalen Landesverbände sagen, die Rechtsgrundlage fehle. - Jo, stimmt. Sie sagen aber nicht: Die Rechtsgrundlage soll geschaffen werden! Sie würden das Gleiche sagen, verlangten wir Eintritt für die Wälder. Sie würden sagen: Aber dafür fehlt die Rechtsgrundlage. Ich würde es trotzdem nicht beschließen wollen. Ich finde es falsch, Eintritt für die Wälder zu nehmen. Ich finde es auch falsch, Eintritt für die Inseln zu nehmen.
Vor dem Hintergrund bringt uns dieses Argument auch nicht so viel weiter. Auch das Argument, dass da Zwang ausgeübt wird oder angeblich ja nicht ausgeübt wird, ist nicht richtig. Die Ermächtigung zum Erlass einer Satzung, dass die Kommune selbstständig entscheiden kann, wem sie die Kohle abknüpft, wie viel sie nimmt und in Zukunft auch, wer das für sie zu tun hat, führt dazu, dass die, die das tun sollen - das sind eben die Reedereien, die Busunternehmen und die Fluggesellschaften - gezwungen werden, dies zu tun - und das auch noch,
Meine Damen und Herren, es gibt eigentlich eine viel wichtigere Diskussion, die man immer wieder führen müsste, die auch die Touristiker ständig führen, nämlich über die Frage, ob die Kurabgabe in der Form, wie wir sie jetzt erheben, immer noch zeitgemäß ist. Ich sage Ihnen: Diese Kurabgabe ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn man eine Abgabe haben will - das kann man ja wollen und auch umsetzen -, dann brauchen wir eine Tourismusabgabe, eine Abgabe, die da ansetzt, wo das Geld verdient wird, bei denjenigen, die beispielsweise Gastronomie betreiben, die Zimmer vermieten, bei den Hotels und den Busunternehmen, die in der Region fahren und an den Touristen verdienen. Wenn man dort mit einer Tourismusabgabe ansetzt, dann löst sich das Problem des Herrn Vogel. Dann erreichen wir sie nämlich alle, weil jeder bezahlt: der Tagesgast genauso wie derjenige, der dauerhaft dort ist und das Ganze ohne großen Bürokratieaufwand und datenschutzrechtliche Probleme. Diese Diskussion sollten wir mit den Touristikern führen. Diese Diskussion zum Gesetzentwurf der SPD aber bringt wirklich überhaupt nichts.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Jensen, ich habe eine Frage gestellt, ich habe nichts unterstellt.
(Tobias Koch [CDU]: Ach ja! - Hartmut Ha- merich [CDU]: Doch, da kam das Wort Be- fangenheit! Das ist schlimm!)
- Ja, bei Ihnen ist das Verstehen ja manchmal ein bisschen schwierig. Ich finde, auch Ihr Engagement ist bemerkenswert, ohne Frage. Ich hätte an Ihrer Stelle auf diesen Redebeitrag hier heute verzichtet.
weil Sie dann nicht in diesem Konflikt gewesen wären, in dem Sie sind. Den können Sie nicht kleinreden.
Hätten Sozialdemokraten so etwas gemacht, dann wüsste ich, wie es hier zugegangen wäre. Insofern: Regen Sie sich nicht auf. - Ich habe eine Frage gestellt und nichts unterstellt.
(Hartmut Hamerich [CDU]: Sie haben Be- fangenheit genannt! - Christopher Vogt [FDP]: Glatte Unterstellung! - Zurufe SPD)
Weitere Dreiminutenbeiträge sind nicht angemeldet. - Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser aufgeheizten Debatte erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass man sehr wohl abgewogen argumentieren kann, auch wenn man Funktionen für bestimmte Gremien innehat. Ich glaube, dass alle in diesem Haus mit mir davon ausgehen, dass man das voneinander trennen kann.
Am Ende dieser Debatte, meine Damen und Herren, darf ich als Tourismusminister feststellen, dass die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht hat, bei dem sie endlich einmal Exklusivität für sich beanspruchen kann, und zwar Exklusivität in der Meinung, dass das gemacht werden sollte.
Wobei, meine Damen und Herren, eines schon wichtig ist - das festzustellen, ist mir als Tourismusminister wirklich wichtig -: Die Kurabgabe, lieber Herr Kollege Harms, ist heute etwas, das die touristischen Orte - auch die Inseln und Halligen brauchen. Wir finanzieren damit wichtige Dinge, die die Gäste zu Recht erwarten: gepflegte Parkanlagen, Strände, saubere öffentliche Toiletten, attraktive Veranstaltungen, Kinderbetreuungsangebote, ein gutes Info-Angebot, Touristeninformation, selbst die DLRG - alles Mögliche. Es geht längst nicht mehr um die berühmt-berüchtigte Kurkapelle, die da irgendwie zu bezahlen ist. Es geht um wirklich wichtige Einrichtungen.
Das Thema Kurabgabe - auch das ist richtig - sollten wir an der Stelle noch einmal diskutieren, auch im Hinblick darauf: Gibt es nicht andere Instrumente?
- Ja. - Dass die Tourismusabgabe dafür das richtige Instrument wäre - das wissen wir alle aus der Diskussion -, ist leichter gesagt als es irgendwie einzuführen. Denn die Frage, wer profitiert denn tatsächlich stark vom Tourismus, ist bei dem Gastronomen auf der Insel und bei demjenigen, der einen touristischen Betrieb oder einen Beherbergungsbetrieb hat, noch einfach zu beantworten. Beim Zahnarzt, der vielleicht auch den einen oder anderen Touristen behandelt, oder bei demjenigen, der möglicherweise in einer Stadt wie Flensburg noch andere Dienstleistungen erbringt und zu dem auch Touristen gehen sollen, ist es nicht mehr so einfach. Genau daran scheitert die Diskussion um die Tourismusabgabe. Deshalb müssen wir, glaube ich, eine andere Diskussion führen. Zu der komme ich aber gleich.
Richtig ist nur eins - dies an dieser Stelle jetzt zum Gesetzentwurf -, und darauf haben fast alle Vorredner hingewiesen: Die einfache, schlichte Überwälzung der Verpflichtung, diese Kurabgabe von Tagesgästen nun durch diejenigen eintreiben zu lassen, die die Menschen dort hinbringen, und das bitte schön per Verpflichtung - denn das haben Sie beantragt -, ist keine Lösung. Ansonsten hätten Sie, liebe Frau Poersch, etwas nach dem Motto reinschreiben können: „Wir wollen diese Auferlegung von Pflichten und die Haftung für Reedereien und Betreiber von Fluglinien, soweit sie dazu bereit sind.“ - Das hätten Sie reinschreiben können. Das haben Sie aber nicht getan. Das heißt: Sie schaffen die Möglichkeit, es zwangsweise überzuwälzen.
An dieser Stelle sage ich, meine Damen und Herren: Nee, das ist nun wirklich zu einfach. Da machen es sich die Touristiker und auch die Kommunen vor Ort auf den Inseln und Halligen zu einfach.
Es muss schon darum gehen, dass wir, lieber Herr Kollege Vogel, die Frage wirklich ernsthaft beantworten - Herr Kollege Vogel, Sie haben es ja gesagt -: Das eigentliche Problem ist die Tageskurabgabe. Bezüglich der Tageskurabgabe sage ich aber: Es ist vielleicht ein bisschen wenig Anstrengung seitens der Kommune, beim Fähranleger ein Schild aufzustellen und zu sagen: „Kurabgabepflichtig
auch für Tagesgäste, bitte zahlen Sie!“ - Das ist ein bisschen billig. Wenn dann keiner bezahlt, sage ich: Na, dann lass es doch per Verpflichtung lieber die Reedereien machen. - Nein, meine Damen und Herren, da finde ich es schon ehrlicher, wie es die Stadt Mölln auf dem Festland macht: Die stellt tatsächlich allen Ernstes in der Mitte der Stadt einen Automaten auf und teilt denjenigen, die mit dem Bus anreisen, wenigstens mit: Ja, da kannst du einwerfen!
Ich bin mir nicht sicher, wie viel da zusammenkommt, aber wir sehen doch alle, dass dieses Bemühen in Wahrheit nicht wirklich besteht. Erstens muss auch von der kommunalen Seite selbst ein bisschen mehr Bemühen da sein, die Abgabe einzunehmen. Das zweite Wichtige - das verdrängen Sie vollkommen - sind die Argumente, die gefallen sind. Für die Reedereien und diejenigen, die Leute per Flugzeug anreisen lassen, ist das mit einem großen Aufwand verbunden. Klammer auf, lieber Herr Vogel: Wenn Sie an Entschädigung gedacht haben, frage ich, wo im Gesetzentwurf das steht; davon steht nichts im Gesetzentwurf. Das hätte man dann regeln müssen.
Aufwand und Entschädigung machen es nicht leichter. Es ist bereits gesagt worden: Der Tagesgast ist möglicherweise in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich kurabgabepflichtig. Die Tageskurabgabe variiert zwischen den Orten, zum Beispiel auf der Insel Föhr: Es ist ein Unterschied, ob Sie nach Dunsum oder nach Utersum wollen. Dort sind nämlich unterschiedliche Tageskurabgabesätze zu zahlen. Der Fährbetreiber müsste das von Dagebüll aus feststellen.
Festgestellt werden müsste, ob Sie, wenn Sie nach Sylt fahren, nach List oder nach Kampen wollen, denn das sind unterschiedliche Tageskurabgabesätze. Festgestellt werden müsste, ob Sie Geschäftsreisender sind. Festgestellt werden müsste, ob Sie nur einen Familienbesuch machen oder ob Sie mehrere Tage dableiben und deshalb der Kurabgabebetrag über die Herberge mit der Übernachtung bezahlt wird. All das müsste festgestellt werden. Damit, dass Sie diesen Aufwand einfach - ich sage es noch einmal, da können Sie sich nicht herausreden - verpflichtend den Reedereien auferlegen wollen, sind Sie in diesem Haus exklusiv unterwegs. Das wollen wir nicht.
Wir setzen auf die Freiwilligkeit. Ich will auf Folgendes hinweisen: In der Tat gab es Gespräche zwi
schen den Beteiligten, die sogar schon in erste Vertragsentwürfe gemündet sind. Sie sind abgebrochen worden, weil Kommunale gesagt haben: Machen wir einfach einmal den Vorstoß, eine Vorschrift in das KAG einzufügen, dann geht das alles viel einfacher. - Nein, meine Damen und Herren, so ist es eben nicht. Wir setzen darauf, dass sich die Beteiligten sehr wohl einmal an einen Tisch setzen müssten - das ist letztlich auch das Ergebnis der Anhörung - und versuchen sollten, herauszukitzeln, was gemeinsam geht, wenn man es verabredet. Ich meine, dass die Freiwilligkeit der viel bessere Weg ist.
Noch besser wäre etwas anderes. Damit komme ich zurück auf das, was der Kollege Harms zum Thema gesagt hat: Wir brauchen vielleicht ein anderes Modell. Wir sollten viel stärker anders denken, neu denken,
darüber nachdenken, dass eine Gemeinde Tagesgästen vielleicht auch etwas anbieten kann, eine Leistung anbietet: freier öffentlicher Personennahverkehr vor Ort, die Mitbenutzung ihrer Einrichtungen - zum Beispiel des Hallenbades - an dem Tag mit einer Tageskarte, mit einer Card, die gekauft und bei der man nicht das Gefühl hat, Eintritt bezahlen zu müssen, sondern mit der eine Leistung gekauft wird, die die Gemeinde zur Verfügung stellt, und das in einem Paket, in dem auch die Kurabgabe enthalten ist. Das wäre ein Ansatz, den wir zum Beispiel mit der ostseecard an der Ostseeküste zu verbinden versuchen, indem wir das zusammenpacken und sagen: Das ist ein Angebot, es ist eine Leistung, es ist nicht das zwangsweise Auferlegen. Das ist etwas, was modern ist. Das ist etwas, das die Chance gibt, Attraktion zu schaffen.
Lieber Kollege Harms, gestatten Sie mir zum Schluss noch den einen Hinweis: Der Wirtschaftsminister ist an dieser Stelle herausgefordert. Wenn Sie ein Wirtschaftsmodell darin sehen, dass Sie sich in Dagebüll mit Blaumännern hinstellen und sagen, um die Touristen zu Geschäftsreisenden zu machen, vermiete ich denen für 5 € pro Tag einen Blaumann, dann fragt der Wirtschaftsminister, wie daraus bei einer Tageskurabgabe von 2,60 € und einer Leihgebühr von 5 € ein Millionärsgeschäft werden soll.
Bei einem aber sind wir uns einig: Mit diesem Gesetzentwurf würden wir mit Sicherheit nicht zur Verbesserung der Situation beitragen. - Vielen Dank.