Protokoll der Sitzung vom 07.09.2018

Wir sehen heute, dass wir uns damals getäuscht haben. Und das zeigt auch, dass dieses Management nicht starr sein kann, sondern sich ständig fortentwickeln und sich den aktuellen Gegebenheiten anpassen muss. So, wie es Frau Redmann schon gesagt hat, müssen wir uns jeweils auf die neuen Situationen einlassen. Wir müssen uns auch darüber austauschen, welche neuen Möglichkeiten es gibt.

Im Moment haben wir keine Rudel oder ansässigen Tiere hier, sondern nur durchziehende Tiere, die allerdings - in der Tat - auch schon zu erheblichen Problemen an der einen oder anderen Stelle geführt haben. Hauke Göttsch hat es gesagt: Für den Artenschutz ist es ein Erfolg, dass der Wolf zurück ist, und die Tierhalterinnen und Tierhalter schauen natürlich und verständlicherweise mit einer anderen Perspektive auf diese Frage. Es gibt sozusagen zwei Seiten einer Medaille.

Wir können uns aber nicht so einfach aussuchen, wie wir damit umgehen, denn wir haben - das ist auch schon gesagt worden - klare rechtliche Regelungen. Der Wolf ist streng geschützt, und wir sind durch internationales Recht an diesen Schutz gebunden. Ich möchte deutlich sagen: Das ist auch gut so. Wir haben es zwar mit einem klassischen Zielkonflikt zu tun, aber ich bin überzeugt davon, dass

man diesen lösen, zu guten Lösungen kommen kann.

Vorhin wurde gesagt, dass es Risse gibt, die nicht entschädigt wurden, und dass Nachweise nicht erbracht wurden. Dazu möchte ich sagen: Das ist nicht der Fall. Wir können Nachweise erbringen, und das Land hat sich auch dazu verpflichtet, dass selbst dann, wenn der Nachweis nicht eindeutig ist, Entschädigungen gezahlt werden. Also hier den Eindruck zu erwecken, es würden Risse nicht entschädigt, dem kann ich nicht nähertreten.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Worüber spre- chen wir dann hier?)

Das ist genau das, was gerade auch gesagt wurde: Es braucht eine sachliche und ehrliche Diskussion. Und deshalb finde ich es gut, wenn wir uns bemühen, nicht nur das Management immer wieder neu anzupassen, sondern auch die Transparenz zu schärfen und zu schauen: Was können wir zeitnah veröffentlichen, damit es nicht weiter zu solchen Ammenmärchen, die zum Teil auch unterwegs sind, kommt?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Präventionsmaßnahmen sind angesprochen worden; auch die müssen sich immer weiterentwickeln. Entschädigungen habe ich gerade angesprochen. Ich finde es richtig, dass da, wo Unklarheiten entstehen - auch unter Umständen ein Hunderiss Ursache ist -, trotzdem entschädigt wird. Das ist eine großzügige Regelung, die wir hier im Land SchleswigHolstein haben, und dabei sollten wir auch bleiben.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Wir haben bei den Rissen, die wir auf Eiderstedt zunehmend beobachtet haben, auch festgestellt, dass es - und das muss auch gesagt werden - vielfach nicht Wölfe gewesen sind; es hat zwar eindeutige Nachweise gegeben, aber es waren nicht immer nur Wölfe.

(Zuruf Volker Schnurrbusch [AfD])

Selbst bei Kälbern, die gerade angesprochen wurden, gab es aktuell einen Fall auf Eiderstedt, bei dem eindeutig ein Hund der Verursacher war.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Ja, einer von 19!)

Man soll also nicht so tun, als ob es alleine der Wolf ist. Wir wissen zum Beispiel auch aus anderen Bundesländern, dass man ähnliche Probleme

(Präsident Klaus Schlie)

bei der Schafhaltung auf der offenen Weide mit Kolkraben hat.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Verharmlo- sung ist das! Ein Fall von 45!)

Ich möchte noch zwei Punkte sagen, und zwar, dass auch nach jetziger Rechtslage die Entnahme, also das Abschießen eines Wolfs, der für die Menschen gefährlich werden kann - das ist bis heute selten genug der Fall -, erlaubt ist. In Niedersachsen ist das zum Beispiel vor noch nicht allzu langer Zeit mit der Genehmigung eines grünen Umweltministers geschehen. Das betraf einen Wolf, der sich zu nah an die Menschen gewöhnt hatte und deshalb unter Umständen verhaltensauffällig beziehungsweise auch gefährlich geworden wäre.

Die Idee von Obergrenzen ist nicht nur in anderen Zusammenhängen meiner Meinung nach unsinnig, auch in diesem Fall wissen wir überhaupt gar nicht, was damit gemeint werden soll. Man kann nicht nach wissenschaftlichen Standards landesweit einheitliche Obergrenzen einsetzen.

(Sandra Redmann [SPD]: Ja!)

Das zeigt schon, dass Sie in der Tat, da bin ich bei Frau Redmann, nichts verstanden haben. Denn die Situation ist auf Eiderstedt eine komplett andere als im Herzogtum Lauenburg, weil Sie, wenn Sie dort einmal hinführen, sähen die Landschaft ist eine ganz andere und im Herzogtum Lauenburg sind Möglichkeiten vorhanden, sich und seine Herden zu schützen, die es auf Eiderstedt möglicherweise nicht gibt.

(Beifall Sandra Redmann [SPD])

Deshalb ist das Gerede von Obergrenzen auch in diesem Zusammenhang völliger Unsinn.

(Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

Wir haben noch einen Punkt zu der Frage, die immer wieder diskutiert wird, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen. Das hilft, meine Damen und Herren, im Moment gar nichts. Wenn wir das in das Jagdrecht übernehmen würden und eine ganzjährige Schonzeit festlegen würden, dann hätten wir immer noch erstens das Problem, dass wir ihn nur schießen können, wenn die oberste Naturschutzbehörde eine solche Genehmigung im Ausnahmefall bei Wölfen erteilt, die verhaltensauffällig und gefährlich werden können. Wenn Sie aber zweitens diese Ausnahmegenehmigung brauchen, zum Beispiel bei angefahrenen Wölfen, und Sie den Wolf auch noch im Jagdrechtsregime haben, dann müssen Sie erst die Jagdbehörde und dann die Naturschutzbehörde fra

gen. Meine Damen und Herren, zwei Genehmigungen brauchen länger als eine. Und wenn Gefahr im Verzug ist, dann hat es an dieser Stelle überhaupt kein Lösungsmoment, sondern macht die Sache nur noch komplizierter. Das ist aus meiner Sicht eine komplett populistische Angstmacherei.

Wir haben es mehrfach gehört: Wir brauchen eine sachliche Debatte, und wir müssen miteinander in dieser sachlichen Debatte nach weiteren Lösungen suchen, eventuell auch nach neuen Lösungen. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen kann. Populisten brauchen wir auch an dieser Stelle nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Jan Marcus Rossa [FDP])

Das Wort für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem AfD-Antrag. Der Antrag ist im wahrsten Sinne des Wortes nichts weiter als ein Schnellschuss. Der losgelöste Diskurs über Schutzjagden und Obergrenzen ist - wie meine Vorredner bereits ausführten - nicht zielführend. Es bedarf zunächst einmal eines transparenten, aktuellen Monitorings, das uns erlaubt, die Population und deren Bewegungen zu bewerten, vorherzusehen und so handlungsfähig zu bleiben. Es muss natürlich auch gelingen, dass ein pragmatisches einheitliches Vorgehen bei sogenannten Problemwölfen möglich ist, ohne die Belange des Artenschutzes massiv zu berühren. Aber solche Schaufensteranträge, wie Sie sie von der AfD jetzt gestellt haben, werden zum einen der Debatte nicht gerecht und zielen zum anderen nur darauf ab, möglichst kurzfristig Entscheidungen zu erstreiten, welche die einzelnen Interessen jedoch nicht ausreichend beachten.

Meine Damen und Herren, es muss uns vielmehr gelingen, zu einem konfliktarmen Nebeneinander von Wolf und Mensch zu kommen. Dass das Wolfsmanagement ausschließlich bei den Ländern liegt und nicht wie irrig von der AfD mit Verweis auf Bundes- und EU-Ebene angenommen, sei nur am Rande bemerkt. Deshalb ist unser Alternativantrag die richtige Alternative zur sogenannten Alternative, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

(Marlies Fritzen)

Was wir vor allem brauchen, ist eine ehrliche und sachliche Debatte über den Umgang mit Wölfen. Auch das sagten meine Vorredner, und da schließe ich mich definitiv an. Wir haben ein Ansteigen der Wolfspopulation in Deutschland. Das ist klar. Man spricht von einer Rate von 30 % im Jahr. Natürlich werden auch Probleme und Herausforderungen immer mehr sichtbar und greifbar, gerade auch in Schleswig-Holstein. Das Eiderstedter Beispiel ist genannt und die aktuellen Zahlen heute auch.

Es ist so, dass in jedem Jahr im Winter die Jungwölfe des Vorjahres ihre Heimatrudel verlassen. Jungwölfe sind auch anpassungsfähig, sodass die Suche nach einem neuen geeigneten Lebensraum auch in der Kulturlandschaft liegen kann. Die Jungtiere, die ihre Rudel gen Schleswig-Holstein verlassen, finden bei uns keine weitläufigen Wälder, unbesiedelte Landschaften oder große Truppenübungsplätze vor, dafür aber kilometerlange Deiche an Nordsee, Elbe, Eider und Stör sowie von Gräben durchzogenes Marschland mit vielen Weidetieren. Gerade diese Weidetiere stellen einen wesentlichen Teil der Beute des Wolfs dar. Gerade auf Eiderstedt findet er einen gedeckten Tisch vor. Darüber müssen wir definitiv reden, meine Damen und Herren. Denn der Wolf macht keinen Unterschied zwischen Wild- und Weidetieren.

Lassen Sie mich nun noch etwas zum Thema Jagdrecht sagen. Es ist keine Neuigkeit, wenn ich sage, dass die FDP eine Aufnahme in das Bundesjagdrecht befürwortet. Darüber ist auch berichtet worden. Der eine oder andere empört sich darüber. Aber um das noch einmal klarzustellen: Aufnahme ins Jagdrecht heißt ja nicht gleich aktive Bejagung.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Genau!)

Denn die Aufnahme ins Jagdrecht würde an einem Schutzstatus zunächst nichts ändern. Im Übrigen stehen auch noch ganz andere Tierarten im Jagdrecht - Seeadler zum Beispiel, Fischotter, Seehunde; selbst Bambi steht im Jagdrecht.

(Beate Raudies [SPD]: Bambi?)

Deshalb muss man das sachlich betrachten. Was aber interessant ist, ist, dass der stärkste Beutegreifer, der Wolf, dessen Population sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt hat und der anpassungsfähiger und intelligenter ist als andere Tiere, nicht im Jagdrecht steht. Es kann mir keiner so wirklich erklären, warum das so ist.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, warum ich die Aufnahme ins Jagdrecht für verhältnismäßig halte, ist fol

gender Aspekt: Mit der angemessenen Einbindung der Jägerschaft durch die Verpflichtung zur Hege und Pflege des Wolfs könnte deren jagdfachlicher Sachverstand beim Wolfsmanagement und insbesondere beim Wolfsmonitoring nutzbar gemacht werden. Es ist für mich unverständlich, dass man für das Management der Wolfspopulation nicht das Netzwerk der Jäger nutzt. Eine Aufnahme ins Jagdrecht ermöglicht einen einheitlichen Umgang mit dem Tier; Stichwort: Problemwölfe. Meiner Meinung nach sollten auch Jagdpächter im Falle eines notwendigen Abschusses eingebunden werden und erste Ansprechpartner sein. Den Einsatz von speziellen Entnahmetrupps, wie er in Brandenburg diskutiert wird, halte ich daher für falsch.

Beim Thema Wolf geht es nicht nur um Artenschutz, sondern auch um andere gesamtgesellschaftliche Ziele wie Hochwasserschutz, Küstenschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und natürlich auch um den Erhalt der Weidewirtschaft in Schleswig-Holstein. Nun sagen manche, man solle bessere Zäune bauen. Das ist immer leichter gesagt als getan. Man vergisst schnell, dass Zäune aufgrund der von Gräben geprägten Marschlandschaft und der dort typischen Weidetierhaltung wirklich sehr schwer möglich und nicht akzeptabel sind. Eine großflächige abweisende Umzäunung von Weideflächen ist zudem auch nicht im Sinne des Naturschutzes und bei kilometerlangen Deichen schlicht unmöglich.

Auch die Aussage, dass alles immer großzügig entschädigt wird, halte ich nicht für wirklich sachgerecht. Den Tierhaltern geht es nicht um die Entschädigung, es geht ihnen nicht ums Geld. Die Tierhalter wollen ihre Tiere in Sicherheit wissen.

(Beifall FDP, AfD und vereinzelt CDU)

Die Rückkehr des Wolfs ist aus Sicht des Artenschutzes zu begrüßen. Das ist gar keine Frage. Das Ziel sollte die Erhaltung einer gesunden Population sein, die den Belangen des Artenschutzes einerseits und dem Schutz von Mensch und Tier andererseits Rechnung trägt. Aber nicht zuletzt dürfen wir weder das Sicherheitsgefühl der Menschen noch den Schutz der Weidetiere außer Acht lassen. Die berechtigten Bedenken von Weidetierhaltern und der Menschen im ländlichen Raum müssen wir wahrnehmen und mit höchster Priorität berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, es geht also nicht darum, dem Wolf das Lebensrecht abzusprechen, aber Tier- und Artenschutz sind nicht teilbar.

(Oliver Kumbartzky)

Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. Für die heutigen Anträge beantrage ich Abstimmung in der Sache. - Vielen Dank.