Protokoll der Sitzung vom 29.06.2017

(Beifall AfD)

Ich erteile nun das Wort für die Abgeordneten des SSW dem Kollegen Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es schon mehrfach gesagt, und ich schicke es jetzt wieder voraus: Wir können froh sein, einen so effektiven Verfassungsschutz und eine so hervorragende Polizei in unserem Land zu haben. Die personellen Stärkungen in diesen Bereichen durch die Küstenkoalition und das Weiterführen durch die neue Koalition sind genau die richtigen Schritte.

Fakt ist: Der Bestand an sicherheitsüberprüften Personen hat bis Ende des Jahres 2016 zugenommen und liegt nun bei 1.714 Personen. Außerdem können wir einen Anstieg der politisch motivierten Kriminalität verzeichnen. Dabei wurden 2016 insgesamt 1.172 politisch motivierte Straftaten registriert. 785 von rechts, 237 von links und 59 im Rahmen der sogenannten politisch motivierten Ausländerkriminalität. Insgesamt ist dies eine Steigerung um 228 Taten zum Vorjahreszeitraum.

Mit Abstand sind die meisten Straftaten von Rechten begangen worden. Sie stören unser friedliches Zusammenleben und rechtfertigen das mit einer angeblichen Angst, mit Sorge um unsere Gesellschaft. Sie stellen nicht bestehende Zusammenhänge her, erklären ihre Gewalttaten mit rassistischen Stereotypen und fremdenfeindlichen Parolen über Menschen, die bei uns Asyl suchen. 66 der 785 rechten Straftaten sind Gewaltdelikte, davon wiederum 51 in Verbindung mit Körperverletzungen. Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist um 4 % auf 1.350 Personen gewachsen. Man muss den Rechten zugestehen: Auch sie lernen dazu und versuchen seit ein paar Jahren, sich einen modernen, hippen Anstrich zu geben. Aber bloßes Austauschen des Vokabulars, nämlich Kultur statt Rasse und Identität statt Volksgemeinschaft, täuscht nicht darüber hinweg, dass hier weiter ein faschistisches, völkisches und rassistisches Weltbild vorherrscht.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einen Hinweis möchte ich noch geben, denn tatsächlich bin ich über eine Formulierung des Berichts auf Seite 21 gestolpert. Drei Viertel der gegen Asylunterkünfte gerichteten Taten ereigneten sich in der ersten Jahreshälfte 2016. Dies wird mit den Silvesterübergriffen in Köln und anderen Großstädten und mit der ab Jahresbeginn kontinuierlich abnehmenden Zahl der nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge erklärt. Der Zeitpunkt der Taten ist damit richtig erklärt, aber die Motivation für diese Taten noch nicht, zumindest nicht in diesem

(Claus Schaffer)

Textbaustein. Gewalt gegen Menschen anderer politischer Einstellung, Hautfarbe oder vermeintlicher Herkunft wurzelt immer in Überlegenheitsgefühl und Menschenhass. Sie ist nicht zu entschuldigen, sie ist ein Angriff auf uns alle, die wir freiheitlich und demokratisch miteinander leben wollen, meine Damen und Herren. Wir müssen uns diesem Gedankengut auf allen Ebenen richtig entgegenstellen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Politisch links motivierte Kriminalität liegt weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz, wenn man das so nennen darf. 237 Straftaten insgesamt, davon 67 Gewaltdelikte. Sachbeschädigungen machen fast die Hälfte dieser Straftaten aus. Die Anzahl der Linksextremisten stagniert mit 670 Personen auf dem Niveau des Vorjahres. Nun ist es natürlich nicht harmlos, wenn Bedienstete der Polizei angegriffen werden. Körperverletzungen, egal ob gegen Privatpersonen oder Menschen, die dem Staatsapparat zugeordnet werden, sind auf das Schärfste zu verurteilen.

Meine Damen und Herren, dem dogmatischen sowie undogmatischen Linksextremismus und ihrem gewaltorientierten Personenpotenzial wird bis auf das ernst zu nehmende Gefahrenpozential bei einzelnen Demonstrationen jedoch ein derart bedeutungsloses Zeugnis ausgestellt, dass man zumindest davon sprechen könnte, dass hier derzeit keine größere Gefahr für den Staat besteht, allerdings immer mit Ausnahme der vom Kollegen Kubicki zitierten Reisenden, die demnächst zu uns kommen, um gegen den G-20-Gipfel zu demonstrieren. Da ist natürlich mit dem Schlimmsten zu rechnen. Aber was das Land Schleswig-Holstein an sich angeht, sind wir auf einer relativ sicheren Seite.

Bezüglich der politisch motivierten Ausländerkriminalität und im Besonderen der religiös motivierten Gewalt ist durch den Verfassungsschutzbericht 2016 erneut klar geworden, wie ernst wir diese Thematik in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren genommen haben und wie vernünftig wir uns ihr entsprechend angenähert haben.

Der Anstieg der Straftaten auf 59 insgesamt ist vor allem auf die Konflikte zwischen Türken und Kurden zurückzuführen. Das ist also ein sehr spezielles Thema. Die hohe abstrakte Gefährdungslage, die natürlich besteht, von der wir in Deutschland sprechen, war und ist unserer Regierung, unseren Verfassungsschutzbehörden und unserer Polizei bewusst, und ich kann nach wie vor sagen, dass ich Vertrauen in unsere Behörden habe und angstfrei

meinen Alltag lebe, und ich glaube, wir können das alle.

(Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau dafür, dass wir in dieser Angstfreiheit leben dürfen, möchte ich noch einmal im Namen des SSW, aber ich glaube, auch im Namen von vielen, wenn nicht sogar allen hier im Hause unserer Polizei und unserem Verfassungsschutz danken. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Es ist kein Antrag gestellt worden, damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/17

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Entschädigung von Abgeordneten

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/18

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 19/42

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier.

Vielen Dank. - Ich verweise mit Erlaubnis des Landtagspräsidenten auf die Vorlage.

(Lars Harms)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/17.

Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 19/17. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies mit den Stimmen von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu b), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 19/18. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/18 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dann ist dies mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfDFraktion so abgelehnt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 A, 12 B und 12 C auf:

Gemeinsame Beratung

a) Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/39

b) Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/40

c) Bestellung der Mitglieder der G-10-Kommission gemäß § 26 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande SchleswigHolstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/41

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung zu a), dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/39. Ich schlage vor, über den Antrag Drucksache 19/39 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist dies mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, den Abgeordneten des SSW und der AfD-Fraktion so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu b), Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/40. Ich schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint, § 26 Absatz 3 Landesverfassungsschutzgesetz. Ich lasse über den vorliegenden Wahlvorschlag Drucksache 19/40 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so angenommen.

Abstimmung zu c), Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/41. Ich schlage Ihnen auch hier offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Ich lasse über den vorliegenden Wahlvorschlag Drucksache 19/41 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dies einstimmig angenommen.

Ich rufe die Sammeldrucksache auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 19/25

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/25. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Dies ist offenbar nicht der Fall.

Kommen wir zur Abstimmung: Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/25 einverstanden ist, den bitte

ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.

Damit sind wir am Schluss der Tagesordnung. Ich möchte noch kurz bekannt geben: Der Beginn der nächsten, der dritten Tagung des Landtags ist am Mittwoch, dem 19. Juli 2017, um 10 Uhr.