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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs zunächst einen kleinen Hinweis an den Kollegen Bernd Heinemann geben, der kritisiert hat, dass der Landessozialminister nicht anwesend ist und dieser Debatte somit zumindest hier am Platze nicht zuhört. Ich muss sagen, wenn Sie als SPD-Fraktion hier einen Dringlichkeitsantrag einreichen, damit wir am besten noch heute, spätestens aber morgen eine aktuelle Sachlage bekommen können, dann ist es vielleicht auch verständlich, dass sich die Landesregierung darauf auch entsprechend vorbereitet. Das bitte ich bei aller politischen Unterschiedlichkeit, die wir hier an den Tag legen, doch auch zu berücksichtigen.
Das kann man anders sehen, aber das ist zumindest meine Haltung, und ich wollte dieses hier einmal sagen. Ich denke, das ist dann auch in Ordnung so.
- In der letzten Legislaturperiode war ich noch nicht dabei. Aber es ist doch in Ordnung, Frau Midyatli. Sie können sich ja auch noch zu Wort melden; denn wir haben ja noch ein bisschen Zeit.
Nun zum eigentlichen Thema. Sowohl beim Maßregelvollzug als auch beim PsychHG befinden wir uns in diversen Spannungsfeldern: Es gibt die Psychiatrie auf der einen Seite, es gibt rechtliche Bedingungen sowie ärztlich-therapeutische Belange und juristische Normierungen auf der anderen Seite.
Im Sommer 2018 gab es eine wirklich wegweisende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über Vorgaben der Fixierung von Personen in jenen Einrichtungen. Karlsruhe forderte damit auch zwingend eine Anpassung der jeweiligen Landesgesetzgebungen und somit auch der von Schleswig-Holstein.
Wir sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben uns darangemacht, das seit 2008 nahezu unverändert in Schleswig-Holstein geltende Recht, nach dem Fixierung auch gegen den Willen der Menschen möglich ist, zu novellieren. Somit wird in den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht nur das Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt, sondern es wird auch die fortgeschrittene Entwicklung der Therapiepraxis eingearbeitet.
Die beiden Fälle aus Baden-Württemberg und Bayern, die zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, handelten von jeweils mehrstündigen Fixierungen an allen Extremitäten, sowohl des Bauches als auch des Kopfes. Diese Fixierungen waren zwar jeweils ärztlich angeordnet, jedoch nicht erneut richterlich beschieden worden. Vor dem Karlsruher Urteil war es so gesehen worden, dass die richterliche Anordnung zur Unterbringung in einer forensischen Klinik auch das etwaige spätere Fixieren von vornherein erlauben würde.
Die schlüssige Logik des Bundesverfassungsgerichts ist hierbei, dass die Anordnung der Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung zwar einen Freiheitsentzug darstellt, aber eine andere Form des Freiheitsentzugs, weil für mehr als 30 Minuten, auch wiederkehrend, ganzkörperfixiert werden kann und somit nur noch eine Bewegungsfreiheit gen null besteht. Eine solche besondere Sicherungsmaßnahme muss erneut durch richterlichen Beschluss angeordnet sein. Eine ärztliche Anordnung der Fixierung reiche hierfür nicht aus.
Diese Fixierung wird nun auch in der Novelle von Schleswig-Holstein unter Richtervorbehalt gestellt. Der Anforderung der Eins-zu-eins-Betreuung wird bei der Anpassung in der Regel Rechnung getragen. Die Ausnahmen davon hat der Minister vorhin erwähnt.
Da bei der Fixierung der Freiheitsentzug und der Schutz sowohl vor Eigen- als auch Fremdgefährdung eine Rolle spielen, war deren Umsetzung natürlich eine längere und kontroverse Debatte sowohl im Ausschuss als auch in manchen Fraktionsarbeitskreisen vorausgegangen. Marret Bohn hatte das vorhin ein bisschen angedeutet. Das war eine wirklich sehr spannende Debatte innerhalb der Koalitionsfraktionen und auch im Ausschuss, begleitet auch vom Innen- und Rechtsausschuss. Mit Marcus Rossa habe auch ich intern sehr ausführlich diskutiert. Es war wirklich sehr spannend, das alles aus unterschiedlichen Perspektiven zu durchleuchten,
zumal das aus gesundheitspolitischer und aus rechtspolitischer Sicht natürlich nicht immer kongruent sein muss.
Ich möchte noch kurz zwei weitere Aspekte aufgreifen, nämlich die Besuchsdelegation wie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Für beides wird es künftig ein rechtlich normiertes Akteneinsichtsrecht geben, um die Arbeit und den Einsatz für Menschen in geschlossenen Einrichtungen zu
stärken und zu verbessern, natürlich immer unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen.
Der Schutz des Fachpersonals, das ein enormes Engagement einbringt, ist ein wichtiger Punkt. Das haben wir im Ausschuss noch einmal deutlich ausgewiesen. Denn leider kann es natürlich auch im Maßregelvollzug zu Situationen kommen, die nicht gewollt sind. So wurde mehr Klarheit geschaffen bezüglich der Durchsuchung von Besucherinnen und Besuchern als auch der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner, um das Einschleusen von Gefahrgut oder von gefährlichen Gegenständen auszuschließen.
Das wiederum dient auch dem Schutz der anderen Bewohner in den Einrichtungen. Hier dürfen nun rechtlich gestützt sowohl die Kleidung als auch die technischen Geräte der Besucher untersucht werden; dafür dürfen auch Detektoren eingesetzt werden.
Aber wir haben auch Besuchsrechte, vor allem dort, wo Kinder involviert sind, gestärkt und haben den Mindestanspruch für Besuchsmöglichkeiten erhöht. Denn familiäre Bindungen und der Kontakt zu Bekannten sind ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Therapie der stationär aufgenommenen Menschen. Das muss man hier noch einmal deutlich betonen. Deshalb war es uns so wichtig, das gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich zu verbessern.
Für die Sportpolitiker in diesem Hause - das finde ich persönlich auch ganz wichtig - möchte ich noch Folgendes sagen: Der Therapieplan, der in Absprache mit den Betroffenen erstellt wird, wurde im Hinblick auf die angebotenen Freizeitaktivitäten explizit noch einmal um sportliche Aktivitäten ergänzt. Das finde ich ganz bedeutsam; denn Sport ist nun einmal wichtig.
Mein letzter Aspekt betrifft die Religionsausübung. Auch hier haben wir eine deutliche Ausweitung und Veränderung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angelegt, sodass es zukünftig leichter sein wird, einen religiösen Seelsorger in Anspruch zu nehmen und religiöse Besitztümer und Schriften als Eigentum vor Ort mitzunehmen.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir einen modernen und selbstreflektierenden Maßregelvoll
zug gesetzlich vorschreiben und begleiten. Ich bitte daher um Zustimmung zu den beiden geänderten Gesetzentwürfen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an unseren Gesundheitsminister Heiner Garg und sein ganzes Team für diesen Gesetzentwurf. Bereits in einer Debatte im Landtag Mitte der 2000er-Jahre wurde angeregt, dass Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz bekommen sollte. Nun, Ende 2020, ist das endlich der Fall. Das ist ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit teils langen Wegen. Das ist nicht nur im Hinblick auf Schulwege eine Herausforderung, sondern auch im Gesundheitswesen. Jede Minute, die ein Patient früher aus einem Rettungswagen in eine Klinik kommen kann, ist eine wichtige Minute. Mit diesen Umständen im Fokus wurden neue rechtliche Parameter für die Notfallversorgung im Landeskrankenhausgesetz geschaffen. So kann ein Notfallpatient selbst bei Überbelegung der Erstversorgung nicht mehr abgewiesen werden, sodass die Weiterfahrt zu einem anderen Krankenhaus wegfällt. Man muss hier Alternativen abwägen. Wir sind der Meinung, dass der Behandlungserfolg innerhalb eines Klinikgebäudes immer größer sein wird als im Fahrgastraum eines Rettungswagens. Aber damit solche Situationen möglichst gar nicht erst auftreten, soll der Informationsaustausch zwischen Kliniken und Rettungsdiensten hinsichtlich der Belegungskapazitä
ten verbessert werden, sodass der RTW frühzeitig zu freien Kapazitäten gelenkt werden kann.
Kontroverse Debatten haben wir im Sozialausschuss und insbesondere in der mündlichen Anhörung bezüglich der Besetzung und Erweiterung der Beteiligtenrunde erlebt. Vielen Argumentationen, warum dieser oder jener Verband als unmittelbar oder mittelbar Beteiligter neu hinzuzuziehen sei, war etwas abzugewinnen. Jedoch hätte das jeweils zu einer sehr großen Erweiterung geführt. Ein Sitz nur für eine der fachspezifischen Kammern? Ein weiterer Sitz für die Krankenkassen, aber vielleicht nicht für die Krankenhäuser, oder doch? Wie ist das mit Gewerkschaften und den Berufsgenossenschaften? Fast alle haben einen Anspruch auf einen weiteren Sitz erhoben. Darüber musste man nachdenken. Im Endeffekt haben wir gesagt, wir wollen nicht unbedingt, dass die Beteiligtenrunde größer wird als ein Kreistag in Schleswig-Holstein. Deswegen haben wir von Jamaika entschieden, dass wir zunächst keine Erweiterung dieser Beteiligtenrunde vornehmen. Wir werden erst einmal beobachten, wie sich die neuen Aufgaben und Kompetenzen, die das Landeskrankenhausgesetz enthält, auf dieses Gremium auswirken, und dann zu gegebener Zeit etwaigen Veränderungsbedarf berücksichtigen. Das haben wir uns schon vorgenommen.
Aus rechtstechnischer Sicht eine der größten Neuerungen - das hat Herr Minister schon erwähnt - ist die Etablierung einer Krankenhausaufsicht in Schleswig-Holstein. Diese würde eingreifen, wenn sich Kliniken in erheblicher Weise nicht an die Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes halten, und das zum Beispiel mit Bußgeldern behaften. Das klingt an sich so selbstverständlich. Das ist es auch in 15 anderen Bundesländern. Das gibt es bisher noch nicht in Schleswig-Holstein. Aber mit dem heutigen Tage bekommen auch wir in SchleswigHolstein eine solche Rechtsaufsicht.
Das Land kann über den Krankenhausplan verstärkt auf eine fachliche Zentrierung und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hinwirken. Kliniken, welche die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentrum ausgewiesen werden, sollen bestimmte hochspezialisierte Leistungen daher nicht mehr erbringen dürfen. Wir legen hohe qualitative Anforderungen an chirurgische Behandlungen an. So kann das Gesundheitsministerium auch erforderliche Mindestfallzahlen vorgeben. Schließlich gehen mit mehr Routine und mehr Erfahrung beim jeweiligen
Eingriff der Behandlungserfolg und somit auch die Patientensicherheit - dieser wichtige Aspekt ist hier inhärent - einher.
Eine andere deutliche Veränderung durch das Gesetz muss zum Beispiel - wir haben es im Ausschuss in den letzten Jahren mitbekommen - im Lichte des Hin und Her beim Verkauf der Sanaklinik in Eutin gesehen werden. Ein Wechsel des Krankenhausträgers mit Übergang des Versorgungsauftrags kann dann nicht mehr ohne vorherige Einbeziehung des Landes erfolgen. Das macht Trägerwechsel zwischen Gesundheitsdienstleistern nicht einfacher, aber das Land kann so besser eine strategische Vielfalt der Krankenhauslandschaft unterstützen, und das ist ein wichtiger Aspekt.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Herr Heinemann hat ja angekündigt, eine Oppositionsleuchte anwerfen zu wollen. Ich glaube, sie hatte leider nur 7 Watt und war etwas gedimmt. Ich schätze Ihr bisheriges Engagement und Ihre Ideen beispielsweise bei der Bewältigung der Coronapandemie. Was Sie als SPD-Fraktion in dem Bereich einbringen, ist wirklich gut. Aber ich sage einmal, was das Landeskrankenhausgesetz angeht, muss ich wirklich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Was wir hier machen und wie Sie darauf reagieren, muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Sie sind doch diejenigen, die landauf, landab und bundesweit erzählen, dass Klinikbetreiber ansonsten eher profitorientiert oder gewinnmaximierend arbeiten. Sie haben eben selbst gesagt, es gehe hier zu sehr um die Aktionärsperspektive, Herr Heinemann, und Sie singen dann hier und da das Lied von Verstaatlichung und Zurückdrängung von privatem Engagement. Insofern müssten Sie zwingend unserem Landeskrankenhausgesetz zustimmen, weil es die Lenkungswirkung des Staates im Vergleich zum Status quo deutlich erhöht. Wenn Sie dem Landeskrankenhausgesetz nicht zustimmen, dann bleibt es beim Status quo, und Status quo bedeutet: kein Landeskrankenhausgesetz, kein Gestaltungsspielraum bezüglich der Planung, kein Gestaltungsspielraum, was die qualitativen Anforderungen angeht. Insofern sollten Sie vielleicht noch einmal in sich gehen und sich für eine stärkere Lenkungswirkung der Landesregierung, was die Strukturen der Krankenhauslandschaft angeht, entscheiden. Sollten Sie es ablehnen, ein Landeskrankenhausgesetz in diesem Land zu etablieren, dann räumen Sie eine grundlegende Position, nämlich dass
die öffentliche Hand ein größeres Mitspracherecht im Gesundheitswesen hat, Kolleginnen und Kollegen.
So etwas, werte SPD, nennt man in diesem Fall leider nicht Opposition, sondern Opportunismus. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschlicher Erfindergeist kennt kaum Grenzen. Häufig orientiert sich dieser menschliche Erfindergeist an Jahrmillionen alter Erfahrung von Mutter Natur. Aber bisher erreicht man nicht deren Perfektion, zum Beispiel der Tragfähigkeit eines Spinnfadens oder der Stabilität und Leichtigkeit des Vogelskeletts.
Gleiches gilt bei der Ernährung von Babys. Auch wenn unsere Nahrungsmittelindustrie sehr leistungsfähig und innovativ ist, gibt es auch hierbei Grenzen, die Mutter Natur uns aufzeigt. Die humane Muttermilch ist nicht nur sehr nahrhaft, sie ist vor allem auch Immunsystem aktivierend und während der Stillzeit auch eine Art externes Abwehrsystem. Es werden sich sicherlich einige daran erinnern, dass die eigenen Kinder die erste Erkältung oder den ersten Infekt erst bekommen haben, als das Abstillen begonnen hat. Vorher war das Kind meist gesund und hatte keine Schnöfnase. Ich spreche da mittlerweile aus eigener Erfahrung, dass das zeitlich relativ kongruent auftritt.
Die Verteilung von Frauenmilchbanken, über die wir heute sprechen, ist in Deutschland regional stark unterschiedlich. In den neuen Bundesländern gab es die schon sehr lange, auch schon zu DDRZeiten. In Westdeutschland waren sie nicht so etabliert. Bis 2012 gab es sie hier gar nicht. Die Frauenmilchbank-Initiative e. V. hat sich zuerst per EMail an alle Fraktionen gewandt. Der SSW hat das aufgegriffen und einen Antrag für den Sozialausschuss dazu gemacht, dass uns die Frauenmilchbank-Initiative im Ausschuss vortragen konnte. Es gab eine wirklich gute Präsentation, wie das in an
deren Bundesländern erfolgt, und sämtliche Fragen von uns konnten beantwortet werden. Deswegen wurden wir uns auch relativ schnell einig.
Es zeichnete sich - das hat Frau Bohn gerade gesagt - ab, dass es einen guten Weg gibt, hier einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Das haben wir jetzt auch getan. Das finde ich wirklich großartig. Ich wollte sagen, dass wir uns in der Jamaika-Koalition einig sind, aber ich glaube, alle Demokratinnen und Demokraten hier sind sich einig, dass humane Muttermilch auch als Teil der Gesundheitsversorgung zu sehen ist.
Zwar sind der Aufbau und Betrieb dieser Spendenbanken mit Kosten verbunden, andererseits werden mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit Folgeerkrankungen und Spätfolgen bei den kleinen Menschen verhindert. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Frühgeborene, die mit Frauenmilch ernährt werden, deutlich seltener zum Beispiel schwere Darmerkrankungen bekommen, und auch bei der einen oder anderen dauerhaft schädigenden Augenerkrankung gibt es Hinweise auf deren Verhinderung.
Insgesamt ist es so: Das erspart nicht nur dem Kind und den Angehörigen Leid, was sehr wichtig ist wir müssen leider auch über Geld sprechen -, es spart wiederum langfristig dem Gesundheitssystem Geld. Insofern tun wir etwas doppelt Gutes. Wir sorgen dafür, dass es den kleinen Menschen gut geht, dass die Eltern weniger Sorge um ihr Frühgeborenes haben müssen, und wir sorgen auch dafür, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht lange, leidvolle Therapien erforderlich sind, die auch noch Geld kosten.
Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass wir als Land hier ein Stück weit in Vorleistung gehen und dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein als weißer Fleck auf der Karte der Frauenmilchbanken mit einer Frauenmilchbank versorgt wird, sondern auch, dass wir in Richtung Bundesebene darauf hinwirken, dass das DRG-System reformiert wird, was so oder so reformierungsbedürftig ist - das ist gefühlt jedes Mal Thema, es bleibt leider so, solange man es nicht angeht. Die Betriebskosten für die Gesundheitsversorgung müssen angepasst werden, auch hier bei der Muttermilch. Wir als Land werden Wege finden, für die erste Frauenmilchbank eine Anschubinvestition zur Verfügung stellen. Darüber freue ich mich und bitte daher um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Kollegen von der AfD und nicht mehr AfD, die aber trotzdem noch mental dort verhaftet sind, haben die große Sorge, dass es in der Bevölkerung keine Akzeptanz des Impfstoffs gebe. Sie beteuern hier, wie schlimm es doch sei, dass es hier keine Akzeptanz gebe. Sie tun aber nichts weiter, um dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen eine Akzeptanz haben können, bei den Schauergeschichten, die sie hier so einseitig darstellen.
Zu den Fragen, die sie aufwerfen: Wie hoch ist die Wirksamkeit? Wie sind die Langzeitfolgen bei diesem Impfstoff? - Das sind Fragen, die bei diesem Coronaimpfstoff nicht neu sind. Diese Fragen tauchten bisher bei wirklich jedem Impfstoff auf, den es gab.
Ich muss auch sagen: Bei keinem Impfstoff vorher waren die vorangegangene, die laufende und auch die nachgängige Debatte über den Impfstoff und seine Folgen so breit wie in diesem Fall. Das will ich an dieser Stelle einmal feststellen.
Ja.
Wie schätzen Sie denn die Bereitschaft der Bevölkerung ein, sich impfen lassen zu wollen? Und wie schätzen Sie insbesondere die darunterliegende Bereitschaft ein, die sich aus der Befragung von Medizinern und Ärzten ergibt? Deren Bereitschaft liegt nach einer Umfrage noch 10 % unter der der allgemeinen Bereitschaft. Würden Sie diesen Ärzten vorwerfen, dass sie mit der Angst spielen oder diese schüren?
- Sagen wir einmal so: Je mehr man Ihnen zuhören müsste, desto geringer wird wahrscheinlich die Akzeptanz vieler sein. Aber dadurch dass wir mehr sind und auch mehr Fakten auf unserer Seite haben, sage ich: Man sollte sich die gesamte Debatte anhören. Dann wird im Zweifelsfall auch die Akzeptanz in der Bevölkerung zum Thema Impfen weiter steigen, und zwar in allen Berufszweigen, Herr Brodehl.
Ich möchte ganz explizit Ihnen, aber auch Herrn Schaffer etwas zu der Frage sagen: Was sind die Wirkungen und die Auswirkungen eines mRNAImpfstoffs? Vor allem beziehe ich mich auf die Sorge, die erwähnt wird: Ist dieser Impfstoff dazu in der Lage, das menschliche Erbgut zu verändern? Das hört man ja auch in der Debatte. Es ist daher richtig, dass man darauf eingeht. Kann mRNA das menschliche Erbgut verändern? - Nein. Das kann sie nicht. Sie hat biochemisch überhaupt nicht die Kompetenz und die Fähigkeit, das zu tun. Das lernt man in der Oberstufe im Fach Biologie. Es ist gar nicht möglich.
Um das noch einmal abzugrenzen: Sollte man der Meinung sein, dass ein mRNA-Impfstoff das Erbgut verändert, und sollte man deshalb Sorge vor einem Impfstoff haben, dann sollte man - der Logik weiter folgend - noch viel mehr Angst vor dem Vi
rus selbst und vor einer Infektion mit dem Virus haben
- Herr Kalinka hat aufgepasst, weil das Virus sozusagen seine komplette mRNA in den menschlichen Organismus hineinträgt, während der Impfstoff nur das Oberflächenprotein hat, also nur einen ganz kleinen wesentlichen Teil.
Insofern ist der Impfstoff deutlich harmloser als das Virus selbst in dieser Hinsicht. Es ist daher schade und eher schwierig, dass diejenigen, die die größte Angst vor dem Impfstoff haben, wiederum diejenigen sind, die mit wenig Abstand und ohne Maske gegen Coronamaßnahmen demonstrieren. Das ist inkonsequent, das ist leider Querdenken im Jahr 2020.
Insofern ist es wichtig, noch einmal aufzugreifen, dass der mRNA-Impfstoff und auch ein erweckter Impfstoff, der ein bisschen anders arbeitet, aber auch mit dem Oberflächenprotein des Virus agiert, deutlich sicherer sind als das, was beispielsweise Frau Bohn damals im Zusammenhang mit der Pockenimpfung angesprochen hat. Meine Eltern haben dieses Kreuz auf dem Arm noch, ich nicht. Teilweise wurde damals noch mit Lebendviren gearbeitet. Zu einem späteren Zeitpunkt waren es dann sogenannte Totviren. Wobei ein Virus nicht lebt oder tot ist, aber das ist fast schon Semantik. Mit dem eigentlichen Virus zu arbeiten, das machen wir nicht dank deutscher Forschungstechnik, sondern es wird sozusagen nur das Oberflächenprotein referenziert, damit man so wenig wie möglich Risiken hat.
Insofern haben wir hier wirklich einen sehr sicheren Impfstoff, und ich möchte alle bitten, sich das entsprechend zu vergegenwärtigen.
Falls es für den einen oder anderen neu sein sollte, das in der Debatte zu hören: Lesen Sie noch einmal nach, wie mRNA auf den menschlichen Körper wirkt und was ein solcher Wirkstoff kann oder nicht kann. Dann sind Sie sicherlich auch auf der Seite der Wissenschaft, um zu sagen: Das Risiko bei einem mRNA-Impfstoff ist deutlich geringer als bei so manch anderen Geschichten, die wir im Gesundheitswesen in Deutschland gemacht haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Wesen der Demokratie gehört, zuzuhören, zu antworten und richtigzustellen, und das muss nach den letzten Beiträgen von der Resttruppe der AfD gemacht werden. Ich versuche, das ein bisschen zusammenzufassen.
Zum Thema Hotels und Gaststätten. Ja, das sind nicht die Spreader in diesem Land. Darum geht es gar nicht. Es geht um Kontaktbeschränkungen, die wir durchsetzen wollen. Damit geht einher, dass wir die Möglichkeiten herunterfahren, Kontakt zu anderen Menschen zu haben; Hotels und Gaststätten gehören leider dazu.
Mit dem 75-prozentigen Ausgleich des Umsatzes sind wir deutlich weiter als Anfang des Jahres, was den finanziellen Ausgleich angeht. Die Hotels und Gaststätten sind mit dieser Regelung überwiegend zufrieden, weil momentan nicht so viele Kunden in Hotels und Gaststätten gehen würden, weil sie die Sorge haben, sich zu infizieren. Insofern haben wir für die Hotels und Gaststätten in Schleswig-Holstein eine gute Regelung gefunden, zumindest bis zum Jahreswechsel.
Alle vier, die Sie hier eben gesprochen haben, bitte ich: Streuen Sie den Menschen keinen Sand in die Augen, und verharmlosen Sie nicht die Gefährlichkeit des Virus, wenn er in Altenheimen grassiert! Herr Brodehl, ich finde es beschämend, was Sie gerade gesagt haben, auch im Lichte der körperlichen Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Alten- und Krankenpflege, die die Coronapandemie erfahren haben. - Herr Brodehl ist gar nicht mehr hier. - Dass Sie die Belastungen, die sowohl die Bewohner als auch die Mitarbeiter in der Pflege erfahren haben, so lapidar dargestellt haben, finde ich absolut beschämend, das kann so nicht stehen bleiben.
Sie verstehen den Unterschied zwischen Maßstab und Maßnahmen nicht. Es soll bundeseinheitliche Maßstäbe geben. Das bedeutet nicht, dass es bundeseinheitliche Maßnahmen gibt. Sie haben von Ostallgäu und Ostholstein gesprochen. Es macht Sinn, auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung, dass wir bundesweit einen Maßstab dafür haben, was bei welchem Infektionsgrad oder bei der Über
forderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gilt. Wenn wir in Bayern 200 Infizierte haben, bedeutet das nicht, dass in Schleswig-Holstein bei 40 Infizierten das Gleiche gemacht werden muss. Das hat niemand gesagt. Hören Sie einfach zu, was wir gesagt haben!
Herr Schaffer, die Coronaverordnung des Landes wird am kommenden Sonntag erlassen. Welcher Tag ist heute? - Freitag, also vor Sonntag. Deswegen ist die Sitzung heute so wichtig, weil hier noch Aspekte eingebracht werden sollen. Es gibt eine Drucksache, mit der wir der Landesregierung Maßnahmen mitgeben. Insofern führen wir hier gerade die parlamentarische Beteiligung durch.
Es ist schade, dass das bei Ihnen nicht angekommen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, die Beiträge ein bisschen zusammenzufassen, vielleicht auch zusammenzubringen.
Frau von Kalben, Sie haben gefragt: Was sagen wir den jungen Menschen da draußen, die immer freitags demonstrieren? - Das ist zwar wichtig, es steht aber nicht über allem. Wir müssen uns genauso gut die Frage stellen: Was sagen wir den Eltern dieser jungen Menschen, die sich Miete, Mietnebenkosten, Strom, Warmwasser und den Weg zur Arbeit kaum noch leisten können?
Da stellt sich die Frage, woran das liegt. Wir müssen gemeinsam darauf achten, wie es sich mit den Stromkosten verhält. Der Klimawandel kann in Deutschland nur bekämpft werden, wenn die Primärenergie Strom und nicht Heizöl, Gas oder Kohle ist. Es muss an erster Stelle um Strom gehen - unabhängig von der Frage, wie er hergestellt wird, ob mit grünem Wasserstoff oder Windkraft.
Wenn Deutschland die teuersten Stromgebühren hat, haben wir ein Problem. Wir müssen auf die Strompreise achten.
Ich nenne ein Beispiel von mir zu Hause: Ich habe eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung. Das ist energetisch sinnvoll, und der Strom wird sozusagen regenerativ erzeugt. Obwohl man für die Nutzung einer Wärmepumpe einen günstigeren Tarif bekommen kann, wäre es trotzdem deutlich günstiger, wenn ich nicht den Strom aus der Steckdose dafür benutzen würde, sondern in meinem Garten den Dieselgenerator anschmeißen und das über Diesel laufen lassen würde. Dann wären meine Wärmekosten niedriger als jetzt mit Strom. - Das soll jetzt kein Plädoyer dafür sein, den Preis für Diesel, Kohle und Gas heraufzuschrauben.
- Liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, schön, dass ihr endlich wach seid! - Das soll ein Plädoyer dafür sein, dass die Stromkosten nach unten gehen. Es ist doch auch für den Staat ein Vorteil, wenn er weni
ger über Stromgebühren und -steuern einnimmt und die Maßnahmen direkt dem Klimaschutz zugutekommen. Insofern sollte der Staat seine Hände aus der Tasche der Stromgebühren herausnehmen, weil das für einen guten Zweck ist.
Das kann der Bundesgesetzgeber sofort umsetzen; das tut niemandem weh: einfach das Gesetz ändern, dass die Stromgebühren, Stromsteuern niedriger werden, und dafür sorgen, dass mehr Strom genutzt wird, statt auf andere Energieträger umzuschwenken.
Das steigert - auch das ist wichtig - im Endeffekt die Akzeptanz der Bevölkerung für das, was wir tun. Günstigere Stromkosten, damit mehr Strom als Primärenergieträger genutzt wird, steigern die Akzeptanz in der Bevölkerung, die wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten beim Thema Klimawandel dringend brauchen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Habe ich im Lockdown gerade die Möglichkeit, meine Geschäftsidee umzusetzen? Bekomme ich mitten in einer Wirtschaftskrise von einer Bank 50.000 € Startkapital? Kann ich via Zoom genauso gut für meine Idee pitchen, wie ich das in einem Vor-Ort-Meeting machen kann?
Die Rahmenbedingungen für Gründer sind durch Corona nicht gerade rosig, aber Probleme können auch dornige Chancen sein, wie ein 18-jähriger Unternehmensgründer Ende der 90er-Jahre zu sagen pflegte.
Um zu später Stunde einen Ruck durch die Runde hier gehen zu lassen ein kleiner Hinweis: Start-ups können sogar Krisen mildern und bekämpfen, wie uns die innovative Gentechnik für einen Impfstoff von BioNTech aus Deutschland zeigt.
Wo es uns von Jamaika in Schleswig-Holstein möglich ist, wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern. Schließlich sind Unternehmensgründungen für eine Volkswirtschaft und für eine Gesellschaft von großem Wert. Hier nehmen Menschen ihre Zukunft in die Hand und schaffen für sich und für andere Perspektiven. Schließlich hat die Mehrheit der Start-ups meist schon im Jahr nach der Gründung mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs. Unternehmensgründungen sind Jobmotoren. Hier möchten wir mit unserem vorliegenden Achtpunkteplan gern anknüpfen.
Wir haben diesen unter Einbeziehung der Entrepreneur-Cluster - diese schauen uns auch an den Geräten zu - erarbeitet, und sie haben uns in den letzten Jahren ein paar Wünsche an die Politik mitgegeben. Wer gute Ideen hat, soll nicht nur ermutigt, sondern aktiv dabei unterstützt werden, den Schritt zur Umsetzung auch zu wagen. Denn Deutschland profitiert wie kaum ein zweites Land von Wissen und dem hervorragenden Ausbildungsstand.
Das gilt es, noch besser zu nutzen. Wenn wir uns die Zahlen der Ausgründungen in Schleswig-Hol
stein anschauen, sehen wir, dass wir noch Luft nach oben haben. Wir glauben, dass sich das Biotop Hochschule besonders gut dafür eignet. Wir wollen erreichen, dass die Institutionen der Hochschulen noch besser sowohl mit den Ideen der Studierenden als auch mit dem Know-how der Wirtschaft verknüpft werden.
Es ist sinnvoll, gerade in der Anfangsphase zu unterstützen, wenn sowohl die Risiken als auch die Unsicherheit groß sind. Wichtig ist hierbei, die Einstiegshürden zu senken. Grundvoraussetzung ist auch, dass man Zeit und Muße haben kann, auch während der Studi-Zeit zu gründen. Dabei wollen wir den Studierenden aller Studiengänge - wirklich aller Studiengänge - die Möglichkeit eines Gründungssemesters einräumen, das nicht direkt Nachteile für den regulären Studienerfolg bedeutet.
Wer sich weniger Sorgen um Regelstudienzeiten oder BAföG-Zahlungen machen muss, wird sich auch eher auf die Gründung eines Start-ups einlassen und die Risiken auf sich nehmen.
Wie in einem zweiten Schritt unseres Antrags dargelegt, brauchen wir die Möglichkeit, eine spezielle Unternehmensform, bisher haben wir GmbH, OHG oder AG, zugeschnitten auf gründungswillige Studierende, zu schaffen. Wir brauchen in Deutschland diese Form einer studentischen Gründungsgesellschaft. Diese sollte niedrigere Einstiegshürden haben. Geringere Anforderungen zu Beginn an Haftung und Eigenkapital können hier sehr sinnvoll sein, ebenso wie - ganz wichtig - die Reduktion des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie in diesem Bereich.
Besonders beim Patent- und Lizenzverfahren erhalten wir aus den Hochschulen wiederkehrend die Rückmeldungen, dass die bisherigen Prozesse eher gründungshemmend als -fördernd sind. Hierbei haben wir es als Land qua Kompetenz einfacher, selbst Verbesserungen zu schaffen. Patentscouts an den Hochschulen können den Studierenden bei der Identifizierung und Anmeldung einer Idee beratend zur Seite stehen. Über Standard-Lizenzverträge sollen einheitliche, verlässliche Regelungen über die weitere Verwendung der Idee bereitgestellt werden.
Auch die Infrastruktur unserer Gründungszonen an den Hochschulen wollen wir finanziell ausbauen, unter anderem durch das IMPULS-Programm.
Klischees in Gesellschaft und Medien sind eine weitere Herausforderung für Gründerinnen und Gründer. Schließlich ist es so, dass beim sonntäglichen Tatort der Unternehmer entweder der Täter oder, wenn er nicht der Täter oder die Täterin ist, das Mordopfer ist. Letzteres ist er oft aber zu Recht im Sinne der Regisseure. Das ist ein Bild, das sich ein bisschen durch die Gesellschaft zieht.
- Ja, Herr Habersaat, ich weiß, dass Sie diesem Klischee auch frönen. Vielen Dank, dass Sie das gerade bestätigt haben. Wir brauchen aber insgesamt eine positivere Wahrnehmung, die auch nicht erst zu Hochschulzeiten oder dann, wenn man im Plenarsaal sitzen darf, beginnen sollte, sondern bereits schon in Kita und Schule sollten diese Mentalität zu mehr Mut zum Risiko und das Zutrauen zum Verfolgen eigener Ideen vermittelt werden. Dann landet das auch komplett in der SPD-Landtagsfraktion, das wäre schön.
Deutschland weist viele Ausgründungen im Hochtechnologiebereich aus. Wir werden weiter und noch stärker als bislang auf gute Schulbildung in den Bereichen Mathe, Physik und Informatik angewiesen sein, wenn wir den Kern der Wertschöpfung dieses Landes erhalten wollen. Den wollen wir erhalten, schließlich finanzieren wir hieraus auch den Sozialstaat.
Viele Gründungen entstehen von Leuten in meinem Alter, viele jedoch auch von Leuten um die 50 oder noch älter. Den Gedanken, dass die Umsetzung von eigenen Ideen in jeder Lebensphase möglich sein sollte, wollen wir stärken.
Hierzu brauchen wir die Gründungsberatung auch für Berufstätige und Rentner, denn gute Ideen müssen immer Konjunktur haben, nicht nur in Coronazeiten. Es sollte egal sein, wie alt der Vater oder die Mutter der Idee ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, werte Kollegin Waldinger-Thiering. - Nur ein kleiner Hinweis: Der vorliegende Antrag, über den wir heute sprechen, befasst sich überwiegend mit dem Hochschulteil. Ich kann aus unseren Achtpunkteplan nicht herauslesen, dass Geflüchtete, die sich beispielsweise an einer Universität befinden, hiervon nicht profitieren sollen. Es geht in diesem Antrag primär um diejenigen, die an Hochschulen gründen und ausgründen wollen. Es gibt natürlich noch andere Initiativen, die für Personen sind, die sich nicht an Hochschulen befinden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an Herrn Minister Garg und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für die Erstellung des Berichts zur Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein. In Deutschland redet man generell eher ungern über den Tod. Deshalb erfährt die Palliativmedizin selten eine breite Debatte in der Gesellschaft. Häufig wird die Palliativarbeit verkürzt als Sterbebegleitung verstanden. Dabei ist sie viel mehr als das. Sie ist eine Medizin des Lebens, denn Palliativmedizin hat das Ziel, die Schmerzen und Einschränkungen einer unheilbaren Erkrankung zu lindern und somit mehr schöne Tage erlebbar zu machen.
Hospize sind ganz besondere Orte, mit hohem Engagement, hoher Empathie und hoher Kompetenz. Für Familien und Freunde ist es gut zu wissen, dass sich um die Liebsten gekümmert wird, dass alles getan wird, um ihnen die Schmerzen zu nehmen und die letzten Wünsche zu erfüllen.
Wenn man selbst hilflos und mit der eigenen Trauer überfordert ist, tut es gut zu wissen, dass der Angehörige professionell und liebevoll umsorgt wird. Viel lieben Dank für diese Arbeit!
Es ist eine Erleichterung in einer so traurigen Zeit. Gute Pflege führt häufig dazu, dass Menschen länger leben und es ihnen über eine gewisse Zeit wieder besser gehen kann. Sie erleben das, was Palliativmedizin erreichen will: leben statt leiden.
Um eine solche Betreuung zu gewährleisten, brauchen wir eine gut ausgebaute und flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten, nicht nur im Sinne einer stationären und ambulanten Versorgung, sondern auch mobile Angebote. Die derzeit 83 in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Plätze in stationären Einrichtungen reichen nicht aus. Kürzlich sind in Gettorf zehn Plätze hinzugekommen, und Norderstedt, das morgen eröffnet wird, folgt mit weiteren 14 Plätzen. Itzehoe und Schleswig sind im Bau. Im nördlichen Ostholstein, wo noch ein weißer Fleck ist, hat sich gerade ein Förderverein gegründet, um bald mit einem Bau beginnen zu können.
Auch der HPVSH geht davon aus, dass wir voraussichtlich Ende 2024 die Ziele der Bertelsmann-Studie erreichen werden. Das ist ein sehr gutes Signal.
Viele Fortschritte hat es in den vergangenen Jahren gegeben. Es wurde gerade angesprochen, dass vieles von der Küstenkoalition fortgeführt und von uns verbessert wird. Neue Formen der Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Begleitung, der ehrenamtlichen und professionellen Kooperation wurden erprobt und etabliert. Die Koordinierungsstelle hat erfolgreich ihren Dienst aufgenommen. Ich soll ganz ausdrücklich von der Koordinierungsstelle den Dank für die neuen Räumlichkeiten ausrichten, die sie haben und in denen sie auch unter Coronabedingungen die Möglichkeit hatten, ihre Arbeit fortzusetzen. Diesen Dank soll ich hier ausrichten.
Es wurden einige Modellprojekte auf den Weg gebracht, und weitere sind geplant. So wird derzeit an einem Tageshospiz gearbeitet, wie es das in Österreich bereits gibt - als Bindeglied zwischen ambulanter und vollstationärer Versorgung. Wir haben gestern im Landtag über ein digitales Kurzzeitpflegeportal gesprochen.
Digitalisierung ist ein Instrument, welches mal im Kleinen, mal im Größeren in allen Lebenslagen helfen kann. So hatte sich - ein Stück weit auch aus der Not heraus entstanden - von März bis Mai 2020 die Idee einer digitalen Sterbebegleitung entwickelt. Frau Pauls hat es gerade auch schon erwähnt. Der Gedanke hierbei war natürlich, dass man Abschied nehmen möchte, am besten von Angesicht zu Angesicht. Aber was tut man, wenn die persönliche Nähe nicht möglich ist? - Wenn dann nur die Alternative ist, gar nicht Abschied zu nehmen, muss man andere Wege beschreiten, und dann ist im Zweifelsfall eine Videoschalte und ein Tablet immer noch deutlich besser, als es gar nicht zu können.
So hochsensibel das Thema ist - natürlich hat es auch Diskussionen in den Einrichtungen dazu gegeben -, so ist es dennoch eher als positive Ergänzung zu sehen. So wurde das auch in den Hospizen aufgenommen.
Es gab zahlreiche Spenden und Unterstützung von Institutionen und Unternehmen dazu. Von den 300 Tablets wurde gerade schon gesprochen. Die Informatik der CAU Kiel hat daran gearbeitet. Der Sparkassen- und Giroverband hat noch einmal 30.000 € in die Hand genommen, und auch Private wie die Vater Unternehmensgruppe haben Tablets und Geld dafür gespendet. Eine wirklich gute Sache. - Vielen Dank dafür.
Die Zeiten im Frühjahr, in denen alle Einrichtungen für Besucher geschlossen waren, waren wirklich besonders schwer. Vom HPVSH kam die Rückmeldung - das sollte ich hier auch noch einmal erwähnen -, dass die Absprachen zwischen Landesregierung und den Hospizen sehr eng und sehr vertrauensvoll gewesen sind, was auch dazu geführt hat, dass in Schleswig-Holstein deutlich früher Besuch zugelassen wurde. Manch andere Bundesländer haben deutlich länger Regelungen gehabt, dass man die Angehörigen nicht besuchen konnte.
Das sollte ich auch noch sagen: Es gab nach Wissen der Hospize keinerlei Coronafälle in den stationären Hospizen, weder bei den Bewohnern noch bei den Mitarbeitern oder den Angehörigen. Es hat also gut geklappt.
Ebenso konnte durch das landeseigene Pflegebonusprogramm dafür gesorgt werden, dass die SAPV-Teams eine Geldleistung erhalten können.
Einen Menschen in den Tod zu begleiten, ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, die Kraft kostet und jede Anerkennung verdient. Daher
möchte ich zum Abschluss denjenigen herzlich danken, die all dies möglich machen, den Menschen, die in den Hospizen und in der Palliativmedizin hauptamtlich arbeiten. Das gilt aber natürlich auch für die über 2.000 ehrenamtlich Tätigen, ohne die diese Arbeit so nicht möglich wäre. Dazu gehören natürlich auch die Familien, Freunde und Angehörigen der Schwerstkranken. Sie alle helfen, ein Sterben in Würde zu ermöglichen, sei es zu Hause, sei es in der Palliativstation oder im Hospiz. - Danke für Ihre Kraft, danke für Ihr Engagement, das Sie Tag für Tag für unsere Schleswig-Holsteiner aufbringen! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems, welche die dauerhafte stationäre Unterbringung längstmöglich nach hinten schieben soll. Ziel ist es, dass man nach dem Aufenthalt bei der Kurzzeitpflege wieder in sein vorheriges Umfeld zurückkehren kann. Weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen werden in ihrem Zuhause betreut - von ambulanten Pflegediensten, zumeist aber von der eigenen Familie. Ohne die vielen pflegenden Angehörigen wäre dieses Gesundheitssystem, diese Pflege, wie sie jetzt in Deutschland existiert, nicht zu machen. Schließlich leisten die Angehörigen jeden Tag einen außeror
dentlichen Dienst und erfahren dabei sogar oft für sie selbst finanzielle wie mentale Einbußen.
Bereits in dieser Konstellation ist der Fachkräftemangel deutlich ausgeprägt; ohne das Zutun der Familien wären wir mit der Daseinsvorsorge hier aufgeschmissen. Daher kann man denjenigen, die sich um die Eltern und die Großeltern kümmern, gar nicht genug danken, was ich hier noch einmal ausdrücklich tun möchte.
- Ich gehe davon aus, dass das im Sinne aller Anwesenden hier im Plenarsaal ist.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind Instrumente, die das Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange absichern sollen. Kurzzeitpflegeplätze sind überwiegend rar und häufig nur vereinzelt in stationären Altenpflegeeinrichtungen integriert, welche dann - das wurde auch schon beschrieben - häufig zu einer dauerhaften Unterbringung überführt werden.
Eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung hat sich in Schleswig-Holstein bisher noch nicht wirklich etabliert, auch wenn das der Bedarf in den Ballungsgebieten sicherlich hergeben würde. Neben den hohen Investitionskosten sind die derzeit gültigen Vergütungssätze im Vergleich zur Langzeitpflege unrentabel. Da bekräftigen wir mit unserem Antrag noch einmal die Forderung, dass die Vergütungssätze für Kurzzeitpflege deutlich verbessert werden. Diese Vergütung sollte am besten sogar höher als die der Langzeitpflege sein, um Fehlanreize zur dauerhaften stationären Aufnahme zu senken.
Insbesondere die CDU- und SPD-Kolleginnen und Kollegen bitte ich, hier auf ihre Parteifreunde im Bundestag und in der Bundesregierung hinzuwirken, diese gemeinsame Forderung umzusetzen. Wie wir aus den beiden vergangenen Landtagsdebatten zur Kurzzeitpflege bereits wissen, gibt es dazu schließlich schon ein Bekenntnis der CDU-SPDBundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, genauer: auf den Seiten 96 und 97. Die GroKo will nach eigenen Worten „die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“.
Durch die bisher fehlende betriebswirtschaftliche Rentabilität von Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden Investitionen zur Errichtung solitärer Stationen gescheut. Es ist daher keinem Betreiber vorzuwerfen, unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen bisher zögerlich mit dem Ausweiten von Kurzzeit
pflegeplätzen umgegangen zu sein. Mit dem gemeinsamen Antrag, der schon erwähnt wurde, über die Verwendung der Corona-Notkrediten, Drucksache 19/2492, stellen wir landesseitig für 2021 und 2022 jetzt insgesamt 10 Millionen € zur Verfügung.
Frau Pauls, Sie haben gerade kritisiert, dass wir über so viel Geld sprechen. Diese 10 Millionen € die Idee wurde ja von Ihnen aufgeworfen - sind sicherlich eine gute Sache für die Pflege. Ich hoffe, dass diese Gelder zügig in den Aufbau entsprechender Angebote fließen werden
- Nein. Frau Pauls, aber auch Sie haben darüber gesprochen, obwohl es nicht im Antrag steht. Also gut: Ich hätte in dieser Sache gern etwas mehr Gemeinsamkeit; das täte allen gut, allen Pflegenden, allen Pflegekräften, allen pflegenden Angehörigen. Da habe ich Sie sicherlich an unserer Seite, Frau Pauls. - Das hoffe ich zumindest.
Ein weiterer Punkt, den ich gern aufgreifen möchte und der uns Freien Demokraten besonders wichtig ist, der vielleicht eher als Kleinigkeit gelesen wird, aber für die Ad-hoc-Betroffenen viel Erleichterung mit sich bringen kann, ist die Erstellung eines digitalen Portals - möglichst mit Echtdaten, damit man sofort sehen kann, wo im Umkreis gerade freie Plätze zur Verfügung stehen. Der Bedarf, schnellstmöglich einen Platz zu finden, kommt immer zu einem ungünstigen Zeitpunkt; er kommt zum Zeitpunkt, wo der Pflegestützpunkt telefonisch nicht mehr besetzt ist, er kommt am späten Abend, Freitagabend, am Wochenende oder an Feiertagen. Deshalb wäre solch ein Portal für die Betroffenen von besonderem Vorteil, damit man das schnell nachvollziehen kann.
Abschließend: Aus Schleswig-Holstein sind mehrere gute Initiativen zur Pflegepolitik gekommen, die häufig gemeinsam hier beschlossen und zur Bundesebene gebracht wurden. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch dieses Mal der Landesregierung ein breites Votum mitgegeben wird, damit unsere Forderungen, die wir hier aufstellen, zum Wohle der Pflegebedürftigen, zum Wohle der Angehörigen und nicht zuletzt zum Wohle der Pflegenden Gehör finden und umgesetzt werden können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Covid-19-Pandemie hat das Gesundheitswesen zum Thema Nummer eins gemacht - nicht nur auf Landes- und auf Bundesebene, sondern auch bei der Europäischen Union; denn der Mangel an Fachkräften, Intensivbetten, persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln war kein singuläres Ereignis in Teilen Deutschlands. Vielmehr traf es mehrere europäische Länder noch deutlich härter, weswegen in unseren Kliniken auch EU-Bürger erfolgreich behandelt wurden. Ich möchte das noch einmal hervorheben, weil viele über die Europäische Union eher lästern. Das, was wir länderübergreifend erlebt haben, ist gelebte Solidarität innerhalb der Europäischen Union.
Ein weiteres großes Problem, welches sonst bei Wirtschaftskrisen kaum in Erscheinung trat, ist die Konzentration der Arzneimittelforschung, vielmehr aber noch die Arzneimittelproduktion in China und Indien. Durch den zeitweiligen Zusammenbruch globaler Lieferketten drohten sehr schnell Engpässe bei der Medikamentenversorgung, selbst in Europa.
Auch wenn die Pandemie noch wütet - schon heute ist abzusehen, dass wir in Europa Nachholbedarf haben, auch im Hinblick auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung für die über 400 Millionen Menschen, die in der Europäischen Union leben.
In den Grundzügen habe ich viel Sympathie für den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Schließlich beruht er auf einer Entschließung des EU-Parla
ments, bei der die drittgrößte Fraktion, die der Liberalen, Mitantragsteller gewesen ist.
Es gibt aber ein paar Punkte, die ich noch zu bedenken geben möchte. Die von mir erwähnte Gesundheitsversorgung für über 400 Millionen Menschen ist ein ehrenwertes, aber auch ein kostspieliges Ziel. Zunächst würden wir uns, glaube ich, freuen, wenn wir es schafften, unseren Investitionsstau in Deutschland bei der stationären Versorgung komplett abzutragen sowie mehr Fachkräfte auszubilden und entsprechend zu bezahlen. Da wir schon in Deutschland eine Finanzierungslücke haben, fehlt mir ein bisschen die Idee, wo wir diese zusätzlichen Gelder akquirieren sollen.
- Das glaube ich, Frau Raudies. Darüber werden wir sicherlich im Europaausschuss sprechen.
Die Europäische Union ist föderal aufgebaut und unterliegt daher dem Subsidiaritätsprinzip. Wir erleben bereits innerhalb Deutschlands, dass hieran gezerrt wird. Wir können froh sein, dass wir eine föderale Republik sind; sonst hätte Markus Söder bereits im Sommer unsere Strände an Nord- und Ostsee gesperrt, weil ein Münchner Biergarten wieder einmal ein Corona-Hotspot gewesen ist.
Ich sage es bewusst: Solche weitreichenden Entscheidungen, die lokale oder regionale Gegebenheiten nicht berücksichtigen, sind schon innerhalb Deutschlands schwierig. Sie werden EU-weit noch deutlich weniger einfach.
Da der gesamte Antrag nur Sinn hat, wenn eine entsprechende Forderung über die Landesregierung und die Bundesregierung an die EU ergeht, sollte er federführend an den Europaausschuss zur weiteren Beratung verwiesen werden, damit er diesen Gang irgendwann nehmen kann.
Die Langzeitfolgen, auch bei jüngeren genesenen Menschen, zeigen, dass es sich bei Covid-19 halt nicht um eine Grippe handelt. Nach wie vor gibt es weder eine Behandlungstherapie noch einen Impfstoff, sodass die Vermeidung der Ansteckung bisher der einzige wirkliche Gesundheitsschutz ist, den wir der Bevölkerung bieten können. Das hat natürlich massive Einschnitte in das Leben aller Bürgerinnen und Bürgern zur Konsequenz.
Natürlich muss man faktenbasiert arbeiten und hinterfragen, ob alle Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, zweckdienlich sind. Das Kontrastprogramm dagegen liefert der wiederauferstandene
Antrag von den AfD-Leuten, den wir heute auch noch vorliegen haben. Er war ja schon liquidiert worden - so wie die Fraktion.
Sie bedienen sich Verschwörungsphantasien, wonach angeblich irgendjemand vorhabe, nicht zugelassene Präparate an die Bevölkerung auszugeben.
- Doch! So, wie Sie es hier dargestellt haben, vermitteln Sie genau diesen Eindruck.
Sie dürfen nicht vergessen: Das hier ist Deutschland, nicht Putin-Russland, Herr Schaffer und Restvon-AfD. Sie übernehmen vollkommen das Gebaren von Verschwörungstheoretikern und Querdenkern. Es ist ein Spielen mit Ängsten und ein politisches Wirken abseits wissenschaftlicher Grundlagen.
Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs ist komplex, kosten- und zeitintensiv. In der Regel vergehen viele Jahre. Wir haben bei Covid-19 aber etwas Neues. Es ist nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben, dass etwa vor der Zulassung wichtige Zwischenschritte, zum Beispiel klinische Studien, weggelassen werden. Es ist nicht so, dass man Fünfe gerade sein lässt. Bei der Forschung zu Covid-19 wird wirklich weltweit an einem Strang gezogen. Man teilt sich die Arbeit, kann parallel arbeiten und braucht deshalb halt nicht so viele Jahre. Das ist neu und übrigens eine der wenigen positiven Folgen der Coronapandemie. - Der Neigung zu Verschwörungstheorien, der Sie unterliegen, erteilen wir eine klare Absage.
Schleswig-Holstein wird ebenso wie die Bundesregierung auf die Beachtung der notwendigen Vorsicht dringen, aber eben auch die Findung eines geeigneten Impfstoffs forcieren.
Gegen Corona gibt es noch keine Heilung; gegen Anträge der AfD schon, nämlich Ablehnung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in diesem Haus einstimmig beschlossen, hat die Landesregierung im August 2020 einen umfassenden Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für unser Land vorgelegt. Herr Minister Garg, vielen Dank für den eben gerade gehaltenen Bericht.
Für uns ist hierbei eines klar: Auch in einer Pandemie müssen wir mit besonderem Tempo und besonderer Aufmerksamkeit notwendige beschlossene
Maßnahmen umsetzen. Sie haben das gerade eben noch einmal bekräftigt. Das ist genau der richtige Ansatz, denn insbesondere Menschen mit Demenz unterliegen seit jeher äußerst starken gesellschaftlichen Einschränkungen. Teilweise wurde die Situation der Betroffenen auch aus vermutlich falschem Schamgefühl verschwiegen oder abgetan. Ich persönlich erinnere mich noch knapp daran, dass es früher hieß: Die Uroma sei tüdelig, um die Demenz nicht offen anzusprechen.
Das Wissen um Krankheiten wie Alzheimer ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Ebenso gestiegen sind sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz als auch die rechtliche. Ein Film wie „Honig im Kopf“ wäre wahrscheinlich vor 30 Jahren nicht wirklich vorstellbar gewesen. Es ist wichtig, dass das ein Kassenschlager geworden ist.
Da einige hier persönliche Beispiele vorgestellt haben: Ich denke, jeder von uns kennt Beispiele aus dem Familien- und Bekanntenkreis. Mein Großvater, bei dem ich mein ganzes Leben lang mindestens dreimal in der Woche gewesen bin, erkennt mich jetzt überwiegend nur noch als eine der wenigen männlichen Pflegekräfte mit langen Haaren. Das ist traurig, aber es ist nicht beschämend. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass sich da zum Glück etwas in der gesellschaftlichen Akzeptanz dieses Krankheitsbildes geändert hat, und das ist eine sehr gute Sache.
Es hat sich aber auch rechtlich einiges geändert. Dass eine Demenz zu einer Pflegegradeinstufung führt, ist beispielsweise noch nicht lange Usus - ich glaube erst seit 2009, das sind gerade einmal zehn Jahre.
Demenz befindet sich in der Mitte der Gesellschaft. Das verdeutlichen auch die Zahlen. Jeder Elfte in Schleswig-Holstein, der über 65 Jahre ist, ist hiervon betroffen. Wenn man dies auf die Gesamtbevölkerung herunterbricht, dann ist jeder 50. demenziell erkrankt. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass die öffentliche Hand hierauf einen Schwerpunkt legt.
Ich bin deshalb froh, und ich schließe die Vorgängerregierung ausdrücklich mit ein, dass von den Empfehlungen des Kompetenzzentrums Demenz schon weit über die Hälfte umgesetzt wurden. Das ist wirklich gut. Das ist eine große Leistung für die Patienten und Patientinnen, aber vor allem für unser Land insgesamt.
Demenzkranke werden nicht nur im Sinne der Beibehaltung des Status quo unterstützt, sondern es wird - wie schon in den letzten Jahren - weiterhin aktiv an der Verbesserung der Umstände gearbeitet; diese Bemühungen werden fortgesetzt.
Eine der vielen Leistungen des Kompetenzzentrums Demenz möchte ich besonders hervorheben: Nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, sondern auch für solche in den Bereichen Justiz, Einzelhandel, Polizei, Architektur, Musik, Museumspädagogik und, ja, auch Landwirtschaft und Pharmazie hat das Kompetenzzentrum Schulungen zu diesem Thema durchgeführt. Es ist besonders wichtig, dass wir aufgrund der weitreichenden Auswirkungen, die diese Krankheit hat, die Menschen genau dafür umfassend sensibilisieren und bestmöglich vorbereiten.
Natürlich geht es an erster Stelle um die Patientinnen und Patienten selbst. Ich freue mich besonders über die Unterstützung verschiedenster Beratungsangebote, unter anderem solche rechtlicher Natur. Die Einführung einer mobilen Beratung durch das Kompetenzzentrum, um auch den Menschen im ländlichen Raum wohnortnah helfen zu können, ist eine sehr, sehr gute Sache. Das brauchen wir in unserem Flächenland Schleswig-Holstein.
Es ist auch ein richtiger Ansatz, dass, wie im Bericht empfohlen, eine Bestandsaufnahme zum Thema Demenz in den Kommunen durchgeführt wird, um nachhaltig die entsprechenden Fakten sammeln zu können.
Zu den Krankenhäusern wurde schon etwas gesagt. Ich füge hinzu: Die Hälfte der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein verfügt bereits über ein schriftliches Konzept zur Versorgung von Menschen mit Demenz. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass auch die andere Hälfte der Kliniken in diesem Land entsprechend vorankommt. Wir können feststellen, dass das Kompetenzzentrum mit diesen Kliniken schon arbeitet und dabei ist, Leitfäden zu erarbeiten. Eine gute Sache!
Eines wurde noch nicht erwähnt: Der Breitbandausbau wird in diesem Bericht als wichtige Hilfe benannt. Vor diesem Hintergrund können wir sehr froh darüber sein, dass wir in Schleswig-Holstein
mit dem Breitbandausbau so weit vorangeschritten sind.
Ich möchte mit Nachdruck verdeutlichen, dass es dabei nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern gleichermaßen um Bildungs- und, wie im vorliegenden Fall, um gesundheitliche Interessen geht.
Obacht - auch Herr Arp! -: Breitbandausbau und Digitalisierung schaffen eine Infrastruktur für alle Lebensbereiche in diesem Land.
Die meisten haben auch das gesagt: Wir können mit dem Voranschreiten der Umsetzung des Demenzplans sowohl durch die derzeitige als auch durch die Vorgängerregierung insgesamt zufrieden sein. Die aktuelle Landesregierung gibt diesem Thema auch ressortübergreifend die angemessene Relevanz. Schließlich geht es bei diesem Thema nicht nur um Gesundheit und Soziales, sondern auch um Wohnen und Mobilität. Sprich: Das Thema strahlt in fast alle Lebensbereiche aus.
Nicht nur im Hinblick auf qualitative Verbesserungen für die Betroffenen, sondern auch in quantitativer Hinsicht - wir müssen die Demografie besonders beachten -, das heißt zahlenmäßig, stehen alle Akteure vor weiteren Herausforderungen.
Zunächst müssen wir mit der weiteren Umsetzung der Empfehlungen voranschreiten; ein paar sind noch offen. Aber auch neue Impulse und technische Möglichkeiten, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geben wird, sind hier zu integrieren.
Schließen möchte ich mit einem ausdrücklichen Dank - auch im Namen der FDP-Landtagsfraktion an die Alzheimer Gesellschaft und das Kompetenzzentrum Demenz für die geleistete Arbeit. Vielen Dank dafür!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plastik- und Einwegmüll ist und bleibt weiterhin ein großes Problem. Wir haben schon mehrfach in dieser Legislaturperiode darüber gesprochen, unter anderem auch im Jahr 2019. Es gibt viele Statistiken, wie es sich mit dem Plastikmüll in Deutschland verhält. Allein im Jahr 2017 wurden jeden Tag in Deutschland 320.000 Einwegbecher verbraucht, die Hälfte davon war der klassische Coffee-to-go-Becher. Also alle drei Tage waren es 1 Million. Die Kunststoffabfälle haben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 um 4 % auf insgesamt 6,15 Millionen t erhöht: alles reiner Plastikmüll in Deutschland.
Nun ist es so, und ich unterstütze das ausdrücklich, dass die Europäische Union zum Juli 2021 die Herstellung und Verbreitung von Einwegplastik verbietet. Das sind das klassische Plastikbesteck, der Plastikbecher, das Wattestäbchen und viele weitere Produkte, die aus Plastik bestehen. Sie wird es zukünftig nicht mehr geben. Das ist eine gute Sache. Aber der Ruf nach einer europäischen Lösung darf nicht dazu führen, dass Bund und Länder weniger tun, auch nicht dazu, dass man als Privatperson weniger tut.
Daher haben wir uns im März 2019 parteiübergreifend mit Drucksache 19/1341 (neu) dazu entschlossen, dass wir als Land Schleswig-Holstein hier stärker vorangehen und es eine wiederkehrende Berichtspflicht geben muss.
Heute haben wir erstmalig einen solchen Bericht im Landtag gehört. Wir haben festgestellt, dass der Verbrauch von Kleinstportionen von Kaffeesahne, einzeln verpackten Keksen und weiteren Kleinutensilien zurückgeht. Das ist der richtige Schritt. Konsequent kann man auch darin sein, dass so etwas erst gar nicht mehr bestellt werden kann und aus dem Katalog der GMSH verschwindet.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist, auf mehr Recyclingkunststoffe zurückzugreifen, am besten zu
100 %. Die Kollegin Marlies Fritzen hat gerade das Recycling angesprochen.
Wir haben ein sehr, sehr großes Problem, was das Recycling angeht. Solange die Plastikprodukte aus unterschiedlichen Plastiksorten bestehen, ist es einerseits faktisch, andererseits wirtschaftlich gar nicht möglich, diese Rohstoffe zu recyceln, weswegen ein großer Teil der Produkte, die im gelben Sack landen - wo sie auch hingehören -, nach der Sortierung doch leider thermisch verwertet wird, sprich zu knapp 70 % verbrannt wird, und somit nicht auf einer offenen Deponie landet, sondern natürlich zur Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Da die Produkte auf Erdöl basieren, ist dies auch ein wesentlicher Teil des Kreislaufes.
Besser wäre es aber, wenn Politik als auch Industrie mehr den Fokus darauf legten, dass Plastik besser recycelt werden kann. Das ist aber auch eine große Frage des Produktdesigns. Das können wir politisch vorgeben, aber auch die Industrie könnte da mehr vorangehen. Das wäre ein wichtiger Punkt.
Noch besser als auf Recyclingkunststoffe zu setzen, wäre es, auf nachwachsende statt chemische Rohstoffe zu setzen. Aber hierfür muss es ein passendes Angebot und die entsprechende Nachfrage geben, sodass man auf Alternativen zurückgreifen kann. Wichtig ist, dass auch die Privaten mitziehen, da die Landesverwaltung allein das Problem nicht beheben kann. Jeder Mensch in Schleswig-Holstein sollte da mitmachen, und dafür braucht es eine Aufmerksamkeit.
Ich selber habe für die Landtagsfraktion der FDP Veranstaltungen zur Plastikvermeidung gemacht und habe jedem Gast quasi als Gastgeschenk Einwegartikel aus nachwachsenden Rohstoffen mitgegeben, um für dieses Thema zu sensibilisieren, dass man Plastikbesteck nicht zwingend braucht. Hier gibt es gute Alternativen, und es gibt auch weniger gute Alternativen. Ich habe hier etwas mitgebracht, das sehr nach Plastik aussieht.
Es ist auch extrem stabil, aber es steht „kompostierbar“ darauf. Das ist schon mal gut, kompostierbar klingt gut und ist dann auch biologisch abbaubar. Das heißt aber noch lange nicht, wenn kompostierbar auf den Produkten steht, dass diese auf dem eigenen Kompost auf dem eigenen Grundstück verwertet werden können. Das liegt daran, dass die Rottetemperatur, die dieses Produkt aus Maisstärke
braucht, mindestens 60°C betragen muss. Niemand von uns, vielleicht noch die Landwirte, wird voraussichtlich einen solch großen Haufen Mist bei sich auf dem Grundstück haben, dass sich in der Mitte eine dauerhafte Rottekerntemperatur von über 60 Grad entwickelt, um dieses Produkt wieder zu Erde zu verwandeln. - Schade, dann muss es doch wieder in die schwarze Tonne. Das darf nicht in den gelben Sack. Wenn das in die Lieferkette des gelben Sackes gelangt, wird es dort für Schäden sorgen.
Wer sich darüber weiter informieren und sich ein Bild über gute oder schlechte Alternativen machen möchte, den lade ich in mein Büro, Zimmer 211, ein. Ich mache seit eineinhalb Jahren ein Langzeitexperiment zum Thema abbaubares Einwegbesteck. Man kann gern vorbeischauen.
Nun ist es so, dass Corona vieles beeinflusst und uns bei vielen tollen Neuerungen, die auf dem Weg der Plastikvermeidung waren, wieder zurückgesetzt hat. Es geht hier um Gesundheitsschutz. Wichtig ist, wenn wir irgendwann endlich die Coronapandemie besiegt haben, dass wir dann zu unseren Werten, was die Plastikreduktion angeht, zurückkehren; denn Plastik ist nicht biologisch abbaubar. Mikroplastik geht in die Zellen, Plastikvermeidung ist nicht nur eine reine Müllvermeidung, sondern auch ein direkter Gesundheits- und Umweltschutz. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade einen AfD-Beitrag vom Reißbrett gehört, in dem Sie keinen Bezug darauf nehmen, was hier mitten in der Europäischen Union wirklich passiert, Herr Schaffer. Sie müssen sich einmal die Realität vergegenwärtigen. 12.500 Menschen leben seit Jahren in einem Lager, das für 3.000 Personen ausgelegt ist, wohlgemerkt, nicht kurzzeitig, sondern seit Jahren. Darunter sind 4.000 Kinder. Mehrere Kinder sind dort vor Ort geboren worden, sie sind „born and raised in Moria“, teilweise im Dreck. Sie kennen nichts anderes. Das ist die Lage vor Ort. Das müssen Sie sich einmal vergegenwärtigen, wenn Sie solche Wörter in den Mund nehmen, wie Sie es gerade eben getan haben.
Ja, vermutlich war es Brandstiftung von innen. Wenn Ihre Antwort von der AfD darauf ist, dass Sie sagen, wenn wir jetzt als Deutschland, als Schleswig-Holstein, als Kommune helfen, wenn wir Hilfe anbieten, dann würden wir uns automatisch der Erpressung aussetzen, dann frage ich mich: Was ist denn Ihre Art der Hilfe? Schicken Sie statt Nahrung dann Feuerlöscher in die Lager, oder wie muss man sich das vorstellen? Derzeit leben Tausende Menschen auf der Straße, Kinder, Frauen und Kranke, und Sie verweigern es, dass wir denen im Rahmen der humanitären Nothilfe - das ist etwas anderes als Asylrecht - entsprechend helfen.
Wissen Sie, was Sie meiner Meinung einmal tun sollten? Sie sollten sich einmal ganz genau angucken - es gibt Dokumentationen, Reportagen; man sollte sich nicht nur Joko-und-Klaas-Videos dazu anschauen -, was da vor Ort wirklich passiert mit den 4.000 Kindern, die zum Teil auf offener Straße in den 4.000 Schlafsäcken schlafen, die wir von Deutschland aus dorthin geschickt haben. Sie haben meiner Meinung nach dann zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schauen sich das an und stellen fest, dass es wirklich nicht ganz richtig ist, was Sie hier gesagt haben; dann sollten Sie sich dafür entschul
digen. Oder aber - das tut mir dann wirklich leid Sie haben wirklich ein widerliches Menschenbild, und dazu müssen Sie dann auch stehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft beginnt mit dem Wohl unserer Kinder. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 wurden die besonderen Bedürfnisse von Kindern im geltenden Recht berücksichtigt und verbriefen seither auch das Recht eines jeden Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Ich denke, darüber sind sich alle Parteien hier in diesem Land einig. Dennoch zeigen Presseberichte quer durch Deutschland Probleme bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dies gilt sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Versorgung. Eine Studie der Universität Köln zeigte, dass es in deutschen Kinderkliniken in vielen Regionen zu Engpässen kommt oder kommen kann.
Alle Eltern in diesem Land können sich glücklich schätzen, in Schleswig-Holstein zu wohnen, denn hier ist die Situation noch deutlich besser als in den meisten anderen Teilen der Bundesrepublik. Die Pädiatrie, also die Kindermedizin, ist sogar für das ohnehin schon finanzintensive Gesundheitswesen ein eher kostspieliger Bereich. Kinder haben je nach Altersgruppe unterschiedliche Anforderungen an eine medizinische Versorgung. Pädiatrische Krankheitsbilder haben ein breites Spektrum. Kindermedizin ist deshalb personalintensiver und somit leider auch teurer.
Die daraus resultierende Unterfinanzierung in der Pädiatrie führt mancherorts zu immer weniger Betten. Der erhöhte Personalbedarf bei der Betreuung von Kindern wird meiner Meinung nach im bestehenden DRG-System nicht adäquat berücksichtigt. Diese Situation ist nicht erst durch die Coronapandemie entstanden, sondern hat sich schon vorher herauskristallisiert. Die Krankenhausfinanzierung ist wie auch die Finanzierung der Kinderheilkunde zwingend reformbedürftig.
Unterschiedlich sind vielleicht die Wege, mit denen die hier Anwesenden das Ziel einer verbesserten Gesundheitsversorgung für Kinder auf den Weg bringen wollen. Ich finde es interessant, dass der Vorschlag einer Abkehr von einer auf Fallpauschalen basierenden Finanzierung nun von Herrn Heinemann von der SPD vorgetragen wird. Ich finde es sehr gut. Mein Kollege aus der FDP-Bundestagsfraktion Matthias Seestern-Pauly hat im Frühjahr dieses Jahres - also nicht vor langer Zeit - eine Klei
ne Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt. Das ist die Bundestagsdrucksache 19/18033. Ich zitiere die Antwort der Bundesregierung:
„Aus Sicht der Bundesregierung ist das pauschalierende Entgeltsystem für Krankenhäuser grundsätzlich geeignet, die stationären Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sachgerecht abzubilden.“
- Eines von der Großen Koalition, das Sie auch stützen, Herr Habersaat.
Ich denke, wir würden uns alle freuen -
- Ist das so? Naja, Hauptsache, das machen Sie nicht 300 Tage im Jahr.
Wir alle würden uns sicherlich freuen, wenn auch Sie, Herr Habersaat, wo Sie sich hier schon mit Verve in die Debatte einbringen - das freut mich an dieser Stelle -, sich bei Ihrer Bundestagsfraktion melden und einmal nachfragen, wie der Sachstand zu den angesetzten Expertengesprächen mit Verbänden und Institutionen ist, um hier Verbesserungen zu erreichen. Sie können ja beim nächsten Mal berichten, wenn Sie das gemacht haben.
Einige besondere Herausforderungen einer qualitativen Gesundheitsversorgung für Kinder sind folgende: Häufig ist keine oder nur eine kurze stationäre Versorgung von Kindern notwendig. Dafür steigt der Bedarf an komplexen ambulanten als auch an tagesklinischen Versorgungsbedarfen - es wurde schon erwähnt -, insbesondere bei chronisch kranken Kindern.
Und was ist unser Weg für eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Kindermedizin? - Wir glauben, dass eine integrierte Versorgung hier definitiv die Zukunft ist, denn hier werden die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre sowie die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten - zusammengeführt und sektorenübergreifend vernetzt.
Das Mehr an Wissen und der verbesserte Informationstausch zwischen allen Beteiligten sind grundlegend für eine erfolgreiche Versorgung. Dadurch wird die Qualität deutlich und spürbar verbessert. In
Schleswig-Holstein verfügen wir bereits über ein gutes Netz an kinderärztlichen Anlaufpraxen an den Standorten der Kinderkliniken. Das bietet auch gute Grundlagen für Modellversuche, um dieses System noch zu verbessern und sektorenübergreifender zu machen.
Das Fallpauschalensystem stößt spätestens bei der Kinderheilkunde - ich habe es erwähnt - definitiv an seine Grenzen und sollte daher dringend reformiert werden, damit die Vorhaltekosten und auch der erhöhte erforderliche Personalaufwand stärker berücksichtigt werden.
Zum Ausschuss: Herr Heinemann, ich kann es bei dem Thema nachvollziehen, dass eine Ausschussdebatte sicherlich angenehm wäre. Sie stellen aber selbst fest, dass auf Bundesebene schon einiges läuft. Sie haben das erwähnt. Beispielsweise haben Sie auf Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Ich möchte noch einmal auf Schleswig-Holstein verweisen, wo wir in diesem Bereich voranschreiten. Ich glaube, wir sollten heute mit starkem Rückenwind etwas verabschieden. Vielleicht können Sie sich dazu durchringen, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir unserer Landesregierung mit einem breiten Spektrum den Auftrag für den Bundesrat geben können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe ganz stark davon aus, dass es uns alle in diesem Hause eint, dass Menschenrechte unteilbar sind und dass es keine Menschenrechte light gibt. Es ist ein absolut wichtiges Thema, wie in Deutschland produziert wird, Waren und Dienstleistungen hergestellt und auch vertrieben werden. Das ist ein wichtiges, aber durchaus auch extrem komplexes Thema.
Festhalten kann man auch, dass alle UN-Mitgliedstaaten sich dazu verpflichtet haben, soziale und ökologische Standards einzuhalten. Dazu gehört dann auch, wie Produkte hergestellt werden.
Was es aber wirklich schwierig macht, das ist die Abgrenzung dessen, was der Staat und was Private leisten müssen, gerade im internationalen Kontext. Wichtig ist insoweit, dass die staatliche Ebene, die Bundesregierung und die Europäische Union, ihrer Verantwortung gerecht wird und nicht zu viel Verantwortung auf die Unternehmen und Privaten abwälzt. Das müssen wir gegeneinander abgrenzen, und darüber müssen wir auch weiterhin diskutieren.
Man muss sich auch fragen: Welchen Einfluss habe ich als einzelnes Unternehmen, ob ich nun fünf Mitarbeiter habe, ob ich 490 Mitarbeiter habe oder ob ich 501 Mitarbeiter habe, welche Einflussmöglichkeiten habe ich, um Rahmenbedingungen, beispielsweise die Gesetzgebung, auch in anderen Ländern, zu beeinflussen? Wenn es in dem einen Land völlig zulässig ist, dass jemand für 58 Ct am Tag arbeitet, dann ist das natürlich etwas, wo wir ansetzen müssen. Hier gilt es unserer Meinung nach, die Entwicklungspolitik entsprechend zu befördern, damit so etwas nicht länger passiert. So etwas ist natürlich sehr schwierig, zumal der Arbeitsschutz hier auch noch eine Rolle spielt, nicht nur die Löhne.
Die Transparenz der Lieferkette wurde angesprochen. Ja, auch das ist extrem wichtig, dafür braucht man eine Zertifizierung. Nur wissen wir auch, dass das mittlerweile oft umgangen wird. Selbst das
FSC-Zertifikat, das eine hohe Akzeptanz hat, und zwar zu Recht, wird, wenn nicht richtig kontrolliert wird, ausgehöhlt, und am Ende landet dann doch Mahagoniholz in der Fertigung.
Im Zweifelsfall muss also auch die Zertifizierung verbessert werden.
Wir diskutieren jetzt darüber, dass wir im Zweifelsfall für das Verhalten von Dritten haften, das außerhalb der Einflusssphäre der Normadressaten durch die deutsche Gesetzgebung liegen kann. Das muss ebenfalls einbezogen werden. Es muss klar werden, dass es auch um die eigene Verpflichtung geht und dass das Organisationsversagen nicht zulässig sein kann, wenn immer gesagt wird: „Das ist ein Subunternehmer, der das gemacht hat.“ Das darf natürlich nicht sein. Trotzdem brauchen wir dazu noch eine Vertiefung im Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.