sind, nicht ermöglichen, dass sie über die Kriterien des Einwanderungsgesetzes bleiben können, die hier vielleicht zur Schule gegangen sind, die mit anderen zusammen gelernt haben? Dann heißt es auf einmal: Der Asylantrag ist abgelehnt worden. Tschüs. Geh‘ zurück in dein Heimatland.
Ich bin froh, dass wir als Koalition das Fachkräftezuwanderungsgesetz gemeinsam politisch unterstützen - auch wenn es nicht all das verspricht, was wir uns gewünscht haben - und es auch in Berlin einfordern.
Außerdem freue ich mich, dass das gemeinsam mit SPD und SSW gelingt. In der Küstenkoalition haben wir viele gemeinsame Anträge gestellt. Deshalb herzlichen Dank dafür, dass es uns an dieser Stelle gelingt, ein gesellschaftliches Signal zu senden.
Ich setze darauf, dass gerade in konservativen Kreisen der Druck der Wirtschaft so stark sein wird, dass sich diese sinnvolle Maßnahme wirklich durchsetzt. Die sind doch diejenigen, die die Arbeitskräfte brauchen. Das sind doch oftmals Verbündete von CDU/CSU. Insofern hoffe ich, dass sie im Bund stark genug sind, dieser wirklich klugen Position dort zum Durchbruch zu verhelfen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die wirklich relevanten Themen zu sprechen komme, nämlich die Fachkräftegewinnung und den sogenannten Spurwechsel, möchte ich kurz auf den Antrag der AfD eingehen, der sich bereits bei nur oberflächlicher Betrachtung als perfides Täuschungsmanöver erweist, um den falschen Eindruck zu vermitteln, dass das BAMF nicht berechtigten Asylbewerbern vorsätzlich ein Aufenthaltsrecht vermitteln würde, indem es seinen Prüfungsrechten nicht nachkommt. Das ist ungeheuerlich.
Allerdings ist die Qualität Ihrer Begründungen so miserabel, das schon die Begründung des AfD-Antrags diese Behauptung nicht stützt. Voller Empö
rung führen Sie in Ihrem Antrag aus, dass das BAMF selbst auf seiner Internetseite einräume, dass es die Ausländerbehörden über das Ergebnis von Überprüfungen nach § 73 Asylgesetz nur informierte, wenn Gründe für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorlägen.
Ich frage Sie, Herr Schaffer: Was werfen Sie dem BAMF eigentlich vor? Die Frage müssen Sie mir beantworten. Das können Sie aber nicht. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verfahrensweise des BAMF, die Sie hier unterschwellig vorwerfen, gesetzeskonform ist.
Denn gemäß § 73 Absatz 2 a Asylgesetz sind die Ausländerbehörden eben nur dann zu informieren, wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, und versuchen Sie hier nicht, zu Verwirrung und Irreführung zu sorgen.
Was also werfen Sie dem BAMF vor? Welches Verwaltungshandeln könnte Ihren Antrag wohl rechtfertigen? Sie kennen natürlich diese gesetzlichen Regelungen, Sie wissen aber auch, dass bei vielen Bürgern durch Ihre Behauptungen der Eindruck erweckt wird, das BAMF verletzte Unterrichtungspflichten gegenüber den Ausländerbehörden. Darauf kommt es Ihnen an. Dieses Missverständnis ist durchaus beabsichtigt. Denn nur dieser Fake Vorwurf - um das Wort zu missbrauchen - stützt Ihren Antrag, die Ausländerbehörde anzuweisen, das BAMF regelmäßig auf Auskunftserteilung in Anspruch zu nehmen. Einen solchen Auskunftsanspruch aber sieht das Gesetz nicht vor, noch liegt ein Fehlverhalten des BAMF vor, das ein besonderes Auskunftsinteresse begründen könnte.
Ich sage Ihnen, Ihr Vorgehen, Ihre Argumentationsstrategie, dient nur einem einzigen Zweck: Sie wollen auf der Grundlage von Halbwahrheiten und Irreführungen den wahrheitswidrigen Eindruck erwecken, unsere Behörden verstießen vorsätzlich gegen geltendes Recht. Damit wollen Sie Stimmung gegen die Migrationspolitik und die Ausländerbehörden schüren. Es widert mich an - das meine ich genauso deutlich, wie ich es gesagt habe -,
wie Sie sich hier als Wächter über Recht und Gesetz aufspielen und bewusst die wahre Rechtslage verfälschen.
Wir haben dieses unredliche und populistische Vorgehen der AfD bereits in der Vergangenheit regelmäßig entlarvt, und das wird uns auch in Zukunft gelingen. Wir werden Ihre Versuche, unseren Rechtsstaat durch Falschbehauptungen zu diskreditieren und zu unterminieren, verhindern.
Leider bleibt mir jetzt nicht viel Zeit, auf unseren Änderungsantrag einzugehen, der in der Sache viel wichtiger ist, als sich mit Ihren kruden Anträgen zu beschäftigen.
Es wird sicherlich noch einige Zeit brauchen, bis wir ein richtiges und vor allem ehrliches Einwanderungsgesetz für Deutschland geschaffen haben. Deshalb ist es richtig, wenn wir uns auf Bundesebene jetzt in einem ersten Schritt für ein modernes Fachkräftezuwanderungsgesetz einsetzen. Wir müssen versuchen, die Grundidee unseres Beschlusses aus dem September dieses Jahres in dieses Fachkräftegewinnungsgesetz einzubringen. Wir haben Vertrauen in die Landesregierung, dass sie unserem Wunsch im Gesetzgebungsverfahren entsprechen wird. Wichtig ist dabei, dass wir den gut integrierten Migranten, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, die Chance verschaffen, als Fachkräfte anerkannt zu werden, um ihnen dadurch die Perspektive zu eröffnen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.
Darauf, ob wir das am Ende als Spurwechsel bezeichnen oder nicht, kommt es meines Erachtens nicht an. Allein wichtig ist, dass wir klare Regeln und Kriterien schaffen, unter welchen Voraussetzungen Migranten als Fachkräfte anerkannt werden und einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten können.
Der hiesige Antrag der Koalition unterstützt von SPD und SSW ergänzt mithin unseren Einwanderungsantrag aus dem September dieses Jahres. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung. Wir brauchen Verlässlichkeit und klare Regeln, unter welchen
Voraussetzungen Nicht-EU-Ausländer und ihre Angehörigen in unserem Land leben und arbeiten können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Betrieb einen Arbeitsvertrag ausfertigt, sehe ich das als Erfolg, und zwar für zwei Seiten. Erstens kann der Arbeitgeber neue zusätzliche Aufträge abwickeln und damit seine Basis verbreitern. Das ist ein Gewinn für die Wirtschaft unseres Landes. Zweitens kann der oder die neue Beschäftigte mit dem Arbeitsvertrag eine Perspektive bekommen, denn ein Arbeitsvertrag bedeutet in der Regel finanzielle Unabhängigkeit und stellt damit Freiheit sicher.
Zahlreiche Beispiele, gerade in Schleswig-Holstein, zeigen, dass die Integration durch Arbeit sehr gut gelingen kann, auch wenn der Beschäftigte am Anfang nicht unbedingt mit Fach- und Sprachkenntnissen glänzen kann. Erfahrene Meister wissen, dass hohe Einsatzbereitschaft trockenes Buchwissen um Längen schlagen kann.
Ich führe das an, weil immer wieder die unzureichende Ausgangsqualifikation vieler Geflüchteter als Haupteinwand gegen eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt angeführt wird. Das seien doch überwiegend Analphabeten, die gar nicht auf einem normalen Arbeitsplatz einsetzbar seien, wird da gesagt. Tatsächlich sind viele Geflüchtete zwar anfangs unzureichend qualifiziert, doch inzwischen gibt es unterstützende Angebote von Kammern und Verbänden, die die Defizite gezielt angehen. Sprachkenntnisse wachsen in den Betrieben durch gemeinsames Arbeiten. Das dauert natürlich seine Zeit. Es lohnt sich aber langfristig, in die Menschen zu investieren, die bereits vor Ort sind. Das halte ich für den richtigen Weg.
Man kann gar nicht oft genug wiederholen: Schon die Hälfte derjenigen, die nach 2015 zu uns gekommen und geblieben sind, hat heute einen Arbeitsplatz. Das ist der beste Beweis dafür, dass genau das funktionieren kann.
Das Beharren auf die Mangelberufe ist nach meiner Auffassung ein Irrweg. Er erinnert auch ein wenig an Planwirtschaft, wenn ich ehrlich bin. Zuwanderung streng nach Positivliste, das ist das, was derzeit geschehen soll. Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrer aktuellen Positivliste viele Gesundheits- und Pflegeberufe auf. Nach der Beschäftigungsverordnung soll Fachkräften die Zuwanderung nach Deutschland zielgenau erleichtert werden. Gleichzeitig warnt die Arbeitsagentur aber davor, dass entsprechende Fachkräfte nicht sofort eine Stelle in Deutschland antreten können. Zuerst kommt nämlich das Anerkennungsverfahren. Vergessen wir nicht, dass es mehrmonatige Visumsverfahren der überforderten deutschen Botschaften gibt.
Dadurch ist die Anwerbestrategie, die nur auf Mangelberufe abzielt, nur bedingt geeignet. Sie löst kaum Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt, weil neben der Fachlichkeit auch Sprachkompetenz bei der Einwanderung eine Rolle spielt. Ich möchte die Pflegekraft erleben, die im Krankenhaus kein Deutsch spricht. Das ist unvorstellbar. Kommt eine serbische Pflegefachkraft nach Deutschland, muss sie erst einmal Deutsch lernen. Die Behebung des Mangels wird aber lange Zeit dauern. Was spricht also dagegen, die Serbin, die bereits im Krankenhaus als Pflegehelferin arbeitet, „hochzuqualifizieren“? Das geht bedeutend schneller.
Ach ja, was spricht eigentlich dagegen? - Das Ausländerrecht spricht dagegen. Aber das kann und sollte man ändern. Es ist absurd, dass Menschen aus Deutschland in Länder angeschoben werden, in denen wir dann gleichzeitig Anwerbeaktionen betreiben. Das ist schon ziemlich hirnrissig, meine Damen und Herren. Aber genau das ist es, was derzeit geschieht.
Der Fachkräftemangel ist nicht vom Himmel gefallen, und er ist auch nicht nur ein demografisches Problem, sondern er erwächst aus einem Gemisch aus ausbildungsfaulen Großbetrieben, unterbezahlten Berufen, wie beispielsweise in der Pflege, und weltfernen gesetzlichen Regelungen. Mangelberufe sind so ein Etikett, das strukturelle Probleme quasi zu einem Naturgesetz umdeuten soll. Dabei gibt es hier in Deutschland Menschen, die sich beispielsweise für Mangelberufe im Metall- oder Holzbereich gut eignen würden und die wir jetzt schon bekommen könnten. Die müssten wir nur qualifizieren, damit sie die entsprechenden Berufe dann auch ausüben können.
das zu machen. Sie freuen sich darüber, wenn sie Leute qualifizieren können, die dann später in ihren Betrieben bleiben. Deswegen glaube ich, es ist richtig, dass wir das Gesetz ändern. Ich bin nicht ganz zufrieden mit der Formulierung, dass es nur ein Fachkräfteanwerbegesetz ist. Wir brauchen viel mehr als nur die sogenannten Fachkräfte, aber sei es drum. Das ist besser, als gar nichts zu haben.
Abschließend noch eine kurze Bemerkung zum AfD-Antrag: Die Überprüfung von Asylentscheidungen geschieht bereits. Bedauerlicherweise suggeriert der Antrag nicht zum ersten Mal, dass in deutschen Amtsstuben der reinste Schlendrian herrsche. Dabei ist die sorgfältige Einzelfallprüfung sogar der Kern der Arbeit der Ausländerbehörden. Die sollen das so tun. Darum werden die Betroffenen angehört, darum wird ihre Situation individuell bewertet, und erst auf dieser Grundlage soll entschieden werden.
Das, was Sie machen, passt zu dem Thema, das wir in unserem vorangegangenen Tagesordnungspunkt behandelt haben. Sie wollen hier wieder irgendeine Verschwörungstheorie verbreiten, dass Ausländer hier irgendwie hereinkommen können und dass sich jedwede deutsche Behörde um nichts kümmert. Das ist Tinnef. Unsere deutschen Beamten und unsere deutschen Angestellten in der öffentlichen Verwaltung arbeiten hervorragend, in den Ausländerbehörden genauso wie in allen anderen Ämtern auch.
Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Rossa, wenn Sie unterstellen, die AfD arbeite hier mit Falschbehauptungen,