Protokoll der Sitzung vom 27.04.2018

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ganz wunderbar: Wenn der Kollege Koch hier redet, ist es immer so knapp neben den Fakten. 19 Schulen, die Sie genannt haben, sind in Wirklichkeit 48 - das ist ein Vielfaches. Dann sagen Sie, es sei ein großer Erfolg der Union gewesen, dass zukünftig die Finanzschwäche keine Rolle mehr spielt.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilgenommen. Allein diese kleine Änderung hinzubekommen, dass das Wörtchen „finanzschwach“ aus dem Artikel des Grundgesetzes verschwindet, hat eine ganze Menge Zeit gekostet, weil die Union dagegen gewesen ist. Die wollten überhaupt keine Öffnung haben. Das haben wir durchgesetzt.

Den Vogel abgeschossen hat aber die Frau Kollegin Klahn. Die hat hier dargestellt, welch besonderes Verdienst die Frau Ministerin daran hätte, Bundesmittel für Schleswig-Holstein zu akquirieren. Leider haben Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Mit Verlaub gesagt: Damit hat Frau Prien nun gar nichts zu tun. Das war in der Tat die Vereinbarung in Berlin. Es hat lange genug gedauert, bis wir die umsetzen konnten. Also, lieber Herr Koch: Streiten können wir gern, aber es würde Ihnen guttun, etwas näher an die Fakten zu kommen.

(Beifall SPD - Zurufe)

Es gibt einen weiteren Wortbeitrag, und zwar von der Kollegin Raudies aus der SPD-Fraktion.

(Tobias Koch [CDU]: „Finanzschwach“ war doch Ihr Wunsch, damit das möglichst alles nach Nordrhein-Westfalen fließt, solange Sie da noch regiert haben! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Schauen Sie einmal ins Grundgesetz! - Tobias Koch [CDU]: „Finanzschwach“? Nein, die Änderung der letzten Wahlperiode! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ein Quatsch!)

- Herr Kollege Koch, auch wenn Sie gerade die Lücke nutzen, während Frau Kollegin Raudies zum Rednerpult geht: Wenn Sie hier etwas beitragen wollen, müssen Sie einen anderen Weg finden, als hier hinüberzurufen.

(Heiterkeit)

Abgeordnete Raudies hat nun das Wort.

Herr Präsident! Lieber Herr Koch, fragen Sie vielleicht einmal die Frau Finanzministerin, die in der letzten Legislaturperiode wesentlich an der Verfassung der Richtlinie beteiligt war. Sie wird Ihnen bestätigen: Es waren 48 Kommunen.

(Tobias Koch [CDU]: Ja, von 1.000!)

- Ja, das ist aber wesentlich. Sie stellen sich hier hin und unterstellen mir eine Lüge. Wo sind wir denn? 1.000 Kommunen, das stimmt. Aber schauen Sie einmal in Ihre Richtlinie. Wir haben ja nicht 1.000 Schulträger, nicht jede Kommune ist Schulträger. Das macht schon einen Unterschied aus. Ich finde: Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie das hier so darstellen. Es waren 48.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

(Tobias Koch)

Der ursprüngliche Entwurf sah in der Tat vor, nur die Empfänger der Konsolidierungshilfen vorzusehen. Das ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden anders geregelt worden, und es sind 48.

(Zuruf Tobias Loose [CDU])

Es sind auch ausdrücklich Schulverbände hineingekommen, bei denen nicht alle Kommunen, sondern nur ein Teil der Schulverbandskommunen notleidend waren, sodass viele davon profitieren konnten.

Sie haben hier das Verfahren so gelobt. Ines Strehlau hat auf Pinneberg hingewiesen. Bei dem Verfahren, das Sie jetzt vorschlagen, würde die Stadt Pinneberg nicht einen Cent bekommen, weil die Pläne noch nicht fertig sind. Sie schaffen es gar nicht, in dem einen Jahr ihren Antrag zu stellen. Gott sei Dank ist aus dem ersten Programm noch Geld da, das dann nach Pinneberg fließen kann.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das wollte ich gerade sagen!)

Wenn eine Kommune noch nicht so weit ist, dass sie tatsächlich schon etwas in der Schublade hat, wird es nach diesem neuen Verfahren ganz schwierig. Ich hoffe, dass die hehren Ansprüche tatsächlich erfüllt werden und das Geld bei denen ankommt, die es brauchen. - Danke.

(Beifall SPD)

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Kalinka aus der CDU-Fraktion das Wort.

(Martin Habersaat [SPD]: Wie ist es denn in Plön?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Prien hat konkret etwas aufzuweisen. Dafür gebührt ihr Dank und nicht diese billige Mäkelei hier.

(Lebhafter Beifall CDU, FDP und Lasse Pe- tersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich finde es schon bemerkenswert und offensichtlich, wie Sie versuchen, hier etwas zu zerreden. Für die sächliche Ausstattung von Schulen ist im Übrigen weder Land noch Bund allein - geschweige denn in der Hauptsache - zuständig, sondern die kommunale Ebene.

(Beifall CDU und FDP - Klaus Schlie [CDU]: So ist es! - Zurufe SPD)

- Ihr Lieblingswort ist „ach was“, weil Sie offenbar manchmal noch Lernprozesse durchmachen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Bei Ihnen weniger!)

- Ach, Herr Stegner.

Die sachliche Ausstattung liegt zur Hauptsache im Verantwortungsbereich der Kommunen. Eine in diesen Dingen ordentlich arbeitende Kommune weiß, dass an Schulen immer etwas zu tun ist.

(Zuruf SPD: Genau!)

Sie hat auch Vorschläge parat, was zu machen ist. Es gibt im Land übrigens einen sehr unterschiedlichen Status von Schulen. Es gibt nicht nur schlecht ausgestattete Schulen. Ich möchte ausdrücklich betonen: In unserem Landkreis wird seit zwölf oder 14 Jahren kontinuierlich investiert. Das sollte jede Kommune so machen. Es ist nicht nur die Aufgabe der Verwaltung, sondern auch der Kreistagsabgeordneten, der Stadtvertreter und anderer, sich in der ganzen Angelegenheit entsprechend einzubringen.

(Beifall CDU und FDP - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Erzählen Sie das einmal Frau Klahn!)

Jetzt kommt der Bund und sagt: Wir bieten ergänzend etwas an. - Was machen wir dann? - Wir geben es in den Bildungsausschuss, die Verwaltung sagt, welche zusätzlichen Dinge sinnvoll sind, oder wir bringen es selbst mit ein, stellen den Antrag, haben dann das Geld und bauen. Die einzige Problematik - da haben Sie recht - ist, dass man die Firmen zu vernünftigen Preisen kriegen muss. Wenn das gelöst ist, geht es los. Hören Sie also auf mit Ihrer Mäkelei, und seien Sie endlich einmal bereit zu akzeptieren, dass hier gute Arbeit geleistet wird.

(Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Zuruf CDU: Ja! - Zuruf Beate Raudies [SPD])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 19/682, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

(Beate Raudies)

Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl - Änderung der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO -)

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/692

Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen schützen

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/715

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Unser Antrag zielt darauf ab, den Schutz der privaten Wohnanschrift eines Wahlbewerbers zur Kommunalwahl zu gewährleisten, das heißt, die Entscheidung über die öffentliche Bekanntmachung derart sensibler Daten in die Hände des Betroffenen zu legen; denn genau da gehört sie nach unserer Auffassung hin. Aktuell sieht die Gemeinde- und Kreiswahlordnung lediglich vor, bei Vorliegen einer Auskunftssperre die Wohnanschrift nicht zu veröffentlichen, eine Praxis, die sich in der Anwendung als sperrig, wenig praktikabel und noch dazu als wenig rechtssicher erwiesen hat; denn es sind kommunale Meldebehörden, die hier höchst uneinheitlich entscheiden. Selbst innerhalb ein und derselben Behörde wird hier nicht gleich gehandelt, wie es zum Beispiel in der Hansestadt Lübeck zu erleben war.

Sicher ist es für die Aufgabenerfüllung einer Kreiswahlbehörde unabdingbar, vollständige Daten eines Wahlbewerbers zu erfassen, damit auch die Wählbarkeit geprüft werden können. Das ist vollkommen unstrittig. Die Notwendigkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Wohnanschrift lässt sich aber an keiner Stelle erkennen. Der Beleg dafür, dass die private Anschrift eines Wahlbewerbers in diesem Sinne erforderlich oder auch nur sinnvoll ist, ist heutzutage im Zeitalter sozialer Medien und der digitalen Wahlwerbung einfach nicht mehr gegeben.

Der für eine Kommunalwahl offenkundige lokale Bezug eines Wahlbewerbers fällt zweifelsohne ins Gewicht. Der Wähler orientiert sich aber in seiner Wahlentscheidung mit Sicherheit nicht daran, ob ein Kandidat nun um die Ecke wohnt oder nicht. So sollte es dem Kandidaten selbst überlassen sein, die private Anschrift öffentlich preiszugeben.

Das digitale Zeitalter führt im Gegenteil aber dazu, die Wertigkeit der Privatsphäre weiter anzuheben, als dies bisher der Fall war, und diesen Schutzgedanken hierbei immer weiter auch ins Augenmerk der Verwaltung und des Gesetzgebers zu hieven. Die künftig geltende EU-Verordnung zur Neuregelung des Datenschutzrechts findet ganz aktuell Umsetzung im Landesrecht. Auch darüber werden wir heute noch etwas hören. Auch daraus ergeben sich deutliche Hinweise für unser Handeln. Selbstbestimmung beim Betroffenen und Minimierung der personenbezogenen Daten gewinnen immer mehr an Bedeutung für die öffentliche Hand. Nichts anderes, meine Damen und Herren, ist der Inhalt unseres Antrags.

Ein weiterer Aspekts unseres Antrags betrifft nicht nur den Schutz personenbezogener Daten. Es geht im ursprünglichsten Sinn auch um den Schutz und die Sicherheit von Wahlbewerbern und deren Familien.

(Beifall AfD)