Protokoll der Sitzung vom 19.07.2017

(Lars Harms)

nämlich der Grundsatz der parlamentarischen Demokratie: Sie ist ein Wettbewerb der Ideen. Und in diesen Wettbewerb sollen möglichst alle gesellschaftlichen Strömungen einfließen können. Deswegen ist es gut, dass wir keine Sperrgrenze haben, meine Damen und Herren.

(Beifall Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [AfD])

Das Ausschließen von einzelnen Bewerbern, auch von Einzelbewerbern, die es ja auch gibt, aber auch von kleineren Parteien und Wählergemeinschaften fördert, wie ich meine, auch nicht unbedingt die Beteiligung an der Demokratie und auch nicht an der Vielfalt der Meinungsbildung, also auch an den Möglichkeiten, wirklich viele Meinungen hören zu können. Vor dem Hintergrund glaube ich auch, dass vieles dafür spricht, keine Sperrgrenze einzubauen.

Dabei möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal hervorheben, dass Demokratie keineswegs bedeutet, eine Garantie auf eine Mehrheit zu beanspruchen. Diesen Unterschied sollten wir uns auch alle wieder einmal vor Augen führen. Darüber hinaus ist es doch so, dass der mögliche Stillstand von politischen Entscheidungen keineswegs immer von der Größe oder der Kleinheit einer vertretenen Partei abhängt. Diese Tatsache spiegelt sich auf allen politischen Ebenen wider. Ich glaube, auch Vertretern der SPD ist diese Thematik nur allzu gut bekannt. Es reicht an dieser Stelle nicht, immer nur den kleinen Fraktionen den Schwarzen Peter zu geben, sondern in meiner eigenen politischen Laufbahn habe ich des Öfteren festgestellt, dass auch eine große Fraktion ein riesiger Hemmschuh sein kann. Auch das gibt es, meine Damen und Herren: Auch große Fraktionen können durchaus dazu beitragen, dass vernünftige Entscheidungen etwas länger brauchen.

Ich weiß, dass sich manch einer von Ihnen hier im Raum sicherlich dazu verleitet fühlt zu denken: „Naja, der SSW ist ja eine kleine Partei; die müssen ja gegen so etwas sein.“ Das ist aber nicht so, weil wir natürlich auf kommunaler Ebene - wir heimsen immer so ungefähr 10 bis 12 % der Stimmen im Landesteil Schleswig ein - auch einige Hochburgen haben, in denen wir durchaus auch 20 oder gar 25 % schaffen. Wir sind also nicht nur klein, sondern wir haben auch größere Fraktionen. Wir haben also, wenn man so will, gleich beide Interessen, sowohl die des Einzelvertreters als auch die der großen Fraktionen, auch bei uns in der Partei. Das ist also nicht das Problem.

Es geht aber eigentlich auch nicht um groß oder klein, sondern es geht um das Wahlrecht, um das Recht der Bürgerinnen und der Bürger, mal etwas wählen zu dürfen. Und wählen dürfen bedeutet dann eben auch, Vielfalt zu haben, auch eine Auswahl zu haben. Auch das ist das Wesen und die Grundlage der Demokratie.

Wir meinen deshalb, dass sich alle Vertreter von Kommunalparteien und Wählergemeinschaften in Schleswig-Holstein genau überlegen sollten, ob die Intention der Antragssteller ein zukunftsweisender Ansatz ist, um die Wahlen und den kommunalpolitischen Alltag in Schleswig-Holstein attraktiver und demokratischer zu gestalten. Ich glaube das nicht; denn ich glaube, wenn man keine Auswahl mehr hat, wenn die Auswahl begrenzt wird, dann haben die Leute auch keinen Bock mehr auf Wahl. Das ist das Schlimmste, was wir eigentlich machen können: ein Wahlverhinderungsinstrument in das Wahlrecht einzubauen. Das passt überhaupt nicht zu der Intention, mehr Leute an die Wahlurnen zu kriegen. Deshalb ist Vielfalt auch in dieser Frage ganz, ganz wichtig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD)

Es ist eben - das habe ich vorhin schon gesagt - der Clou der parlamentarischen Demokratie, dass es sich hier um einen Wettbewerb der Ideen handelt. In diesen Wettbewerb sollten natürlich alle eingebunden sein. Ich finde, auch alle gesellschaftlichen Strömungen sollten hier eine Chance bekommen. Wer durch Sperrklauseln dafür sorgt, politische Strömungen aus den Kommunalparlamenten herauszuhalten, schafft nicht mehr, sondern weniger Demokratie. Das ist mit uns natürlich nicht zu machen.

Ich will einmal einen großen Sozialdemokraten zitieren. Willy Brandt hat einmal gesagt: „Mehr Demokratie wagen!“ Von diesem großen Ziel ist der SPD-Vorschlag nun wirklich meilenweit entfernt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: mehr Demokratie wagen, ja. Machen Sie das, das lohnt sich immer noch. Mehr Demokratie heißt nämlich, Vielfalt und Teilhabe von allen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur beim Wahlakt selber, sondern auch bei der Aufstellung zu wagen. Mehr Demokratie schließt deshalb die Sperrklauseln aus. Machen Sie es wie Willy. Willy hat da recht gehabt. Mehr Demokratie ist gut, Sperrklauseln sind doof.

(Beifall SSW, AfD und Wolfgang Kubicki [FDP])

(Lars Harms)

Bevor die Landesregierung das Wort erhält, möchte ich Sie alle darauf hinweisen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, den Tagesordnungspunkt 9 - Kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein stärken - vorzuziehen. Wir werden also gleich im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt darüber beraten.

Für die Landesregierung hat jetzt der Herr Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass die Kommunen das Herz der Demokratie sind, ist uns allen bewusst. Das haben wir auch in allen Ausführungen gehört. Alle Eingriffe in das kommunale Wahlrecht sollten daher sehr vorsichtig und abwägend erfolgen. Dies gilt besonders für die zwei Gesetzentwürfe, die uns heute zur Beratung vorliegen.

Eines sollte man an dieser Stelle noch einmal betonen: Stadtvertretungen und Gemeindevertretungen sind keine Parlamente, sondern sie sind Selbstverwaltung. Sie sind die Selbstverwaltung des jeweiligen Ortes, der jeweiligen Gemeinde.

Bei den Vorlagen ist der Hintergrund die anstehende Kommunalwahl. Beide Entwürfe wollen den hierfür maßgeblichen rechtlichen Rahmen modifizieren. Während der eine Vorschlag eher eine kleine Änderung ist, ist der zweite - und das war Bestandteil der gesamten Debatte - ein schwerer Eingriff, für den sicherlich einiges spricht, aber dessen Notwendigkeit - wenn überhaupt - sehr gut überlegt sein sollte.

Zunächst geht es einmal um eine einfachgesetzliche Regelung, die zwei Gemeinden in unserem Land betrifft: Boostedt und Seeth.

Bekanntlich errechnet sich die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Wahlkreisen auf der Basis der zu einem bestimmten Stichtag in der jeweiligen Kommune wohnenden Bevölkerung. Dieser Stichtag liegt zwingend drei Jahre vor dieser Wahl. Das ist aus Gründen der Wahlorganisation nicht anders machbar. Für die kommende Kommunalwahl liegt er also Ende 2015.

Wie Sie sich alle erinnern, war der Herbst 2015 wir haben es vorhin schon gehört - der Monat mit den höchsten Flüchtlingszahlen hier in SchleswigHolstein. Insofern ist es gerade für kleine Gemein

den sehr schwierig, auf dieser Basis die wählbaren Abgeordneten, die wählbaren Mitglieder der Gemeindevertretung, zu bestimmen. Es gibt hierzu eine relativ einfache Lösung. Die wird Ihnen morgen im Innen- und Rechtsausschuss vorgestellt werden. Wir können den maßgeblichen Stichtag um drei Monate zurückverlegen. Damit haben wir nicht die Notwendigkeit, bei einer danach folgenden Wahl das Ganze erneut machen zu müssen. Wir können mit einer relativ einfachen Entscheidung - das werden wir Ihnen morgen im Ausschuss vorstellen dieses Problem lösen. Allerdings - und das ist zwingend erforderlich, das wurde auch in den Debatten angesprochen - muss, um die Umsetzbarkeit in den Gemeinden zu gewährleisten, noch in dieser Tagung dieses Landtags eine entsprechende Entscheidung erfolgen. Es ist terminiert, morgen den Innenund Rechtsausschuss tagen zu lassen und am Freitag eine abschließende Befassung zu haben, sodass dann die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl mit großer Rechtssicherheit erfolgen kann.

Meine Damen und Herren, der zweite Block: Ich musste vorhin schmunzeln, als Herr Dr. Dolgner mich so anlächelte. Dieser Vorschlag hat großen Charme, und er trifft einen Oberbürgermeister einer Stadt, aber auch einen langjährigen Vorsitzenden des Städteverbandes sehr intensiv, wobei ich ganz klar sagen muss: Auch der Städteverband ist nur ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, durch unsere Kommunen. Ich kann Ihnen sagen, auch wenn wir dieses im Vorstand beschlossen haben, war dieser Beschluss auf Veränderung der Anteile von Sperrklauseln beileibe kein einstimmiges Votum. Auch der Vorstand des Städteverbandes, der Städteverband insgesamt, ist eine durchaus heterogene Einrichtung. Es gab diesen Mehrheitsbeschluss, diese Empfehlung auszusprechen.

Nach meinen Erfahrungen ist das Geschäft der kommunalen Selbstverwaltung durch die größere Zahl an Parteien und Wählergruppen, die in den Stadtparlamenten vertreten sind, nicht gerade einfacher geworden. Aber die Frage ist: Muss Kommunalpolitik unbedingt einfach sein? Diese Frage sollten wir uns ernsthaft stellen, und der möchte ich gern mit einigen Gedanken nähertreten.

Meine Damen und Herren, ich habe Sie heute nicht als ehemaliger Vorsitzender des Städteverbandes und als Oberbürgermeister zu beraten, sondern ich habe Sie in meiner Funktion als Verfassungs- und Kommunalminister zumindest auf bestimmte rechtliche Bedenken hinzuweisen. Ich könnte mich jetzt nahtlos den Ausführungen von Herrn Peters an

schließen, der die Frage der Befassung des Kommunalverfassungsgerichts mit der 5-%-Klausel angesprochen hat, meine Damen und Herren. Aber ich muss Ihnen auch sagen, Kommunalpolitik ist Selbstverwaltung, und Gemeindevertretung und Stadtvertretung sind kein Parlament, sondern eine Vertretung der jeweils dort lebenden Menschen. Diese Frage sollten wir bei dem Ganzen im Auge behalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Innenminister haben wir bei der Entscheidung zu einer Sperrklausel gerade die Frage des Wahlrechtsgrundsatzes, der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen und auch der Chancengleichheit aller Stimmen zu berücksichtigen. Gerade dieses war eine der Kernaussagen in dem seinerzeitigen Urteil.

Wir müssen konkrete Erkenntnisse über schwerwiegende Störungen in den Abläufen einer größeren Zahl der Kommunen haben, um diesen Nachweis führen zu können, wenn so etwas erfolgen soll. Meine Damen und Herren, es ist nicht so einfach, mit einem Gesetz, wie es heute auf dem Tisch liegt, eine derartige Änderung herbeizuführen. Das ist wiederholt angesprochen worden, auch wenn man sich auf das Beispiel in Nordrhein-Westfalen beruft. Auch dort sind erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Ob diese Rechnung eines einfachen Gesetzes - hier verabschiedet - aufgehen wird, ist mehr als zweifelhaft. Darauf habe ich Sie als Innenminister hinzuweisen.

Es wird möglicherweise auch in Nordrhein-Westfalen einen Normenkontrollantrag geben, der dort zu behandeln sein wird. Ich würde vorschlagen, zunächst einmal dieses Ergebnis abzuwarten. Wenn wir heute von politischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sprechen und wenn wir das Instrument dafür sehen, müssen wir feststellen: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nehmen immer mehr eine Rolle ein. Deshalb ist dies für mich vielmehr eine Frage von Partikularinteressen, die da vorgetragen werden. Die Einbindung in eine Vertretung, die große Beteiligung in einer Selbstverwaltung halte ich für das bessere Instrument als das des individuellen Bürgerbegehrens, das sich nur mit einer Frage beschäftigt.

Die Menschen - und das ist unser aller Ziel - sollen sich mit ihrer Stadt, mit ihrer Gemeinde auseinandersetzen und nicht nur mit einem einzelnen Ziel. Dafür ist es sicherlich überlegenswert, die Beteiligung möglichst vieler in einem Parlament auf den Weg zu bringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Dass dieses in der alltäglichen Arbeit nicht ganz einfach ist, meine Damen und Herren, das wissen wir. Deshalb hat seinerzeit die damalige Regierung mit Beteiligung der Sozialdemokraten einen Vorstoß unternommen, und es gab eine entsprechende Formulierung auch im Papier der CDU.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Koalitionsvertrag, den wir geschlossen haben, um die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Darin sind viele Bausteine eingeflossen, die auch die Einbindung der Menschen in diesem Land vorsehen. Insofern bitte ich Sie, bei der Entscheidung, grundsätzliche Veränderungen in der Selbstverwaltung der Kommunen vorzunehmen, sehr sorgfältig abzuwägen. Der Koalitionsvertrag hat dieses gewürdigt, hat es in besonderer Weise aufgenommen. Ich kann Ihnen nur die grundsätzlichen Bedenken, auch verfassungsrechtliche Bedenken, aufzeigen. Wenn, sollte man zunächst einmal abwarten, was in NordrheinWestfalen passiert und daraus die Konsequenzen ziehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, erst einmal weiter eine breite Basisarbeit in den Parteien zu führen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 19/75 und 19/79 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen wie vereinbart zum Tagesordnungspunkt 9:

Kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein stärken

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/46 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass sich der Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/82, durch die Mitantragstellung zu dem gemeinsamen Antrag Drucksache 19/46 (neu)

(Minister Hans-Joachim Grote)

erledigt hat. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kulturelle Bildung ist seit Langem in aller Munde. Ich freue mich - und ich möchte das hier am Anfang noch einmal ausdrücklich betonen -, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag in Fortführung der letzten fünf Jahre zu formulieren. Vielen Dank dafür, insbesondere an die Kollegen von SSW und SPD.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Notwendigkeit kultureller Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen wird betont, ihre einigende Funktion innerhalb einer Gesellschaft sowie ihre Integrationskraft für neu Hinzugekommene. Kulturelle Bildung befördert die Auseinandersetzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit kultureller Vielfalt und der eigenen kulturellen Herkunft. Künstlerische Ausdrucksformen fördern Teamfähigkeit, Flexibilität, Kreativität, Selbstwahrnehmung und Einfühlungsvermögen. Diese Schlüsselfunktionen sind für die positive Entwicklung und das soziale Miteinander von Kindern und Jugendlichen elementar. Das Nachdenken über die eigenen Werte und Wurzeln, verankert in der eigenen Kultur, ermöglicht zugleich die Begegnung mit anderen Kulturen. Kulturelle Bildung ist daher auch Querschnittsaufgabe in den verschiedensten politischen Handlungsfeldern von Bildung, Jugend und Soziales.

Nur, meine Damen und Herren, wer kümmert sich tatsächlich? Warum haben wir trotz zahlreicher Projekte in diesem Feld den Eindruck, dass da nicht zusammenkommt, was zusammengehört, nämlich Schule und Kultur? Wie kann es sein, dass der Bundestagspräsident Norbert Lammert gar von der Achillesferse des deutschen Bildungssystems spricht? - Grund genug, wie ich finde, weiterzudenken und die verschiedenen Akteure in den genannten Handlungsfeldern an einen Tisch zu bringen.

Das von uns beantragte „Forum Kulturelle Bildung“ soll genau dies leisten. Es soll die Träger kultureller Bildung von Schule und Kita, über freie Künstlerinnen, die LAG Soziokultur, die Museen,

Bibliotheken, Orchester, Theater, Volkshochschulen, die Kulturbüros, die Musik- und Kunstschulen, private wie öffentliche Institutionen, ehrenamtlich engagierte Menschen und Hauptamtliche - gern auch grenzübergreifend Richtung Dänemark - im Land zusammenführen.

Die Vernetzung der Partner ist dabei enorm wichtig, um das Konzept für die vielfältigen Ansätze und Orte kultureller Bildung fruchtbar zu machen. Ähnlich dem Kulturdialog, soll hier offen das Bestehende betrachtet und evaluiert werden, um darüber hinaus Neues zu denken und zu wagen.

Natürlich gibt es auch hier wie überall im Leben keine Stunde Null. Wir können anknüpfen und weiterstricken, aber - und das sage ich hier ausdrücklich - auch neue Muster sind willkommen. Vor allem ist mir wichtig, dass kulturelle Bildung stärker als bislang ressortübergreifend als gemeinsame Verantwortung und Aufgabe verstanden wird. Dass die Kulturabteilung nunmehr im Bildungsministerium zu Hause ist, sollte dabei hilfreich sein. Ich denke aber durchaus auch an die Einbeziehung von Sozial- und Integrationsministerium, weil die bekannten Aufgaben und Möglichkeiten, die am Anfang genannt wurden, weil die kulturelle Bildung einen großen Beitrag zur Integration einer Gesellschaft leisten kann.