Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Barbara Ostmeier das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Uns liegen unter diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge zur Beschlussfassung vor. Beide Anträge haben inhaltlich so gar nichts gemeinsam bis auf die Tatsache, dass sie das Handlungsfeld Asylpolitik betreffen.

Lassen Sie mich zunächst mit dem Antrag der AfD beginnen: Überprüfung von Asylentscheiden kon

(Claus Schaffer)

sequent umsetzen. Damit wird bereits an dieser Stelle bewusst der Eindruck erweckt, es bestehe dringender Handlungsbedarf, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge komme dieser Aufgabe nicht hinreichend mit der erforderlichen Sorgfalt nach, unsere Ausländerbehörden würden nicht hinreichend informiert mit der Folge, dass es nicht in dem Maße zu Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen komme, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht und erforderlich wäre.

Es überrascht mich an dieser Stelle wenig, dass sich die AfD wieder einmal damit beschäftigt, vermeintliches Fehlverhalten und Nachlässigkeiten in den Behörden aufzuspüren. Allerdings basiert der Antrag nur auf Mutmaßungen, die auch nicht in der Beantwortung Ihrer Fragen belegt werden, und er fordert Maßnahmen, die lediglich mehr bürokratischen Aufwand mit wenig sinnvollem Erkenntnisgewinn bedeuten. Entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Überprüfung von Asylentscheiden durch und informiert die Ausländerbehörden ebenfalls rechtskonform in den Fällen, in denen sich die Notwendigkeit eines Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens ergeben hat. Es ist den Ausländerbehörden freigestellt, selbst im Bundesamt Nachfragen zu stellen. Man mag das, wie die AfD, kritisieren, aber ich kann da beim besten Willen kein Versäumnis erkennen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich sehe damit auch keinen Handlungsbedarf. Ich kann auch nicht erkennen, dass die Landesregierung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ausländerbehörden einwirken müsste. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen, ist unser Vertrauen und unsere Unterstützung. Hinter jeder Akte steckt eine ganz persönliche Lebensgeschichte, ein ganz persönliches Schicksal, und es fordert Kompetenz, Zeit und Erfahrung, um hier zu rechtssicheren Entscheidungen zu kommen.

Das was Sie hier auf die politische Agenda heben, ist nicht das, was vor Ort tatsächlich belastet. - Im Gegenteil: Die Erstellung zusätzlicher Statistiken ohne jeden Erkenntniswert bedeutet mehr Bürokratie, mehr Papier und behindert die effiziente Arbeit vor Ort, die Entscheidungsfindung, die schnell erfolgen sollte und die Sie gerade einfordern. Wir wollen keine weiteren Statistiken. Zusammenfassend stelle ich somit fest, dass wir den Antrag der AfD ablehnen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Wenn Sie, liebe AfD, wieder so tun, als sei die CDU nach links gerückt, dann wundert mich das nicht, dass ich aus Ihrer Sicht links stehe. Alles andere würde mich auch sehr erschrecken und nachdenklich machen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Heiterkeit)

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den Antrag zur Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingehen. Inhaltlich haben wir bereits in mehreren Plenartagungen dazu gesprochen und uns auch im Ausschuss damit beschäftigt.

Es ist gut, dass der Bund ein Fachkräftezuwanderungsgesetz auf den Weg bringt. Aber im Bereich des sogenannten Spurwechsels bleibt der Bund leider etwas zurückhaltend. Umso mehr freut es mich, dass wir nun einen interfraktionellen Antrag vorliegen haben, der von allen Fraktionen und dem SSW mit Ausnahme der AfD - das war zu erwarten

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Wo sie recht hat, hat sie recht!)

unterstützt wird. Das ist ein wichtiges Signal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeit ist einer der Erfolgsfaktoren für Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt für alle Menschen in unserem Land, nicht nur für Migrantinnen und Migranten. Wir sollten den Mut haben, diejenigen, die arbeiten wollen, auch arbeiten zu lassen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Volker Schnurr- busch [AfD]: Auf welcher Rechtsgrundlage denn?)

Eine aktuelle Umfrage des Unternehmensverbandes zeigt aufs Neue, dass der Fachkräftemangel immer schlimmer wird und sich inzwischen sogar zu einem Wachstumshemmnis entwickelt. Allein 68 % der befragten Betriebe im Kreis Pinneberg bewerten die Situation als angespannt. Wir können doch auf keinen einzigen Asylbewerber verzichten, der gut integriert ist, unsere Sprache spricht und meist von eben diesen Betrieben ausgebildet wurde. Die Betriebe warten händeringend darauf, dass dieser Mensch diesen Arbeitsplatz auch weiterhin wahrnehmen kann. Schön, dass CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die Abgeordneten des SSW in diesem Punkt einig sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Barbara Ostmeier)

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum AfD-Antrag hat meine Kollegin Barbara Ostmeier alles gesagt. Ich schließe mich ihren Ausführungen vollumfänglich an. Außerdem bitte ich den Innenminister, in seiner gleich folgenden Rede deutlich klarzustellen, dass jemand kein anerkannter Asylbewerber sein kann, wenn seine Identität nicht festgestellt worden ist. Zumindest ist das nach meinem Kenntnisstand so. Insofern erzählen Sie eine Mär, wenn Sie behaupten, wir wüssten nicht, wer in diesem Land ist. Bitte hören Sie auf, solche Geschichten zu erzählen; denn sie stimmen nicht.

(Zurufe AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im September 2017 haben wir hier über den sogenannten Spurwechsel gesprochen. Schon damals habe ich meine Bedenken vorgetragen, dass ich von dem Einwanderungsgesetz, das auf Bundesebene vom Bundesinnenministerium eingebracht wird, nicht viel erwarte. Deshalb habe ich vorsorglich im Namen der SPD-Fraktion einen Antrag formuliert.

Leider ist das eingetroffen, was wir uns damals schon gedacht haben. Kollegin Barbara Ostmeier hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht einmal mehr Einwanderungsgesetz heißt, sondern Fachkräftezuwanderungsgesetz. Das spricht schon Bände. Da merkt man auch den Duktus dieses Gesetzes.

In dem Gesetz geht es in erster Linie darum, eine Neuregelung für Fachkräfte aus Drittstaaten zu schaffen. Das sollte auch laut Ihrem Antrag so geregelt werden. Leider ist ein sehr großer bürokratischer Aufwand damit verbunden. Die Neuregelung für Fachkräfte aus Drittstaaten wird nicht einfacher werden. In erster Linie wollen wir selbstverständlich darüber reden, dass geduldeten Menschen, die hier erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, jetzt aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sich also schon länger in Deutschland aufhalten und hier arbeiten, ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll und diese Menschen nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind.

Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, im Innen- und Rechtsausschuss einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Niemand kann in diesem Land verstehen - erst recht nicht die Bürgerinnen und Bürger auf der Straße -, dass wir gut integrierte Menschen, die in Lohn und Brot stehen, abschieben sollen, während dies bei anderen, die man eigentlich hätte abschieben können, nicht gelingt.

(Beifall SPD)

Schauen wir uns einmal an, was bei dem Spurwechsel-Antrag herausgekommen ist. Ministerpräsident Daniel Günther hat schon mehrfach bekundet, dass er das gern in Berlin unterstützen würde. Mit dieser Unterstützung rechnen wir jetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von diesem Spurwechsel ist leider so gut wie gar nichts übrig geblieben. Vielmehr ist nur noch eine Beschäftigungsduldung daraus geworden. Diese Beschäftigungsduldung hat so viele Hürden, dass das für die Fälle, die gerade in Schleswig-Holstein aufploppen, überhaupt nicht gilt.

Besonders traurig macht mich, dass die Beschäftigungsduldung für Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, überhaupt nicht greifen soll. Es ist besonders fatal, dass gerade für die Menschen, die es geschafft haben, einen Ausbildungsplatz zu erreichen, die hier die Sprache erlernt haben, diese Duldung nicht gelten soll. Die Handwerkskammern, die Unternehmensverbände und die Industrie- und Handelskammern leisten an dieser Stelle Großartiges. Sie bieten den Menschen, die noch nicht so lange bei uns leben, einen Ausbildungsplatz.

Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Beschäftigungsduldung auch für Menschen aus den sicheren Herkunftsländern gelten muss. Nur dann macht das Sinn. Mit der Drei-plus-zwei-Regelung ist bereits eine Ausbildungsduldung für diejenigen geschaffen worden, die überwiegend aus Afghanistan kommen. Daher braucht es gerade für Menschen aus sicheren Herkunftsländern eine Regelung. Wir hoffen, dass Daniel Günther, der sich dazu schon mehrfach geäußert hat, in dieser Angelegenheit Druck ausüben wird.

An dieser Stelle muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Es ist die CDU/CSU, die auf Bundesebene leider massiv blockt. Selbstverständlich werde ich auch mit den Kabinettsmitgliedern der SPD darüber sprechen. Ich bitte Sie aber wirklich eindringlich darum; denn das versteht auf der Straße wirklich niemand mehr. Das ist wirklich ei

(Barbara Ostmeier)

ne fatale Bremse. Schon seit Jahren haben wir in diesem Bereich Dinge getan, die nicht dazu geführt haben, dass Menschen langfristig hier integriert werden können. So wurden die Menschen von Duldung zu Duldung geschoben. Die Ausbildung konnte nicht beginnen, und die Menschen wurden im Ungewissen gelassen. Das hilft niemandem.

Einige erinnern sich vielleicht noch an die Altfallregelung. Da wurde Menschen, die mehr als acht Jahre in Deutschland gelebt haben, endlich gesagt, dass sie auch bleiben dürfen. Für diese Menschen sind es aber acht verlorene Jahre gewesen. Hier können wir das wirklich schlauer und besser machen, und zwar nicht nur für die Menschen, sondern auch für uns alle in unserer Gesellschaft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Eka von Kalben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD nutzt mit ihrem Antrag zur Überprüfung von Asylentscheidungen mal wieder die Gelegenheit, Menschen, die in Deutschland einen Anspruch auf Asyl erhalten haben, zu diskreditieren. Das finde ich nicht nur erschreckend, sondern es ärgert mich schlichtweg unglaublich, dass wir uns immer wieder mit derartigen Anträgen befassen müssen.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Falsch!)

Sie fordern, die Überprüfung von Asylentscheidungen konsequent umzusetzen. Widerrufsverfahren sind längst gängige Praxis. Insofern ist das schon ein Show-Antrag. Spätestens drei Jahre nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen. Dies ist laut EU-Richtlinie ausschließlich dann der Fall, wenn sich die Situation im Heimatland verbessert hat und der betroffenen Person keine Gefahr mehr droht. Dass sich die Situation im Herkunftsland aber nach drei Jahren so gut wie nie geändert hat, hat zur Folge, dass Flüchtlingsanerkennungen einer Überprüfung fast zu 100 % standhalten.

Im ersten Halbjahr 2018 gab es zum Beispiel 43.298 Entscheidungen in Asylwiderrufsverfahren. In 99,3 % der Fälle wurde die Entscheidung zur Schutzgewährung durch das BAMF bestätigt. Das

ist traurig genug. Im Grunde genommen bedeutet das, dass die Menschen, die hier hergekommen sind, weiterhin Schutz brauchen, weil die Situation in den Ländern weiter so unfriedlich ist wie zum Zeitpunkt der Flucht. Ich glaube, viele Menschen hätten es lieber anders.

Die logische Konsequenz daraus wäre, Prüfverfahren zukünftig erst nach fünf Jahren durchzuführen. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung das genauso einschätzt. Gerade haben wir erfahren, dass ein Gesetzentwurf für eine fünfjährige Frist bereits im Januar im Kabinett behandelt werden soll. Liebe Große Koalition, aus meiner Sicht ist das ein guter Schritt.

Eine solche Verlängerung kommt für die AfD aber natürlich nicht infrage. So wird auch ganz schnell deutlich, worum es Ihnen eigentlich geht. Sie wollen den Eindruck erwecken, dass den Menschen, die hierher kommen, zu Unrecht Schutz gewährt wird und dass das deshalb konsequent überprüft werden muss. Das ist nichts Neues von Ihnen und auch nicht besonders kreativ. Natürlich ist dieser Antrag in vielen anderen Ländern bereits gestellt worden.

Sie verfassen also Anträge und Anfragen auf Bundes- und Länderebene, die erstens - das finde ich wirklich unerhört - Menschen, denen zu Recht ein Anspruch auf Asyl zugesprochen wurde, systematisch verunsichern und zweitens die Gesellschaft noch tiefer spalten. Deshalb sage ich noch einmal: Nicht falsche Asylanerkennungen sind das Problem, sondern falsche Ablehnungen. Hier muss an erster Stelle eine Überprüfung stattfinden.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem möchte ich mich nicht weiter mit Ihrem Antrag beschäftigen. Viel lieber möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass wir mit unserem Antrag zum Einwanderungsgesetz einen ganz anderen Impuls in diesem Land setzen, nämlich den der Anerkennung von Integrationsleistungen, der Anerkennung von Menschen, die in einem Land noch einmal ganz neu angefangen haben, die eine neue Sprache gelernt haben, die eine Ausbildung begonnen haben. Gut integrierten Schutzsuchenden wollen wir eine Perspektive bieten, in unserem Land zu bleiben. Deswegen setzen wir uns mit unserem Antrag für einen unbürokratischen Spurwechsel und auch für einen echten Spurwechsel ein.

Warum sollten wir das auch nicht machen? Warum sollten wir Menschen, die ursprünglich Asyl beantragt haben, ein Teil unserer Gesellschaft geworden

(Serpil Midyatli)