Mit der Bestattungspflicht wird auch keine unzumutbare Belastung auferlegt, denn den Bestattungspflichtigen wird nur das aufgegeben, wozu diese nach der familienrechtlichen Rechtslage ohnehin verpflichtet sind.
Insofern ist es auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Begründung der öffentlichrechtlichen Bestattungspflicht und die Benennung des Kreises der Bestattungspflichtigen in Schleswig-Holstein in der gegenwärtigen Form gesetzlich geregelt sind. Nicht ohne Grund ist in fast allen Bundesländern diese Pflicht ähnlich geregelt wie in dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein.
Aus unserer Sicht gibt es keinen nachvollziehbaren Bedarf für eine Gesetzesänderung. Wir werden aber die Überweisung in den Ausschuss sehr gerne mitbegleiten und mittragen und freuen uns auf neue Argumente und neue Aspekte, wie sie hier auch schon von meinen Vorrednern angesprochen worden sind. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Das Wort hat nun für die Landesregierung der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei den Rednerinnen und Rednern der Koalitionsfraktionen sowie bei der SPD und dem SSW für die ausgesprochen sachliche und konstruktive Auseinandersetzung bedanken. Ich glaube, man hat bei allen Rednerinnen und Rednern gemerkt, wie intensiv und wie ernst sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und auch die unterschiedlichen Schwierigkeiten, die dabei zutage treten, herausgearbeitet haben.
Die Kollegin Frau Abgeordnete Pauls hat sehr deutlich gemacht, dass es vielleicht noch einmal im Ausschuss zu besprechen sein wird, ob man mit dem Vorschlag, der heute mit der entsprechenden Änderung des Gesetzes unterbreitet worden ist, die Kommunen mit diesem Problem nicht komplett alleine lässt. Ich finde, das sind Fragen, die man tatsächlich noch einmal deutlich ansprechen muss.
Mir ist im Rahmen dieser Debatte auch immer sehr wichtig gewesen, dass es bei der Klärung aller Fragen, die auch insbesondere die Frau Abgeordnete Krämer sehr präzise herausgearbeitet hat, zunächst um das Recht auf eine würdige Bestattung geht. Deswegen fand ich die Diskussion, wie sie hier im Landtag geführt worden ist, dem Thema ausgesprochen angemessen. Es geht darum, dass man in jedem Fall den Wünschen der Verstorbenen oder des Verstorbenen soweit als möglich gerecht werden sollte, um dem jeweiligen Menschen in seiner Würde gerecht zu werden, auch nachdem er oder sie verstorben ist. Das ist, glaube ich, wichtig.
Alle Rednerinnen und Redner haben selbstverständlich darauf hingewiesen, dass ein Begräbnis mit Kosten verbunden ist. Das wird aus meiner Sicht gerade immer dann sehr deutlich, wenn es um die Frage geht: Wer trägt am Ende die Kosten, wenn im Zweifel kein Verwandter da ist, diese Kosten zu übernehmen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorschlag des SSW und der Sozialdemokraten zielt darauf ab, das Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein dahingehend zu ändern, dass
nachrangig Hinterbliebene nicht zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet werden können, wenn vorrangig Hinterbliebene nicht ausreichend solvent sind. Es wurde gesagt, es sei eine Anregung der Bürgerbeauftragten aufgegriffen worden. Man muss nicht weiter ausführen, dass damit die in dem Bestattungsgesetz normierte Reihenfolge verändert würde, die übrigens in den meisten Bundesländern so ähnlich ist, in manchen noch ausgedehnter, aber es gibt einzelne Bundesländer, die davon etwas abweichen.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass hier noch viel Beratungsbedarf über die Frage besteht, ob es tatsächlich zu mehr Gerechtigkeit führt, wenn man exakt diesen Vorschlag aufgreift und umsetzt.
Wir haben, als wir zum ersten Mal im Haus mit diesem Antrag konfrontiert wurden, uns auch die Frage gestellt: Worauf zielt der Antrag im Kern ab? Ist es die völlig unterschiedliche Verwaltungspraxis bei den Kommunen vor Ort, die sich derzeit nur an Recht und Gesetz halten? Kollege Harms hat in seinem Beitrag noch einmal darauf hingewiesen, dass es im Moment vom Wohnort der oder des Verstorbenen abhängt.
Ich würde vorschlagen, dass wir uns auch darüber im Ausschuss unterhalten sollten, ob möglicherweise eine einheitliche, rechtskonforme Verwaltungspraxis auch durch eine niedrigschwelligere Lösung - zum Beispiel durch eine entsprechende Handreichung, die aus unserem Haus kommen würde - erreicht werden kann, wie sich das in vielen anderen Fällen der kommunalen Praxis bewährt hat. Dann würden wir an das bestehende Gesetz anknüpfen. Ich glaube, da bietet die Ausschussbehandlung mit der dazugehörigen Anhörung den notwendigen und richtigen Rahmen, hier zu einer Klärung zu kommen. Dass das Problem aufgegriffen wurde, ist allerdings gut und zeigt einmal mehr, wie wichtig die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist und wie nah am Menschen Samiah el Samadoni arbeitet. Deshalb auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für diese Arbeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich habe sehr deutlich vernommen, dass das in den Sozialausschuss überwiesen werden soll. Gibt es wei
Wer möchte diesen Gesetzentwurf in den Sozialausschuss überweisen? - Vielen Dank. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die antragstellende SPD-Fraktion die Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag für eine nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung ist zwar schon aus dem Monat April 2018, aber er kommt jetzt genau richtig ins Plenum - nach der NORLA, nach der Dürre.
Die Präsidentin der Landfrauen Schleswig-Holsteins hat in ihrem Grußwort auf dem Bauerntag darauf hingewiesen, wie wichtig dieses Thema "Lebensmittel wertschätzen" ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass nach den Aktionen im Jahr 2012 in Schleswig-Holstein nichts mehr passiert ist.
Wenn wir auf die bisherigen Aktivitäten schauen, dann erinnern sich sicherlich einige an die Veranstaltung der Europaabgeordneten Ulrike Rodust. Es ging im September 2012 um das Thema „Teller statt Tonne“. Und Minister Habeck appellierte anlässlich der zentralen Veranstaltung der UN-Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ im September 2012: „Wir müssen lernen, Lebensmittel wieder zu schätzen.“
Im April dieses Jahres haben wir eine Veranstaltung genau zu diesem Thema durchgeführt. Es waren viele interessierte Gäste da. Das hat uns deutlich gemacht, wie aktuell dieses Thema Lebensmit
telverschwendung ist und wie es die Menschen bewegt. Allerdings waren die Rückmeldungen auch ernüchternd, denn im Gegensatz zu den öffentlichen Verlautbarungen wurde deutlich, dass das Thema Lebensmittelverschwendung zurzeit offensichtlich in Schleswig-Holstein keine Rolle spielt.
Zu dem Ergebnis kommt auch der WWF. Im BundLänder-Vergleich landet Schleswig-Holstein im Mittelfeld, und der WWF kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Maßnahmen gegen die Verschwendung weder bei den Bauern noch bei der Nahrungsmittelindustrie noch beim Handel ergriffen hat.
Auch unsere Initiative für eine strategische Ausrichtung der Ernährungswirtschaft in SchleswigHolstein wurde nicht umgesetzt. Dafür haben wir im Haushaltsjahr 2017 noch einmal 100.000 € extra bereitgestellt. Wenn wir in den aktuellen Haushalt schauen, dann sehen wir: Da wurde deutlich gekürzt; offensichtlich ist Ihnen das Thema nicht viel wert.
Boston Consulting Group kommt zu dem Ergebnis, dass die Lebensmittelverschwendung insbesondere in der Lebensmittelindustrie eher noch zugenommen hat. Wenn wir uns den Alternativantrag anschauen, dann ist das keine Alternative, weil das Engagement der Menschen vor Ort - schauen wir auf die Tafeln, auf die Ernährungsrettungsaktionen - völlig ignoriert wird. Sie zielen auf Europa; da wurden die wesentlichen Weichen aber schon gestellt. Sie zielen auf den Bund; die Beschlüsse liegen vor, der Koalitionsvertrag ist eindeutig. Und sie setzen auf Freiwilligkeit. Nichts Verbindliches, nichts Konkretes für Schleswig-Holstein. Sorry, das hatten wir in Schleswig-Holstein lange genug. Wir fordern Taten statt warmer Worte.
Ich wiederhole mich gern: Wir als SPD fordern eine Neuausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft hin zu nachhaltiger Produktion, ökologisch verträglich, sozial gerecht und ökonomisch rentabel.
In der Welt werden heute Lebensmittel für rund 12 Milliarden Menschen produziert. Ein erheblicher Teil davon geht entlang der globalen Wertschöpfungskette bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern verloren. Die Unterschiede in den Regionen der Welt sind groß und deutlich. Aber es gibt die traurige Gemeinsamkeit, dass die Verluste der Lebensmittel zwischen 30 bis 40 % liegen. Hier müssen wir ansetzen. Nur, wenn wir der Lebensmittelverschwendung endlich mit Kraft entgegentreten, machen wir einen entscheidenden Schritt zur
Wir brauchen endlich eine nachhaltige Strategie gegen die Lebensmittelverschwendung, und zwar auf allen Ebenen - bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Engagierten vor Ort, in der Industrie, im Handel, in der Gastronomie, auf all diesen Ebenen. Überall kann ein Beitrag geleistet werden. Das müssen wir miteinander herausfinden.
Deshalb bitte ich darum, beide Anträge in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Das tue ich auch mit Blick auf das Schreiben der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. September 2018 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Hier ruft die Ministerin auf, sich zu engagieren, um das gesetzte Ziel, die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren, zu erreichen. Sie ruft alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf. Ich finde, es wäre ein gutes Zeichen, wenn die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags gemeinsam im Ausschuss weiter beraten, was zu tun ist, damit hier in Schleswig-Holstein endlich die wichtigen, richtigen Schritte getan werden können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! So groß und unübersichtlich wie heute war das Lebensmittelangebot noch nie. Aus der ganzen Welt stehen uns in vollen Regalen rund um die Uhr billige Lebensmittel zur Verfügung. Es ist für uns alle schwer, Maß zu halten, und den Blick auf regionale und saisonale Kost haben wir weitgehend verloren.
Der Wohlstand führt bei uns zu einer steigenden Verschwendung von Lebensmitteln. Das wiederum geht mit einer Geringschätzung von Lebensmitteln einher, die sich eine ansonsten hochentwickelte Gesellschaft nicht leisten sollte. Was Aktivitäten und Handlungsfelder gegen Lebensmittelverschwendung betrifft, landen wir hier in Schleswig-Holstein im Mittelfeld. Es ist an der Zeit, dass es gemäß den entwicklungspolitischen Leitlinien Schleswig-Holsteins zu echten Veränderungen kommt. Da gebe
Das Ziel ist bereits seit 2016 konkret formuliert: Die Lebensmittelabfälle und die Verschwendung von Lebensmitteln sollen auf Einzelhandels- und auf Verbraucherebene bis zum Jahr 2030 halbiert werden. Wir setzen dabei auf eine Strategie, die von Freiwilligkeit geprägt ist, auf Bildung setzt und an die bewährten und schon laufenden Projekte anknüpft. Die Notwendigkeit für einen ressortübergreifenden großen Runden Tisch sehen wir nicht.
Während Hunger und Durst weltweit stark verbreitet sind, haben wir dies doch selbst nie kennengelernt. Wir können sicher davon ausgehen, dass es hier bei uns auch morgen noch zum Sattwerden reicht. Während es für die meisten von uns in der Kindheit noch so war, dass man den Teller leer essen musste, wissen die meisten Kinder inzwischen nicht mehr, woher die Lebensmittel kommen, und ihre Wertschätzung gegenüber Lebensmitteln ist verlorengegangen. All dies können wir nur mit Bildung und Erziehung verändern.
Lebensmittel, die nicht verbraucht werden, kommen schnell in den Müll. Das gilt einerseits für den Privathaushalt, zu 60 % allerdings geschieht dies bei Großverbrauchern und bei Produzenten, das heißt auch bei Lebensmittelanbietern und in der Gastronomie. Die vorgelegten Zahlen sind alarmierend. Bundesweit werden 11 Millionen t Lebensmittel weggeworfen. Zählt man die Abfälle aus der Produktion hinzu, landen 18 Millionen t Lebensmittel im Müll. In den Privathaushalten bedeutet dies umgerechnet 82 kg pro Person und Jahr, wovon wir sicherlich mindestens die Hälfte, wenn nicht zwei Drittel vermeiden könnten.
Mit den Erfahrungen aus laufenden und abgeschlossenen Projekten wie „Zu gut für die Tonne“, „10 % kann jeder“ oder „Bewusst einkaufen kann jeder“ sind bereits praktische Strategien gegen eine Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht. Das muss sich fortsetzen und kann durchaus noch optimiert werden. Tafelprojekte sind Vorreiter für eine sinnvolle Lebensmittelverwertung. Diese gilt es zu fördern, indem man Haftungsrisiken begrenzt. Dann können erstens mehr Lebensmittel weiterverwertet und zweitens mehr Menschen versorgt werden.
Lebensmittel sind Mittel zum Leben und gehören nicht in den Müll. Sie verdienen nicht nur eine hohe Wertschätzung, sondern auch einen angemessenen Preis. Jeder, der mit Lebensmittelerzeugung zu tun