Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Im Antrag heißt es:

„Nach Erstattung der Selbstanzeige ist das aufenthaltsrechtliche Verfahren durchzuführen.“

Ich denke, hier bedarf es einer weiteren Erklärung. Ich gehe nämlich davon aus, dass einerseits bestehende Verfahren gemeint sind und diese fortgeführt werden sollten, klar. Aber wir glauben auch, dass neue Aufenthaltsverfahren möglich sein müssen für diejenigen, die im Prinzip noch gar nicht in einem solchen Verfahren gesteckt haben, aber hier schon über Jahre gelebt haben. Ich weiß, dass das so gemeint ist, trotzdem möchte ich dies noch einmal feststellen, damit man als Zuhörerin oder als Zuhörer oder auch als Leserin oder Leser von Reden weiß, dass dies geplant ist.

Aber auch das müssen wir ehrlich eingestehen: Das Vorhaben muss grundsätzlich mit dem Bund geeinigt sein, wie es auch in der Begründung dargestellt ist, und die Beratung dazu wird sicherlich nicht ohne Aufwand erfolgen können. Wir haben uns also viel vorgenommen. Das, was wir uns hier in den meisten Parteien parteiübergreifend wünschen, mag im Deutschen Bundestag beziehungsweise in der Bundesregierung durchaus erst einmal noch auf Zustimmung treffen müssen. Ich glaube, das wird nicht so ganz einfach werden. Deshalb glaube ich auch, und das nehme ich hier vorweg, dass es klug ist, hier einen gemeinsamen Beschluss zu fassen, wobei dieser möglicherweise eine etwas größere Durchschlagskraft hätte als ein Antrag, der nur mit einer bestimmten Mehrheit nach außen getragen werden würde. Aber das nur nebenher, meine Damen und Herren.

(Beifall SSW)

Ich denke, das Ziel ist es wert, diese Verhandlungen und Beratungen auf Bundesebene anzugehen. Was in diesem Zusammenhang auch gesagt werden muss, ist, dass die Zielgruppe für uns in SchleswigHolstein vor allem kurz- und mittelfristig sehr überschaubar sein wird. Das sind nämlich nicht viele Personen. Das ist ganz wichtig. Die meisten Personen stecken schon in einem normalen Verfahren. Meine Damen und Herren, die Betroffenen bekommen auch nicht so fürchterlich viel. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass das exorbitant teuer wird. Das sind Menschen, die erst einmal nur die Minimalleistungen bekommen. Wir reden hier über das berühmte Taschengeld. Wir reden über ganz einfache Sozialleistungen, wir reden vielleicht sogar darüber, dass diese Menschen einmal einen Sprachkurs bekommen, an dem sie vorher noch

nicht haben teilnehmen können. Das ist aber kein großer Aufwand, und viel Infrastruktur in diesem Bereich steht uns ja schon zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund muss man also nicht bange sein. Allerdings haben wir uns bei den beiden uns vorliegenden Anträgen Gedanken darüber gemacht, worin eigentlich die Unterschiede liegen. Wir haben abgewogen zwischen den Fristen der regierungstragenden Fraktionen, wie diese vorgeschlagen werden, und dem Stichtag der SPD. Wir favorisieren die Lösung mit Fristen. Warum tun wir das? Wir möchten lieber, dass es über einen bestimmten Stichtag hinaus im Rahmen von geregelten Fristen und Übergangsfristen für Altfälle möglich bleibt, den Weg aus der Illegalität zu finden, also nicht nur an einem Stichtag, sondern unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass diese Möglichkeit auch noch in zehn Jahren besteht.

Deshalb glauben wir, dass es klüger ist, eine Lösung anzustreben, die dauerhaften Charakter hat. So haben wir den Antrag der Regierungsfraktionen gelesen. Wir sind im Übrigen auch der Auffassung, dass wir tatsächlich eine unabhängige Beratungsstelle schaffen sollten. Ich glaube, das macht Sinn. Man stelle sich vor, dass es nicht ganz so klug ist, wenn sich derjenige, der vorher mit der Ausländerbehörde zu tun hatte, dort durchaus negative Erfahrungen gemacht hat und deshalb in die Illegalität gegangen ist, danach die Beratung an der gleichen Stelle holen soll. Deshalb ist eine solche Beratungsstelle eine richtig gute Idee.

Wenn wir es schaffen, dass wir im Ausschuss eine gemeinsame Beschlussfassung hinbekommen, sind wir auch auf Bundesebene durchsetzungsfähiger. Ich freue mich, wenn wir irgendwann - hoffentlich in dieser Wahlperiode - tatsächlich eine solche Clearingstelle hinbekommen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa aus der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte heute war eigentlich eher friedlich und konsensual. Deshalb bot sich nicht zwingend ein Dreiminutenbeitrag an.

Ich will noch zwei Dinge erwähnen. Ich danke Ihnen, Herr Harms, dass Sie auf die Stichtagsregelung

eingegangen sind. Sie wird in der Tat auch von uns kritisch gesehen, weil solche Stichtagsregelungen per se das Problem haben, dass sie zu Ungerechtigkeiten führen können.

Der zweite Punkt ist - das habe ich Ihrem Antrag nicht entnehmen können, aber ich habe Ihren Beitrag so verstanden -, dass Sie, Frau Midyatli, eigentlich die Idee haben, dass diese Person, die eine Selbstanzeige erstattet, einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt. Das passt aber weder zu Ihrem Restantrag noch zu unserem Antrag, sondern wir sagen: Dann geht es in ein aufenthaltsrechtliches Verfahren, und der aufenthaltsrechtliche Status wird geklärt. Darüber, dass diese Menschen während des Verfahrens Deutschland nicht verlassen müssen, bekommen wir schnell Einigkeit. Aber dass quasi die Selbstanzeige selbst ein Recht zum Aufenthalt begründen kann, das geht - das kann ich heute schon sagen - zu weit.

Jetzt komme ich zur Frage der Ausschussüberweisung. Wir hatten gute Gründe dafür, warum wir Ihren Antrag ablehnen und unseren Antrag in den Ausschuss überweisen wollen, damit wir Ihre Gesichtspunkte erörtern können. Wir würden uns auch mit einer Ausschussüberweisung beider Anträge einverstanden erklären. Wenn es erforderlich ist, dass wir beide Anträge als eigenständige Anträge behandeln, wären wir auch damit einverstanden. Das wollte ich zur Befriedung der zwischenzeitlichen Aufregung hier deutlich sagen. Da besteht soweit Konsens.

Es ist kein Spiel, das wir hier spielen wollten. Das sei auch betont. Dafür ist die Sache zu wichtig. Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Ich erteile nun das Wort für die Landesregierung dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Harms, Sie haben vorhin gesagt, wir haben uns viel vorgenommen. Ja, meine Damen und Herren, ich muss sagen, ich bin glücklich über diese konsensuale Diskussion, dass wir uns das vorgenommen haben. Wir alle begegnen womöglich Illegalen jeden Tag irgendwo, diesen Menschen, die - ich sage einmal - fast etwas wegge

(Lars Harms)

duckt durch unsere Straßen laufen, ob in der Gastronomie in irgendwelchen Hinterzimmern, bei Reinigungsfirmen in der Nachbarschaft oder im Baugewerbe. Illegalität bedeutet für diese Menschen im Grunde ein Leben in ständiger Unsicherheit. Das bedeutet, vom Wohlwollen anderer, vom Wohlwollen Fremder abhängig oder im schlechtesten Fall diesen ausgeliefert zu sein.

Als Staat haben wir keinerlei Interesse an diesem Zustand; denn hier kann geltendes Recht nicht angewendet werden. Ich finde, das ist nicht hinzunehmen. Der Staat vermag es so auch nicht, dem Schutzgedanken gegenüber dem Individuum nachzukommen.

Was diese unsägliche Situation erschwert, meine Damen und Herren, ist die recht dünne Faktenbasis. Es liegen derzeit keinerlei verlässliche Zahlen darüber vor, wie viele Ausländerinnen und Ausländer sich illegal in der Europäischen Union oder selbst in Deutschland aufhalten. Die Frage, die uns beschäftigt, ist: Wer sind diese Menschen? Wo und wie leben sie, und wie schaffen wir ihnen einen Anreiz, sich aus dieser Illegalität in ein geordnetes Rechtsverhältnis zu begeben?

Problematisch ist in dieser Hinsicht, dass ein solches Verwaltungsverfahren zum einen zu einer Ausweisung und zum anderen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann/muss. Denn bei dem illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik handelt es sich bekanntermaßen um einen Straftatbestand. Einen Anreiz, sich dennoch in ein aufenthaltsrechtliches Verwaltungsverfahren zu begeben, könnte diese vorhin schon diskutierte strafbefreiende Selbstanzeige geben. Die Voraussetzung dafür ist allerdings die Änderung der maßgeblichen - jetzt Achtung! - bundesrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsrechts. Wir sprechen über § 95 ff. Aufenthaltsgesetz. Das wäre zu ändern. Das ist die Ebene des Bundes.

Im Steuerstrafrecht - wir haben es vorhin schon gehört - bewährt sich dieses Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bereits seit 1919. Seit genau 100 Jahren gibt es dieses Instrument. Für das Aufenthaltsrecht wäre die Selbstanzeige allerdings ein Novum. Ich will mich gern bemühen, nicht nur weil es einen politischen Konsens gibt, sondern weil wir die dringende Notwendigkeit sehen, diese Grundlage auch auf Bundesebene zu schaffen. Wir könnten uns - auch das wurde diskutiert - den Weg möglicherweise über eine Amnestieregelung öffnen. Aber diese müsste im § 95 ff. Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden; denn der Staat muss wissen, wer

sich auf seinem Territorium aufhält und seinen Gesetzen letztlich Geltung verschaffen.

Die Wirksamkeit einer Neuregelung wäre im Rahmen des Modellprojektes Clearingstelle zu erproben. Potenziell Betroffene können in staatlich unabhängigen Clearingstellen im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige umfassend beraten und unterstützt werden. Es gibt allerdings vorher noch diverse organisatorische Feinheiten zu überlegen, beispielsweise wo diese Beratungsstelle angedockt und wie das ganze Verfahren abgewickelt werden soll.

Ich habe das gerade mit der Kollegin besprochen, was Sie, Frau Midyatli, ansprachen. In dem Moment, in dem diese Selbstanzeige stattfindet, ist für diese Person aus der Anonymität heraus ein neuer Rechtsstatus zu definieren. Damit ist die Frage, ob wir uns ein sogenanntes gestattetes Verfahren vorbehalten - im Asylrecht ist das ein Asylverfahren oder ob es Interimsregelungen gibt, die wir auf den Weg bringen sollten. Das sollten wir klären; denn wenn das nicht geklärt ist, meine Damen und Herren, wird kein Mensch ein solches Verfahren auch nur wagen anzugehen.

(Beifall SPD - Serpil Midyatli [SPD]: Danke, Herr Minister!)

Wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen, meine Damen und Herren. Von daher ist es richtig, die Feinheiten, die Details zu besprechen. Ich bin davon überzeugt, dass das auch im Interesse der Menschen ist, die hier in der Illegalität leben.

(Serpil Midyatli [SPD]: Genau!)

Hier eine gemeinsame Lösung des Hauses zu finden, den Antrag als solchen aufzunehmen, finde ich sehr gut. Ich würde alles an Hilfe durch unser Haus geben, damit wir das gemeinsam auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister Grote. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es sind unterschiedliche Anträge gestellt worden, aber im Ergebnis bleibt festzustellen, das beantragt wurde, beide Anträge, sowohl die Drucksache 19/1100 sowie die Drucksache 19/1196, in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist das mit den

(Minister Hans-Joachim Grote)

Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein so beschlossen.

Bevor ich die Tagesordnungspunkte 14 und 23 aufrufe, begrüße ich zunächst Frau Ursula Schele vom Institut PETZE, die uns auch bei diesem Tagesordnungspunkten die Ehre erweist. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 14 und 23 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1105 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1133

Mehr Schutz für von Gewalt bedrohten Frauen

Alternativantrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/1184

b) Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen Geschlechtsspezifische Gewalt als Verfolgungsgrund anerkennen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1159

Geflüchtete Frauen besser unterstützen