Die Wahrheit ist doch, dass die Schulträger genau darauf seit eineinhalb Jahren warten. Die Eckpunktevereinbarung zwischen Bund und Ländern steht ja. Wir haben die Details der Vereinbarung ausgehandelt. Wir brauchen jetzt eine politische Verständigung und nichts anderes. Wir brauchen eigentlich nicht einmal eine Grundgesetzänderung, wenn wir ehrlich sind.
Deshalb ist mein Appell auch an dieser Stelle noch einmal: Lassen Sie uns die Frage des Digitalpakts nicht zum Gegenstand einer Grundsatzdebatte über die Neuordnung der Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern machen. Lassen Sie sie uns auch nicht zu einer Grundsatzdebatte über die Frage des Bildungsföderalismus machen. Der Digitalpakt muss ohne Beantwortung dieser Fragen kommen. Die Schulträger rechnen damit. Sie haben ein Recht darauf, dass Bund und Länder ihre Zusagen einhal
ten. Trotzdem will ich sagen - auch da bin ich dankbar für Ihren Hinweis, Herr Kalinka -: Natürlich ist das auch eine Aufgabe der Schulträger.
Es ist nicht nur der Bund. Es sind nicht nur die Länder. Es sind alle drei staatlichen Ebenen. Herr Stegner, Sie haben recht. Die Bürger unterscheiden da nicht, und das brauchen sie an dieser Stelle auch nicht.
Liebe Frau Waldinger-Thiering, wir haben bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr darauf geachtet, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft einen Nutzen von diesem Digitalpakt haben. Das halten wir für richtig. Es gibt auch in Schleswig-Holstein eine hohe Wertschätzung für die Schulen in privater Trägerschaft. Das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Deshalb gehören sie da auch hinein.
Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit wir die Ersatzschulen in unser Landesdigitalisierungsprogramm mit hineinbekommen können. Ich will aber auch sagen - das gehört zur Ehrlichkeit dazu -: Wir haben an dieser Stelle durchaus noch technische Hürden zu überwinden - das werden wir im Ausschuss noch näher beraten können -, denn es geht ja am Ende darum, die Ersatzschulen an das Landesnetz anzuschließen. Das ist nicht so ganz ohne. Darüber müssen wir im Detail sprechen. Aber ich kann Ihnen heute zusagen, dass wir sehr gerne bereit sind, darüber zu sprechen, wie wir gemeinsam erreichen können, dass das gelingt.
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen: Zur Digitalisierung gehört natürlich viel, viel mehr; auch das ist angesprochen worden. Da ist zum Beispiel das Thema: Wie gehen wir mit unseren Fachanforderungen um? Dazu kann ich sagen: Wir haben sämtliche Fachanforderungen bereits umgestellt. Auf die Digitalstrategie der KMK sind wir vorbereitet. Daran wird es nicht scheitern.
Ferner setzen wir darauf, unsere Lehrkräfte fortzubilden; auch das ist beschrieben worden. Natürlich besteht bei vielen Lehrkräften Bedarf, sich fortzubilden. Aber ich kann Ihnen sagen: Unsere Lehrkräfte wollen das. Es sind über 3.500 Lehrkräfte zu unserer Auftaktveranstaltung „Lernen mit digitalen Medien“ nach Kiel gekommen. Die Motivation ist
da extrem hoch. Wir wollen unseren Lehrkräften in den nächsten zwei Jahren ein entsprechendes Angebot machen. Wir werden das auch regional vor Ort tun. Die entsprechende Vorsorge im Haushalt haben wir getroffen. Auch da, meine Damen und Herren, sind wir auf einem guten Weg.
Ich würde gerne noch einen Satz, Herr Holowaty, zum Thema Rocket Science sagen. Sie haben ja recht, es gibt eine ganze Menge, und vieles brauchen wir uns auch nur anzuschauen. Auf der anderen Seite müssen wir uns da auch schon ehrlich machen; denn es geht auch um Themen wie Datenschutz. Wenn wir nicht zu einem Konsens kommen, wie wir das lösen können, dann wird es schwierig mit der Rocket Science im öffentlichen Bereich. Da haben wir tatsächlich noch eine Menge Hausaufgaben in allen Bundesländern zu machen. Deshalb ist die Realität auch, dass es bisher in keinem Bundesland eine Bildungscloud gibt.
Diese Probleme müssen wir jetzt schnellstmöglich angehen. Aber wir wollen das tun in SchleswigHolstein. Wir wollen das übrigens auch in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern tun. Denn eine Antwort auf die Frage zum Bildungsföderalismus - erlauben Sie mir, das zum Schluss zu sagen ist sicherlich eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, gerade bei diesen hochkomplexen technischen Problemen. Auch da machen wir uns auf den Weg.
Ja, meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht noch einen Satz sagen: Die Wahrheit ist natürlich auch: Eine gute digitale Ausstattung von Schulen ersetzt natürlich überhaupt nicht die gute pädagogische Arbeit, die an Schulen geleistet werden muss. Es gilt immer der Primat des Pädagogischen; denn da gilt auch wieder: Die digitale Schule ist nur eine Ergänzung des Instrumentenkastens, den die Lehrkräfte zur Verfügung haben. Es ist keine neue Schule, die wir machen; wir machen nur eine technisch modernere Schule. - In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um vier Minuten überschritten. Gibt es Fraktionen, die davon jetzt Gebrauch machen wollen? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Punkt a), Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1052. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1052 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Das ist einstimmig der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt b), zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/671. Ich lasse über den Antrag der SPD, Drucksache 19/671, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Vielen Dank. Dann ist das mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW so beschlossen.
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1131
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich weise noch darauf hin, dass sich der ursprüngliche Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/706, erledigt hat. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jörg Nobis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher geltenden Bewertungsvorschriften zur Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt. Es war eine Niederlage mit Ansage; denn bereits in der mündlichen Verhandlung im Januar dieses Jahres ging es für die Vertreter von Bund und Ländern in Karlsruhe nur noch um Schadensbegrenzung. Man hoffte auf längere Übergangsfristen
Aber die Geduld des Verfassungsgerichts war endgültig aufgebracht. Schon im Jahr 1987 hatte die damalige Bundesregierung die Einheitswerte des Jahres 1964 zur Erhebung der Grundsteuer als überholt eingestuft. Immer wieder wurden Reformvorschläge diskutiert. Es konnte aber keine Einigkeit erzielt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war nur konsequent. Der Gesetzgeber verfügt zwar über einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, um dem steuerrechtlichen Grundsatz der Lastengleichheit zu entsprechen, aber das Festhalten an den Einheitswerten aus dem Jahre 1964 ließ sich damit nicht mehr rechtfertigen. Das Gericht hat stattdessen deutlich festgestellt, dass Wertverzerrungen im Rahmen der derzeit noch geltenden Grundsteuererhebungen zum Regelfall geworden sind.
Die aktuellen Normen müssen daher nun bis zum Ende des nächsten Jahres - Ende 2019 - durch eine verfassungskonforme Neuregelung ersetzt werden. Nur so kann für die Kommunen das Grundsteueraufkommen von bundesweit derzeit jährlich circa 14 Milliarden € gesichert werden. Für die Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins geht es dabei immerhin um 450 Millionen €. Allein die Landeshauptstadt Kiel nimmt jährlich circa 38 Millionen € aus der Grundsteuer ein. Die Grundsteuer stellt nach der Gewerbe- und Einkommensteuer mittlerweile die drittwichtigste Finanzquelle der bundesdeutschen Kommunen und Gemeinden dar.
Erwartungsgemäß hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu höchst unterschiedlichen Reaktionen geführt. Einig ist man sich vor allem in der Zielsetzung, dass eine Grundsteuerreform nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für Grundeigentümer führen darf und dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. Aber bei den einzelnen zur Diskussion stehenden Steuermodellen gehen die Meinungen erwartungsgemäß weit auseinander.
Die aktuell vom Bund vorgelegten Reformpläne haben die Debatte - übrigens kurz vor diesem Plenum - neu angefacht. Der Bund befürwortet demnach in Zukunft ein wertabhängiges Modell, das am tatsächlichen Wert einer Immobilie ansetzt und neben Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Baujahr und Nutzfläche auch die Nettokaltmiete berücksichtigt. Dies wird in vielen Ballungszentren und insbesondere in Gegenden mit nachgefragten Wohngebieten zu deutlichen Steuererhöhungen führen.
Es ist keinesfalls sicher, dass die zuständigen Gemeinden in solchen Fällen dann auch bereit sein werden, zum Ausgleich ihre Hebesätze zu senken. Auch der vom Bundesfinanzminister befürwortete Ansatz der Nettokaltmieten wirft grundsätzliche Fragen auf, wenn bei selbst genutztem Wohnraum dann fiktive Mieten auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts Berücksichtigung finden sollen.
Es bleibt daher die Frage: Wird die Bewertung sämtlicher Grundstücke in einem wertabhängigen Erhebungsverfahren überhaupt zu realisieren sein? Eine einzelfallbezogene und regelmäßige Erfassung von Grundstücksbewertungen ist schließlich über Jahrzehnte nicht zustande gekommen. Deshalb reicht es auch nicht, meine Damen und Herren, wenn Sie in Ihrem Alternativantrag jetzt lediglich ganz allgemein die Überprüfung bereits vorliegender Reformvorschläge geltend machen.
Aus den dargestellten Gründen ist nach Überzeugung der AfD-Fraktion ein vereinfachtes Verfahren vorzugswürdig, bei dem die Grundstücksfläche die erste wesentliche Berechnungsgrundlage darstellt. Grundstücksaufbauten und deren Nutzung sollten darüber hinaus pauschal erfasst werden. Der Bundesfinanzminister hat zwar seinerseits ein wertunabhängiges Modell als zweite Variante vorgestellt, möchte diesem Verfahren aber nicht den Vorzug geben. Diese Position sollte bitte ernsthaft hinterfragt werden. Im Hinblick auf drohende Steuererhöhungen bestehen bei einer wertabhängigen und auf Nettokalt- und gar fiktiven Mieten basierenden Grundsteuererhebung erhebliche Risiken für Millionen von Grundstücken.
Aber eines ist doch klar: Eine absolute Einzelfallgerechtigkeit wird nicht herzustellen sein. Eine Klagewelle, gerade bei selbst genutzten Immobilien, ist dann wirklich absehbar. An einem vereinfachten Bewertungssystem führt daher aus unserer Sicht kein Weg vorbei; denn bei einem Scheitern der Reform würde die Grundsteuer insgesamt zur Disposition stehen - und dann vermutlich zu Recht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland - und damit auch hier bei uns - für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig. Im selben Urteil ist eine Neuregelung bis Ende 2019 und deren Umsetzung bis Ende 2024 gefordert. Das ist ein sehr sportliches Zeitfenster, insbesondere weil seit dem Urteil bereits ein Dreivierteljahr vergangen ist, ohne dass substanziell etwas passiert ist.
Olaf Scholz kam erst am 29. November mit seinen Vorschlägen hervor. Angesichts der Bedeutung dieser wichtigen Steuer ist das eigentlich viel zu spät. Da die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte für die Grundsteuer bereits seit Jahren angezweifelt wird, musste mit so einer Entscheidung gerechnet werden. Bisher konnte leider keine einvernehmliche politische Lösung gefunden werden, um die Ermittlung der Grundsteuer auf verfassungskonforme Füße zu stellen - und das muss sich nun ändern.
Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt der Grundsteuer steht nicht eine natürliche oder juristische Person wie bei der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer, sondern ein Objekt, nämlich der Grundbesitz. Für das Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch Geschäftsbauten und den zugehörigen Grund und Boden ist die dazugehörige Grundsteuer B zu zahlen. Auch die landwirtschaftliche Nutzfläche ist mit der sogenannten Grundsteuer A belegt.
Gemäß Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes fließt die Grundsteuer ausschließlich den Kommunen zu und ist damit eine Gemeindesteuer. Mit mehr als 440 Millionen € - bundesweit sind es sogar knapp 14 Milliarden € - ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Städte und Gemeinden - auch hier in Schleswig-Holstein. Diese Steuer gilt es für die Kommunen zu erhalten. Außerdem muss es den Kommunen auch weiterhin möglich sein, und das halte ich für ganz wichtig, ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen und die Einnahmen aus der Grundsteuer über eine individuelle Hebesatzfestlegung lenken zu können.
Grundlage aller Überlegungen muss aber auch sein, dass es durch die Grundsteuer zu keiner weiteren Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynami