Es gab dazu natürlich auch eine Anhörung der Verbände. Auch auf Bitten der kommunalen Landesverbände wurde beispielsweise eine Abrechnungserleichterung und somit auch eine Entbürokratisierung vorgenommen, um kreisübergreifende Rettungsdiensteinsätze zu vereinfachen. Wir schließen außerdem eine rechtliche Lücke, die es bisher den heimischen Rettungsdienstanbietern schwer gemacht hatte, mit den Rettungsdiensten aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder auch Dänemark kooperieren zu können. Dies wird nun ausdrücklich erlaubt.
Des Weiteren definieren wir formale Anforderungen, um nun auch als Leitender Notarzt eingesetzt werden zu können, beispielsweise eine entsprechende Weiterbildung der Ärztekammer beziehungsweise eines gleichwertigen anerkannten Seminars.
Auch wir als Jamaika-Fraktionen haben uns des Gesetzentwurfs der Landesregierung noch einmal angenommen und haben einige Änderungen eingebracht. Beispielsweise haben wir klarstellende Konkretisierungen vorgenommen, was die Luftrettung betrifft. Sie wird jetzt explizit herausgestellt, um auch hier die Abrechnungsmodalitäten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern zu vereinfachen.
Die Beratungen im Sozialausschuss haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf überwiegend eine konsensuale Novellierung ist, so wie beispielsweise die einmütige Zustimmung zu den Qualitätsanforderungen des gerade noch einmal erwähnten Baby-Rettungswagens, damit die Kleinsten unserer Gesellschaft auch wirklich sicher zum Beispiel zur Klinik gebracht werden können.
Dass der Rettungsdienst überwiegend von den Kreisen und kreisfreien Städten gemacht wird, haben wir schon erwähnt. Der größte Diskussionspunkt, den wir haben, ist: Die Träger, also diejenigen, die es durchführen, seien es die Kreise durch Eigenbetriebe, durch die Berufsfeuerwehr oder durch andere - das können die freigemeinnützigen Träger wie Malteser, ASB Rettungsdienst, Deutsches Rotes Kreuz sein, das können aber auch private Organisationen sein -, leisten in SchleswigHolstein einen hervorragenden Job. Sie helfen sprichwörtlich Menschen aus der Not. Dafür spreche ich meinen Dank aus.
Der größte Diskussionspunkt bei dieser Novelle ist die Debatte um die etwaige Bereichsausnahme, also ob freigemeinnützige Träger in Teilen bevorzugt behandelt werden sollten. Der vorliegende Gesetzentwurf befindet sich in diesem Punkt im Gleichklang mit anderen Ländern, beispielsweise Niedersachsen. Darüber hinaus ist die vorliegende Einschätzung zur Bereichsausnahme die gleiche, wie sie die damalige SPD-Sozialministerin Kristin Alheit und die damalige SPD-Sozialstaatssekretärin Anette Langner hatten. Man muss nicht aus Prinzip alles anders machen als die Vorgänger, vor allem dann nicht, wenn ihre Entscheidung nicht nur zweckmäßig, sondern auch richtig gewesen ist.
Wir haben gerade über eine EuGH-Entscheidung gesprochen, die noch aussteht. Der Minister hat eben zugesagt: Wenn es eine Änderung geben sollte, die so ist, wie Sie das befürchten - wir befürchten das derzeit nicht -, werden wir darüber sprechen. Es ist gerade eineinhalb Jahre her, dass das Gesetz zum letzten Mal novelliert wurde. Niemand sagt, dass wir das bis 2022 nicht wieder anfassen.
Die Verknüpfung von Rettungsdienst mit Katastrophenschutz birgt die Gefahr, dass die Leistungen des Rettungsdienstes aus der Gesundheitsversorgung herausgenommen werden und sich die Krankenkassen der Finanzierung entziehen können. Sie birgt auch die Gefahr, dass gerade die kleineren freigemeinnützigen Träger ins Hintertreffen kommen, wenn sie die hohen Anforderungen nicht erfüllen können.
Herr Heinemann, Sie haben versucht, ein düsteres Szenario im Hinblick auf das Ehrenamt und dessen Einsatzmöglichkeiten zu kreieren. Ich kann Ihnen sagen, dass der Referentenentwurf zur Durchführungsverordnung des Rettungsdienstgesetzes, der sich momentan in der Verbandsanhörung befindet, dem Ehrenamt insofern Rechnung trägt, als er Katastrophenschutzeinheiten, Sanitäts- und Betreuungsdiensten ermöglicht, dass dort weiterhin Ehrenamtler mitwirken.
Mit dieser Novelle haben wir einige Baustellen viele konsensual - im Sozialausschuss gelöst, aber noch lange nicht alle. Vor allen Dingen diejenigen, die wir auf Landesebene nicht lösen können, sind noch da, beispielsweise die Flexibilisierung bei der Notfallversorgung bei Portalpraxen, wo die Landesregierung schon etwas vorgeprescht ist und eine Bundesratsinitiative initiiert.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf entsprechend dem Votum des Sozialausschusses. Vielen Dank.
grenzen hinaus funktioniert unser Rettungsdienst, funktioniert die Zusammenarbeit zuverlässig. Wenn es dabei rechtliche Unklarheiten gibt, müssen diese beseitigt werden. Genau darauf zielt der Gesetzentwurf zunächst ab.
Es ist ein ganz regulärer Vorgang, dass Gesetze weiter konkretisiert werden. Ob aber heute lediglich etwas konkretisiert werden soll oder ob quasi durch die Hintertür - fahrlässig oder gezielt - eine weitreichende Änderung durchgewunken werden soll, genau darüber haben wir am letzten Donnerstag im Sozialausschuss ausgiebig diskutiert. Ich brauche deshalb die Positionen meiner Vorredner nicht noch einmal wiederzugeben. Letztlich geht es um die Frage, ob die Träger des Katastrophenschutzes wie DRK, Malteser oder Johanniter bei der Vergabepraxis der Kreise bevorzugt werden dürfen oder eben nicht.
Vor allem - so habe ich den Kollegen Heinemann verstanden - geht es der SPD um die möglichen Auswirkungen und um die Fragen: Was passiert, wenn private Träger Vergabekriterien günstiger erfüllen als DRK und Co. und aufgrund dessen auch den Zuschlag erhalten? Gefährdet das nicht die bewährten und zuverlässigen Strukturen? Entwertet dies nicht möglicherweise das ehrenamtliche Engagement von vielen Hunderten Helfern? Nicht zuletzt klang dies im Ausschuss an: Es soll natürlich auch um die Gewährleistung der Qualität der Arbeit der Rettungsdienste im Fall der Fälle gehen.
Fakt ist, die EU-Regularien für die Ausschreibungspflicht bestimmter Leistungen lassen, wie dargelegt, vergaberechtliche Ausnahmen zu. Wenn diese nun dem Gesetzentwurf entsprechend nicht ausgeschöpft werden, dann kann es in Zukunft ganz legal passieren, dass private Dienstleister Landräte bei der Organisation der Rettungsdienste in eine Ausschreibungspflicht zwingen können. Noch einmal: Gefährden wir damit gewachsene, bewährte Strukturen oder das Ehrenamt, wie die SPD es meint, oder kann die Qualität, die die Rettungsdienstanbieter schon heute liefern, durch mehr Wettbewerb erst abgesichert werden, wie Kollege Bornhöft es eben ausgeführt hat?
Im Ausschuss hat der SSW den vergeblichen Vorschlag zu einer weiteren mündlichen Anhörung gemacht. Wir haben uns diesem Vorschlag angeschlossen, und es wäre im Sinne einer konsensualen Lösung gewesen, die Anhörung durchzuführen. Das sage ich ganz deutlich, denn eines ist klar: Wenn wir bei einem so sensiblen Thema wie dem Rettungsdienstgesetz keine einvernehmliche Lösung herstellen, dann kann gerade das zu Verunsicherun
gen der vielen Mitarbeiter in den Rettungsdiensten führen, und das wäre - wie gesagt - eigentlich leicht zu verhindern gewesen.
Die AfD hält das Gesetz trotz der vorgebrachten Kritik an der Vorgehensweise in der letzten Ausschusssitzung für zustimmungsfähig. Die Kritik beziehungsweise die Befürchtungen von SPD und SSW halte ich für nachvollziehbar. Das habe ich im Ausschuss auch gesagt. Letztlich halte ich sie jedoch für überzogen. Dass die großen Organisationen mit ihren Ehrenamtlern ins Hintertreffen geraten, das kann ich so nicht sehen. Andererseits gibt es die Notwendigkeit, das bestehende Rettungsdienstgesetz zu konkretisieren. Diese Notwendigkeit besteht in jedem Fall, und dies sollte nun verabschiedet werden. Deshalb gibt es vonseiten der AfD Unterstützung, vor allen Dingen in der Hinsicht - Herr Minister Dr. Garg hat es eben ausgeführt -, dass man sich erneut unterhalten sollte und muss, wenn der EuGH anders entscheidet. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Spätestens dann, wenn wir etwas weiter zurückblicken und an die letzte große Novelle des Rettungsdienstgesetzes denken, wird eines deutlich: Die Regelungen rund um die Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport sind sehr detailliert und teilweise auch kompliziert. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, der Bevölkerung bedarfs- und fachgerecht Leistungen des Rettungsdienstes zu tragbaren Kosten zur Verfügung zu stellen.
Auf Außenstehende wirken diese Regelungen - und vermutlich auch die eine oder andere Debatte hierzu - oft trocken und theoretisch, doch im Alltag kann ein gut organisiertes Rettungswesen den Unterschied machen und Leben retten. Aus Sicht des SSW ist es deshalb besonders wichtig, dass mit der gebotenen Gründlichkeit gearbeitet wird und dass nicht etwa wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern immer das Wohl der in Not geratenen Menschen.
heitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Diese Patientinnen und Patienten werden durch die Rettungskräfte fachgerecht betreut und in ein geeignetes Krankenhaus gebracht. Gerade in dieser ersten Phase zählen schnelles Handeln und eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Diese Arbeit ist also sehr verantwortungsvoll und setzt eine gute Aus- und Weiterbildung voraus.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden unter anderem die Qualifikationsanforderungen an die hier tätigen Notärzte konkretisiert und vereinheitlicht. Das kann ich natürlich nur begrüßen. Wir alle wissen, dass sich die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport in den vergangenen Jahren stark verändert haben. Auch hier in Schleswig-Holstein leben immer mehr ältere Menschen, die oft auch medizinisch versorgt werden müssen. Nicht zuletzt deshalb ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20 Jahren um rund 50 % gestiegen. Hinzu kommt, dass die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andere sind als vor 10 bis 15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch in diesem Bereich weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben damit eine ganze Reihe von immer anspruchsvolleren Aufgaben bekommen, und daran müssen wir die gesetzlichen Grundlagen selbstverständlich immer wieder anpassen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich für den SSW gern eins deutlich machen: Auch die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Träger mit Blick auf die Versorgung von Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern können wir voll und ganz unterstützen. Dass dieser wichtige Aspekt der Versorgung verbindlich mitgedacht und mitgeplant wird, ist völlig richtig.
In vielen Punkten, die in diesem Entwurf geregelt werden, sind wir uns also weitestgehend einig. Es war für mich aber nicht nachvollziehbar, dass der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und SSW vom Sozialausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen wird. Gerade dieser Antrag bedeutet keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern er stärkt genau diese Selbstverwaltung meiner Meinung nach. Durch die Aufnahme sogenannter Bereichsausnahmen hätte man der kommunalen Ebene eine sichere Möglichkeit an die Hand gegeben, um Hilfsorganisationen einzubinden, und ich weiß, dass einige Kreise genau diesen Wunsch haben, denn dort weiß man, wie der Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im Katastrophenfall ist. Dort weiß man, wie jahre
Ich habe während der Sitzung des Sozialausschusses durchaus dem zugehört, was unser Minister Garg gesagt hat. Deshalb habe ich ausdrücklich darum gebeten, gerade zu dieser Frage noch eine mündliche Anhörung durchzuführen. Das habe ich nicht getan, um Zeit zu schinden, sondern weil ich durchweg bereit bin, mir Argumente anzuhören, und das hätte ich gern gemacht. Jetzt habe ich selbst weiter recherchiert und bin - mit mir selbst immer noch der Überzeugung, dass unser Vorschlag eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist und keine Schwächung.
Jetzt hätte ich eigentlich gesagt, ich bitte um Zustimmung. Ich weiß, dass wir diese nicht kriegen werden, aber ich bin sehr froh, dass wir die Zusage bekommen haben, dass wir, sollte der EuGH in unserem Sinne entscheiden, diese Sache noch einmal aufgreifen können. Ich denke, das ist eine gute Voraussetzung. - Jo tak.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Heinemann, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet und sage das wirklich ohne Schärfe: Ich glaube, wir sind uns in den allermeisten Bereichen einig. Wenn Sie sagen, hier werden Menschen, die jeden Tag im Rettungsdienst 24 Stunden rund um die Uhr Menschenleben retten, durch ein Gesetz der Landesregierung verunsichert, dann möchte ich Ihnen gern entgegenhalten: Ich habe die große Freude gehabt, am Samstag in Lübeck beim ersten Rettungsdiensttag, es war übrigens deutschlandweit der erste, mit vielen dieser Menschen sprechen zu dürfen. Dort wurde nicht nur gegenüber dem Minister, sondern vor Publikum öffentlich deutlich gemacht, dass Schleswig-Holstein eines der fortschrittlichsten Rettungsdienstgesetze hat. Darauf können Sie doch
- Auch die haben Sie mit auf den Weg gebracht, Herr Heinemann. Zu Recht. Ich sage es noch einmal: Sie haben sich damals richtig entschieden, weil es falsch wäre, die Menschen in die Unsicherheit laufen zu lassen; denn einerseits ist es fraglich, ob die Kostenträger dann überhaupt noch die jeweiligen Kosten übernehmen - Sie wissen ganz genau, was es da pausenlos für Debatten gibt -, und andererseits, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob der Rettungsdienst zur Bereichsausnahme zählt, momentan vor dem EuGH anhängig ist.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es schlau und richtig und vor allem für alle am Rettungsdienst Beteiligten verlässlich, dass dieses Parlament, so wie ich es wahrgenommen habe, dem Entwurf der Landesregierung zustimmt. Sie haben von mir selbstverständlich die Zusage, dass wir uns, sollte das EuGH-Urteil entsprechend ausfallen, natürlich noch einmal darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, eine Regelung, wie Sie sie heute fordern, aufzunehmen. Bevor aber das EuGH eine entsprechende Entscheidung gefällt hat, wäre das wirklich der falsche Weg. Das würde für Verunsicherung sorgen und nicht das, was die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung Ihnen gerade zur Abstimmung vorlegen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Durch den Redebeitrag der Landesregierung gibt es die Möglichkeit für weitere Beiträge. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Beratung.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/919, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Änderungsantrag, Drucksache 19/919, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.