Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

(Zuruf FDP: Ja, sehr gut! - Beifall FDP)

dann will ich Sie gern darauf hinweisen, dass an keiner Stelle, weder im Antrag noch in meiner Argumentation in meinem Redebeitrag, dem BAMF ein vorsätzlich falsches Handeln unterstellt wurde. An dieser Stelle liegen Sie komplett falsch, und es ist ziemlich unredlich, sich hier ins Plenum zu stellen und so etwas zu behaupten.

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

(Lars Harms)

Der Grund für diesen Antrag ist einfach der, dass wir aufgrund einer Anfrage festgestellt haben, dass auf kommunaler Ebene gearbeitet wird, die Landesregierung darüber aber keine Übersicht hat. Das ist eine Sache, die uns gestört hat. Wir möchten gern sicherstellen, dass das Land die Übersicht darüber behält, wer sich in unserem Land aufhält, warum er das tut und ob dieser Schutzgrund weiterhin besteht. Darum geht es.

Dass Kontrolle und Übersicht nottun, haben wir beim zurückliegenden BAMF-Skandal erlebt. Eine Überprüfung hat diesen sicherlich als schwächer ausgeprägt dargestellt, als er es dann wurde, aber es gibt dort definitiv Unregelmäßigkeiten. Es gibt dort Versäumnisse, und ich denke: Wenn man aus beiden Richtungen, sowohl vonseiten des BAMF als auch vonseiten der betroffenen Länder, in diesem Fall Schleswig-Holstein, kontrollierend darauf guckt, dann kann das für uns alle nur zum Vorteil sein. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort zu einem nächsten Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schaffer, ich bin es schon gewohnt: Wenn ich mich migrationspolitisch äußere, dann kommt von Ihnen sofort die Replik. Meistens habe ich keine große Neigung, darauf zu reagieren, weil Sie sich selbst entlarven und ich ohne Probleme bei meinem Standpunkt bleiben kann.

Sie haben hier aber die Halbwahrheit vorgetragen. Sie haben irregeführt, und das will ich Ihnen gern vorlesen. In Ihrer Begründung heißt es:

„Die aktuelle Verwaltungspraxis im BAMF und Ausländerbehörden gewährleistet entgegen dem Wortlaut des Gesetzes nicht, dass die Berechtigungen des Status anerkannter Asylberechtigter und Flüchtlinge konsequent überprüft gegebenenfalls widerrufen beziehungsweise zurückgenommen und die betreffenden Personen gegebenenfalls ausgewiesen und abgeschoben werden.“

Das begründen Sie aber gar nicht. Das führen Sie auch nicht weiter aus. Sie belegen diese Behauptung nicht einmal, sondern Sie stellen sie vorab in den Raum, lassen sie dort hängen, führen dann zu

gesetzlichen Vorschriften aus, und dann kommt das, was ich vorhin schon zitiert habe. Sie führen weiter aus:

„Das BAMF selbst informiert auf seiner Internetseite, es mache eine Mitteilung an die Ausländerbehörde nur noch in den Fällen, in denen ein sogenanntes Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde.“

Damit erwecken Sie den falschen, fehlerhaften und irreführenden Eindruck, das BAMF verletze hier Regeln des Gesetzes.

(Widerspruch AfD)

Das ist schlicht unwahr. Deswegen bleibe ich bei meiner Behauptung, dass Sie mit Fake Tatsachen arbeiten.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Es tut mir leid, Sie überführen sich mit Ihrem Antrag selbst. Seien Sie vorsichtiger mit dem, was Sie schreiben. Das ist nicht so flüchtig wie das Wort. Das hilft Ihnen hier manchmal, auch wenn es protokolliert wird, aber das, was Sie hier geschrieben haben, erweist sich als Irreführung, und dabei bleibe ich. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zurufe AfD)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herr Hans-Joachim Grote.

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich halte mich wirklich zurück mit der Bewertung, aber ich kann nur Herrn Rossa und auch Frau Midyatli in ihren Einschätzungen absolut recht geben. Es wird wirklich versucht, durch eine Halbdarstellung, das Land wisse nicht, was hier passiert, den Eindruck zu vermitteln, wir hätten keine Informationen darüber.

Man muss ganz klar sagen: § 73 Absatz 2 a Satz 2 AsylVfG, der 2015 geändert worden ist, besagt, dass wir erst dann informiert werden, wenn es Veränderungen gibt. Bis dahin gilt, dass die Menschen, die hier sind, ein Bleiberecht haben. Wenn das Bundesamt die Notwendigkeit sieht einzuschreiten,

(Claus Schaffer)

dann machen wir das auch. Aber lassen Sie mich das Ganze noch einmal systematisch aufbauen.

Zu Tagesordnungspunkt 26. Alle Entscheidungen hinsichtlich jedes möglichen Schutzstatus werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Das Bundesamt entscheidet ebenfalls allein über den Widerruf und die Rücknahme des Schutzstatus, wenn entsprechende Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Außerdem überprüft das BAMF nach einem festgelegten Zeitraum den im Asylverfahren zuerkannten Schutzstatus: laut Gesetz mindestens einmal, und zwar regelmäßig drei Jahre nach Unanfechtbarkeit einer positiven Bundesamtsentscheidung.

Die Zuwanderungsbehörden werden seit einer Gesetzesänderung in 2015, da ist § 73 Absatz 2 a Satz 2 in das Asylgesetz eingefügt worden, nicht mehr in jedem Einzelfall über das Ergebnis der Prüfung durch das BAMF informiert, sondern nur noch dann, wenn ein Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeleitet worden ist. Nur dann werden wir informiert. Ich kann Ihnen den Text aus dem Gesetz wörtlich zitieren, was sicherlich jetzt den Rahmen sprengen würde.

Meine Damen und Herren, weiter haben wir es mit einer klaren und eindeutigen Regelung zu tun, die allein durch das BAMF anzuwenden ist. Den Ländern steht es nicht zu, die Prüfkompetenz des Bundesamtes anzuzweifeln, und es gibt auch keinen konkreten Anlass dazu.

Die Zuwanderungsbehörden haben im Übrigen bereits jetzt die Möglichkeit und das Recht, jederzeit beim Bundesamt die Einleitung eines Widerrufsverfahrens anzuregen, sofern stichhaltige Anhaltspunkte für die Einleitung eines solchen Verfahrens existieren, und das machen unsere Ausländerbehörden auch. Es ist also nicht so, dass wir die da „schalten und walten lassen“, sondern es gibt sehr wohl ein duales Verfahren, nur werden wir nicht mehr über jeden Vorgang informiert, sondern nur noch dann, wenn Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeleitet worden sind.

Frau Midyatli, ich kann Sie nur unterstützen: Ohne Identitätserklärung und ohne Identitätsüberprüfung können keine Anerkennung als Flüchtling und kein Aufenthaltstitel hier in Deutschland erlangt werden. § 5 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz: Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt voraus, dass unter Nummer 1 a die Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist. Das sagt § 5 Absatz 1 Nummer 1 a des Aufenthaltsgesetzes, und wer un

terstellt, dass das anderenfalls möglich ist, wirft unseren Behörden vorsätzlichen Rechtsbruch vor.

Widmen wir uns nun dem aktuellen Antrag bezüglich einer neuen Weichenstellung für gut integrierte Schutzsuchende. Dieser Begriff ist als neuer Terminus auch auf der Innenministerkonferenz aufgetaucht, nämlich für Schutzsuchende, die bereits in Deutschland leben und die Voraussetzung für eine Zuwanderung in die Arbeitsmigration erfüllen. In diesen Fällen wären die Ausreise und Visabeantragung, deren Notwendigkeit ich nicht grundsätzlich in Abrede stelle, nur noch reiner Formalismus.

Im Moment ist auch nicht abzusehen, in welchen Zeiträumen die deutschen Auslandsvertretungen überhaupt über derartige Anträge entscheiden können. Das hätte nur die Konsequenz: Die Kinder würden bis zur erneuten Einreise aus ihrem Schulunterricht und ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen. Sie würden Schulunterricht versäumen, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stünden ihren Arbeitgebern in Deutschland nicht mehr zur Verfügung.

Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern müssen wir in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren pragmatische Lösungen für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden, durchaus mit Elementen dessen, was wir in Schleswig-Holstein unter Spurwechsel verstehen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Meine Damen und Herren, wenn wir dieses Ziel erreichen, werden wir voraussichtlich auch nicht dauerhaft eine gesetzlich geregelte Weichenstellung benötigen, weil die Arbeitsuchenden in einem geregelten Verfahren in das Bundesgebiet einreisen können. Dann wäre gegebenenfalls nur noch für die Verbliebenen eine Stichtagsregelung ausreichend. Das zur Erklärung und Aufhellung an mancher Stelle. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Besucherinnen und Besucher des Frauensozialverbands Lübeck. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

(Minister Hans-Joachim Grote)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1101, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD und die Abgeordnete Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung zu b). Im Einvernehmen mit der antragstellenden SPD-Fraktion empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Antrag Drucksache 19/154 für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Weiter empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/206, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zur Annahme. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktionen von FDP und CDU. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD und die Abgeordnete Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Damit ist der Antrag, Drucksache 19/206, in der Fassung der Drucksache 19/1112 (neu) angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Strompreise in Schleswig-Holstein senken, Irrweg „Klimaschutz“ aufgeben

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/1108

Klimaschutz fördern, Menschenrechte wahren

Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1129

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die AfD hat deren Fraktionsvorsitzender, der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Alle Jahre wieder wird das Leben teurer: ob Versicherungen oder Dienstleistungen oder eben der Strom - Preisanpassungen

finden häufig zum Jahreswechsel statt, so auch in diesem Jahr. Die Grundversorger in unserem Land haben angekündigt, zum neuen Jahr ihre Preise kräftig anzuziehen, die Stadtwerke von Norderstedt um 10,3 %, von Heide um bis zu 13 % und in Pinneberg sogar um 14,2 % - um nur einige Beispiele zu nennen.