Anette Röttger
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Herr Minister, wenn wir schon bei den fachlichen Fragestellungen sind: Ich werde immer wieder von Menschen angesprochen, die bereits an Corona erkrankt waren und unter Umständen Antikörper aufgebaut haben. Haben wir dazu eine Strategie, über Antikörpertestungen dieser Gruppe eventuell sagen zu können, dass sie nicht geimpft werden muss?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von den 57.488 im Jahr 2018 eingeschriebenen Studierenden lernten 37.881 an den Universitäten, 961 an den künstlerischen Hochschulen und 18.646 an den Fachhochschulen. Das sind beachtliche Größenordnungen für ein Land wie Schleswig-Holstein. Die Studienerfolgsquote lag 2018 bei immerhin 80,3 % und damit über dem Bundesdurchschnitt.
Unser staatlich finanziertes schleswig-holsteinisches Hochschulsystem besteht aus drei Universitäten in Flensburg, Kiel und Lübeck, zwei künstlerischen Hochschulen in Kiel und Lübeck und vier Fachhochschulen an der Westküste in Heide, in Flensburg, in Kiel mit Rendsburg und in Lübeck.
Der Wunsch nach einem Studium ist weit verbreitet und die Gruppe der Studierenden sehr heterogen. Sie reicht von minderjährigen Abiturienten bis hin zum Meister oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung. Studieren kann man längst nicht mehr nur in den Hörsälen oder in den Laboren, sondern genauso online und weltweit und egal an welchem Ort.
Mit dem vorliegenden Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ geht es um das Nachfolgeprogramm der Hochschulpakte I bis III, die von 2007 bis 2020 neu aufgelegt wurden. In dieser Zeit - so hat es der Minister berichtet - stiegen unsere Studierendenzahlen enorm an.
Unsere Hochschulen haben diesen Aufwuchs mit ihrem Personal gut gemeistert. Sie sind die Katalysatoren, die die Innovationskraft des Landes beschleunigen und dringend benötigte akademische Fachkräfte exzellent ausbilden.
Genau darauf sind wir angewiesen, wenn es gelingen soll, die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung unseres Landes voranzutreiben, um damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China und den USA zu verbessern.
Um dauerhaft die hohe Zahl von Studierenden im Land auf höchstem akademischen Niveau qualifizieren zu können, werden die Mittel der Hochschulpakte jetzt verstetigt.
Der vorliegende Zukunftsvertrag sorgt dafür. Er ermöglicht den Erhalt von Studienplatzkapazitäten, sorgt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre und gibt unseren Hochschulen die Chance, das eigene Profil noch besser zu schärfen. Die Fachhochschule Kiel entwickelt zum Beispiel den Fachbereich Architektur und online-gestützte Angebote für den Bereich Soziale Arbeit.
Wenn ich an meine eigene Studienzeit Mitte der 80er-Jahre hier an der CAU in Kiel zurückdenke, waren die Studienplätze bereits sehr begehrt, und die Hörsäle waren voll. Die ersten PCs kamen zum Einsatz, aber von einer Online-Lehre war man noch weit entfernt.
Bei der Berufs- und Studienplatzwahl unserer Kinder erleben wir jetzt eher die Qual der Wahl bei der richtigen und passgenauen Entscheidung. Ihre Herausforderung besteht darin, sich zurechtzufinden in einer immer größer werdenden Angebotsflut. Ein gigantischer Veränderungsprozess hinein in eine globalisierte und digitalisierte Zeit mit einer immer größeren Auswahl an Studienfächern, gepaart mit den aktuellen Herausforderungen der Pandemie, bestimmen den Alltag an Hochschulen. Für die Hochschulen erfordert dieser beschleunigte Weg in die Zukunft stetige und ganz erhebliche Investitionen, die wegweisend sind.
Daher ist es gut, dass sich alle Bundesländer im Juni 2019 mit der Bundeskanzlerin auf eine BundLänder-Vereinbarung mit einem Bundesvolumen von 1,88 Milliarden € verständigt haben. Auf dieser Basis wird nun die vorliegende Landeszielvereinbarung zum Zukunftsvertrag mit den Hochschulen geschlossen. Damit wird der auslaufende Hochschulpakt durch den Zukunftsvertrag fortgeschrieben und 2024 evaluiert.
Fakt ist, dass sich mit diesem Zukunftsvertrag die Möglichkeit eröffnet, jeden in die Hochschulen investierten Euro aus Mitteln des Landes durch einen zweiten Euro vom Bund zu verdoppeln. Eine zeitliche Begrenzung dafür gibt es nicht. Beides sind bemerkenswerte Verhandlungsergebnisse.
Mein Dank gilt an dieser Stelle allen beteiligten Verhandlungspartnern, allen voran unserer Bildungsministerin Karin Prien, der auch ich von dieser Stelle aus herzliche Genesungswünsche sende, und unserem Staatssekretär Dr. Oliver Grundei.
Für unsere Hochschulen hier im Land bedeutet das ein Gesamtvolumen im Haushalt 2021 von 85 Mil
lionen €, von denen 47 Millionen € aus Bundesund rund 38 Millionen € aus Landesmitteln veranschlagt werden. Dieses Geld ermöglicht zwar noch keine Wachstumsstrategie, verhindert aber zumindest einen Schrumpfungsprozess. Der Zukunftsvertrag sichert unseren Hochschulen ihre Stabilität und gibt ihnen finanzielle Planungssicherheit.
Über die Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Hochschulen ist die individuelle strategische Weiterentwicklung im Sinne der Hochschulautonomie gut berücksichtigt. Im Rahmen unseres Gesprächs mit den Hochschulleitungen im Bildungsausschuss haben wir diese nicht nur als ein gut aufgestelltes Netzwerk mit einer breiten Übereinstimmung erlebt. Sie haben sich als Vertreter ihrer jeweiligen Hochschule mit klaren Konzepten für praxistaugliche Qualitätsverbesserungen präsentiert und eine deutliche und übereinstimmende Zustimmung zum ausgehandelten Vertrag bekundet. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Unsere Hochschulen im Land sind gut aufgestellt. Eine hohe Motivation und ein hohes Engagement am jeweiligen Standort sind Grundlage und Markenzeichen für eine gelingende akademische Ausbildung.
Ich freue mich, dass es mit diesem Zukunftsvertrag gelingen wird, den Studienerfolg weiter zu verbessern und ein Scheitern zu vermeiden. Gute Beispiele geeigneter Maßnahmen sind eine verbesserte Eingangsberatung bei der Studienplatzauswahl oder Propädeutika. Die Lehre verbessert sich, wenn die Rahmenbedingungen gut sind. Daher freuen wir uns über das Bestreben hin zu einer weiteren Entfristung von Verträgen und über Entwicklungen wie zum Beispiel an der Technischen Hochschule Lübeck, die Lehrende durch Mediendidaktik über das Zentrum für digitale Lehre unterstützt.
Nur mit einem nachhaltig gestärkten Wissenschaftsstandort kann Deutschland seine Position im internationalen Wettbewerb verbessern. Mit diesem Zukunftsvertrag sind die Hochschulen auf einem guten Weg.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. Es ist Aufgabe der Politik, dieses zu sichern und zu stärken.“
So steht es in der Präambel des Schlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ aus dem Dezember 2007.
„Kultur ist nicht nur systemrelevant, sie ist lebensrelevant!“
So heißt es in einem aktuellen Notruf aus der Lübecker Musikhochschule. Wer einen Notruf aussendet, braucht dringend Hilfe: schnell und unverzüglich. Manchmal besteht sogar Lebensgefahr. Es ist die gesamte Kultur- und Veranstaltungsbranche, die den Notruf aussendet. Sie ist seit rund acht Monaten durch die Coronapandemie komplett lahmgelegt: plötzlich und unerwartet, in Teilen mit lebensbedrohlichen Folgen.
Wenn wir in diesem Bild bleiben: Es hat in diesen Monaten viele gute, kreative Beispiele gegeben, in denen Kulturschaffende wieder aufgestanden sind, um ihr Angebot zum Laufen zu bringen. Manches neue, überzeugende Format ist entstanden, manches ist digital im Netz zu finden, und vieles davon begeistert und fasziniert uns.
Aus Landesmitteln von insgesamt rund 25 Millionen € sind Coronahilfen zur Verfügung gestellt worden, die an vielen Stellen für eine Linderung der akuten Schmerzen gesorgt haben. Mit großartiger Unterstützung des Landeskulturverbandes konnte die Soforthilfe Kultur I in Höhe von rund 3 Millionen € zeitnah ausgeschüttet werden. Das Verfahren zur Soforthilfe II läuft gerade noch. Die Anträge zur digitalen Infrastruktur konnten mit Hilfe der Landesbibliothek erfolgreich bewilligt werden und wirken in die Zukunft. Auch die Kulturabteilung und unsere Kulturministerin haben sich in Land und Bund sehr stark für unsere Kultur in Schleswig-Holstein engagiert. Zudem erleben wir eine breite gesellschaftliche Solidarität und Spendenbereitschaft und einen erheblichen Einsatz unserer Stiftungen. Ihnen allen gilt an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön.
Wenn wir aber ehrlich miteinander sind, müssen wir feststellen: An vielen Stellen läuft es immer noch nicht so, wie wir es uns wünschen. Geld ist
die eine Seite der Medaille, was der Verzicht auf Kultur mit den Menschen macht, ist die andere Seite.
Ich kann nur sagen: Wir vermissen einander sehr. Ich meine dabei nicht nur die öffentlichen Kultureinrichtungen, sondern auch die vielen engagierten Programme privater, gemeinnütziger oder kirchlicher Kulturträger. Wir vermissen die vielen kleinen Erlebnisse in der Freizeit, die unser Leben bereichern, die Feste, den Tanz. Uns fehlen die Chöre, der Gesang und all das, was unser Herz auf ganz besondere Weise erfüllt.
Auch hier im Landeshaus ist es ohne Festveranstaltungen, Lesungen oder Ausstellungen im wahrsten Sinne des Wortes kühler und still geworden, und die Dauer trägt die Last. Kultur macht uns zu glücklichen Menschen, prägt die Einzigartigkeit unseres schönen Bundeslandes und fördert die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, lockt unsere Touristen hierher und ist dabei ein ganz erheblicher Wirtschaftsfaktor. Dafür gilt allen Kulturschaffenden und der Veranstaltungsbranche unser großer Dank. Ohne sie ist es hier sehr schnell sehr still geworden. Die Betroffenheit zieht sich durch alle Sparten, von Theater, Kino, Film, Tanz bis hin zu Museen und Erinnerungsstätten. Chöre und Orchester im Haupt- oder Ehrenamt sind genauso betroffen wie die großen und beliebten Festivals.
2020 gab es hier keine Festspiele. Dennoch haben sich viele gute Beispiele entwickelt. Das Schleswig-Holstein Musik Festival hat mit einem Sommer der Möglichkeiten das möglich gemacht, was unter Coronabedingungen gestattet war, und war dabei sehr erfolgreich: Dänische Musiker, die mit dem Trecker und Anhänger bei herrlichem Sommerwetter hier im Land unterwegs waren, haben für unvergessliche Erlebnisse gesorgt. Ich danke Christian Kuhnt und seinem Team für diesen gelungenen Sommer der Möglichkeiten und für ein Festival klein, aber fein.
Mit dem Kulturfestival hat die Staatskanzlei in Zeiten von Corona ein neues Format geschaffen und sowohl der Veranstaltungsbranche als auch vielen Künstlern einen Auftritt ermöglicht, der auch digital zu sehen war. Im Bericht der Ministerin haben wir darüber Näheres erfahren. - Vielen Dank, liebe Ministerin Prien, für Ihren Bericht, und herzlichen Dank an alle Beteiligten, die dieses Format des Festivals ermöglicht haben.
Künstler und Kulturschaffende haben sich mit viel Kreativität und in der Regel in großer Bescheidenheit dieser besonderen Zeit gestellt. Sie haben gute Hygienekonzepte entwickelt, damit Proben wieder möglich gemacht werden konnten, aber sie haben in erster Linie in diesem Jahr verzichtet - verzichtet auf den Auftritt, verzichtet auf das Publikum, verzichtet auf Gage und Eintrittsgelder. Mir bleibt es wichtig, und es ist folgerichtig, dass wir uns hier im Land, aber auch im Bund um den Notruf der Kultur kümmern. Wer die Branche jetzt überfordert, lähmt ihren Erholungsprozess. Kulturschaffende brauchen mehr als ein Schmerzensgeld und eine Überlebenshilfe. Sie brauchen unsere gesamte Unterstützung seelisch, moralisch und monetär. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Wochen haben viele Studierende hier bei uns im Land mit einem Studium begonnen. Das ist gut so. Sie sind es, die sich als Fachkräfte von morgen qualifizieren. Sie stellen sich den aktuellen Herausforderungen dieser Zeit, sei es im Bereich der Digitalisierung, der Künstlichen Intelligenz, im großen Bereich der Lebenswissenschaften, zu Fragen rund um Energie und Klima oder gar im Rahmen der Pandemie.
Es ist unser gemeinsames politisches Ziel, die Innovationskraft unseres Landes auszubauen, um gegenüber China und den USA zu bestehen. Das erfordert Start-ups und einen starken Gründergeist. Mit unseren Studierenden haben wir hier in Schleswig-Holstein ein großes Potenzial für erfolgreiche Gründungen. Dieses Potenzial gut ausgebildeter junger Köpfe wollen wir heben und weiter ausbauen. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt.
Wir wollen mit diesem Antrag bessere Bedingungen schaffen, damit Menschen mit neuen und innovativen Ideen den Weg zu einer Gründung und zu einem Start-up gehen können.
Davon profitieren alle Menschen in Schleswig-Holstein. Junge Gründer vermehren die Wertschöpfung, schaffen gute Arbeitsplätze, sorgen für ein innovatives Wirtschaftsklima und steigern unser Steueraufkommen.
Ob junge kluge Köpfe und gut ausgebildete Menschen hier in Schleswig-Holstein gut ankommen und gerne hier bleiben wollen, hängt aber auch an anderen Faktoren: Die Wohnsituation, das Umfeld, die Freunde, die Arbeitsmarktsituation, die Freizeit
angebote, die Kultur, die Mentalität der Menschen, das Miteinander, das Klima und neuerdings vielleicht sogar die Coronalage können ausschlaggebend dafür sein.
Mit unserem Antrag wollen wir ein Gründungssemester ermöglichen. Die Einrichtung weiterer Gründungszonen an den Hochschulen soll geprüft werden. Wir wollen die Netzwerke insbesondere für gründungsinteressierte Frauen stärken und die Aktivitäten von Schule und Hochschule über das Landeskonzept Entrepreneurship Education verknüpfen. Und wir wollen Berufstätigen das Gründen erleichtern.
Je nach Studienort im Land treffen die Studierenden hier bereits auf ein einzigartiges Netzwerk aus Hochschulen und Technologiezentren, aus einer guten Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft und aus einem Zusammenwirken von Forschung und Anwendung. Dieses Netzwerk wollen wir noch besser machen.
In meinem Lübecker Wahlkreis erlebe ich eine sich stetig weiterentwickelnde gut vernetzte Hochschullandschaft, die immer stärker mit der örtlichen Wirtschaft verknüpft ist. Die inhaltlichen Schwerpunkte von Life Science, Gesundheits- und Ernährungswirtschaft halten für Gründer mit dem Technikzentrum bereits geeignete Büroräume bereit und mit dem FabLab sogar eine Hightech-Werkstatt. Der GründerCube direkt auf dem Campus ist ein wichtiger Ort mit Ansprechpartnern zu allen Fragen rund um die erste Gründung.
Kurze Wege und schnelle Prozesse sind der Schlüssel für eine stetig wachsende Gründungsinfrastruktur. Ein Umfeld, das auch als Wohnumfeld mit Weltkulturerbe und Wassernähe sehr beliebt ist, begünstigt diesen Prozess.
Existenzgründerpreise sind gute Beispiele, um Dinge sichtbar zu machen. Hier findet man erfolgreiche Firmen, die sich aus ehemaligen Start-ups entwickelt haben. Perfood ist ein Beispiel für ein junges Start-up-Unternehmen in Lübeck, das auf Basis personalisierter Ernährung und dank Künstlicher Intelligenz neue Therapieformen entwickelt und gerade erst eine Landesförderung erhalten hat.
Da nur wenige junge Menschen mit der Entscheidung für einen Studienplatz bereits einen konkreten Berufswunsch verbinden, sind gute Netzwerke und derartige Vorbilder umso wichtiger.
Es geht darum, diejenigen zu entdecken und optimal zu unterstützen, die aus guten Ideen konkrete Innovationen entwickeln. Jede Gründung erfordert
die Bereitschaft, hart zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Risikobereitschaft, eine hohe Motivation, Begeisterungsfähigkeit und Optimismus. Kurzum: Die Persönlichkeit ist entscheidend. Startup bedeutet anfangen, hochfahren.
Sicher muss in einer Zeit des Lockdowns und des Herunterfahrens so manche gute Idee am Markt neu überdacht werden. Ein starker Gründungsgeist im Land bleibt ein wesentlicher Zukunftsfaktor für wirtschaftlichen Erfolg. Darüber sollten wir im Bildungsausschuss und im Wirtschaftsausschuss weiter sprechen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung hat höchste Priorität so beginnt unsere Ministerin immer wieder ihre Reden. Ich bin sehr dankbar, liebe Karin Prien, für den hohen Stellenwert, den Bildung auch in dieser Zeit genießt. Ich danke für diesen Bericht über Bildung an Hochschulen in Zeiten von Corona.
Mit Blick auf unsere Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein können wir feststellen: Hier hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel in eine gute Richtung weiterentwickelt. Unser Land verfügt von Heide über Flensburg, Kiel und Rendsburg bis nach Lübeck über hervorragende Hochschul- und Fachhochschulstandorte mit entsprechenden Angeboten.
Die Hochschulleitungen sind bestens besetzt. Sie verkörpern einen Geist voller Optimismus und Zusammenhalt. Das haben wir gerade in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses eindrucksvoll erlebt. Sie arbeiten exzellent und leisten mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins.
Das alles ist gut so, aber keineswegs selbstverständlich. Als Lübecker Abgeordnete erfüllt es mich mit großer Dankbarkeit, dass sich dort inzwischen nicht nur eine Stiftungsuniversität, sondern mit der TH und der Musikhochschule auch ein stark wachsender Dreiklang mit entsprechend hoher Nachfrage entwickelt hat. Die Universität und die Hochschulen bringen Gründungen hervor, tragen maßgeblich zur Innovationskraft der Wirtschaft bei und wachsen immer besser in die Stadtgesellschaft hinein.
Viele aktuelle Fragestellungen - ob Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung oder die Angriffe auf unsere Demokratie; die Fragestellungen reichen bis hin zu dieser Coronapandemie - erfordern wissenschaftlich fundierte Antworten und die Übersetzung in eine für jeden verständliche Alltagssprache. Deshalb haben unsere Hochschulen eine wichtige Funktion für unsere gesamte Gesellschaft.
In diesen Tagen hat an den meisten Hochschulen schon wieder die Vorlesungszeit begonnen, oder sie beginnt in der kommenden Woche. Mit der CoronaVerordnung für die Hochschulen haben wir ihnen analog zu den Schulen - klare Regeln und damit auch Sicherheit im Umgang mit der Pandemie gegeben. Unsere Hochschulen haben sich auf ein Hybridsemester eingestellt. Das ist im Hinblick auf die nächsten Wochen gut und wichtig, wie wir an den jüngsten Ereignissen gesehen haben. Diese enorme
Herausforderung wurde durch den großen Einsatz der Hochschulbeschäftigten gut gemeistert. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten ganz herzlich danken.
Natürlich gilt es für eine gute digitale Lehre noch viele weitere Dinge anzugehen. Deswegen haben wir den Hochschulen im ersten Schritt 2,75 Millionen € für die Umsetzung einer hochschulübergreifenden IT-Konzeption bereitgestellt und weitere 2,24 Millionen € für Einzelmaßnahmen an Hochschulen, um die digitale Lehre zu verbessern.
Die stabilen Anmeldezahlen zeigen, dass junge Menschen sich auch jetzt bewusst und gern für ein Studium im Land zwischen den Meeren entscheiden. Es besteht gerade jetzt ein hohes Annahmeverhalten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Nicht nur Unsicherheiten am Arbeitsmarkt und der coronabedingte Wegfall von Auslandsaufenthalten haben dazu geführt, dass viele junge Menschen unmittelbar im Anschluss an die Schule und damit bereits im Alter von 18 oder 19 Jahren mit einem Studium beginnen. Ob und wie dieses Studium in Coronazeiten gelingt, lässt sich noch nicht pauschal beurteilen.
Die Pandemie erfordert gute Hygienekonzepte und das Wechselspiel zwischen Präsenz- und OnlineAngeboten in Hybridsemestern. Das ist die eine Seite, der verordnete Verzicht auf Feiern und Freizeitaktivitäten die andere. Wir brauchen daher in diesen besonderen Zeiten auch den besonders sorgfältigen Blick auf jeden einzelnen Studierenden und jeden einzelnen Studiengang. Das erfordert die Möglichkeit des schnellen Zugangs zu guten Ansprechpartnern.
Herr Habersaat, ich bin Ihnen dankbar, dass auch Sie diesen Punkt sehr ausführlich in diese Debatte eingebracht haben. Es macht einen Unterschied, ob es um Erstsemester geht, die jetzt in das Wintersemester einsteigen und den Campusbetrieb noch nicht kennen, oder um diejenigen, die mittendrin feststellen, dass die gewählte Fachrichtung nicht die richtige ist, oder die die Prüfungen nicht bestanden haben. Jeder Einzelfall erfordert Entscheidungen in unsicheren Zeiten. Lebensbrüche und psychosozialen Folgen gilt es, nach Möglichkeit zu vermeiden.
Jedes Studium bedeutet in der Regel auch Einkommensverzicht und erfordert über mehrere Jahre finanzielle Unterstützung. Damit bin ich beim zweiten Antrag und beim Thema BAföG. In diesen Zeiten sind viele Nebenjobs weggefallen; das haben wir bereits in den vorherigen Berichten gehört. Die Wohnungssuche bleibt schwierig und teuer. Eine
rein digitale Lehre ist weder für jeden Studiengang durchgängig geeignet noch für jeden Studierenden der richtige Weg.
Die BAföG-Reform ist bereits zu Beginn der Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden. Sie erfordert nun eine Anpassung im Bereich der coronabedingten Folgen. Deswegen haben wir schon im August die individuelle Regelstudienzeit angepasst. Für die Zukunft haben wir den Alternativantrag eingereicht.
Herr Habersaat, ich habe Ihren Appell sehr wohl gehört und verstanden. Deshalb schlage ich vor, dass wir im Sinne unserer Hochschulen und Studierenden im Ausschuss weiter über dieses Thema beraten. Ich beantrage daher die Überweisung in den Bildungsausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Kürzlich hatte ich meinen ersten Reisepass wieder in der Hand. Er dokumentiert meine Grenzerfahrungen. Ich habe ihn aufgehoben, weil es im Pass mehrere DDR-Stempel gibt. Diese Stempel erinnern mich an große Erleichterungen nach strengen Grenzkontrol
len, an die spannenden Unternehmungen und Begegnungen als Jugendliche Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre in der damaligen DDR. Es waren Erfahrungen mit einer Diktatur und einem Unrechtsstaat.
Im Herbst 1989 war ich an der offenen Grenze in Schlutup dabei. Lübeck verwandelte sich über Nacht in eine Stadt voller Trabbis, und unzählige Menschen lagen sich in den Armen, weinten vor Freude und füllten die großen Lübecker Kirchen.
Ohne die mutigen Männer und Frauen, die in der DDR und hinter dem Eisernen Vorhang friedlich auf die Straße gegangen sind, hätte es diesen Glücksfall nicht gegeben.
Wir, die wir Zeitzeugen dieser Ereignisse sind, tragen heute Verantwortung. Ich gehöre zu einer Familie, die sowohl in Schleswig-Holstein als auch seit der Wende in Mecklenburg-Vorpommern Land bewirtschaftet. Den Weg der Deutschen Einheit habe ich in den vergangenen 30 Jahren in all seinen Facetten hautnah in Lübeck und Mecklenburg-Vorpommern erlebt, und das hat mich sehr geprägt.
Die Deutsche Einheit ist eine Erfolgsgeschichte und unzertrennlich mit den herausragenden Leistungen unseres ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl verknüpft.
Diese friedliche deutsche Revolution gehört zu den wichtigsten historischen Ereignissen des 20. Jahrhunderts und war ein Glücksfall für unser Land und für unser Volk.
Demokratie, freie Wahlen, ein Rechtsstaat und die soziale Marktwirtschaft haben für alle Menschen in Deutschland ein Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand hervorgebracht, wie es keine andere Generation vor uns je erlebt hat.
Das alles ist nicht selbstverständlich. Das dürfen wir gerade in diesen besonderen Zeiten und bei allen Veränderungen durch Globalisierung und Digitalisierung nicht aus dem Auge verlieren.
Die Stärkung der inneren Deutschen Einheit bleibt nach 30 Jahren unsere gemeinsame Herausforderung. Mir ist das ein Herzensanliegen geworden.
7230 Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 94. Sitzung - Donnerstag, 24. September 2020
Die Begegnungen mit Menschen, die hier Geschichte geschrieben haben, haben mich immer tief berührt. Heute ist es unsere Verantwortung, aus der deutsch-deutschen Geschichte zu lernen, um auch die Zukunft friedlich zu gestalten.
Bildung hilft; denn jeder, der hier in Deutschland lebt, muss lernen, auch die Deutsche Einheit zu verstehen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die erst in den 1980ern oder später geboren sind. Das Jahr der politischen Bildung 2019 mit dem Schwerpunkt 30 Jahre Mauerfall war bereits ein gutes Beispiel dafür, sich zusammen mit Schülerinnen und Schülern diesem Thema methodisch kreativ und vielfältig - ob analog oder digital - zu nähern.
Ich bin sehr dankbar, dass es zum Einheitsjubiläum gelungen ist, hier und heute mit einem breiten Schulterschluss im Schleswig-Holsteinischen Landtag darüber zu debattieren. 30 Jahre sind ein guter Zeitpunkt, um die deutsch-deutsche Geschichte in der schulischen und kulturellen Bildung noch besser zu verankern. Die Deutsche Einheit gehört in den Geschichtsunterricht an unseren Schulen.
Bereits im vergangenen Jahr hat Schleswig-Holstein als Ausrichter des Einheitsfestes hier in der Landeshauptstadt Kiel eindrucksvoll gezeigt, welche Strahlkraft und politische Relevanz der 3. Oktober über Landes- und Bundesgrenzen hinaus hat.
Die Deutsche Einheit ist nach 30 Jahren insbesondere für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein mit einer ehemals innerdeutschen Grenze auch räumlich hautnah erlebbar. Hier sind Begegnungen von Menschen aus Ost und West möglich. Wir verfügen über historische Orte und in der ehemaligen Grenzregion über Grenzdokumentationsstätten und ehrenamtliches Engagement. All dies gilt es weiter zu unterstützen.
Auf Bundesebene wollen wir dafür werben, dass genau diese authentischen Orte im ehemaligen innerdeutschen Grenzgebiet in Schleswig-Holstein als Lernorte professionell weiterentwickelt und gefördert werden.
Erinnern, bewahren und Zukunft gestalten - das ist unser gemeinsamer Auftrag. Es geht um mehr als um gute Nachbarschaft, es geht um den Zusammenhalt unserer gesamten Gesellschaft. - Vielen Dank.
Herr Habersaat, Sie verteidigen gerade unseren gemeinsam gestellten Antrag. Mir leuchtet nicht ganz ein, warum Sie jetzt mit diesen Argumenten den Geschichtsunterricht verteidigen, den ich ja in keiner Weise infrage gestellt habe. Ich habe in meiner Rede lediglich die Betonung darauf gelegt, dass wir auch heute noch eine feste Verankerung dieses Themas im Geschichtsunterricht benötigen - nicht mehr und nicht weniger.
- Frau Röttger, ich habe empfohlen, dass man, bevor man in diesem Landtag etwas einfordert, mit einem zweiten Blick guckt, was in der Realität davon schon vorhanden ist. Aber das betraf nicht allein Sie. Sie haben gefordert, die Einheit solle im Unter
richt vorkommen. Ich habe gesagt: Das steht schon im Lehrplan. - Frau von Kalben hat gesagt, man müsse sich auch um die Integration Europas kümmern. Ich habe gesagt: Das steht schon im Lehrplan. - Herr Brodehl hat empfohlen, Zeitzeugen einzubinden. Ich habe gesagt: Das steht schon im Lehrplan.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer das Landeshaus betritt, kommt seit heute an der Erntekrone vorbei. Die Mitglieder der Landjugend haben sie gestern gebracht und lenken unseren Blick einmal mehr auf den langen Weg von der Aussaat bis zur Ernte und auf die Wertschätzung für unser täglich Brot. Erntedank und der Umgang mit Lebensmitteln gehören untrennbar zusammen. Aber wer von uns erntet noch?
Der Corona-Lockdown hat uns für eine gute Vorratshaltung sensibilisiert und so manches Hochbeet hervorgebracht. Es bleibt zu wünschen, dass damit in unseren Haushalten eine größere Wertschätzung unseren Lebensmitteln entgegengebracht wird.
Im Lebensmittelhandel sind die Regale rund um die Uhr gut gefüllt. Und auch hier hat Corona nur kleine Momente des Schreckens ausgelöst, bis wieder deutlich wurde: Unsere Ernährung ist mehr als gesichert.
Leider haben wir uns mit zunehmendem Wohlstand zu einer Wegwerfgesellschaft entwickelt. Und achtlos konsumieren wir. Das gilt auch für Lebensmittel. Der Blick auf unser Verteilungsproblem und den Hunger in der Welt ist vielen inzwischen verloren gegangen. Das kann so nicht bleiben.
Gerade beteiligt sich Schleswig-Holstein an den bundesweiten Aktionswochen gegen die Lebensmittelverschwendung. Und auch hier im Landtag gehört das Thema alljährlich auf die Tagesordnung. Das ist gut so.
Trotz aller Appelle landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen t Essen im Müll. Das hat eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesernährungsministeriums aus dem vergangenen Jahr ergeben. Umgerechnet wirft jeder Bundesbürger im Schnitt 75 kg Lebensmittel pro Jahr weg. Mehr als die Hälfte der vermeidbar weggeworfenen Lebensmittel werden von Privathaushalten entsorgt. Diese hohen Zahlen haben dazu geführt, dass sich Deutschland im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dazu bekannt hat, die Lebensmittelverschwendung um 50 % zu reduzieren.
Wir brauchen dringend geeignete Konzepte, um nicht verkaufte Lebensmittel möglichst unkompliziert und unbürokratisch an Dritte abzugeben. Das fordern wir in unserem Antrag.
Tafelkonzepte gibt es schon. Sie sind aber dann ausbaufähig, wenn bürokratische Hürden durch vereinfachte Lieferscheinverfahren abgebaut werden. Bei Lebensmittelspenden und bei Initiativen, die sich um die Weitergabe an Bedürftige kümmern, sind Haftungsfragen im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit zu klären.
Auch die Lebensmittelhändler brauchen Anreize für die Weitergabe von nicht verkauften Lebensmitteln und dafür geeignete und verlässliche Partner. Nur so wird verhindert, dass überschüssige Lebensmittel im Müllcontainer landen.
Aber ich sage auch ganz deutlich. Wir haben bei uns sehr hohe Standards für die Lebensmittelsicherheit und die Produktqualität. Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist ein hohes Gut. Das soll so bleiben und darf bei allen Bestrebungen um die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht verloren gehen.
Daher haben wir auch eine klare Haltung gegenüber der mit dem SSW-Antrag geforderten Bundesratsinitiative, das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern straffrei zu stellen. Wir lehnen das Containern klar ab und sehen darin weder einen richtigen Ansatz, um der Lebensmittelverschwendung wirksam zu begegnen, noch einen juristischen Handlungsbedarf. Es ist bereits alles geregelt.
Mit Blick auf die hohe Lebensmittelverschwendung in den Privathaushalten brauchen wir ebenfalls geeignete Antworten. Während es für unsere Eltern und Großeltern ein klares, wenn auch ungeschriebenes Gesetz gab, das hieß: „Mit Essen spielt man nicht, und Essen gehört nicht in den Müll“, ist heute Verbraucherbildung erforderlich. In einer Zeit des Wohlstands brauchen wir eine Strategie, um der Lebensmittelverschwendung wirksam zu begegnen.
Bewusstes Einkaufen kann man lernen, man muss es aber auch wollen und umsetzen. Erst wenn sich aus der Aufklärung eine Verhaltensänderung entwickelt hat, hat die Verbraucherbildung ihr Ziel erreicht, und davon sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Bildung hat oberste Priorität.
Nun ist da der achtjährige Junge. Er hat eine schwere Beeinträchtigung, weil seine Mutter in der Schwangerschaft Drogen genommen hat. Er lebt in einer Pflegefamilie. Eine Regelschule kommt für ihn nicht infrage.
Da ist das kluge und fröhliche Mädchen. Sie hat eine schwere und seltene Erkrankung. Sie besucht ein Förderzentrum.
In beiden Fällen sind es starke Eltern, die sich ein ganzes Team für die tägliche Begleitung und Umsorgung ihrer Kinder aufgestellt haben. Da sind diejenigen, die mit ganz individuellen Beeinträchtigungen - sei es beim Lesen, beim Schreiben, beim Rechnen oder im sozial-emotionalen Miteinander in die Regelklassen integriert und inklusiv beschult werden. Das sind hier bei uns immerhin 70 % aller Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen.
Ich denke an das kleine, schüchterne Mädchen. Sie ist gerade eingeschult worden. Sie berichtet von einem Kind in ihrer Klasse, das im Unterricht regelmäßig massiv stört.
Da ist die kompetente Sozialpädagogin, die sich ganz bewusst für diesen Beruf entschieden hat. Sie erzählt von ihrem Arbeitsalltag und kommt zu folgendem Ergebnis: Keine Beeinträchtigung ist wie die andere, jeder Einzelfall muss individuell betrachtet werden. - Sie versteht sich als Teil eines multiprofessionellen Teams. Sie wünscht sich mehr Prävention und mehr Diagnostik, ein vertrautes Team und ein ganz beständiges Umfeld für die Kinder sowie eine gute räumliche Ausstattung.
Und jetzt kommen wir:
„Inklusive Bildung bleibt weiter ein wichtiges Ziel der Landespolitik. … Wir werden uns … auf den qualitativen Ausbau der Inklusion konzentrieren.“
So steht es im Koalitionsvertrag, und das setzen wir um.
Bereits im Januar hat die Landesregierung einen sehr umfangreichen und differenzierten Bericht zur Inklusion im schulischen Bildungsbereich vorgelegt und den Prozess der stetigen qualitativen Weiterentwicklung der Inklusion hin zu landesweiten Qualitätsstandards klar benannt. Das ist gut so.
Im Kern geht es um Antworten auf diese Fragen: Wie muss Schule heute aufgestellt sein, damit sie jedem einzelnen Schüler und jeder einzelnen Schülerin gerecht wird? Was hilft den Kindern und Jugendlichen am besten?
Um es ganz deutlich zu sagen: Es erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und wertschätzender Anerkennung, dass wir hier bei uns im Land so viele verschiedene Förderangebote haben - die Förderzentren und die Inklusion an der Regelschule.
Wir verfügen über fachlich hochqualifizierte und gut vernetzte Akteure, die in multiprofessionellen Teams arbeiten, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf passgenau gerecht zu werden und die Eltern zu unterstützen. Das war nicht immer so, und es ist nicht selbstverständlich.
Es ist gelungen, für einen erheblichen Stellenaufwuchs mit jährlich 70 weiteren Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu sorgen, die in den Arbeitsfeldern Prävention, Inklusion und am Förderzentrum arbeiten. Diese Stellen sind auch besetzt.
Kindheit und Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahren sehr verändert. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf hat sich gerade im Bereich emotionale und soziale Entwicklung deutlich erhöht. Die zusätzlichen Kräfte werden vor Ort dringend gebraucht. Es ist wichtig, dass ein frühes Kennenlernen und eine frühzeitige Diagnostik durch eine kooperative Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen ein frühes Handeln ermöglichen.
Eine ganze Reihe messbarer Qualitätskriterien sind auf den Weg gebracht oder stehen kurz vor der Umsetzung: die Doppelbesetzung in den I-Klassen, die Sprachstandserhebung, eine Feststellungsdiagnostik in Diagnosezentren oder temporäre intensivpädagogische Maßnahmen bis hin zum Landesförderzentrum Autismus.
Inklusion im schulischen Bildungsbereich ist eine Querschnittsaufgabe, ein langfristiger Prozess und untrennbarer Bestandteil schulischer Bildung und beruflicher Orientierung.
Bildung hat oberste Priorität. Unsere Kinder brauchen so viel gemeinsame Beschulung wie möglich und so viel individuelle Unterstützung wie nötig. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Inklusionsbericht ist nicht nur ausführlich, sondern erfasst detailliert und umfassend mit einer gut strukturierten Gliederung das komplexe Thema. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Bildungsministerin Karin Prien und bei all denjenigen, die an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt haben.
Der Bericht zur Inklusion informiert sehr sorgfältig und differenziert über den aktuellen Sachstand und über Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Inklusion im schulischen Bildungsbereich in SchleswigHolstein. Dass die inklusive Bildung hier eine lange Tradition hat und wir zu den Bundesländern mit der
höchsten Inklusionsquote gehören, hat die Bildungsministerin eben bereits erwähnt. Mit über 82 Förderzentren und 20 Verbundsystemen sind wir hier auf einem guten Weg.
Unser Credo heißt: so viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig. Was bedeutet das für uns im Alltag? - Gute Inklusion braucht gutes Personal. Inklusion ist und bleibt eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Jeder muss hier mitwirken. All denjenigen, die in diesem Bereich mit hohem Engagement arbeiten, gilt unser ausdrücklicher Dank.
Sie tragen ganz wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vertraute Ansprechpartner finden, um einen guten Platz in ihren Familien und in unserer Gesellschaft einnehmen zu können.
Wir freuen uns sehr, dass es jetzt wirklich gelungen ist, mehr Personal für diesen Bereich vorzuhalten: Bis zum Jahr 2024 können insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen geschaffen werden. Das entspricht einem jährlichen Stellenzuwachs von 70 Stellen. Sie werden dazu beitragen, dass jedes Kind nach seinen individuellen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird.
Der zweite Aspekt des vorliegenden Berichts greift ausführlich die Frage der Qualität in der Inklusion auf. Wer Qualität beurteilen will, braucht Qualitätsstandards. Das macht der Bericht deutlich. Was für den einzelnen Schüler beziehungsweise für die einzelne Schülerin mit Förderbedarf richtig und wichtig ist, kommt immer sehr auf den Einzelfall an. Eine einfache Antwort kann es nicht geben.
Aber es gibt viele Best-Practice-Beispiele in unserem Land für gute Inklusion, die der qualitativen Weiterentwicklung dienen können. Daran werden wir uns orientieren. Inklusion müssen wir immer vom Kind her denken. Nur so werden wir den individuellen Bedürfnissen gerecht. Um dieses zu erreichen, ist eine möglichst frühe Diagnostik sehr hilfreich. Die zentralen Fragen sind: Wo ist der geeignete Lernort? Welche Schule, welche Gruppe passt zum Kind mit Förderbedarf? Wo sind die geeigneten Rahmenbedingungen, um die besonderen Neigungen und Begabungen der einzelnen Schülerin beziehungsweise des einzelnen Schülers zu erfassen und zu fördern, damit sie sich gut entwickeln können? Was erwarten die Eltern?
Ziel inklusiver Beschulung ist nicht nur das Erreichen eines Schulabschlusses. Ziel ist es genauso, einen Beruf zu erlernen, eine Beschäftigung auszuüben und einen festen Platz im Leben zu finden. So endet Inklusion nicht mit dem Verlassen der Schule, sondern setzt sich mit der Berufsfindung fort. Ein kürzlicher Besuch im Bugenhagen-Werk hat uns dies deutlich vor Augen geführt.
Inklusion braucht landesweite einheitliche Qualitätsstandards. Der Bericht befasst sich ausführlich damit und weist dabei auf ganz verschiedene Aspekte hin. Das sind Elternarbeit, Poollösungen, Arbeit in multiprofessionellen Teams oder eine besondere Unterstützung der Lehrkräfte.
Lassen Sie uns gemeinsam mit diesem Bericht weiter daran arbeiten, die inklusive Beschulung qualitativ stetig weiterzuentwickeln. Dabei wollen wir stets beides: die Förderzentren und die Regelschule; denn nur so kann das Motto „So viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig“ umgesetzt werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Es ist inzwischen knapp 30 Jahre her, dass mit der UN
Resolution im Jahr 1992 ein Leitbild für eine gemeinsame Politik nach den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung verabschiedet worden ist. Seitdem läuft nicht nur weltweit ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess darüber, auch bei uns in Schleswig-Holstein ist seitdem viel zum Thema Nachhaltigkeit passiert.
In Kitas, Schulen, Hochschulen, aber auch in den Elternhäusern oder in der Erwachsenenbildung findet Bildung für nachhaltige Entwicklung statt. Unser Land verfügt über inzwischen über mehr als 40 Bildungspartner, Bildungseinrichtungen und Bildungszentren für Nachhaltigkeit. All das hat viel Wertschätzung verdient und ist eine gute Ausgangslage für ein Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, das wir mit diesem Antrag für das kommende Schuljahr gern auf den Weg bringen möchten.
Schleswig-Holstein kümmert sich im Norddeutschen Verbund bereits um die Vernetzung und Zertifizierung sogenannter Zukunftsschulen. Eine ganze Reihe außerschulischer Bildungspartner sind bereits zusammengeführt. Diese vielen guten laufenden Beispiele wollen wir gern noch sichtbarer machen und im Sinne der Nachhaltigkeit weiterentwickeln. Ein BNE-Kongress mit allen beteiligten Partnern dazu soll Ende Februar 2020 in Kiel stattfinden.
In einem Zeitalter fortschreitender Digitalisierung und in einer Zeit mit einer satten Gesellschaft, die nur volle Regale und Überfluss kennt, ist ein ressourcenschonendes Verhalten schwerer vermittelbar als in Zeiten des Mangels. Wir wissen, dass ein nachhaltiges Denken und Handeln am besten aus den Vorgängen in der Natur und damit auch aus dem Umgang mit Pflanzen und Tieren abgeleitet werden kann. Die Veranstaltungsreihe DraußenLernen oder das Projekt: Schulklassen auf dem Bauernhof sind beste Beispiele dafür.
An diesen Orten außerhalb der Schule geht es um echtes Erleben, um Grunderfahrungen und damit auch um fächerübergreifendes Begreifen. Ich bin sehr davon überzeugt, dass solche Lern- und Lebenserfahrungen besonders gut geeignet sind, um Grundhaltungen und Gewohnheiten im Sinne nachhaltiger Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und fest zu verankern.
Wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel selbst Samenkörner in die Erde legen und sich dann um das Wachsen und Gedeihen einer Pflanze selbst kümmern, lernen sie in der Regel deutlich mehr, als
wenn sie diesen Vorgang in einem Lehrbuch erfassen.
Unser Auftrag ist die Bewahrung der Schöpfung und damit der sorgsame Umgang mit Pflanzen und Tieren, so nennen es die einen. Bildung für nachhaltige Entwicklung sagen die anderen. Beides meint ein verantwortungsvolles Handeln im Alltag, ein Denken und Handeln über Generationen hinweg unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte. Jeder von uns kann und sollte mit seinem Tun und Lassen unmittelbar und direkt dazu beitragen und mit unseren Ressourcen wie Boden, Luft und Wasser sorgsam umgehen. Eine nachhaltige Entwicklung findet nur so lange statt, wie jeder einzelne von uns bereit ist nachhaltig zu handeln.
Kinder lernen, was sie erleben. Wir freuen uns über jede Kita und jede Schule, die sich dafür einsetzt, denn es ist unser Anspruch, mit einem Bildungsauftrag möglichst früh anzusetzen.
Auf der Internationalen Grünen Woche findet in diesen Tagen das Thema Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Themenfeldern statt, rund um Landwirtschaft und Ernährung. Unter dem Motto „Du entscheidest“ richtet sich das Thema in Berlin in diesem Jahr direkt an den Verbraucher. Bildung für nachhaltige Entwicklung verlangt vom Verbraucher verantwortungsbewusste, echte und ehrliche Konsumentscheidungen. Gleichgültigkeit und Doppelmoral haben hier keinen Platz. Das gilt für den Einkauf und die Auswahl unserer Lebensmittel. Das gilt nicht nur für diese Bereiche, es gilt vielmehr auch für Mobilität, Wohnen und Freizeit.
Es ist aus unserer Sicht genau der richtige Zeitpunkt für ein Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grunde bitte ich herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal das Augenmerk darauf richten: Wer hat die Demonstration angestoßen? Die Demonstration der Bäuerinnen und Bauern ist nicht über den Bauernverband angestoßen worden, sondern sie hat sich von ganz unten entwickelt - von da, wo diejenigen sind, die das Land bewirtschaften.
Die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land, gut ausgebildete junge Menschen, stehen vor der Frage: Kann ich es in dieser Zeit wagen, den Familienbetrieb meiner Eltern weiterzuführen, in dem ich bereit bin, 365 Tage im Jahr bei Wind und Wetter zu arbeiten, zu wirtschaften, zu tun, was ich gerne mag und immer schon wollte, in dem Bereich, in dem mich die Fachhochschule hier in Schleswig-Holstein ausgebildet hat? Kann ich in dem Bereich bleiben? Habe ich einen Platz in diesem Land, oder ist der Druck der Gesellschaft so groß geworden,
dass ich lieber einen anderen Weg wählen sollte und das Hoftor damit geschlossen wird?
Ich möchte darauf hinweisen, dass es zu diesem Thema für mich auch deswegen eine hochemotionale Debatte ist, weil ich genau das kenne. Auch ich bin eine Bäuerin. Ich kenne den Veränderungsprozess, der stattgefunden hat, mein Leben lang. Auf unserem Betrieb in fünfter Generation gab es in 30 Jahren Anpassung und Veränderung über Flächenentzug durch Autobahnbau, durch Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungen im Pflanzenschutz, im Umweltschutz, durch Blühstreifen und durch eine funktionierende Knicklandschaft. All das haben wir getan.
Immer stärker unterhalten wir uns inzwischen im eigenen Berufsstand mit Menschen, die müde sind, nicht mehr können, vor dem Aus stehen und sagen: Ich kann nicht mehr, ich habe schlaflose Nächte, ich schaffe es nicht mehr.
Sehr geehrter Herr Minister, ich bin dankbar, dass wir diese Debatte in dieses Plenum, in unser - so wie ich es vor 30 Jahren erlebt habe eigentlich Agrarland - Schleswig-Holstein gebracht haben. Hier gehört es hin. Ich spreche an dieser Stelle als kulturpolitische Sprecherin mit einem Blick auf eine gepflegte Kulturlandschaft - darüber sind wir uns beide einig -, die wir beide wollen und in unserem Land neben einer existierenden Landwirtschaft, ob ökologisch oder konventionell, auch in Zukunft haben und weiterführen dürfen.
Herr Minister, wenn die Landwirte Sie jetzt mit der Aussage „Wir bitten zu Tisch“ auffordern, sollten Sie das aufgreifen. Es ist eine Entfremdung in den vergangenen 30 Jahren zwischen den Landwirten und denen eingetreten, die früher immer noch einmal irgendwo auf dem Bauernhof reingucken konnten, was jetzt nicht mehr gegeben ist. Da müssen Sie vielleicht dafür sorgen, dass wir in den nächsten Wochen in jedem Supermarkt einen Tisch hinstellen, an dem man mit Landwirten sprechen kann und die Landwirte ihren Rücken aus unserem Haus dafür gestärkt spüren, dass sie in der Lage sind, unsere Teller zu füllen. Das ist ein Angebot. Wir müssen zusammenhalten.
Es ist wie bei den Schulen: Jede kleine Schule, die geschlossen ist, bekommen wir nicht wieder geöffnet, und jedes Hoftor, das geschlossen ist, ebenso wenig. Es ist dringend an der Zeit - ich appelliere in diesem Sinne, weil ich deshalb überzeugte Schleswig-Holsteinerin bin; ich sage das hier überaus emotional -: Es sind schon viele Hoftore geschlossen. Ich möchte nicht, dass wir in Zukunft ein Land
haben, in dem wir sagen: Da ist keiner mehr! - Das geht schneller, als wir gucken können. Und dann? Dann haben wir hier keine glücklichen SchleswigHolsteiner mehr.
Die Menschen kommen doch auch deshalb, weil wir blühende Rapsfelder haben, wir eine gepflegte Kulturlandschaft haben und es hier schön ist - weil Bauern bereit sind, die Arbeit zu machen. Darauf kommt es in dieser Debatte an.
Darauf kommt es in dieser Debatte an. Ich bitte darum, das mit Nachdruck zu vertreten. Da liegen wir nicht weit auseinander. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen und Wochen sind wir noch sehr erfüllt von einem beeindruckenden Einheitsfest hier in Kiel und von den Ereignissen zum 30-jährigen Mauerfall am 9. November. Alle Veranstaltungen waren sehr gut besucht und zeigen, wie wichtig uns Bürgerinnen und Bürgern die Erinnerung an die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung Deutschlands ist.
Drei Aspekte sind dabei immer wieder deutlich geworden: Erstens. Eine deutsche Teilung darf es nie wieder geben.
Zweitens. Wir sind aufgefordert, mit der nächsten Generation mehr über die DDR-Vergangenheit zu sprechen.
30 Jahre nach dem Mauerfall gehört die friedliche Revolution zu den wichtigsten Ereignissen der jüngsten deutschen Geschichte und damit in den Geschichtsunterricht der Schulen. Geschichtskenntnis bewahrt davor, dass sich Fehler der Vergangenheit wiederholen. Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist dies wichtiger denn je.
Drittens. Während ich mich noch genau an die innerdeutsche Grenze, an Grenzkontrollen, an die Transitstrecke und schließlich auch an den Fall der Mauer erinnern kann, brauchen unsere Kinder dafür inzwischen Gespräche mit Zeitzeugen und erlebbare Erinnerungsorte. Es liegt daher auf der Hand, dass neben Grenzdokumentationsstätten auch der ehemalige Grenzverlauf und das heute sogenannte Grüne Band als fester Bestandteil der Erinnerungs
kultur besonders geeignet sind, um Grenzgeschichten zu erleben und zu begreifen.
Der ehemalige Grenzverlauf ist heute durch das Grüne Band auf den ersten Blick fast nicht mehr zu erkennen. Zwei Beispiele zeigen, wie man den ehemaligen Grenzverlauf heute erleben kann: Wer heute auf der A 20 in Richtung Wismar unterwegs ist, überquert in Lübeck die Wakenitzbrücke und gelangt fast unbemerkt von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern. Die natürliche Wassergrenze hat bis vor 30 Jahren genau an dieser Stelle noch Ost- und Westdeutschland geteilt.
Wer sich in Schleswig-Holstein entlang des ehemaligen Todesstreifens auf den Weg macht, und solche Pilger konnte man in der letzten Woche in Schlutup treffen, kann an der einen oder anderen Stelle noch Reste historischer Grenzbefestigungen entdecken, muss aber schon sehr genau suchen, um zum Beispiel auf der Ostseite die Reste geschliffener Dörfer zu finden. Im Zuge der deutschen Teilung hatte die DDR in einem bis zu fünf Kilometer breiten Grenzbereich keine Häuser und Siedlungen mehr zugelassen, und so verschwanden hier zu DDR-Zeiten ganze Dörfer in dieser Region.
Das Grüne Band ist nicht neu. Im Kreis Herzogtum Lauenburg haben viele Bereiche, insbesondere in der Schaalseeregion, bereits einen Schutzstatus als Naturschutzgebiet, als FFH-Gebiet oder als Biosphärenreservat. Hier gibt es aber ebenso weite Bereiche, die aktiv bewirtschaftet werden. Ich betone: Beides ist nach unserer Auffassung gut. Es zeigt die vielfältigen Entwicklungen nach der Wiedervereinigung. Beides hat die Regionen aus der ehemaligen Zonenrandlage herausgeführt, und genau an dieser Stelle unterscheidet sich unsere Auffassung vom Antrag der SPD.
Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass das Grüne Band 30 Jahre nach dem Mauerfall zu einem festen Bestandteil der Erinnerungskultur wird. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass dies auch mit einer aktiven Landbewirtschaftung gelingen kann. Der scharfe Kontrast zwischen dem ehemaligen Todesstreifen und seinen heutigen vielfältigen Nutzungen, sei es als Brücke über die Wakenitz, als Naturschutzgebiet oder als Ackerfläche, machen den besonderen Wert eines Grünen Bandes aus. Das wollen wir erhalten und weiterentwickeln. Wir setzen dabei auf einen guten Dialog mit denjenigen vor Ort und denjenigen, denen das Land dort gehört. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Liebe Frau Redmann, Sie haben mich jetzt praktisch direkt angesprochen.
Es wird nicht besser, wenn Sie Ihren Antrag jetzt noch einmal verlesen. Wir haben uns sehr wohl mit dem Thema und explizit mit Ihrem Antrag befasst. Es liegt Ihnen auch unser Gegenantrag vor. Ich kann auch Ihnen eine Gegenfrage stellen, ob denn in Ihren Augen Landwirtschaft und Grünes Band ein Widerspruch sind.
Frau Raudies, im Moment habe ich das Wort und ich bitte um entsprechendes -
Ich möchte deutlich darauf eingehen: Uns stört schon die Überschrift „Das Grüne Band bundesweit zum Naturdenkmal erklären“. - Das ist eine Vorgehensweise von oben nach unten.
Wir sehen eine Vorgehensweise von unten nach oben. Ich habe Ihnen in aller Deutlichkeit in meinem Redebeitrag erläutert, warum. Weil wir beides nebeneinander funktionieren sehen und weil wir Wert darauf legen, dass diejenigen vor Ort, denen das Land gehört, aktiv in diesen Diskussionsprozess mit einbezogen werden.
Das sollte reichen, um deutlich zu machen, dass wir Ihrem Antrag aus diesem Grunde nicht zustimmen können, weil Sie formulieren:
„Dazu gehört: entlang des ‚Grünen Bandes‘ gemeinsam mit allen Bundesländern durchgehende Schutzgebiete für die Natur zu sichern …“.
Das schließt aktive Landbewirtschaftung zum Teil aus, wenn Sie von oben nach unten verordnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder von uns kennt es und hat es in der Regel von Kindesbeinen an gelernt: Das Einkaufen von verpackten Lebensmitteln im Supermarkt oder im Discounter. Die Regale sind voll, und das Angebot ist bunt und wächst täglich an.
Der Lebensmittelhandel beherrscht das Geschäft und tut alles, um den aktuellen Trends zu folgen und die unterschiedlichsten Wünsche der Verbraucher zu erfüllen. Schaut man sich dann an der Kassenzone einmal um, was eingekauft wird, wird man aufgeklärt und sieht, was der Verbraucher wirklich kauft.
Der Verbraucher bleibt ein unbekanntes Wesen. Er hat die Qual der Wahl. Für ihn ist es deutlich schwerer geworden, sich im Dschungel des immer größer werdenden Angebots verpackter Lebensmittel erstens zurechtzufinden und zweitens die richtigen Entscheidungen im Sinne einer gesunden Ernährung zu treffen. Manch einer stellt auch erst zu Hause fest, dass sich Verpackungsgröße, Menge oder gar Rezeptur eines Produktes erneut verändert haben.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der ernährungsbedingten Erkrankungen alarmierend steigt. Oftmals ist es eine Über- oder eine Fehlernährung, gepaart mit einem Mangel an Bewegung. Beides beginnt bereits im Kindesalter und ist oft mit frühen Folgen durch Übergewicht, Bluthochdruck oder Diabetes verbunden. Dagegen müssen wir etwas unternehmen.
Es überrascht nicht, dass die Forderung nach einer einfachen und wirksamen Entscheidungshilfe für den Lebensmitteleinkauf im Supermarkt seit Jahren
besteht. Die EU schreibt uns dazu eine verpflichtende Nährwertkennzeichung auf verpackten Lebensmitteln vor. Genau mit dieser Forderung nach einem verständlichen und einheitlichen Nährwertkennzeichnungsmodell befasst sich unser Antrag.
Jeder von uns wird sagen, da stehe doch schon genug auf einer Lebensmittelverpackung: die Produktbezeichnung, die Mengenangabe, Marke, Siegel, Label, Zutatenliste, Zusatzstoffe, Herkunftsangabe, Haltungskennzeichnung und Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Fülle der Angaben überfordert heute bereits so manchen Verbraucher. Nicht immer werden sie beachtet oder detailliert zur Kenntnis genommen. Für eine Auseinandersetzung mit dem Kleingedruckten am Rand einer Verpackung bleibt oft keine Zeit.
Dennoch sind wir davon überzeugt, dass eine zusätzliche klare und eindeutige Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite eines verpackten Lebensmittels für mehr Transparenz sorgen kann und einer gesunden Ernährung dienen würde.
Wir sagen aber auch, dass ein Mehrwert nur dann eintreten wird, wenn es erstens gelingt, eine so klare Kennzeichnung zu entwickeln, dass der Verbraucher die Botschaft schnell und auf einen Blick versteht. Das gilt es sorgfältig zu prüfen und abzuwägen; denn Design, Farbgebung, Größe und Positionierung werden ausschlaggebend dafür sein, dass eine breite Anwendung möglich ist und ein echter Mehrwert entsteht. Zudem bedarf es begleitend einer Verbraucherinformation und Aufklärung. Denn gesundes Essen ist mehr als die Summe ausgewählter Lebensmittel mit einer günstigen Nährstoffzusammensetzung. Es wäre eine Fehlinterpretation, wenn wir wegen einer roten Ampelkennzeichnung auf einen hochwertigen Fruchtsaft verzichten würden.
Zudem brauchen wir gerade in Schleswig-Holstein eine Kennzeichnungslösung, die auch kleinen und mittleren Betrieben gerecht wird.
Das sind unsere Forderungen. Wir sehen, dass sie zueinandergehören und nicht voneinander zu trennen sind. In genau diesem Punkt unterscheiden wir uns von dem Antrag des SSW. Das Bundesministerium hat die im Koalitionsvertrag verankerte Zielsetzung für ein erweitertes Nährwertkennzeichnungsmodell bereits auf den Weg gebracht, und das ist gut so.
In diesem Monat läuft die Verbraucherbefragung eines unabhängigen Markt- und Sozialforschungsinstituts zu den vier möglichen Kennzeichnungsmodellen aus und wird abgeschlossen. Ein Pilotprojekt soll danach erfolgen. Das halten wir mit Blick auf eine angestrebte europaweite Einigung für sinnvoll und erforderlich und bitten den Bund bis Jahresende um einen entsprechenden Vorschlag.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Die Oppositionsanträge lehnen wir ab; denn es wäre aus unserer Sicht der falsche Zeitpunkt, sich bereits jetzt, wie im SPD-Antrag gefordert, auf die Ampelfarben der Nährwertkennzeichnung festzulegen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor fast genau einem Jahr haben wir hier im Landtag bereits über das Thema „Lebensmittelverschwendung einschränken - Lebensmittel wertschätzen“ diskutiert und unseren Standpunkt dazu klargestellt. In unserer Wohlstandsgesellschaft gibt es Essen und Trinken genug, und bis in die Abendstunden hinein hat der Kunde die Qual der Wahl. Bis dahin liegen die Regale voller Angebote. Wo bleibt das, was übrig geblieben ist, noch nicht verdorben ist, aber auch nicht mehr verkauft werden kann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir als CDU setzen immer noch auf eine Strategie, die von Freiwilligkeit geprägt ist und die ausdrücklich auf Verbraucherbildung setzt und an die bewährten Projekte anknüpft. Daran hat sich bis heute nichts verändert.
Im vorgelegten Antrag geht es um die Frage, wie man einer Lebensmittelverschwendung wirksam entgegentreten kann. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang zum einen, dass es Aktivitäten aus dem Bundesministerium zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung gibt, und zum anderen das Engagement und die Maßnahmen des Handels zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.
Um sich diesem Thema ehrlich zu nähern, sollten wir unser eigenes tägliches Verhalten prüfen. Wer es mit Wertschätzung von Lebensmitteln ernst meint, weiß, dass man kein Essen achtlos wegwirft, geht selbst sorgfältig mit unseren hochwertigen Lebensmitteln um und achtet bereits beim Einkauf auf die angemessene Menge und zu Hause auf eine sachgerechte Lagerung und Vorratshaltung. So wird vermieden, dass Lebensmittel nicht verzehrt und damit verschwendet werden.
Können wir davon wirklich noch in jedem Haushalt in Schleswig-Holstein ausgehen? - Nach Aussage
des Handelsverbands Nord - er lehnt übrigens Ihren SPD-Antrag deutlich ab - werden mehr als die Hälfte aller Lebensmittel in privaten Haushalten entsorgt, während lediglich 4 % bis 5 % über den Lebensmittelhandel anfallen. Jeder von uns weiß, wie er oder sie zu Hause mit überschüssigen Lebensmitteln umgeht. Gehören Sie zu denen, die eine Lebensmittelverschwendung vermeiden, oder landet bei Ihnen regelmäßig ein erheblicher Anteil in der Biotonne, auf dem Kompost oder gar im Restmüll?
Verbraucherbildung hilft, denn mit Aufklärung und der Sensibilisierung der Verbraucher kann man erheblich dazu beitragen, einer Lebensmittelverschwendung wirksam entgegenzuwirken. Wer maßhalten kann, kann vermeiden, dass überschüssige Lebensmittel anfallen, und muss über Lebensmittelrettung im engeren Sinne gar nicht erst nachdenken.
Was macht aber der Lebensmittelhandel mit überschüssiger Ware? Wo bleiben die Reste aus Kantinen und Mensen? - Unbestritten ist das Verhalten der Supermärkte dort fragwürdig, wo gute und verwertbare Lebensmittel tonnenweise in der Mülltonne landen. Ich sage aber auch: Der Lebensmittelhandel ist bereits gut aufgestellt und spendet bereits heute 80 % der Lebensmittel, die die Händler nicht mehr verkaufen können, freiwillig an karitative Organisationen wie die Tafeln. Zudem gehen überschüssige Lebensmittel aus Bäckereien direkt in die Tierfutterverwertung.
Die Zusammenarbeit funktioniert auf freiwilliger Basis. Das sollte nach unserer Auffassung so bleiben, eine gesetzliche Verpflichtung dazu lehnen wir ab.
Gern.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Mit dem Auslaufen der Richtlinie für die institutionelle Landesförderung der privaten und freien Theater in Schleswig-Holstein zum Ende des laufenden Jahres steht nun eine Verlängerung der Richtlinie an, die dann eine Laufzeit von vier Jahren umfasst.
Wir haben in Schleswig-Holstein neben unserem Landestheater und den großen Häusern in Kiel und Lübeck eine bunte und vielfältige Theaterlandschaft. Nicht nur in Lübeck bereichern die kleinen Häuser wie das Theater Combinale, das Figurentheater, das Marionettentheater, die Taschenoper und viele andere mehr das kulturelle Angebot.
Im ganzen Land verteilt finden wir große und kleine Theaterangebote, Niederdeutsche Bühnen, sowie Improvisations- und Amateurtheater, die nicht nur für Unterhaltung sorgen, sondern ganz erheblich zur kreativen und kulturellen Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich beitragen. Für viele von ihnen steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an, und es ist heute bereits erkennbar, dass es schwer geworden ist, die Nachfolge zu sichern. Bevorzugt zieht es junge Theatermacher nach Berlin oder in andere große Städte. Ein Grund dafür ist die bestehende Förderstruktur in Schleswig-Holstein.
Der Anspruch der CDU ist und bleibt es, das kulturelle Angebot der freien Theater zu erhalten. Es geht uns bei der Verlängerung der Förderrichtlinie also zum einen um die Stärkung der bereits etablierten freien beziehungsweise privaten Theater, zum anderen aber um die Förderung der Kinder- und Jugendkultur im Sinne einer kulturellen Bildung. Und es geht auch um die Möglichkeit der Förderung unkonventioneller Konzepte, Projekte und um alternative Bühnenkunst. Letztere kommen in der derzeit geltenden Förderrichtlinie zu kurz.
Wir wollen die freien Theater im Zuge des Generationswechsels unterstützen und Anreize dafür schaffen, dass sich auch junge und innovative Grup
pen für ein Kulturangebot hier bei uns im schönen Schleswig-Holstein entscheiden.
Ihnen wollen wir eine Aufnahme in die Förderung ermöglichen, damit diese sich zumindest zu Beginn ihrer Arbeit bzw. nach der Neuausrichtung auf eine stabile Grundlage stellen können, ohne dass es zu finanziellen Engpässen kommt.