Nachhaltige Landwirtschaft erfordert Mut zu Veränderungen. Wir fordern Sie auf: Setzen Sie sich noch einmal dran, und nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Düngemittelgesetz Ihnen gibt, um wirklich etwas für den Schutz des schleswig-holsteinischen Trinkwassers zu tun.
Professor Taube geht davon aus, dass sich 30 % der Landwirte in Schleswig-Holstein nicht an die Regeln halten; entweder fahrlässig oder vorsätzlich. Die Kontrollbehörden müssen hier effizienter nach Verstößen schauen. Eine Überwachung der gesetzlichen Regelungen ist auch im Sinne der Landwirtschaft, denn wir müssen dafür sorgen, dass die Bauern, die sich an die Regeln halten, Anerkennung für ihre verantwortungsvolle Arbeit erfahren.
Diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten und damit ernsten Schaden anrichten, müssen zur Verantwortung gezogen werden, und auch dafür hat
Mindestens ebenso wichtig wie das Ordnungsrecht sind ein ausreichendes, angemessenes Beratungsangebot und beste Bedingungen bei Aus-, Weiter- und Fortbildung. Auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist ein wichtiger Baustein. Es ist auch wichtig, dass die Düngegesetzgebung und die Landesdüngeverordnung nicht zu einem Bürokratiemonster werden, das die Betriebe in die Knie zwingt. Wir brauchen praktikable Verfahren. Hier eröffnet die Digitalisierung auch für die Landwirtschaft neue Perspektiven. Die Lösungen müssen so gestaltet werden, dass auch kleinere Betriebe gut davon haben.
Wir wollen eine Neuausrichtung der Landwirtschaft hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: ökologisch verträglich, sozial gerecht und ökonomisch rentabel. Dafür müssen wir etwas tun und nicht nur reden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kollegen! Die Düngemittelgesetzgebung wurde im Jahr 2017 verabschiedet, und sie ist im Juni 2017 offiziell in Kraft getreten. Sie hat noch gar nicht gewirkt und ist in SchleswigHolstein in der Praxis noch gar nicht umgesetzt, und wir bekommen hier von der SPD so einen Antrag, der nicht nur inhaltlich dünn ist, sondern bei dem die Antragsteller nicht wissen, was heute tatsächlich in der Praxis läuft.
- Ja, Sie haben den Tag des Wassers im Kieler Schloss angesprochen, Frau Eickhoff-Weber, und Sie haben versucht, den Agrarwissenschaftler Taube zu zitieren. Richtig ist, dass er gesagt hat: In der Vergangenheit hat ein Drittel der Landwirte so gehandelt. Aber nach neuester Vorgabe des jetzt greifenden Gesetzes wird es das zukünftig nicht mehr geben. Ich habe versucht, das zu verbessern. Ich gebe es zu, leider hat er dies nicht berichtigt. Ich halte das nicht für richtig, und ich werde Ihnen jetzt erklären, warum es aus meiner Sicht zwei ganz ent
scheidende Veränderungen in der Düngemittelgesetzgebung gibt, die auch in Schleswig-Holstein greifen und am Ende dazu führen werden, dass nicht nur das Grundwasser, sondern auch das Oberflächenwasser wesentlich besser geschützt und zukünftig auch von besserer Qualität sein werden.
Erstens. Es gibt nicht, wie Sie sagten, nur Minimalvorgaben, die in Schleswig-Holstein umgesetzt werden, sondern es wird eine Höchstmenge bei der Ausbringung von organischen Düngemitteln pro Hektar und Jahr gesetzlich vorgeschrieben, und diese Ausbringung wird tatsächlich nicht nur in der Berechnung, sondern auch in der Bilanzierung und in der Praxis kontrolliert. Das heißt: Das, was man als stickstoffhaltigen Dünger auf die Oberfläche aufbringt, wird zukünftig begrenzt über alle Stoffe, die dazugehören, Frau Eickhoff-Weber. Dazu gehört unter anderem Gärsubstrat von Biogasanlagen, das vorher nicht in die Berechnung einbezogen war, dazu gehört zum Beispiel Knochenmehl, dazu gehören aber auch Komposte, also Humus, den man sonst immer on top aufbringen konnte. Dazu gehört natürlich auch Klärschlamm. All das führt zu einer Begrenzung auf 170 kg an ausgebrachtem organischem Stickstoff pro Hektar und Jahr in Deutschland. Das ist die absolute Obergrenze, und das wird Wirkung zeigen. - Es klatscht keiner, das ist schade.
Der zweite entscheidende Grund, warum ich diese Düngegesetzgebung für zielführend im Gewässerschutz halte, ist, dass wir zukünftig alle in der Praxis verpflichtet sind, eine Düngeplanung, eine Schlagkartei, scharf zu erstellen, um tatsächlich zu wissen, was die Pflanze benötigt und was an Düngung zu veranschlagen ist. Einbezogen sind hier wiederum die Gülle, das Gärgassubstrat, der Kompost, die Knochenmehle und tatsächlich auch der Klärschlamm. Neben dieser Berechnung der Düngeplanung wird am Ende des Jahres, wenn die Ernte eingefahren wurde, eine Bilanzierung stattfinden müssen. Das ganze Verfahren ist am Ende auch noch cross-compliance-relevant. Das heißt für die Praxis, dass es am Ende zu starken Beschneidungen der Transferzahlungen aus der EU führen kann, wenn die Papiere nicht wirklich rechtssicher überprüfbar vorliegen. Das wird in der Praxis kein Landwirt wagen.
Insofern ist nicht nur meine Hoffnung berechtigt, sondern ich gehe ganz fest davon aus, dass diese beiden von mir genannten Forderungen des Düngegesetzes auch in der Praxis umgesetzt werden.
Wir sind uns alle einig: Es gibt Probleme im Bereich der Nährstoffe, vornehmlich auf dem Mittelrücken, wo viel Vieh gehalten wird und wo man auch noch Biogasanlagen betreibt. Die Nährstoffe aus den Biogasanlagen sind in der Vergangenheit nicht in die Düngebilanzierung eingerechnet gewesen. Das wird nun mit scharfem Schwert verändert. In Schleswig-Holstein werden nicht nur die Minimalvorgaben erfüllt, sondern es wird für die sogenannten §-13-Gebiete auch noch nachgeschärft werden. Das sind die Grundwasser führenden Gebiete besonders auf dem Mittelrücken. Hierbei geht es um Nitratbelastungen. Diese werden durch Maßnahmen, die sich im Moment in der Abstimmung befinden, begrenzt.
Auch insoweit sind wir dem Minister dankbar dafür, dass wir gemeinsam mit den betroffenen Landwirten am Ende Lösungen finden werden. Wir werden das Beratungsnetz noch einmal ausbauen. Wir werden über die Gewässerschutzberatung, die es auch jetzt schon gibt, die Landwirte an die Hand nehmen, und wir werden gemeinsam einen Weg finden, um das Allgemeingut Wasser günstig, sauber und ohne Aufbereitung jedem zur Verfügung zu stellen, jetzt und in Zukunft. Das ist CDU-Politik. Wasser muss sauber bleiben, und das werden wir hinbekommen. - Herzlichen Dank.
Die Düngeverordnung des Bundes sieht einen Katalog von 14 Maßnahmen vor, aus dem sich jedes Bundesland mindestens drei aussuchen muss. Sie als CDU halten es also für den Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein für ausreichend, dass die Landesregierung lediglich drei der 14 möglichen Maßnahmen ergreift?
- Ja. Sie wissen, dass dieses Verfahren in der Verbändeanhörung gewesen ist. Von den vorgegebenen 13 Möglichkeiten, das Düngemittelgesetz noch einmal zu verschärfen, werden drei ausgesucht. Das ist die Minimalvorgabe. Da gebe ich Ihnen recht. Aber
die großen Hebel setzen vorher an. Das habe ich versucht, in den beiden Punkten, die ich genannt habe, zu beschreiben. Ob Sie drei, vier oder fünf Maßnahmen wählen, wird am Ende den Kohl nicht fettmachen. Diese drei sind entscheidend und sind in Schleswig-Holstein nach der Anhörung auch so gewählt, dass sie in der Praxis umsetzbar bleiben. Das ist genau der richtige Weg.
Mit Ihren ersten Ausführungen und dem scharfen Schwert war dann offensichtlich die Düngeverordnung gemeint, die Minister Habeck als dringend nachbesserungsbedürftig beschrieben hat. Ist das richtig?
- Im März 2017. Ich habe erwähnt, dass das Gesetz ab Juli 2017 gilt. Der 17. März 2017 war vorher. Dazwischen ist im politischen Raum noch viel diskutiert und sind dann hoffentlich auch die von Ihnen geforderten Nachbesserungen umgesetzt worden.
(Kirsten Eickhoff-Weber [SPD]: Im März war die Bundesratsbefassung, und danach ist nicht mehr diskutiert worden! - Okay, dan- ke!)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hat im letzten Jahr endlich, nach jahrelangem Hinauszögern und wiederholten Apellen und Mahnungen sämtlicher Experten, beim Düngerecht nachgebessert.
Die wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung hatten bereits im August 2013 eine Stellungnahme vorgelegt. Trotzdem hat es noch fast vier
Jahre gedauert, und das Ergebnis entspricht in vielen Punkten nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Böse Zungen behaupten, es sei überhaupt nur deswegen etwas geschehen, weil die EU im Oktober 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie angestrengt hat. Dieses Verfahren ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen.
Das neue Düngerecht mit der neuen Düngeverordnung, dem Düngegesetz, der Anlagenverordnung und einigem mehr stellt tatsächlich eine Verbesserung dar. Das ist völlig unstrittig. Ob dies aber ausreicht, darf bezweifelt werden. Das wird die Zukunft zeigen. Möglicherweise fällt auch die neue Regelung durch den EU-TÜV.
Wir Grüne haben nach der Verabschiedung gesagt: Nach der Reform ist vor der Reform, trotz der Verbesserungen. Aufgrund der vielen Einzelfall- und Sonderregelungen, die auf Druck der Bundesregierung und des Verbandes aufgenommen wurden, ist die Verordnung unnötig kompliziert und bürokratisch geworden. Im Grunde hat man versucht, jeder Situation entgegenzukommen.
Die wirksame Stoffstrombilanz, die Hoftorbilanz, soll zunächst nur für einen ganz kleinen Teil der Betriebe gelten. Sie ist logischer, exakter und bekannt. Die Betriebe haben ähnliche Verfahren bereits in der Vergangenheit sehr erfolgreich angewandt. Für die Betriebe bedeuten verschleppte, halbherzige Reformen einen erhöhten Anpassungsdruck. Daher sind letztlich nicht nur der Gewässerund der Umweltschutz, sondern auch die Betriebe die Leidtragenden dieser bisherigen Halbherzigkeiten und Unterlassungen.
Das Ansinnen des SPD-Antrags, die Landesregierung solle auf eine Änderung des Bundesrechts hinwirken, finde ich absurd. Erstens gilt dieses Recht jetzt nun einmal und muss im Land umgesetzt werden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit kann logischerweise erst nach einer gewissen Zeit der Anwendung sinnvoll sein. Zweitens ist der SPD bekannt, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat auf einige Änderungen gedrungen hat, sich aber damit nicht durchsetzen konnte beziehungsweise der Bund die Empfehlungen der Länder in Teilen schlicht ignoriert hat. Drittens ist mir nicht bekannt, dass seitens der SPD auf Bundesebene eine solche Forderung nach Nachbesserung zum jetzigen Zeitpunkt erhoben würde. Ich habe im Koalitionsvertrag der Großen Koalition „herumgeschnüffelt“ vergeblich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht sollten Sie einmal Ihren Einfluss in der Bundespartei in dieser Sache geltend machen und die Genossinnen und Genossen in Berlin um Vorlage eines entsprechenden Antrages im Bundestag bitten. Sie könnten dabei mit unserer Unterstützung rechnen.
Im Ziel eines bestmöglichen Schutzes unseres Grundwassers sind wir uns wohl völlig einig. Sehr viele der Grundwasserkörper hier in SchleswigHolstein haben jetzt schon einen zu hohen Nitratwert. Wir wissen, dass gerade die Wasserversorger die schärfsten Kritiker der Politik sind, die hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten gemacht wurde.
Selbstverständlich muss und wird die Landesregierung die Düngeverordnung konsequent umsetzen. Dieser Antrag ist nach vielen Beispielen, die es bereits gegeben hat, ein weiteres Beispiel für den Stil: Die Opposition verlangt von der Regierung, was sie ohnehin macht, nur um den Eindruck zu erwecken: Wir machen denen jetzt einmal Beine. Ich finde, das ist billige Rhetorik.
Sie kennen unseren Koalitionsvertrag, in dem wir ganz klar gesagt haben, dass wir die Kontrollen konsequent ausdehnen werden, um die düngerechtlichen Vorschriften durchzusetzen, dass wir entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme durchführen werden. Wenn Sie sich ein bisschen im Land umschauen - ich erinnere an den gestrigen Abend bei den Geflügelzüchtern -, dann wissen Sie, dass das alles intensiv läuft.