Protokoll der Sitzung vom 27.04.2018

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu einem Kurzbeitrag hat sich Herr Abgeordneter Dr. Heiner Dunckel aus der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der meiner Ansicht nach noch nicht berücksichtigt worden ist; es sei denn, ich habe das überhört.

Wir haben nämlich eine Gruppe von Kindern, die da noch herausfallen. Das sind die Kinder, die nicht mehr in der Kita sind, aber auch noch nicht in der Schule. Ich weiß aus eigener Anschauung, dass dies ein großes Problem ist. Diese Kinder gehen im Juni

(Ministerin Karin Prien)

oder im Juli aus der Kita raus, sind aber noch nicht in der Schule. Das heißt, für diese Kinder haben wir weder in der Kita noch in der Schule ein Angebot.

Ich bitte darum, dass wir auch diese Gruppe bei allen Konzepten berücksichtigen, weil es außerordentlich schwierig ist, diese Kinder - es handelt sich dabei wirklich nur um eine ganz kleine Gruppe entweder in der Kita zu belassen oder bereits in der Schule unterzubringen. Dafür gibt es zurzeit keine Konzepte. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/708 (neu), abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 25 auf:

Mündlicher Bericht zum Thema Schulbausanierung

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/682

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich erteile somit für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Das Land investiert in die Unterrichtsqualität; wir haben das heute Morgen schon an verschiedenen Stellen miteinander erörtert. Wir investieren aber auch in die Qualität unserer Schulgebäu

de, weil beides wichtig ist. Manche bemühen die Metapher vom Raum als dem dritten Pädagogen. Diese muss man nicht teilen, aber darin, dass Schularchitektur und gut ausgestattete Schulgebäude eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung pädagogischer Konzepte spielen, besteht, so glaube ich, Einigkeit.

Richtig ist auch, und hier geht es wieder um die Aufgabenteilung in unserem Staat, dass die Verantwortung für die Schulgebäude zunächst einmal bei den Schulträgern liegt. Trotzdem wissen wir, dass die Kommunen angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen auch bei uns im Land diese Aufgaben allein nicht stemmen können. Vor allem in den vergangenen Jahren war ihnen das häufig nicht möglich. Deshalb haben wir in Schleswig-Holstein einen nicht unerheblichen Sanierungsstau an unseren Schulen. Deshalb ist es für uns und erfreulicherweise auch für den Bund richtig, wichtig und notwendig, den Kommunen und den Schulträgern unter die Arme zu greifen.

(Beifall CDU und vereinzelt AfD)

Der Bund hat im sogenannten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz insgesamt zweimal 3,5 Milliarden € für finanzschwache Kommunen zur Verfügung gestellt, um notwendige Schulbaumaßnahmen zu ergreifen. Das erste Programm ist bereits abgearbeitet. Das zweite Programm haben wir in Schleswig-Holstein in diesen Wochen auf den Weg gebracht.

Es ist notwendig, die finanzschwachen Schulträger zu unterstützen. Wir haben bei der Ausgestaltung dieses zweiten Programms sehr darauf geachtet, dass es im Rahmen der Antragstellung möglichst viele Kommunen sind, die dafür in Betracht kommen. Wir haben insgesamt erreichen können, dass 127 unserer Schulträger teilnahmeberechtigt sind und als finanzschwach eingestuft werden konnten. Bereits seit dem 10. April 2018 und noch bis zum 30. Juni 2018 können diese Kommunen ihren Bedarf für dringend notwendige Investitionen in Schulbauten anmelden.

Meine Damen und Herren, was wird gefördert? Gefördert werden können Sanierung, Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch der Ersatzbau von Schulgebäuden. Dazu zählen auch Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore. Auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion und Barrierefreiheit, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen und Datenleitungen für digitale Ausstat

(Dr. Heiner Dunckel)

tung können gefördert werden. Es kommt hier also ein ganzes Paket an Maßnahmen in Betracht.

Ein Gremium, in dem die kommunalen Landesverbände und das Ministerium vertreten sind, wird über die Reihenfolge der angemeldeten Investitionsmaßnahmen und die Förderquote entscheiden. Es geht also nicht nach dem Windhund-Prinzip, sondern es geht nach dem Bedarf. In die Prioritätenlisten können nur Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden, die mindestens 100.000 € betragen.

Das Bildungsministerium wird die Prioritätenliste bis zum 30. September 2018 bekannt geben. Danach können die Schulträger, die in die Liste aufgenommen worden sind, einen Förderantrag bei der Investitionsbank stellen, die uns bei der Abwicklung dieses Programms unterstützen wird. Mit diesen Mitteln kommen wir immerhin einen großen Schritt voran, und zwar zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen. Bereits mit dem ersten Investitionsförderprogramm konnten 99,5 Millionen € für Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden. Ein nicht unerheblicher Teil davon floss ebenfalls in Schulbauprojekte. Wir setzen diesen Weg fort, weil Bildung eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist, bei der wir den Kommunen unter die Arme greifen müssen. Wir tun dies aus voller Überzeugung. Sie können das allein nicht stemmen.

Zusätzlich tun wir aber auch etwas mit Landesmitteln, mit Mitteln aus dem IMPULS-Programm. Hierbei stehen weitere 50 Millionen € zur Verfügung. Davon erhalten bereits jetzt 7,5 Millionen € Schulen, die sich bereits für das Sanitärprogramm, also das Schultoilettenprogramm, beworben hatten. Darüber hinaus werden wir das Technikum in Neumünster mit 1,5 Millionen € unterstützen. Wir halten dies für eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der beruflichen Bildung.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Förderrichtlinien für die übrigen 40,1 Millionen € befinden sich zurzeit in der Anhörung. Wir haben den kommunalen Landesverbänden einen Vorschlag für die Richtlinie vorgelegt, mit dem wir zunächst 27,4 Millionen € zusätzlich für die substanzielle Sanierung und den Neubau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen haben. Weitere 7 Millionen € sollen für Lärmschutzmaßnahmen in Grundschulen und Förderzentren dienen. Hierbei war für uns die Überlegung maßgeblich, dass wir in besonderem Maße die Situation und

auch die Arbeitsbedingungen an den Grundschulen verbessern müssen, denn wir haben aus unserer Belastungs- und Gesundheitsumfrage an den Grundschulen klar entnehmen können, dass die allermeisten Grundschullehrkräfte sehr beklagen, dass die Lärmbelastung, die sie auszuhalten haben, nur schwer auszuhalten ist. Deshalb ist das unser Ansatz gewesen.

Wir haben im Übrigen gesagt, wir wollen im Rahmen dieses Programms auch unsere Ersatzschulen unterstützen. Es geht um die Schulen des Dänischen Schulvereins, aber auch um die anderen Ersatzschulen in unserem Land. Auch diese sollen in einer Höhe von insgesamt 7 Millionen € vom Schulprogramm des Landes profitieren.

Meine Damen und Herren, im Übrigen ist wichtig, dass dieses Programm allen Schulträgern zur Verfügung stehen wird, nicht nur finanzschwachen, denn man muss schon sagen: Ein bisschen werden diejenigen bestraft, die bisher gut gewirtschaftet und ihre Schulbaumaßnahmen aus eigener Kraft gestemmt haben. Mit diesem Programm wollen wir auch ein Zeichen dahin gehend setzen, dass diejenigen, die sich bisher bemüht haben, ihre Aufgaben selbst zu erledigen, auch profitieren können.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir haben in der jetzt noch zu beratenden Förderrichtlinie die Antragsfristen mit den Antragsfristen der eben schon erwähnten Programme synchronisiert. Wir hoffen, den Schulbau in Schleswig-Holstein sukzessive weiter verbessern zu können. Da liegen große Aufgaben vor uns, da ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vieles verabsäumt worden. Wir müssen hier nachlegen. Diese drei Programme, die ich Ihnen heute habe vorstellen können, sind ein erster wichtiger und guter Schritt. Die Förderung kommt unseren Kommunen zugute, aber sie kommt in erster Linie unseren Schülerinnen und Schülern und unseren Lehrkräften zugute, die unter besseren Bedingungen gute Schule machen sollen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten und 23 Sekunden überschritten. Diese Redezeit steht jetzt natürlich den Rednern der Fraktionen zusätzlich zu den vereinbarten fünf Minuten zur Verfügung.

(Ministerin Karin Prien)

Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Annette Röttger.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Zunächst vielen herzlichen Dank für Ihren Bericht, liebe Frau Ministerin Prien. Das Geld, das Bildungsstätten und Schulen zur Verfügung gestellt wird, ist gut angelegt. Es macht unsere Schulen fit für die Zukunft, und davon werden die nächsten Schülergenerationen profitieren.

Wer in einer finanzschwachen Kommune lebt und die Schulen dort kennt, der kennt auch das Gefühl beim Betreten von altehrwürdigen Schulgebäuden. Man fühlt sich beinahe zurückversetzt in die eigene Schulzeit, und man hat das Gefühlt, hier hat sich baulich und räumlich nichts verändert. Schon damals hat man gedacht: Hier geht noch etwas.

Wenn auch in den vergangenen Jahren so manche Schulbausanierung bereits umgesetzt werden konnte, so besteht noch immer ein großer Handlungsbedarf, denn es gibt noch zahlreiche Schulgebäude in unserem Land, in denen in den letzten 30 Jahren kaum etwas geschehen ist und in denen sich baulich kaum etwas verändert hat, weil die finanziellen Mittel dafür einfach nicht vorhanden waren. Irgendwie leben dann alle an Schule beteiligten Partner seit Jahren mit diesem dauerhaften Provisorium. In solchen Gebäuden fehlt es im wahrsten Sinne des Wortes oftmals an allen Ecken und Enden. Das geht von der schlechten Akustik mit fehlenden Lärmschutzmaßnahmen in den Klassenräumen bis hin zu fehlender energetischer Sanierung. So manche Schule ist noch weit entfernt von dem Ort, an dem man sich inzwischen ganztägig gern aufhält und an dem man sich wohlfühlen kann. Immer noch riecht es dort wie früher.

Man ist inzwischen vor baulichen Überraschungen nicht sicher. Oft muss die Frage beantwortet werden, ob sich eine Sanierung überhaupt noch lohnt oder ob ein Neubau fällig und sinnvoller wäre. Aus Lübeck kenne ich derartige Beispiele nur zu gut. Über viele Jahre hat man dort aufgrund finanzieller Zwänge versäumt, eine regelmäßige Instandsetzung oder Modernisierung von Altgebäuden vorzunehmen. Inzwischen treten nicht nur schleichend, sondern oft auch von jetzt auf gleich Schäden mit fatalen Folgen auf. So gab es bereits den Fall, in dem plötzlich auftretender Schimmel unter dem Dach zur Einstellung des Schulbetriebs führte. Auch andere Beispiele zeigen die Tragweite des Problems.

Bauliche Mängel, die zu schlechter Luft in Schulcontainern geführt hatten, ließen Unterricht in diesen Räumen nicht mehr zu. Kaputte, abgehängte Decken führten zu Absperrungen von wichtigen Funktionsräumen in Schulen. Zugenagelte Fenster oder eingerüstete Schulgebäude, um Passanten vor herabfallenden Dachziegeln zu schützen, gehörten in unser Stadtbild, so wie auch die Situation in Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler die Schultoiletten mieden, weil die Ausstattung dort auch nicht mehr dem entspricht, was man heute erwarten darf.

Alle an Schule Beteiligten, Schüler und Lehrer, verbringen Lebens- und Lernzeit, also viel Zeit, an diesem Ort Schule. Auch Eltern erwarten gute räumliche Gegebenheiten. Am Ort des Lernens sollen sich alle Beteiligten wohlfühlen, und sie sollen sich dort gern aufhalten. Wenn auch der Lern- und Bildungserfolg nicht einzig und allein mit der Gebäudequalität korreliert, so können eine gute Lernumgebung und eine gute Lernatmosphäre doch ganz wesentlich zum Lernerfolg beitragen. Unsere Bildungsministerin hat nun in ihrem Bericht eben deutlich gemacht, dass sowohl unsere Bundesregierung als auch Jamaika an der Seite der Kommunen stehen und dazu beitragen werden, dass sie bei dieser Herausforderung nicht alleingelassen werden.

(Beifall CDU)

Dass Schleswig-Holstein für die Sanierung von Schulen ab diesem Jahr aus einem zweiten kommunalen Investitionsprogramm des Bundes 99,5 Millionen € erhält, ist eine gute Nachricht für alle finanzschwachen Schulträger in unserem Land. 127 Schulträger, und damit fast jeder zweite Schulträger, erfüllen diese Kriterien und können Baumaßnahmen bis zum 30. Juni 2018 anmelden.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mithilfe einer Prioritätenliste wird dann entscheiden, wer von diesen Mitteln profitiert.

Vor wenigen Tagen wurde dieses Programm veröffentlicht. Aus diesem Bundesprogramm - das hat unsere Ministerin eben erwähnt - können die diversen Maßnahmen der Sanierung des Umbaus, Erweiterung oder auch Ersatzbauten von Schulgebäuden finanziert werden. Das Programm schließt ausdrücklich den Bau von Schulsporthallen, Außenanlagen, Arbeitswerkstätten und Mensen ein und wird damit ausgesprochen gut dem Ganztagskonzept an Schulen gerecht. Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind förderfähig und helfen den

(Vizepräsident Rasmus Andresen)