Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Ich rufe den Einzelplan 15 - Landesverfassungsgericht - auf.

Ich rufe den Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW, die laufende Nummer 49, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU, AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wer dem Einzelplan 15 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um

das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU, AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Einzelplan 15 angenommen.

Ich rufe den Einzelplan 16 - InfrastrukturModernisierungProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030) - auf.

Wir kommen zunächst zu den Änderungsanträgen der SPD.

Zunächst namentliche Abstimmung über die laufende Nummer 108, „Zuschuss für Investitionen an das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein UKSH“. Ich bitte die Schriftführer, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung) 7

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Dem Änderungsantrag haben 21 Abgeordnete zugestimmt, 47 haben ihn abgelehnt. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Einzelabstimmung über die laufende Nummer 106, „Investitionen in die Sicherung der Kirchenlandschaft Eiderstedt“. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU, AfD und die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe die weiteren Änderungsanträge der Fraktion der SPD, die laufenden Nummern 104 und 105 sowie 107 und 109, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD und SSW. Wer ist dagegen? Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU, AfD und die Abgeordnete von SaynWittgenstein. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.

Ich rufe jetzt die Änderungsanträge der Abgeordneten des SSW, die laufenden Nummern 50 und 51, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD und SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.

Wer dem Einzelplan 16 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD

(Präsident Klaus Schlie)

sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der SPD. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Einzelplan 16 angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Feststellung eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2019.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD aus der Drucksache 19/1096 Buchstabe b abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Weitere Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz liegen nicht vor.

Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne kommen wir nun zur Feststellung des Haushaltsplans und zur Schlussabstimmung.

Ich stelle für das Haushaltsjahr 2019 fest: Das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 17.720.909.800 €. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 1.422.061.000 €. Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt 4.982.822.700 €.

Vor der Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt: Wer dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2019 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und AfD sowie die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Das Haushaltsgesetz 2019 ist angenommen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt. Wer dem Haushaltsgesetz 2019, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der angenommenen Änderungsanträge Drucksachen 19/1099 und 19/1127 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten von SPD und AfD sowie und die Abgeordnete

von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Haushalt 2019 beschlossen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6, 27 und 38 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung des Pflegeberufegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1003

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/1087

b) Imagekampagne für Pflegeberufe starten!

Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1102

Langfristig Rahmenbedingungen in der Pflege ändern, statt kurzfristig Kampagnen starten

Alternativantrag der SPD Drucksache 19/1132

c) Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/437

Gesundheitsfachberufe fördern

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/479

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 19/1088

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

7 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage 7 bei

(Präsident Klaus Schlie)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigt. Im Einvernehmen mit der antragstellenden Fraktion empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag der SPD für erledigt zu erklären.

Wir haben daraufhin eine Resolution beschlossen, die Sie in der Drucksache 19/1088 finden. Darin heißt es:

„Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung bereits die Krankenhäuser aufgefordert hat, bei den laufenden Budgetverhandlungen sicherzustellen, dass auch die Ausbildung für Gesundheitsfachberufe an Schulen, die mit einem Krankenhaus verbunden sind, ab Jahresbeginn 2019 schulgeldfrei gestellt wird. Der Landtag erwartet, dass die Kassen eine entsprechende Mittelzusage sicherstellen.“

Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Wir kommen zur Aussprache. Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.

Zwischendurch bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der gemeinsame Nenner der drei zur Beratung aufgerufenen Punkte ist die Bewältigung einer Kraftanstrengung, nämlich die gesundheitliche und pflegerische Versorgung für unsere älter werdende Bevölkerung in Schleswig-Holstein zukunftsfest zu machen.

Die Ausbildung von Fachkräften soll das Fundament dafür legen. Das tut sie auch; denn ohne Menschen ist weder in der Pflege noch in der Gesundheitsversorgung ein Staat zu machen. Wir brauchen Menschen in den Gesundheitsberufen. Wir brauchen Menschen in der Pflege.